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Zahnriemenwechsel beim 206er

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 19:26

Hallo,

benötige Ratschlag bzgl. folgender Situation:

Besitze Peugeot 206 Baujahr 2003, Benziner, 1,4 Ltr. Hubraum.

Alle Wartungen durchgeführt.

Ende 12/2009 neue Kupplung und neue Batterie eingebaut. ALLES bei einer Peugeot Werkstatt.

Gestern ist während der Fahrt der Motor ausgegangen. Abschleppdienst in meine Peugeot Werkstatt. Analyse: Zahnriemen übergesprungen, 3. Zylinder keine Kompression.

Auskunft des Sachbearbeiters: Für weitere Schadensanalyse muessen wir den Motor öffnen. Sollen wir das tun ? Zu den Kosten will/kann er nichts sagen.

Meine Frage an alle: Da Peugeot für den 206er den Austausch des Zahnriemens vorschreibt mit 10 jahren oder 150.00 km gehe ich davon aus, dass Peugeot hier die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, richtig ?

Hat jemand Erfahrung damit, oder kann mir jemand mitteilen wie ich vorgehen muss damit ich nicht auf den Schaden alleine sitzen bleibe?

Danke

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12 Antworten
am 21. Januar 2010 um 19:33

Hallo,

meines Wissenstand ist bei TU Motoren 120.000 Km oder 5 Jahre was zu erst erreicht wird.

Mfg

Herbix

Es sind 120tkm oder 10 Jahre.

206-e-200201-sauf-ew10j4s
am 21. Januar 2010 um 19:39

Etwas zu schnell,

also ich bin mir nicht sicher mit den Kilometern ob 120.000 Km od 160.000 Km, aber das kann mann erfragen. Das mit den 5 Jahren stimmt aber (wurde verkürzt).

Nach Ablauf der Garantie ist nur evtl. ein Kulanzantrag möglich.

MfG Herbix

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 19:43

Hallo,

danke für Deinen Beitrag. Lt. Peugeot Webseite: http://peugeot.de/.../ liegt die Empfehlung/Aufforderung zum Austausch des Steuerzahnriemens bei 150.000 km oder 10 Jahre (Normalbedingung) oder 120.000 km und 10 Jahre (Besondere Bedingungen).

Mein KM-Stand beträgt 67.400 km und Alter=6 Jahre (Erstzulassung 30.12.2003).

Was nun ? Was kann ich wie tun um wenigstens eine Teilübernahme der Reparaturkosten zu erreichen?

Danke für Eure Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von uhx57

Hallo,

danke für Deinen Beitrag. Lt. Peugeot Webseite: http://peugeot.de/.../ liegt die Empfehlung/Aufforderung zum Austausch des Steuerzahnriemens bei 150.000 km oder 10 Jahre (Normalbedingung) oder 120.000 km und 10 Jahre (Besondere Bedingungen).

Hast du auch alles gelesen?

Zitat:

Der Steuerzahnriemen wird vom Starten bis zum vollständigen Stillstand des Motors beansprucht, es ist also völlig normal, dass er sich abnutzt. Ein defekter Steuerzahnriemen kann den Motor schädigen und ihn unbrauchbar machen. Der Steuerzahnriemen ist deshalb in folgenden Abständen auszutauschen:

am Beispiel des Modelljahrs 2008

Die Intervalle für dein Fahrzeug von 2003 findest du in meinem Anhang. Die linke Spalte ist für normale Bedingungen.

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 20:14

Hallo,

danke für Deinen Hinweis. Das würde bedeuten, dass im 5. Jahr der Zahnriemen gewechselt werden muss. Da wir nur die offizielle WebSeite von Peugeot kennen und NIEMAND, auch unsere langjährige Vertragswerkstatt uns aufgefordert hat den Zahnriemen wechseln zu lassen, stehe ich weiter auf dem Standpunkt, dass hier zumiondest ein Mitverschulden von Peugeot vorliegt. D.h., zumindest eine faire Kulanzregelung, richtig?

Woher soll ich als Kunde denn wissen, dass es andere Info´s gibt als auf der offiziellen WebSeite bzw. meinem Serviceheft (wo auch nix drinsteht). Also, wer kann mir Tipps für die Verhandlung mit Peugeot geben?

