zeitlimit für verkehrsordungswidrigkeit????
Hi Leute,
ich wurde vor ca. 3 monaten auf der autobahn opfer einer anstandmessung, habe es aber nicht sofort bemerkt.
der wagen war ein abteilungswagen einer anderen abteilung.
nach ca. 2 wochen kam der abteukungsleiter samt Fahrtenbuch und brief von der Polizei. mit ihm persönlich gab es gar kein problem, jedoch wurde ich bei 140 km/h mir einem abstand von 18-19m was vier punkte, ein monat fs-entzug und 150 € strafe. nachdem ich die zeugenbefragung von der polzei ausgefüllt hatte (habe die sache zugegeben), habe ich diese der polizei zugefaxt (sendebestätigung erhalten).
meine Probezeit ist am 5.08.06 nach verlängerung abgelaufen, habe damals 4 punkte bekommen und eine nachschulung gemacht.
Diese neue Verstoß war am 17.08.06, also nach der probezeit..
Da ich das Fax schon am 11.9.06 gesender hatte, mach ich mit mittlerweile schon sorgen ob sie es denn bekommen haben. andererseits will ich sie auch nicht daran erinnern mich zu bestrafen...😉
ist ea möglich dass es ernstere probleme gibt, weil es schon der zweite 4-punkte vertoß war???
gibt es deine eine Zeitlimit in dem eine verkehrswidrigkeit geahndet werden muss??
wär echt erlecihtert wenn mir jemand weiterhelfen könnte....oder auch nicht erleichtert ;-)
merci
gruß chris
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Was ist an der Frage falsch, wenn man wissen will wie man "Opfer" einer Abstandmessung wird?
Meiner Ansicht nach war an dieser Frage nichts falsch, da sie ja durch die Formulierung des TE impliziert wurde.