zeitlimit für verkehrsordungswidrigkeit????

Hi Leute,
ich wurde vor ca. 3 monaten auf der autobahn opfer einer anstandmessung, habe es aber nicht sofort bemerkt.
der wagen war ein abteilungswagen einer anderen abteilung.
nach ca. 2 wochen kam der abteukungsleiter samt Fahrtenbuch und brief von der Polizei. mit ihm persönlich gab es gar kein problem, jedoch wurde ich bei 140 km/h mir einem abstand von 18-19m was vier punkte, ein monat fs-entzug und 150 € strafe. nachdem ich die zeugenbefragung von der polzei ausgefüllt hatte (habe die sache zugegeben), habe ich diese der polizei zugefaxt (sendebestätigung erhalten).
meine Probezeit ist am 5.08.06 nach verlängerung abgelaufen, habe damals 4 punkte bekommen und eine nachschulung gemacht.
Diese neue Verstoß war am 17.08.06, also nach der probezeit..
Da ich das Fax schon am 11.9.06 gesender hatte, mach ich mit mittlerweile schon sorgen ob sie es denn bekommen haben. andererseits will ich sie auch nicht daran erinnern mich zu bestrafen...😉
ist ea möglich dass es ernstere probleme gibt, weil es schon der zweite 4-punkte vertoß war???
gibt es deine eine Zeitlimit in dem eine verkehrswidrigkeit geahndet werden muss??

wär echt erlecihtert wenn mir jemand weiterhelfen könnte....oder auch nicht erleichtert ;-)

merci

gruß chris

15 Antworten

Wie kann man "Opfer" einer Abstandmessung werden?

wenns um 4punkte geht, kannste davon ausgehen, das die sich schon bei dir melden werden....warte noch 3-4wochen, dann haste sicherlich ne antwort....

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wie kann man "Opfer" einer Abstandmessung werden?

warscheinlich fuhr der vordermann zu dicht auf 😕

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


warscheinlich fuhr der vordermann zu dicht auf 😕

SO wirds gewesen sein 😁

Zitat:

opfer einer anstandmessung

tja, anständig sollte man sich schon im Straßenverkehr verhalten...und das wäre ja nun auch schon wiederholt...und das am Beginn einer Fahrkarriere...tsss

Re: zeitlimit für verkehrsordungswidrigkeit????

Zitat:

Original geschrieben von chris2307


Hi Leute,
ich wurde vor ca. 3 monaten auf der autobahn opfer einer anstandmessung,

Freud? Ist zu geringer Abstand unanständig?

Oliver

Hey Leutz,

das wird jetzt OT.

Also mal ganz ehrlich: Eine Sache, die mir in diesem Forum inzwischen immer öfter auffällt, ist, dass wenn jemand eine Frage bezüglich einer begangenen OWI o.ä. stellt, keine Antwort auf diese Frage zurückkommt, sondern fast grundsätzlich nur Belehrungen über das Verhalten... Irgendwie scheint's hier nur perfekte Autofahrer zu geben... Da bekomm ich ja richtig Angst... 😉

Aber schon witzig, dass solche Threads immer in dieselbe Richtung laufen:
A: Ich habe xyz begangen. Was hab ich an Strafe zu erwarten?
B: Mann, wie kann man nur so blöd sein.
C: Selber schuld, wenne sowas machst.
A: Öh, das das falsch war weiß ich. Wollte nur gerne wissen, was ich zu erwarten habe.
B: Nicht genug, sowas muss viel härter bestraft werden.
...
Und irgendwann verläuft das ganze dann in eine Grundsatzdiskussion darüber, dass alte Leute / Frauen / junge Leute / Männer eh alles Schleicher / Raser sind und nicht fahren können / härter bestraft werden sollten / sowieso alle blöd sind... 😁

Ok, soweit dazu. BTT. Und um auch was konstruktives beizutragen:
Vielleicht ist da was bei.[URL=Klick mich!!!]http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung.php[/URL]

Verfolgungsverjährungsfrist

@ Abeicks: Dein link funzt nicht!

