Zero Tolerance oder nur noch Abzocke

Es geht - mal wieder - ums Rasen und Blitzen. Und jetzt kommt gar der sammler mit so 'nem Fred. Weder möcht ich mich aus was rausreden (wozu auch - gezahlt wird eh) noch die Schuld auf andere schieben. Grundsätzlich gehöre ich zu denen, die sagen: Wenn man Dich beim Rasen erwischt, musst Du eben zahlen. Und grundsätzlich bin auch ich der Meinung, dass Geschwindigkeitskontrollen notwendig sind und der Verkehrssicherheit dienen.

Was jetzt aber abgeht, treibt mir doch die Zornesröte ins Gesicht, denn hier fühle ich mich verarscht und habe den Verdacht hier geht es nur ums Geld. Daher möchte ich die Story hier zum Besten geben:

Der Tatort: Eine kaum befahrene Kreisstraße, ein Waldstück, durchaus übersichtlich, aber die Einmündung der Zufahrt zu einem Stift irgendwelcher heiligen Schwestern. Daher Tempo 70. Akzeptiert und Gashahn zu.

Auch den grauen Kasten konnte man von weitem sehen, ein Blick auf die Uhr beruhigt: Etwas um 75 km/h, da kann ja nix passieren. Und dann passierts eben doch. Es blitzt.

Ja was zur Hölle machen denn die beiden Gemeindeangestellten ? Leute verarschen ?

Nein... die Antwort gibt auch der aktuelle Bußgeldktalog: Wer nach Abzug der Meßtoleranz auch nur ein (1 !) km/h zu schnell ist, kann mit 10 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer also mit 75 km/h fährt, muss sich nach Abzug der Messtoleranz 72 und damit zwei zuviel ankreiden lassen und zahlt "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 2 km/h" - 10 Euro.
Der Ermessensspielraum wird voll ausgenutzt, insbesondere auf Straßen, wie dort, wo kaum Verkehr ist. Da wird einfach der Messbeginn auf 74 km/h gesetzt. Ich wollt's nicht glauben...

Die Finanznöte der Kreisstädte scheinen größer als vermutet...🙁

Stellt Euch darauf ein.

Beste Antwort im Thema

Es geht - mal wieder - ums Rasen und Blitzen. Und jetzt kommt gar der sammler mit so 'nem Fred. Weder möcht ich mich aus was rausreden (wozu auch - gezahlt wird eh) noch die Schuld auf andere schieben. Grundsätzlich gehöre ich zu denen, die sagen: Wenn man Dich beim Rasen erwischt, musst Du eben zahlen. Und grundsätzlich bin auch ich der Meinung, dass Geschwindigkeitskontrollen notwendig sind und der Verkehrssicherheit dienen.

Was jetzt aber abgeht, treibt mir doch die Zornesröte ins Gesicht, denn hier fühle ich mich verarscht und habe den Verdacht hier geht es nur ums Geld. Daher möchte ich die Story hier zum Besten geben:

Der Tatort: Eine kaum befahrene Kreisstraße, ein Waldstück, durchaus übersichtlich, aber die Einmündung der Zufahrt zu einem Stift irgendwelcher heiligen Schwestern. Daher Tempo 70. Akzeptiert und Gashahn zu.

Auch den grauen Kasten konnte man von weitem sehen, ein Blick auf die Uhr beruhigt: Etwas um 75 km/h, da kann ja nix passieren. Und dann passierts eben doch. Es blitzt.

Ja was zur Hölle machen denn die beiden Gemeindeangestellten ? Leute verarschen ?

Nein... die Antwort gibt auch der aktuelle Bußgeldktalog: Wer nach Abzug der Meßtoleranz auch nur ein (1 !) km/h zu schnell ist, kann mit 10 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer also mit 75 km/h fährt, muss sich nach Abzug der Messtoleranz 72 und damit zwei zuviel ankreiden lassen und zahlt "Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 2 km/h" - 10 Euro.
Der Ermessensspielraum wird voll ausgenutzt, insbesondere auf Straßen, wie dort, wo kaum Verkehr ist. Da wird einfach der Messbeginn auf 74 km/h gesetzt. Ich wollt's nicht glauben...

