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Zentralverrieglung mit optischen und .............

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 18. April 2011 um 13:37

Ich weiß es gibt keine dummen Antworten nur dumme fragen

Also hier meine dumme Frage :D

Zentralverrieglung mit optischen und Akustische Signal ?

Also wenn ich jetzt mit dem Schlüssel die Zentralverrieglung

Schließe Blinkt sie 3 x

beim öffnen 1x

Geht das , das man ein optischen und Akustisches Signal bekommt ?

Bei MB sagte es wäre in Deutschland verboten das es piept , aber jede Alarmanlage

macht piept piept

und des weiteren soll es nicht gehen

Ach ja ist ein 320 Baujahr 1999

liebe grüße aus Berlin

diabelo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von diabelo

weil ich nicht weiß ob ich das nun verriegelt habe oder nicht :rolleyes:

Dann guck dir beim verriegeln doch einfach die Blinker an...

Ich habe es mir angewöhnt immer sofort nach dem schließen der Tür, die selbige per Fernbedienung zu verriegeln. so befinde ich mich beim abschließvorgang nah am Auto und kann auch im weggehen noch mindestens einen Blinker sehen und weiß somit auch, ob nun verrigelt wurde, oder nicht.

Ich weiß nicht wie das bei dir so ist, aber ich sehe des öfteren Leute, die erstmal einige Meter vom Auto weggehen oder z.B. über die Straße laufen und erst dann den Knopf drücken - ohne nach hinten zu gucken und sich zu versichern! Da frag ich mich echt manchmal was das bringt und was die leute sich dabei denken...

Keyless go oder "Key dings da to go" - wie du es nennst :D - würde mich auch interessieren, aber ich denke mal, dass eine Ümrüstung - sofern überhaupt möglich - überirdisch teuer sein wird ;)

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Themenstarteram 18. April 2011 um 15:02

mh

Und eine andere Möglichkeit gibt es nicht ?

lg diabelo

Ja, es ist verboten - und keine vernünftige Alarmanlage macht "piept piept".

Darf ich fragen warum du das haben möchtest? Ich kenn das nur von möchtegern Tunern mit irgendwelchen Japanischen Autos, die umbedingt zeigen wollen, das sie mit ihrem Schlüssel per Funk die Türen aufschließen können - was ja sonnst keiner kann... Ich habe einen Arbeitskollegen, der ist einer von der Sorte und zieht jeden Tag auf dem Parkplatz das gelächter auf sich!

Ich will dir das nicht ausreden - du musst schließlich selbst wissen, was du in dein Auto einbaust. Aber wie gesagt, es ist verboten!

lg

Shottky

Verboten? In meinem E-Coupe aus 12.2010 ist das Serie! Kann man im KI ein bzw. ausschalten.

Ich habs übrigens aus, weils mich genervt hat. Höre ja die Spiegel anklappen, sodass mir dies ausreicht um mich nicht extra umdrehen zu müssen, ob die Karre zu ist..

Hab da mal ein paar Paragraphen aus der StVO und StVZO rausgesucht, die dieses so genannte "Chirpen" verbieten:

StVO

§ 1 Grundregeln

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt,

gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt

wird.

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

§ 30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare

Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig

laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und

Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch

belästigt werden.

StVZO

§ 35e Türen

(1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende

Geräusche vermeidbar sind.

§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen

(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren

Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam

macht[...]

(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein,

die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord)

erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. [...]

(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3

Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten

Bestimmungen entsprechen.

(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht

führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen

verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein

Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt

werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem

Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für

Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Kurz gesagt: Es ist im Bereich der StVO bzw. StVZO nicht erlaubt bzw. zugelassen!

@Tompire

Das dein E-Coupe diese funktion hat, kann ich mir nur damit erklären, das es z.B. fürs Amiland aktivierbar ist - da ist es ja erlaubt.

Lg

Shottky

Ich denke, da muss man differenzieren.

Bei mir wird als akustisches Signal die Hupe verwendet, sprich es hupt beim Schliessen drei und beim Öffnen ein mal. ..aber nur kurz und "sanft". ,-)

..ich denke aus dem Grund wird es erlaubt sein, da es sich ja um keine "andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen" handelt.

Der TE schrieb ja nur "akustisches Signal".

Zitat:

Original geschrieben von Tompire

Ich denke, da muss man differenzieren.

Bei mir wird als akustisches Signal die Hupe verwendet, sprich es hupt beim Schliessen drei und beim Öffnen ein mal. ..aber nur kurz und "sanft". ,-)

..ich denke aus dem Grund wird es erlaubt sein, da es sich ja um keine "andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen" handelt.

Der TE schrieb ja nur "akustisches Signal".

Das ist wieder das Problem mit den Paragraphen...

Du, bzw. dein Auto verstößt damit zwar nicht mehr gegen § 55 der StVZO, aber gegen § 1, § 16 und § 30 der StVO und § 35e der StVZO...

also im Prinzip immer noch nicht erlaubt bzw. zugelassen.

Aber ein samftes Hupen ist immernoch besser, als ein Piepen oder "chirpen"!

Themenstarteram 18. April 2011 um 18:20

nun ich wollte das haben weil

ich jedes mal wieder zum Auto renne

weil ich nicht weiß ob ich das nun verriegelt habe oder nicht :rolleyes:

und nicht um auf einen Parkplatz auf und zu zu machen :D

Also was gäbe es noch für akustische Möglichkeiten

oder vielleicht eine Umrüstung Key dings da to go oder wie das heißt :D

liebe grüße und danke im vorab für die vielen infos

und das drauf hinweisen das es nicht erlaubt ist

diabelo

Zitat:

Original geschrieben von diabelo

weil ich nicht weiß ob ich das nun verriegelt habe oder nicht :rolleyes:

Dann guck dir beim verriegeln doch einfach die Blinker an...

Ich habe es mir angewöhnt immer sofort nach dem schließen der Tür, die selbige per Fernbedienung zu verriegeln. so befinde ich mich beim abschließvorgang nah am Auto und kann auch im weggehen noch mindestens einen Blinker sehen und weiß somit auch, ob nun verrigelt wurde, oder nicht.

Ich weiß nicht wie das bei dir so ist, aber ich sehe des öfteren Leute, die erstmal einige Meter vom Auto weggehen oder z.B. über die Straße laufen und erst dann den Knopf drücken - ohne nach hinten zu gucken und sich zu versichern! Da frag ich mich echt manchmal was das bringt und was die leute sich dabei denken...

Keyless go oder "Key dings da to go" - wie du es nennst :D - würde mich auch interessieren, aber ich denke mal, dass eine Ümrüstung - sofern überhaupt möglich - überirdisch teuer sein wird ;)

Hallo

Das mit dem Quittungston über die Fahrzeughupe lässt sich auch beim W208 US-Modell über Stardiagnose freischalten --Müsste auch beim Europa Modell gehen wenn man sich das SAM vom US Modell einbaut-

Das SAM vom US-Modell hat noch einige weitere Optionen

Themenstarteram 25. April 2011 um 12:09

mh sorry :rolleyes: was ist ein US SAM ?

lg diabelo

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