Zenec ( StVO Frage )
Hi zusammen,
habe mir gestern ein Zenec autoradio gekauft ( mit 7" Monitor ).
Nun meine Frage: Das Masse - Kabel das an die Handbremse angeschlossen werden soll, damit man Filme auch ja nur im STAND schauen kann, wenn ich dieses Kabel quasi "überbrücke" das ich auch während der fahrt Filme gucken kann - muss ich dann mit irgendwelchen Folgen rechnen wenn die Polizei mich anhält ?
Danke für eure Beiträge.
Alex
Beste Antwort im Thema
wie deutlich muss man es denn deiner meinung noch in den §23 schreiben?
"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch (...) Geräte (...) beeinträchtigt werden."
wenn das kein beweis für dich ist... ach ja, quelle ist, wer hätt`s gedacht die stvo...
ich glaube manchmal echt, dass einigen leuten der gesetzesdschungel in D nicht groß genug ist und dass der gesunde menschenverstand einfach solange ausgeschaltet wird, bis es staatlich reguliert ist. dann am besten noch auf die vielen gesetze schimpfen...
gilt das in deinen augen erst, wenn da ausdrücklich steht "dvd gucken + autofahren gleichzeitig = nicht ok"
willst du dich jetzt ernsthaft hier hinstellen und wie im kindergarten "ha ha, du hast ja gar keinen richtigen beweis dafür" rufen oder was?
klar lenken sowohl das gespräch mit dem beifahrer, als auch radiohören, vom verkehr ab. wenn ich merke, dass meine konzentration darunter leidet dreh ich die lautstärke runter bzw sag, dass ich mich jetzt erstmal auf den verkehr konzentrieren muss. noch nie selbst erlebt? trotzdem muss man vom grad der ablenkung unterscheiden und der ist beim telefonieren am steuer und beim dvd gucken/hören nunmal um einiges höher. im übrigen wird zu lautes musikhören geahndet, aber das sollte sich ja mittlerweile rumgesprochen haben.
§23 spricht jedenfalls nicht gerade für deine aussage, dass es "definitiv NICHT verboten ist"
fein, dann ist von mir aus "definitiv verboten" so noch nicht endgültig belegt, wobei ich mich jetzt nochmal erkundigen werde, ob es bereits hierzu einen präzedenzfall gibt, aber es wird nicht viel zur sache tun. ausserdem bewegst du dich mit deiner aussage nach all den argumenten auf mindestens ebenso dünnem eis. der unterschied ist nur, dass du mit deiner aussage großen schaden anrichten kannst. das sollte man auch manchmal im hinterkopf behalten, wenn man hier tipps gibt. du scheinst es ja an sich ebensowenig wie ich zu befürworten, aber wenn du hier meinst, nach grauzonen suchen zu müssen, bitte. was dir das bringt muss ich aber wohl nicht verstehen.
wenn man nämlich mal genau über deine aussage nachdenkt, dass es nämlich nicht erlaubt ist, wenn man sich ablenken lässt, dann kann es im umkehrschluss nur heißen, dass es verboten ist. denn sonst wäre der verlust des versicherungsschutzes und die ermittlung zu §23 doch irgendwie sinnlos, oder? in meinen augen beinhaltet §23 das verbot, dvds im sichtbereich des fahrers zu zeigen, und das ist für mich definitiv in §23 geregelt. wenn §23 das in deinen augen nicht regelt - deine meinung. das es meine meinung ist, hätte ich in den ersten beitrag schreiben sollen, aber da mich deine aussage auf 180 gebracht hat, wollte ich nur einen klaren gegenpol dazu schaffen, da es in meinen augen falsch verstanden werden KANN und ich es so nicht stehen lassen wollte.
15 Antworten
Leute, ich bin diese Diskussionen langsam wirklich leid!
Es geht nicht darum, ob es irgendwo in einem Gesetz explizit verboten ist, oder ob die Sheriffs euch dafür ein Ticket verpassen!
Es ist ein gefundenes Fressen für den Gutachter der gegnerischen Versicherung - und das kann einen schlimmstenfalls ruinieren...
----- CLOSED -----