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Zentralverrieglung mit optischen und .............
Ich weiß es gibt keine dummen Antworten nur dumme fragen
Also hier meine dumme Frage :D
Zentralverrieglung mit optischen und Akustische Signal ?
Also wenn ich jetzt mit dem Schlüssel die Zentralverrieglung
Schließe Blinkt sie 3 x
beim öffnen 1x
Geht das , das man ein optischen und Akustisches Signal bekommt ?
Bei MB sagte es wäre in Deutschland verboten das es piept , aber jede Alarmanlage
macht piept piept
und des weiteren soll es nicht gehen
Ach ja ist ein 320 Baujahr 1999
liebe grüße aus Berlin
diabelo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von diabelo
weil ich nicht weiß ob ich das nun verriegelt habe oder nicht :rolleyes:
Dann guck dir beim verriegeln doch einfach die Blinker an...
Ich habe es mir angewöhnt immer sofort nach dem schließen der Tür, die selbige per Fernbedienung zu verriegeln. so befinde ich mich beim abschließvorgang nah am Auto und kann auch im weggehen noch mindestens einen Blinker sehen und weiß somit auch, ob nun verrigelt wurde, oder nicht.
Ich weiß nicht wie das bei dir so ist, aber ich sehe des öfteren Leute, die erstmal einige Meter vom Auto weggehen oder z.B. über die Straße laufen und erst dann den Knopf drücken - ohne nach hinten zu gucken und sich zu versichern! Da frag ich mich echt manchmal was das bringt und was die leute sich dabei denken...
Keyless go oder "Key dings da to go" - wie du es nennst :D - würde mich auch interessieren, aber ich denke mal, dass eine Ümrüstung - sofern überhaupt möglich - überirdisch teuer sein wird ;)
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11 Antworten
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mh
Und eine andere Möglichkeit gibt es nicht ?
lg diabelo
Ja, es ist verboten - und keine vernünftige Alarmanlage macht "piept piept".
Darf ich fragen warum du das haben möchtest? Ich kenn das nur von möchtegern Tunern mit irgendwelchen Japanischen Autos, die umbedingt zeigen wollen, das sie mit ihrem Schlüssel per Funk die Türen aufschließen können - was ja sonnst keiner kann... Ich habe einen Arbeitskollegen, der ist einer von der Sorte und zieht jeden Tag auf dem Parkplatz das gelächter auf sich!
Ich will dir das nicht ausreden - du musst schließlich selbst wissen, was du in dein Auto einbaust. Aber wie gesagt, es ist verboten!
lg
Shottky
Verboten? In meinem E-Coupe aus 12.2010 ist das Serie! Kann man im KI ein bzw. ausschalten.
Ich habs übrigens aus, weils mich genervt hat. Höre ja die Spiegel anklappen, sodass mir dies ausreicht um mich nicht extra umdrehen zu müssen, ob die Karre zu ist..
Hab da mal ein paar Paragraphen aus der StVO und StVZO rausgesucht, die dieses so genannte "Chirpen" verbieten:
StVO
§ 1 Grundregeln
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,
gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt
wird.
§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare
Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig
laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und
Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch
belästigt werden.
StVZO
§ 35e Türen
(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende
Geräusche vermeidbar sind.
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren
Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam
macht[...]
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein,
die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord)
erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. [...]
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3
Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht
führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen
verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein
Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt
werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem
Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für
Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Kurz gesagt: Es ist im Bereich der StVO bzw. StVZO nicht erlaubt bzw. zugelassen!
@Tompire
Das dein E-Coupe diese funktion hat, kann ich mir nur damit erklären, das es z.B. fürs Amiland aktivierbar ist - da ist es ja erlaubt.
Lg
Shottky
Ich denke, da muss man differenzieren.
Bei mir wird als akustisches Signal die Hupe verwendet, sprich es hupt beim Schliessen drei und beim Öffnen ein mal. ..aber nur kurz und "sanft". ,-)
..ich denke aus dem Grund wird es erlaubt sein, da es sich ja um keine "andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen" handelt.
Der TE schrieb ja nur "akustisches Signal".
Zitat:
Original geschrieben von Tompire
Ich denke, da muss man differenzieren.
Bei mir wird als akustisches Signal die Hupe verwendet, sprich es hupt beim Schliessen drei und beim Öffnen ein mal. ..aber nur kurz und "sanft". ,-)
..ich denke aus dem Grund wird es erlaubt sein, da es sich ja um keine "andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen" handelt.
Der TE schrieb ja nur "akustisches Signal".
Das ist wieder das Problem mit den Paragraphen...
Du, bzw. dein Auto verstößt damit zwar nicht mehr gegen § 55 der StVZO, aber gegen § 1, § 16 und § 30 der StVO und § 35e der StVZO...
also im Prinzip immer noch nicht erlaubt bzw. zugelassen.
Aber ein samftes Hupen ist immernoch besser, als ein Piepen oder "chirpen"!
nun ich wollte das haben weil
ich jedes mal wieder zum Auto renne
weil ich nicht weiß ob ich das nun verriegelt habe oder nicht :rolleyes:
und nicht um auf einen Parkplatz auf und zu zu machen :D
Also was gäbe es noch für akustische Möglichkeiten
oder vielleicht eine Umrüstung Key dings da to go oder wie das heißt :D
liebe grüße und danke im vorab für die vielen infos
und das drauf hinweisen das es nicht erlaubt ist
diabelo
Zitat:
Original geschrieben von diabelo
weil ich nicht weiß ob ich das nun verriegelt habe oder nicht :rolleyes:
Dann guck dir beim verriegeln doch einfach die Blinker an...
Ich habe es mir angewöhnt immer sofort nach dem schließen der Tür, die selbige per Fernbedienung zu verriegeln. so befinde ich mich beim abschließvorgang nah am Auto und kann auch im weggehen noch mindestens einen Blinker sehen und weiß somit auch, ob nun verrigelt wurde, oder nicht.
Ich weiß nicht wie das bei dir so ist, aber ich sehe des öfteren Leute, die erstmal einige Meter vom Auto weggehen oder z.B. über die Straße laufen und erst dann den Knopf drücken - ohne nach hinten zu gucken und sich zu versichern! Da frag ich mich echt manchmal was das bringt und was die leute sich dabei denken...
Keyless go oder "Key dings da to go" - wie du es nennst :D - würde mich auch interessieren, aber ich denke mal, dass eine Ümrüstung - sofern überhaupt möglich - überirdisch teuer sein wird ;)
Hallo
Das mit dem Quittungston über die Fahrzeughupe lässt sich auch beim W208 US-Modell über Stardiagnose freischalten --Müsste auch beim Europa Modell gehen wenn man sich das SAM vom US Modell einbaut-
Das SAM vom US-Modell hat noch einige weitere Optionen
mh sorry :rolleyes: was ist ein US SAM ?
lg diabelo