Die Finanznöte der Kreisstädte scheinen größer als vermutet...🙁

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Zur Erläuterung:
Der Richter hat im Grunde in der Sendung (Stern TV mit Günther Jauch vom 10.11.2010) den Gesetzgeber gerügt, dass er sich als Richter durch alle möglichen Gesetze durchrobben muss um zu einer Entscheidung zu kommen. (Z.B. Terrorabwehrparagraphen in der Strafprozessordung, die die Rechtsgrundlage für maschinelle Verkehrsüberwachung sind). Er wünscht sich ein den Tatsachen folgendes Verkehrsrechtswerk, das eine eindeutige Rechtsgrundlage für Verkehrsteilnehmer und Richter ist. In diesem Regelwerk sollte dann auch geregelt werden, wo und aus welchem Grund eine maschinelle Verkehrsüberwachung stattfinden darf (z. B. nicht zur kommunalen Bereicherung).
Der Richter erwartet hier also vom Gesetzgeber eine „mundgerechte“ Aufbereitung von Paragraphen. Dies ist jedoch nur ein frommer Wunsch, denn auf praktisch allen Rechtsgebieten – nicht nur im Verkehrsrecht – werden durch folgende Entscheidungen, insbesondere höchstrichterliche Entscheidungen, Gesetzestexte ausgelegt und fortentwickelt. Das bekannteste Rechtsgebiet hierfür ist in D das Arbeitsrecht, das praktisch nur angewandtes Richterrecht ist.
Der Richter benutzt hier also seine Macht in der Entscheidung von Einzelfällen, um auf seiner Meinung nach gesetzliche Missstände hinzuweisen. Das aber könnte man auch als Rechtsbeugung auslegen, die ihm auf die Füße fallen wird. Bin gespannt, wann er (62) in Rente geschickt wird. Vielleicht provoziert er ja genau das.

http://www.stern.de/.../...en-massenfreispruch-fuer-raser-1622095.html

Danke K2, dass du den Beitrag nochmal dargelegt hast. Und das dieser Richter auf gesetzliche Missstände hinweisen will war schon klar, neu ist mir, dass er auch nix mehr zu verlieren hat (mit 62 Jahren), okay.

Den grundlegenden Missstand sehe ich in den gesetzliche Grundlagen.

Auszug:

"Allgemeine gesetzliche Grundlage für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Gemäß § 1 Absatz 1 OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt. Gemäß § 17 Absatz 1 OWiG kann die Höhe der Geldbuße von 5,00 bis 1.000,00 Euro betragen. Im Vergleich zu Straftatbeständen sehen Ordnungswidrigkeitentatbestände weitaus geringfügigere Rechtsfolgen vor."

Es muss sich also bei Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten um rechtswidrige und verwerfliche Handlungen handeln, dem Widersprechen sinnlose Geschwindigkeitsbegrenzungen an willkürlich gesetzten Stellen, oder auch Geschwindigkeitsmessungen an zeitlich begrenzten Stellen außerhalb dieser begrenzten Zeiten.

Außerdem widerspricht das auch dem Opportunitätsprinzip, nämlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Ordnungsbehörde.

... ich sehe das eher grundsätzlich vom Sinn her:
Wenn ich als Staat eine Regel aufstelle, muss ich auch überprüfen, ob diese Regel eingehalten wird. Darüber hinaus muss ich Verstöße gegen die Regel auch sanktionieren können, sonst hat die Regel ja keinen Sinn.
Dies schließt ein, dass die Überprüfung auch verdeckt, auch unvorhersehbar und an wechselnden Orten also jederzeit überraschend stattfinden darf – sonst wird die Überwachung ad absurdum geführt.

Das bedeutet, wenn die Orte, an denen eine Geschwindigkeitskontrolle stattfinden darf, definiert werden, dann gibt es auf geraden, übersichtlichen Landstraßen praktisch keine Geschwindigkeitsbeschränkung mehr – weil sich keiner mehr an die 100 km/h halten würde. Es bleibt also durchaus sinnvoll, dass die Orte, wo eine Geschwindigkeitskontrolle stattfinden darf, nicht definiert werden bzw. keine Orte ausgeschlossen werden.

Sinnvoll ist es aber trotzdem, eine weitergehende gesetzliche Kontrolle zu verlangen über die Begründung zum Aufstellen solcher Überwachungsgeräte.
Der Einsatz solcher Geräte und die daraus resultierenden Bußgelder sind ja kein Selbstzweck, sondern haben den Sinn, die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Ahndung von Fehlverhaltensweisen zu erhöhen.
Das Aufstellen der o.a. Geräte zur Sicherung der Finanzhaushalte der Kommunen und Kreise widerspricht ganz klar der Verkehrssicherungspflicht.
Insofern hat der Richter bei seinen Urteilsbegründungen wohl eher keine schlechten Karten.
Durch die Urteile und die darin enhaltene Rechtsauffassung könnte es aber zu einer Verfassungsklage kommen, welche die Kommunen und Kreise künftig zu einer entsprechenden Begründung zum Aufstellen der Überwachungsgeräte zwingen könnte.
Das wäre zwar nicht das Aus für die Aufstellung, würde aber den jetzigen Freiraum der Kommunen und Kreise bezüglich der Begründung erheblich einengen.
Dann wäre auch der Sinn solcher Massnahmen verständlicher und auch dem Bürger gegenüber erklärbar, weils nicht nur ums Geld geht, sondern tatsächlich um Verkehrssicherheit.
Gruß.

