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Zeichen 283 in Verbindung mit Parkflächenmarkierung

Hallo Zusammen,

vielleicht versteht jemand von euch diese Form der Beschilderung:

Darf man nun hier Parken oder nicht?

Wenn nicht, wozu dann die Markierung?

Danke für eure Mühe 🙂

Lg

Christian

283 i. V. mit Parkflächenmarkierung
23 Antworten

Gibt es ein Zusatzzeichen, was zB die Nutzung durch Einsatzfahrzeuge erlaubt? Du hast unter dem Halteverbot ja noch ein Schild gemalt.

Dort war ursprünglich mal ein Schild mit einer Zeitbeschränkung. Das wurde allerdings abgeklebt.

Und es gibt keinen Hinweis darauf, daß überall Haltverbot gelten soll außer in markierten Parkflächen?

Sowas gibt es bei uns als Haltverbots-ZONE mit eingezeichneten Parkplätzen.

Wer sagt denn,dass das eine Parkflächenmarkierung darstellen soll?

Zitat:

@IDestrux schrieb am 1. März 2022 um 16:51:04 Uhr:


Dort war ursprünglich mal ein Schild mit einer Zeitbeschränkung. Das wurde allerdings abgeklebt.

und wer hat das abgeklebt? 🙂

Zitat:

@bug99 schrieb am 1. März 2022 um 17:04:56 Uhr:



und wer hat das abgeklebt? 🙂

Im Grund genommen würde mich das nicht interessieren, wer das abgeklebt hat.

Wenn die zwei Parkplätze, so wie eingezeichnet tatsächlich markiert sind, würde Ich mich da drauf stellen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. März 2022 um 17:20:22 Uhr:



Zitat:

@bug99 schrieb am 1. März 2022 um 17:04:56 Uhr:



und wer hat das abgeklebt? 🙂

Im Grund genommen würde mich das nicht interessieren, wer das abgeklebt hat.

Wenn die zwei Parkplätze, so wie eingezeichnet tatsächlich markiert sind, würde Ich mich da drauf stellen.

Das sehe ich genauso.

Abgeklebt wurde es nachdem Bauarbeiten stattgefunden haben und dort komplett alles gesperrt wurde.

Wohlweißlich mit einem Zusatzschild (auch 283)

Ich werde allerdings nicht schlau da raus, was man da interpretieren soll.

Ich finde, entweder Parkflächenmarkierung entfernen oder Zusatzschild anbringen unter welchen Bedingungen dort geparkt werden darf.

Es ist leider nirgends zu finden wie das auszulegen ist, deswegen gehe ich von einer falschen Beschilderung aus.

Zitat:

@IDestrux schrieb am 1. März 2022 um 17:56:37 Uhr:


Ich finde, entweder Parkflächenmarkierung entfernen oder Zusatzschild anbringen unter welchen Bedingungen dort geparkt werden darf.

Es ist leider nirgends zu finden wie das auszulegen ist, deswegen gehe ich von einer falschen Beschilderung aus.

Die jetzige Beschilderung ist eindeutig, solange man nicht reflexartig davon ausgeht, daß die Pinselei auf dem Boden eine Parkflächenmarkierung darstellen soll.

dann war das Halteverbotsschild zuvor für einen definierten Zeitraum gültig,
z.b. von 7-15 Uhr (evtl wegen Schulbusse)
außerhalb dieser Zeit, gilt dann, so, als wenn dieses Schild nicht stehen würde.

Durch das abkleben, wurde das Halteverbot dauerhaft gültig, auch in den gekennzeichneten Flächen.

vermutlich hat man nach Ende der Baustelle vergessen, das Abkleben zu entfernen.

Zitat:

Zitat:

@IDestrux schrieb am 1. März 2022 um 17:56:37 Uhr:


Ich finde, entweder Parkflächenmarkierung entfernen oder Zusatzschild anbringen unter welchen Bedingungen dort geparkt werden darf.

Es ist leider nirgends zu finden wie das auszulegen ist, deswegen gehe ich von einer falschen Beschilderung aus.


Die jetzige Beschilderung ist eindeutig, solange man nicht reflexartig davon ausgeht, daß die Pinselei auf dem Boden eine Parkflächenmarkierung darstellen soll.

Das ist schon sehr eindeutig eine Parkflächenmarkierung für zwei Fahrzeuge. Und dann?

Zitat:

@bug99 schrieb am 1. März 2022 um 18:43:12 Uhr:


dann war das Halteverbotsschild zuvor für einen definierten Zeitraum gültig,
z.b. von 7-15 Uhr (evtl wegen Schulbusse)
außerhalb dieser Zeit, gilt dann, so, als wenn dieses Schild nicht stehen würde.

Durch das abkleben, wurde das Halteverbot dauerhaft gültig, auch in den gekennzeichneten Flächen.

vermutlich hat man nach Ende der Baustelle vergessen, das Abkleben zu entfernen.

Dann muss man aber theoretisch auch die Markierung entfernen, da es sonst irreführend ist oder?

die Markierung alleine ist IMHO nichtssagend, da müsste irgendwo ein zusätzliches Schild stehen:
z.B: Parken in den gekennzeichneten Flächen von 15-7Uhr erlaubt.

https://www.kfz-auskunft.de/news/7740.html

Und wer ist jetzt so frei und entfernt den Aufkleber von der Zeitbegrenzung unter dem Halteverbotsschild, damit man die Parkplätze wieder wie vorher sinngemäß nutzen kann? Oder kommen die Bauarbeiter vielleicht noch mal wieder? Fragen über Fragen...

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