Zahlungsaufforderung - Ersatzmaut
Hallo liebe MT Community,
ich habe eine Frage an Euch, ich weiß nicht ob das hier hingehört, aber habe nichts passenderes gefunden, also seid mir nicht böse 🙂
Ich habe letzte Woche ein Einschreiben aus Österreich erhalten, zur Überraschung von der Asfinag GmbH, eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 120,- EUR. Es wird mir vorgeworfen ohne Vignette bzw. falsch angebrachter Vignette gefahren zu sein. Der Mautabschnitt wo ich fotografiert wurde, war auf der A10 KN Salzburg - Salzburg Süd. Auf Nachfrage beim Asfinag Service Center wurde mir gesagt, ich wäre ohne Vignette gefahren, auf der Windschutzscheibe wäre nur die Slowenische Vignette zu sehen, ein Beweisfoto gibt es für MICH allerdings nicht. Ist das Rechtens ? Ich kaufe meine Vignetten immer in Deutschland kurz vor der Grenze in Bad Reichenhall. Ich kaufe immer die Slowenische 1 Monats und die Österreichische 10 Tages Vignette, und klebe Sie immer vor Fahrtantritt auf, komplett auch nicht im Graustreifen o.ä. so wie es vorgeschrieben ist links oben. Was mich auch stutzig macht, ich bin ja mit der gleichen Vignette auch wieder zurück nach Deutschland gefahren, da wurde dann kein Foto gemacht? oder kann ich mit noch einem Einschreiben rechnen ?
Ich kann mir das absolut nicht erklären, ich fahre oft durch Österreich und es gab nie Probleme außer ein paar Geschwindigkeitsverstöße, welche aber nicht weiter tragisch sind. Im Schreiben steht ich solle den Betrag innerhalb von 4 Wochen bezahlen, andernfalls wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet was mich min. 300,- EUR bis hin zu 3000,- EUR kosten kann.
Ist euch schonmal so etwas passiert, welche Möglichkeiten habe ich mich dagegen zu wehren ?
Gruß Luka
Beste Antwort im Thema
Hilft auch nix mehr, aber einfach nicht nach Österreich fahren. Es gibt auch andere Urlaubsländer ohne Wegelagerei. Ich war schon seit 20 Jahren nicht mehr in Österreich und will da auch nicht hin.
123 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Ja wir haben ein Foto vorm Landzeit gemacht, allerding steht meine Freundin etwas ungünstig, sodass der Teil der Scheibe wo die Vignetten kleben, verdeckt ist 😁 Das ist auch der erste Urlaub durch Österreich wo ich nicht geblitzt wurde, da konzentriert man sich einmal das man nicht zu schnell fährt und dann sowas, da war das zu schnell fahren günstiger 😁 Österreich ist verflucht 😕
das hört sich alles sehr merkwürdig an 😕
schönen Gruß
Was hört sich denn für Dich merkwürdig an ? 😕
Wie gesagt ich kann es leider nicht beweisen, dass ich zu diesem Zeitraum eine Vignette hatte bzw. gekauft habe. Ist wohl ziemliches Pech für mich, aber wer bitte hebt sich den solche Sachen auch auf ? Bei einer 1 Jahres Vignette würde ich es ja verstehen, aber nicht bei einer 10 Tages Vignette. Naja jetzt weiß ich Bescheid für nächstes Mal. Mir kommt das alles halt ein wenig komisch vor, ich hatte noch nie Probleme was die Vignette angeht, der Kauf- und Klebeablauf der Vignetten hat sich auch nicht verändert, vorallem würde ich mich daran erinnern! Ich bin mir 100% sicher, dass ich beide Vignetten vor der Grenze, an der Tankstelle in Bad Reichenhall angebracht habe. Was die Anbringungsempfehlung angeht, ich habe gelesen, dass wenn man diese nicht befolgt, die Vignette ungültig ist, aber meine war sowieso ganz normal links oben. Die einzige Möglichkeit, die ich mir Vorstellen könnte, dass ich die Vignette zu weit oben an den Graustreifen oder wie auch immer das heißt geklebt habe 🙁
Ich habe gestern nochmal mit dem Asfinag Service Center telefoniert, nun nach etwas mehr Druck ist die Asfinag bereit mir ein Foto per Mail zu schicken, da bin ich echt gespannt und hoffe die Sache klärt sich auf! Allerdings sollte ich eine Mail mit der Anfrage schicken und eine Kopie meines Lichtbildausweises beifügen. Jetzt mal abwarten auf das Bild, hoffentlich geht das schnell, die 4 Wochen sind schnell rum.