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/verjaehrung_02.php

@ chris2307:
Die Frist, innerhalb derer eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden muss ist generell 3 Monate.
Es gibt aber durchaus Ausnahmen (siehe link).

Soweit ich mich erinnere, beginnt die Frist aber auch erst zu laufen, wenn der Täter ermittelt werden kann, d.h. in Deinem Fall am 11.09.2006 - da Du zu diesem Zeitpunkt den Verstoss zugegeben hast.
Wegen der Auswirkungen früherer Punkte solltest Du eventuell einen Anwalt hinzuziehen, der sich mit Verkehrsrecht detailliert auskennt, denn Rechtsberatung ist im Forum nicht erlaubt.

@ nordlicht: Oh, danke. Hab die Eingabereihenfolge vertauscht... 😁

Ich lasse mich von der Allgemeinheit hier gerne belehren...
😁

Zitat:

Original geschrieben von Kwan


Ich lasse mich von der Allgemeinheit hier gerne belehren...
😁

Der war jetzt aber wirklich OT 😁

Was ist an der Frage falsch, wenn man wissen will wie man "Opfer" einer Abstandmessung wird?

Ich bin auch kein Engel beim Autofahren. Mich wird wohl ein Monat zu Fuß erwarten wenn ich ermittelt werde. Pech halt. Aber ich bezeichne mich doch jetzt auch nicht als "Opfer" einer Geschwindigkeitsüberwachung🙄

Wer Scheiße baut, muß Scheiße auslöffeln.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Wer Sch... baut, muß Sch... auslöffeln.

Ganz deiner Meinung.

Bisweilen habe ich den Eindruck, dass das in D von mind. 99,9% anders gesehen wird...

Ich sehe ja auch in der negativsten Situation noch etwas positives.

Ich spare mindestens 1500 km auf der Uhr und ne Menge Geld. Für die Gesundheit werde ich dann auch was tun. Ehe ich BVG fahre, wird der Drahtessel gesattelt.

Bis dahin braucht meine Freundin nicht mehr mit Kilometern geizen also kommt sie zu mir.

bewahr die sendebestätigung gut auf, das empfangsrisiko liegt soweit ich weiss beim empfänger.

und wenn sie es nicht bekommen hätten denk ich mal, dass sie auch nachgefragt hätten, wo denn die reaktion bleibt 😉

Re: Verfolgungsverjährungsfrist

Zitat:

Original geschrieben von nordlicht



Die Frist, innerhalb derer eine Ordnungswidrigkeit verfolgt werden muss ist generell 3 Monate.
Es gibt aber durchaus Ausnahmen (siehe link).

Soweit ich mich erinnere, beginnt die Frist aber auch erst zu laufen, wenn der Täter ermittelt werden kann, d.h. in Deinem Fall am 11.09.2006 - da Du zu diesem Zeitpunkt den Verstoss zugegeben hast.
Wegen der Auswirkungen früherer Punkte solltest Du eventuell einen Anwalt hinzuziehen, der sich mit Verkehrsrecht detailliert auskennt, denn Rechtsberatung ist im Forum nicht erlaubt.

hi!

das mit den 3 monaten stimmt. aber die frist beginnt am "tattag" zu laufen, sprich am 17.08.06! innerhalb der 3 monate muss dann der fahrer ("täter"😉 angeschrieben worden sein. es reicht nicht, wenn der halter angeschrieben wird!!

(so hat das jedenfalls mein anwalt gesagt...)

hab da selbst erfahrung mit gemacht, nachdem ich in der probezeit mit 42 zu schnell geblitzt wurde mitm firmenwagen meines dads 🙂 ich wurde NIE angeschrieben ==> war dann verjährt, aber meinem bruder wurde dann EINEN tag vor ablauf der verjährung der strafzettel dafür geschickt ... ging dann vor gericht und endete in einem freispruch 🙂 und komischerweise standen die grünen NIE vor unserer haustür, sonst hätte ich wohl verschissen gehabt ... (wohl OT, oder?! 😁 )

schönen abend, schönes wochenende!

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