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... man kann es an einer geraden, übersichtlichen Straße eben nicht begründen ...
... und nach den Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen die Überholverbote, die zu begründen sind ... und dann die xxx- Verbote - bis hin zu durchgezogenen Linien, Halteverbotschildern und weiß der Geier ... wird alles erst mal in Frage gestellt. Keiner muss sich mehr dran halten, weil die transparente Begründung fehlt.
Und in den Land- und Stadträten wird über jedes einzelne Verkehrsschild diskutiert abgestimmt.
So stell ich mir bürgerfreundliche Verwaltung vor!?

Zitat:

Original geschrieben von pibaer



Ergibt in meinen Augen keinen Sinn. Wenn man eine Grenze von x km/h vorgibt, dann liegt sie auch dort und nicht bei x+5 km/h. Sinn ergäbe in meinen Augen nur, über die Grenze selber zu reden und die evtl. zu erhöhen. Aber Grenzen zu setzen, die man dann doch irgendwie aufweicht, kann nicht die Lösung sein.

Gruß
Michael

Macht schon Sinn. Die Grenze soll weder angehoben, noch aufgeweicht werden - sondern lediglich die Akzeptanz für Geschwindigkeitskontrollen erhöht werden. Wenn jemand eine Knolle oder Anzeige billigend in Kauf nimmt, der soll auch zahlen. Die vom Gesetzgeber eingeräumte Toleranz gleicht nur Ungenauigkeiten der Messung aus. Die Einstellung der Anlage obliegt aber dem Aufsteller/Benutzer.

Darüber kann man sich jetzt zwar streiten, aber man sollte immer die Kirche im Dorf lassen. Für Paragraphen und Aufweichungen gibt es Rechtsanwälte (natürlich alle mitlesenden Anwälte ausgenommen 😁, wir wollen keinem auf die Füße treten)

Zum einen muss man vor dem Richter den Hut ziehen, weil er seine Meinung öffentlich vertritt (Gedanken sind ja bekanntlich frei), zum anderen kann man nur den Kopf schütteln (Schweigen ist Gold) - es wäre allerdings nie öffentlich geworden, wenn der Richter ständig Einzelfallentscheidungen zu Gunsten eines Verkehrssünders trifft. Auf alle Fälle bedrückt ihn irgendetwas: Rechtsstaat, Rente oder Raser.
Da es so hochgekocht wird, werden wir irgendwann sehen welches Ziel er wirklich verfolgt...

mit Gruß aus Köln

Mensch K2, du übertreibst doch ganz deutlich. Es geht nicht um die Einführung der Anarchie und es bestreitet sicher auch niemand, dass die Kontrollen der STVO-Regeln immer und überall kontrollierbar sein müssen.

Es geht vielmehr um den kleinen Grenzbereich in dem sich jeder Verkehrsteilnehmer eben abgezockt fühlt.

Nimm doch nochmal das Beispiel das der TS gebracht hat, 75 km/h auf der Uhr bei 70 erlaubten Km/h. Nach Abzug von 2 Km/h Zahlung von 10 € für 3 Km/h zuviel. Die 3 Km/h zuviel zu ahnden nenn ich lächerlich.

Denn zum einen berücksichtigt der Toleranzabzug lediglich die Messabweichung der Messeinrichtung, zum anderen nicht aber die Geschwindigkeitsabweichung in der Anzeige (Tacho) des Erwischten, so dass er überhaupt keine Chance hat so genau zu sein. Und das ist die Ungerechtigkeit.

Ich geb auch nochmal zu bedenken, dass eine Ordnungswidrigkeit eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung beinhalten muss - und genau dass kann ich hier im konkreten Fall des TS nicht erkennen.

das würde also heißen, ein "bischen zu schnell" ist gleich "nicht zu schnell" ??

Jepp, im Grunde schon.
Die Frage ist dann:
Wieviel ist ein bisschen?

Zitat:

Original geschrieben von susireiter


das würde also heißen, ein "bischen zu schnell" ist gleich "nicht zu schnell" ??

Das könnte u.U. stimmen, aber nur, wenn dein Tacho eine Messabweichung nach oben hat. 😉

eben das hat kein Tacho, jeder Tacho geht "vorne", also ist es doch ein leichtes, sich an die "Gesetzesvorgaben" zu halten.
Nein, ich halte mich auch nicht immer daran, aber entweder ich mache das bewusst, also Strafe zu Recht. Oder eben unbewusst, also Strafe auch zu Recht, weil nicht aufgepasst !!

