Zeichen 283 in Verbindung mit Parkflächenmarkierung
Hallo Zusammen,
vielleicht versteht jemand von euch diese Form der Beschilderung:
Darf man nun hier Parken oder nicht?
Wenn nicht, wozu dann die Markierung?
Danke für eure Mühe 🙂
Lg
Christian
23 Antworten
Zitat:
@bug99 schrieb am 1. März 2022 um 18:54:08 Uhr:
die Markierung alleine ist IMHO nichtssagend, da müsste irgendwo ein zusätzliches Schild stehen:
Das ist nicht notwendig, denn Anlage 2 der StVO regelt unter der laufenden Nummer 74:
"Eine Parkflächenmarkierung erlaubt das Parken (...)"
Unter der laufenden Nummer 61 wird u.A. geregelt:
"Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird."
Vom Wortlaut der StVO her gilt das Halteverbot also nur bis zur Parkflächenmarkierung. In der Parkflächenmarkierung ist dann das Parken ausdrücklich erlaubt.
In der Praxis sehe ich aber ein gewisses Risiko, dass die anordnende Behörde eigentlich etwas anderes gemeint hat und Verstöße gegen ihre eigenen Regeln auch verfolgt...
@hk...do: Ich denke da liegst Du daneben, denn eine Markierung auf dem Boden ist kein "Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr".
Doch, das ist sie. Dass auch Fahrbahnmarkierungen Verkehrszeichen sind, steht wörtlich in der StVO.
§ 39 Abs. 5: "Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen."
Und dass Parkflächenmarkierungen für den ruhenden Verkehr sind, ist hoffentlich unstrittig.
Es ist auch möglich, dass diese beiden markierten Parkplätze für die Durchfahrt eines geplanten Schwertransports freigehalten werden sollen. Aber dann wäre eine zeitliche Beschränkung sinnvoll.
Oder die zuständige Behörde plant noch, die Parkplatzmarkierung dauerhaft entfernen zu lassen.
Also würde ich dort mein Auto lieber nicht abstellen.
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Die realen Parkflächenmarkierungen sehen aber schon etwas anders aus als in deinem Ausgangsbeitrag. Ist dieser lächerliche Rest alles, was noch übrig ist?
Zitat:
@Rockville schrieb am 2. März 2022 um 11:28:25 Uhr:
Die realen Parkflächenmarkierungen sehen aber schon etwas anders aus als in deinem Ausgangsbeitrag. Ist dieser lächerliche Rest alles, was noch übrig ist?
Die Markierungen sind schon deutlich verwittert, genauso wie das Schild. Allerdings ist ja auch eine verwitterte Markierung solange gültig, bis sie eindeutig entfernt worden ist. Deswegen muss man ja erst einmal davon ausgehen, dass die Markierung und das Schild vorhanden sind.
Also die Markierungen auf dem Boden würde Ich jetzt mal so einstufen, daß man mit viel Fantasie hier eine Parkmarkierung sieht.
Leider ist die Markierung ja so gesehen zum Großteil gar nicht mehr vorhanden.
Und das Halteverbotschild scheint auch nicht mehr das Allerbeste zu sein, weil auch stark verwittert.
Hast du völlig Recht. Heute hat man das Zusatzschild wieder entklebt. Jetzt gelten die Parkflächenmarkierungen wohl wieder im angegebenen Zeitraum.
Dennoch hätte man sie meiner Meinung nach vorher durch gelbe Markierungen außer Kraft setzen müssen.