zeugnisverweigerungsrecht bei entzogener erziehungsberechtigung

fiktive fragestellung:

wenn mutter Gertrud vor 16 jahren die erziehungsberechtigung für den damals 2 jahre alten Helmut entzogen wurde, der sich mit nun 18 jahren mit ihr aber so gut versteht, dass die dem jetzt erwachsenen mann sein auto leiht...

...und einen anhörungsbogen zu einer geschwindigkeitsübertretung für die Helmut verantwortlich ist bekommt - hat sie ein zeugnisverweigerungsrecht?

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Was hat das Thema also im Bereich "Verkehr & Sicherheit" zu suchen?

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Gruß Michael
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