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Zahlt private Haftpflicht wenn ich bei Probefahrt nen fremden Bock zerlege?

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 18:27

hallo liebes forum,

ich mache hier und da probefahrten mit fremden maschinen.

wennich mich mit einer solchen erde, könntich das an meine private haftpflicht weitergeben oder würden die ne lange nase machen weils ein kfz, im verkehr oder sonstwas ist?

Beste Antwort im Thema

So also Tip:

Schweizer Versicherungen kennen für PHV oft Zusatzklausen "Führen fremder Fahrzeuge", welche du bei Vertragsabschluss miteinschliessen kannst. Gegen Geld natürlich..;) Die abgedeckten Fälle sind zwar oft eng eingegrenzt, aber genau solche gelegentlichen Probefahrten sind damit eigentlich gemeint.

Vielleicht gibts sowas bei Euch ja auch. Ansonsten hilft wie erwähnt nur VK.

Bedenke aber dass du mit einem fremden Fahrzeug nicht nur das Fahrzeug zerlegen kannst sonden auch Drittschäten produzieren kannst. Diese würden dann durch die HP des Fahrzeughalters gedeckt. Sei also jeweils sicher dass der Halter die Prämien ordentlich bezahlt hat und das Fahrzeug in einem Zustand ist welches kein Erlöschen der ABE und zur Folge haben kann. Denn dann könnte Fahrzeugversicherer u.U. im Schadenfall die Leistungen kürzen oder gar verweigern.

Tja, rein jruistisch ist es halt immer ein heisser lauf ein fremdes Fahrzeug zu bewegen wenn man die Umstände nicht ganz genau kennt...;)

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Nein, die Privathaftpflicht ist bei solchen Fällen komplett außen vor.

Diese Schäden muß man wohl oder übel aus der eigenen Tasche bezahlen, sofern man eine Haftungsübernahmeerklärung für die Probefahrt unterschrieben hat.

am 10. Oktober 2008 um 21:48

Kenne ich auch so, die Privathaftpflicht zahlt in solchen Fällen gar nix. Wenn Du ne Probefahrt machst und das Bike schmeißt, mußt Du es selbst zahlen, es sei denn Du/das Bike hast/hat ne Vollkasko (die Händler für Probefahrt-Moppeds eigentlich immer abschließen, soweit ich weiß).

Anders ist es, wenn Du beim Guck-Schlendern durch eine Reihe von tollen Motorrädern gegen eine Maschine versehentlich drangerumpelt bist und sie dabei umgefallen ist, dann müßte die Privathaftpflicht zahlen, so ähnlich als hättest Du nen Fußball durch Nachbar's Fenster gekloppt. Aber das glauben die fast nie....gehen fast immer davon aus, jemand ist gefahren und erzählt dann clevere G'schichten vom wilden Pferd.

Gruß:)

Themenstarteram 10. Oktober 2008 um 21:53

ich hab geahnt die kann nix... :)

der gedanke kam mir weil ich hier und da für freunde auch mal beim kauf die probefahrt übernehme.

das kann halt gut gehn, muss aber nich.

najagut und gegengrempelt sieht vom schadensbild auch anders aus.

wollt meine versicherungstante nich schonwieder fragen, die denkt sonst noch..

Zitat:

Original geschrieben von matze_berlin

ich hab geahnt die kann nix... :)

der gedanke kam mir weil ich hier und da für freunde auch mal beim kauf die probefahrt übernehme.

das kann halt gut gehn, muss aber nich.

najagut und gegengrempelt sieht vom schadensbild auch anders aus.

wollt meine versicherungstante nich schonwieder fragen, die denkt sonst noch..

Manchmal hilft ja auch nachlesen in den Versicherungsbedingungen!

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 7:09

manchmal hilft auch fragen!

manchmal sogar besser.

So also Tip:

Schweizer Versicherungen kennen für PHV oft Zusatzklausen "Führen fremder Fahrzeuge", welche du bei Vertragsabschluss miteinschliessen kannst. Gegen Geld natürlich..;) Die abgedeckten Fälle sind zwar oft eng eingegrenzt, aber genau solche gelegentlichen Probefahrten sind damit eigentlich gemeint.

Vielleicht gibts sowas bei Euch ja auch. Ansonsten hilft wie erwähnt nur VK.