Zitat:

Original geschrieben von susireiter


 
"Nein, ich halte mich auch nicht immer daran, aber entweder ich mache das bewusst, also Strafe zu Recht. Oder eben unbewusst, also Strafe auch zu Recht, weil nicht aufgepasst !!

Klar, wenn ich zu schnell bin, muss ich zahlen, ob bewusst oder unbewusst.

Bei den zur Diskussion stehenden Gerichtsurteilen geht es aber im wesentlichen darum, ob in jedem Falle die Aufstellung der Überwachungsgeräte legalisiert ist...und das ist bei überwiegend haushaltsrechtlichen Gründen von Kommunen oder Kreisen eben die Frage.

Wenn ich erwischt werde, frage ich natürlich auch nicht zuerst, ob dort ein Blitzer stehen darf, sondern bin mir schon darüber im Klaren, dass ich selbst den Fehler gemacht habe.

Rechststaatlichkeit bedeutet für die Obrigkeit aber, dass sie selbst die rechtlichen Grundlagen für ihr Handeln hat und dies nicht nach Gutdünken oder Kassenlage ändert.

Wer von den kraftfahrenden Bürgern Gesetzestreue erwartet, muss sich schon die Frage stellen lassen, ob die Entscheidungen in bezug auf die Aufstellung der Überwachungsgeräte für Geschwindigkeitsmessungen  auch im legalen Bereich getroffen wurden.

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von susireiter



eben das hat kein Tacho, jeder Tacho geht "vorne", also ist es doch ein leichtes, sich an die "Gesetzesvorgaben" zu halten.
Nein, ich halte mich auch nicht immer daran, aber entweder ich mache das bewusst, also Strafe zu Recht. Oder eben unbewusst, also Strafe auch zu Recht, weil nicht aufgepasst !!

Tja, ist eben alles relativ. Das die Tachometer sogar nach "oben" anzeigen müssen ist wohl bekannt, aber was machst du mit variablen Reifendurchmessern, Reifenluftdruck usw. (wurde hier auch schon genannt) und bringt dir u.U. auch wieder eine Geschwindigkeitsabweichung nach "unten". Ich rede aber von einem Minimalbereich. Wie schnell du wirklich bist weiss doch nur derjenige, der deine Geschwindigkeit misst.

Zitat:

Original geschrieben von titus95


Ja schon, wenn das mal nicht alles so relativ wäre - Messabweichungen bei den verscheidenen Messgeräten, diff. Reifenumfänge, Tachoabweichungen usw. Deshalb muss man Toleranzen berücksichtigen, weshalb die Grenze eben nicht 50 km/h sondern 50 km/h + x ist.

Klar, Messtoleranzen müssen selbstverständlich berücksichtigt werden. Aber eben nicht eine Art "freiwilliger Aufschlag" nach oben, der dann mehr oder weniger Willkür der einzelnen Behörden ist. Egal, wo man mit oder ohne einen solchen Aufschlag dann letztendlich die Grenze setzt: Irgendwo hat dann immer einer 1 oder 2 km/h zu viel. Nur halt mit dem Unterschied, dass die gesetzlich gesetzte Grenze transparent ist und die mit "freiwilligem Aufschlag" eben nicht.

Zitat:

Original geschrieben von titus95


Wichtig finde ich, dass einer der ansonsten "Recht spricht" auch mal das böse Wort Abzocke öffentlich in Umlauf bringt. Zumindest mal ein Anstoss, der auf breites Interesse stoßen wird, denn abgezockt hat sich doch jeder schon mal gefühlt.

Leider habe ich die Sendung nicht gesehen in der der Richter auftrat, deshalb weiss ich auch nicht womit er oder die nicht durchkommen werden??

Ich denke, er bewegt sich auf dünnem Eis. Allerdings ist es schon richtig, dass er fordert, dass solche Geschwindigkeitsüberwachungen immer die Verkehrssicherheit und nicht die Aufbesserung der Finanzen zum Ziel haben müssen. Ich finde aber, dass man aus dieser Forderung keineswegs ableiten kann, dass nur an bestimmten Stellen geblitzt werden darf. Es ist eher die Art und Weise (Einsatz privater Firmen, Bevorzugung lukrativer Standorte usw.), die überprüft werden muss.

Gruß
Michael

dann mach mir doch mal eine Rechnung auf, wo der mindere Luftdruck dazu führt, dass deine Geschwindigkeit falsch angezeigt wird.
Ich gehe mal von ca. 2 bar Reifendruck aus, dann nimm mal ein halbes bar Luft raus, da möchte ich nicht mit fahren, da eierst du nur noch rum und ob das vom Reifenumfang her reicht, damit du schneller bist als dein Tacho anzeigt, na euere Fantasie möcht ich haben 😉

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