Ich halte Euch auf dem Laufenden und Danke euch für die zahlreichen Tipps und Antworten 🙂
Gruß Luka
Wenn Du einen offiziellen Einspruch einlegst, dann sollte die 4-Wochen-Frist damit eigentlich unterbrochen sein.
Viel Erfolg!!
Zitat:
Original geschrieben von einTraumtaenzer
Wenn Du einen offiziellen Einspruch einlegst, dann sollte die 4-Wochen-Frist damit eigentlich unterbrochen sein.Viel Erfolg!!
Ist nicht möglich, "Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsfrist auch bei Kontaktaufnahme mit der Asfinag GmbH weder aufgehoben noch verlängert wird." Im Prinzip hab ich keine andere Möglichkeit als zu bezahlen, so wie ich das verstanden habe muss ich beweisen, das ich eine Vignette hatte, welche gültig und fehlerhaft an meinem Fahrzeug angebracht war und nicht andersrum. Der Staat muss also nicht beweisen das ein Gesetz gebrochen wurde, sondern ich das ich es eingehalten habe und außerdem ist die Asfinag auch nicht verpflichtet mir ein Foto zu senden, mal schauen ob wirklich eins kommt oder sie nur auf Zeit spielen und mich mich hinhalten...
Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Der Staat muss also nicht beweisen das ein Gesetz gebrochen wurde, sondern ich das ich es eingehalten habe...
Das ist eigentlich mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren.
Wie das so mit rechtsstaatlichen Prinzipien in Österreich gehandhabt wird, sollte allerdings spätestens nach den Prozessen um die Brandkatastrophe von Kaprun klar sein...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Im Prinzip hab ich keine andere Möglichkeit als zu bezahlen, so wie ich das verstanden habe muss ich beweisen, das ich eine Vignette hatte, welche gültig und fehlerhaft an meinem Fahrzeug angebracht war und nicht andersrum. Der Staat muss also nicht beweisen das ein Gesetz gebrochen wurde, sondern ich das ich es eingehalten habe und außerdem ist die Asfinag auch nicht verpflichtet mir ein Foto zu senden, mal schauen ob wirklich eins kommt oder sie nur auf Zeit spielen und mich mich hinhalten...
Ja, das ist eben der Knackpunkt.
Wenn die das Verwaltungsstrafverfahren wirklich einleiten, dann müssen sie einen Beweis vorlegen. Das kann im österreichischen Recht eigentlich nicht anders sein als in Deutschland auch.
Wenn Du die Vignette in den Graustreifen geklebt hast, dann wird es wohl auf >300€ zzgl. den ganzen Verwaltungsgebühren hinaus laufen. Bist Du dir ganz sicher, dass das Ding korrekt angebracht war, dann kannst Du dem Verfahren gelassen entgegen sehen.
Falls Du eine Rechtschutz hast, würde ich dort mal nachfragen und ggf. ein Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen. Wenn Du den Anwalt selbst zahlen musst, lohnt sich der ganze Aufwand nicht, da bist Du mit den 120€ besser bedient.
Blöde Situation!
Nach meinem Rechtsverständnis wäre eine Ersatzmaut nur dann gerechtfertigt, wenn überhaupt keine Vignette gekauft worden wäre oder wenn diese gekauft, aber nicht aufgeklebt worden wäre.
Ein falsches Aufkleben müsste eigentlich eine geringere Strafe (wenn überhaupt) zur Folge haben, schließlich wurde die Maut ja bezahlt und der "Täter" hat keinen einzigen Vorteil aus seiner "strafbaren" Handlung.
Hilft auch nix mehr, aber einfach nicht nach Österreich fahren. Es gibt auch andere Urlaubsländer ohne Wegelagerei. Ich war schon seit 20 Jahren nicht mehr in Österreich und will da auch nicht hin.
Zitat:
Original geschrieben von FredMM
Hilft auch nix mehr, aber einfach nicht nach Österreich fahren. Es gibt auch andere Urlaubsländer ohne Wegelagerei. Ich war schon seit 20 Jahren nicht mehr in Österreich und will da auch nicht hin.
