Znen wegsel zu BENZHOU Wichtige Frage an euch Profis ;)

Znen wegsel zu BENZHOU Wichtige Frage an euch Profis 😉

Hallo
Habe ein Znen Classic Cruiser mit 5000KM der jetzt ein Motorschaden hat, darum geht es jetzt aber nicht möchte mir jetzt ein neuen roller kaufen z.b

Nova Motors Mofaroller, 49-ccm, 25 km/h, »Retro Star«
https://www.otto.de/.../#variationId=467085789

glaube der ist von BENZHOU.

Jetzt meine Frage mein Znen Roller habe ich als 25km/h gekauf und musste nur ein Kabel von der CDI ab machen und ein schalter zwischen bauen das er 70 km/h lief geht das mit jeder CDI ?? oder bei den Roller?

Vielleicht könne mir noch jemand schreiben wie gut der Roller ist, und ob er besser als ein Znen Roller ist...

Ich bedanke mich schon mal sehr...

MFG Patti

Beste Antwort im Thema

Vielleicht hättest Du Dir vorher überlegen sollen gleich ein Qualitätsprodukt zu kaufen als nun schon wieder so ein Murks, Denkst Du das der qualitativ besser ist...na dann

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Eine Gewährleistung gibt es sprachlich gar nicht mehr.....

"Zuvor wurden diese Regelungen als Gewährleistung bezeichnet; der Sinn lag darin, mit der Bezeichnung klarzumachen, dass es sich um eine Regelung handelt, die vollständig vom allgemeinen Teil des Schuldrechts abgetrennt war. Das neue Regelungsregime hingegen hat diese Eigenschaft nicht mehr. Das Mängelrecht beim Kaufvertrag ist jetzt im Wesentlichen durch das allgemeine Schuldrecht bestimmt; dessen Regelungen werden nur in bestimmten Rahmen durch das Kaufvertragsrecht modifiziert, sind aber ansonsten anwendbar."

Ouelle: Wiki

Das BGB verwendet den Begriff „Gewährleistung“ selbst nur am Rande (vgl. § 358, § 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen.

Du machst es einem schwer...

Zitat:

Zitat: http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Keine Einschränkung!

Zitat:

Zitat: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Kein Verschleiß oder ähnliches!

Zitat:

Zitat: http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Das ist doch mal schön, nun haben alle was davon und wissen genau was bei Kauf und Verkauf! zu tun ist. Bei Privatverkauf immer die Sachmängelhaftung ausschließen (so heißt das jetzt ganz korrekt) und...! keine weiteren Garantien oder Rücknahme mit in den Vertrag.

Beim Kauf immer in den AGB nachsehen was alles wie lange vom Verkäufer Garantiert wird und unter welchen Bedingungen. Solche "allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages und müssen verständlich geschrieben und formuliert sein, sonst gelten die nicht.

...aber wer liest schon die AGB 😕

Du kannst aber nicht erwarten das Bremsbeläge 6 Monate halten bei täglichem Gebrauch und 20000km in jahr (frag Wahoo), deshalb:

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Das ist die Einschränkung an der Sache, deswegen Verschleißteil

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Verschleiß ist kein Mangel, wenn er im üblichen Rahmen ist! Deshalb: Mangel bei Übergabe ist gaaaanz wichtig! Nicht was dann alles kaputt geht oder verschlissen ist! Und eben da gibt's keine Einschränkungen!

Und eine AGB darf nicht unter die gesetzliche Mindestvorgabe gehen!

Zitat:

@hotw schrieb am 21. Oktober 2015 um 13:00:47 Uhr:



Und eine AGB darf nicht unter die gesetzliche Mindestvorgabe gehen!

Leider Ja, es kommt aber immer darauf an ob Gewerblich oder Privat und ob das von beiden deren ausdrücklicher Wille war.

Von Gewerblich an Gewerblich gelten nochmal andere Regeln.

Ich hör mich langsam wie ein Autoverkäufer an.....

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