Danke

Warum nach 5 Jahren? Betreibt ihr euer Fahrzeug unter harten Bedingungen (rechte Spalte in der Übersicht) :

Harte Bedingungen liegen unter folgenden Voraussetzungen vor:

  • ständiger Zustellverkehr
  • Stadtverkehr (wie Taxi, Krankenwagen ...)
  • häufige Kurzstrecken, bei kaltem Motor und niedriger Temperatur
  • Motor 1,6l HDi 110 mit einer monatlichen Kilometerleistung von 4 000 km oder darüber
  • Expert 1,6l HDi bei häufigem Einsatz auf der Autobahn und unter starker Last
  • längerer Aufenthalt in heißen Ländern mit häufigen Außentemperaturen über 30 ° C,
  • längerer Aufenthalt in kalten Ländern mit häufigen Außentemperaturen unter –15 ° C,
  • längerer Aufenthalt in Ländern mit staubhaltiger Atmosphäre
  • längerer Aufenthalt in Ländern deren Kraftstoffe oder Schmierstoffe nicht den Empfehlungen von Automobiles PEUGEOT entsprechen
am 21. Januar 2010 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von uhx57

Meine Frage an alle: Da Peugeot für den 206er den Austausch des Zahnriemens vorschreibt mit 10 jahren oder 150.00 km gehe ich davon aus, dass Peugeot hier die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, richtig ?

Also ganz uebernehmen die die Kosten nicht. Mindestens der faellige Zahnriemenwechsel wird dir nicht bezahlt (der wird ja dann auch gespart)...

Wieviel Prozent auf Kulanz uebernommen werden, haengt von deinem Scheckheft ab.

Vorhersagen darueber sind nahezu unmoeglich, da PSA da sehr eigen ist, was Kulanz angeht.

Eigentlich steht nur der 807 Zahnriemen auf der Kulanzliste, weil die nahezu mehrheitlich vor dem eigentlichen Intrvall reissen...

 

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 20:41

Hallo,

nein, wir betreiben das Auto NICHT unter besonderen Bedingungen. Nur Stadtverkehr, selten längere Strecken, normale Fahrweise. Nichts besonderes.

Ausserdem ist das nicht der Punkt. Nochmal, wir wurden nicht von der Peugeotwerkstatt aufgefordert den Zahnriemen vorzeitig wechseln zulassen (sicher auch deshalb weil denen bekannt war das wir keine besonderen Fahrbedingungen haben) und trotzdem ist der Schaden aufgetreten.

Also, nun mal eine konkrete Antwort von Dir. Was ist zu tun damit wir eine Kulanz oder ähnliches von Peugeot bekommen um den Schaden zu bereinigen?

Das der Zahnriemen zu wechseln ist lt. herstellerempfehlung ist ja klar, aber was ist wenn, wie in unserem Fall, der Schadenfall vorzeit stattfindet. Bin ich als Kunde nun der doofe der eben "Pech" hat und nun alles zahlen darf, oder kann ich darauf hoffen, dass Peugeot Ihre Empfehlung folgt und hier Kulanz walten lässt.

Danke für Eure Hinweise/Hilfe.

am 21. Januar 2010 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von uhx57

Nochmal, wir wurden nicht von der Peugeotwerkstatt aufgefordert den Zahnriemen vorzeitig wechseln zulassen (sicher auch deshalb weil denen bekannt war das wir keine besonderen Fahrbedingungen haben) und trotzdem ist der Schaden aufgetreten.

Da kann doch nun aber deine Werkstatt nuescht fuer, dass dein Zahnriemen vorzeitig gerissen ist.

Und wenn der wechsel nunmal nicht faellig ist, warum sollen die dich auch darauf hinweisen?

Themenstarteram 21. Januar 2010 um 20:50

Hallo MacBundy,

es geht nicht darum ob irgendeine Werkstatt mich darauf hinweist, sondern:

1. Wie belastbar ist eine Herstellerempfehlung zum Zahnriemenwechsel wenn ein vorzeitiger Schaden eintritt?

2. Was kann man tun um zumindest eine Teilbetrag des Schaden einzufordern?

Kannst du hier eine Aussage machen oder nicht ?

DANKE

am 21. Januar 2010 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von uhx57

es geht nicht darum ob irgendeine Werkstatt mich darauf hinweist,

Warum weist du dann immer wieder darauf hin, dass dir deine Werkstatt keinen vorzeitigen Zahnriemenwechsel empfohlen hat?

Zitat:

Original geschrieben von uhx57

1. Wie belastbar ist eine Herstellerempfehlung zum Zahnriemenwechsel wenn ein vorzeitiger Schaden eintritt?

Muessig hier darueber zu diskutieren.

Da muesstest du den Hersteller zu befragen.

Keiner der hier Schreibenden hat mit dem Intervall , bzw, dessen Festsetzung irgendwas zu tun...

Zitat:

Original geschrieben von uhx57

2. Was kann man tun um zumindest eine Teilbetrag des Schaden einzufordern?

Deine Peugeotwerkstatt muss den Schaden feststellen und einen Kulanzantrag stellen.

Ansonsten keine Chance auf nur einen Cent...

Ist dein Scheckheft nicht lueckenlos, bzw. sind Kilometer, oder Zeiten ueberschritten, keine Chance auf nur einen Cent...

Aber wie geschrieben, PSA hat eine nicht vorhersehbare Kulanzpolitik.

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