Geht nicht, ich habe Kunden da. Und meine Firma darf jetzt auch für die 3 km AB bis Abfahrt Kufstein Maut bezahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Das ist eigentlich mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren.Zitat:
Original geschrieben von AutreJour
Der Staat muss also nicht beweisen das ein Gesetz gebrochen wurde, sondern ich das ich es eingehalten habe...
So sehe ich das auch "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist" sollte auch in Österreich nicht gelten.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
So sehe ich das auch "Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist" sollte auch in Österreich nicht gelten.Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Das ist eigentlich mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht zu vereinbaren.Gruß Metalhead
Mehr gefällig?
Bitteschön.Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Ein falsches Aufkleben müsste eigentlich eine geringere Strafe (wenn überhaupt) zur Folge haben, .......
Leider ist dem nicht so - ich will die Wegelagerer jetzt nicht in Schutz nehmen - aber in der Mautordnung ist es klar definiert.
.......Die Vignette für mehrspurige Fahrzeuge ist nach vollständigem Ablösen von der Trägerfolie unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist (z.B. kein Ankleben hinter einem dunklen Tönungsstreifen).
Bei Nichtbeachtung der Anbringungsvorschriften ............ wird der Tatbestand der Mautprellerei 😕 (siehe Punkt 10 ) verwirklicht.
Wenn der TE die Vignette wirklich so geklebt hat - ich nehme einmal an dass, es so ist - ist es eine Sauerei was die da abziehen. Irren kann man, aber man muß den Irrtum auch eingestehen.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Mehr gefällig? Bitteschön.
Die spinnen. Keine Revision??
Die Regel dürfte das bei denen aber wohl auch nicht sein.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Die Regel dürfte das bei denen aber wohl auch nicht sein.
Wenn man die Beispiele so betrachtet (zu den von mir aufgeführten gab es doch auch einmal ein Grubenunglück, bei dem angeblich nachher niemand Schuld war), dazu noch die (frühere?) Praxis des Schätzens von Geschwindigkeiten inklusive des Abkassierens deutscher Touristen, die aus einer Kolonne gleich schnell fahrender Österreicher gewunken wurden, kann man auch zu anderen Schlüssen kommen...
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
........ dazu noch die (frühere?) Praxis des Schätzens von Geschwindigkeiten inklusive des Abkassierens deutscher Touristen, die aus einer Kolonne gleich schnell fahrender Österreicher gewunken wurden, kann man auch zu anderen Schlüssen kommen...Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
Die Regel dürfte das bei denen aber wohl auch nicht sein.
Die Zeiten sind gottseidank vorbei - auch ich habe durch Schätzung "speziell ausgebilderter Organe"😕 einiges an Geld liegengelassen
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
dazu noch die (frühere?) Praxis des Schätzens von Geschwindigkeiten inklusive des Abkassierens deutscher Touristen, die aus einer Kolonne gleich schnell fahrender Österreicher gewunken wurden, kann man auch zu anderen Schlüssen kommen...
Das Ganze hat zwar nichts mit dem Ursprungsposting zu tun, aber nur zur Erklärung 😉
Dazu ist das von dir hier angeführte Beispiel nämlich perfekt geeignet. 🙂
"Schätzen der Geschwindigkeit" bedeutet(e?) nicht, dass die Geschwindigkeit aus dem Nichts geschätzt wurde, sondern wenn z.B. wie hier eine Kolonne Fahrzeuge mit gleicher Geschwindigkeit fährt, und das erste Fahrzeug wird (zu schnell) gemessen, konnte man eben "schätzen", dass die dahinter fahrenden Fahrzeuge auch zu schnell fahren, ohne dass sie direkt gemessen wurden.
Und das herauswinken der Ausländischen Fahrzeuge aus der Kolonne bedeutet nicht, dass die Einheimischen ungeschoren davonkommen, sondern bei denen wird das einfach per Post erledigt. Da das bei Ausländischen Lenkern oft zu keinem Ergebnis führt (Vgl. die vielen Postings hier im Forum "Hab Post aus dem Ausland bekommen, da kann ich mich doch rauswinden, oder?"😉 wird das eben nach Möglichkeit direkt vor Ort erledigt.
LG, Elwood