Bedenke aber dass du mit einem fremden Fahrzeug nicht nur das Fahrzeug zerlegen kannst sonden auch Drittschäten produzieren kannst. Diese würden dann durch die HP des Fahrzeughalters gedeckt. Sei also jeweils sicher dass der Halter die Prämien ordentlich bezahlt hat und das Fahrzeug in einem Zustand ist welches kein Erlöschen der ABE und zur Folge haben kann. Denn dann könnte Fahrzeugversicherer u.U. im Schadenfall die Leistungen kürzen oder gar verweigern.

Tja, rein jruistisch ist es halt immer ein heisser lauf ein fremdes Fahrzeug zu bewegen wenn man die Umstände nicht ganz genau kennt...;)

...ähem...ich bin nu echt kein versicherungfuzzi, aber...das fahzeug ist doch versichert, nicht der fahrer...und bei einer hatfplich (des fahrzeugs) muss diese doch für den schaden aufkommen (also ausser grob fahrlässig, oder ohne abe, oder...etc. blaundblubbs...)...die frage nach der php stellt sich also nicht, sondern die frage, wie ist das fzg versichert...

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 9:28

naja, es gibt ja auch so klauseln in der fahrzeughaftpflicht, die einschränken wer alles damit fährt..

...nein...es gibt doch lediglich klauseln zum thema, wer regelmässig damit fährt...eine versicherung würde dir ja sonst nicht erlauben, jemanden eine probefahrt machen zu lassen...das können sie dir nicht verbieten...deshalb: wenn nicht ein und die selbe person, täglich ne probefahrt macht, dann ändert das an deinem versicherungsschutz nichts...

:D Grundsätzlich gillt es folgende Schäden zu unterscheiden:

-Personenschäden am Fahrzeugführer, Insassen und Drittpersonen. Da ist dann zu unterscheiden zwischen

Heilkosten und ev. entstehendem Erwerbsausfallersatz. Auch z.B. Ambulanztransoprte können unterschiedlich oder

gar nicht gedeckt sein. Weiter kann zwischen Heilkosten und Reha Kosten bzw. die Folgen einer durch einen Unfall

erworbenen Invalidität unterschieden werden.

 

-Sachschäden am geführten Fahrzeug, in diesem Fall eine fremdes Fahrzeug!

-Sachschäden welche sich durch ein Unfallereignis ergeben haben aber nicht das verursachene Fahrzeug betreffen.

Weiter ist auch bei Sachschäden welche einen Betriebsunterbruch mit sich ziehen die Frage dieser Kosten zu klären.

Wer eine Tankstelle abräumt muss nicht nur die Reparatur bezahlen, es entstehen auch Kosten bzw. Erwerbsausfall wenn die Tanke 2 Wochen wegen Reparaturarbeiten dicht machen muss.

Für all diese Punkte sind andere Versicherungen zuständig. Es gibt da Haftpflicht, Kaskoversicherungen, Erwerbsausfallversicherungen, Unfallversicherungen für Personenschäden.

Man sieht, die ganze Frage vom richtigen Versichern ist NICHT trivial. Vor allem wenn bei Haftungsfragen noch Strassenverkehr im Spiel ist... ;)

am 16. Oktober 2008 um 12:30

@shakti..

 

>Du hast natürlich Recht, das FZG das dieser Jemand zur Probe fährt IST Versichert.

NUR..

Wer bezahlt eben JENES Fzg wenn es Schrott ist?..hm...da müstest eine Vollkasko haben...beim Mototrrad?..zur Probefahrt????

Dadrum gehts.

Den Schaden den Fahrer A mit dem Probemotorrad B an einem Fremdfahrzeug C verursacht IST Vers. in jedem Fall!

Nur eigen Schaden halt nicht...

Da (denke ich mal) Nicht BerlinerMatzer sich als Probefahrer einträgt beim Leihen sieht es Übel aus wenn

eben Matzer sich plättet an ner Ampel mit ner 1098R an nem 500SL.

Der 500SL wird alles Ersetzt bekommen, die Duc  zahlt Matzer. Simpel oder?

 

Nu sollt der Backstein gefallen sein ^^

 

Edit: Die Händler haben meist sogar ne Vertragsklausel die Unterschrieben wird, sollt etwas passieren zahlst einen

Großteil selbst bzw min 1000Euronen Sb rum.

Schau mal rein in so eine Mietklausel...

 

@Aurian

Öhm denke die Schäden wg Betriebsausfall etc sollten über die Vorhandene HP abgedeckt werden, egal wer das Fzg führt,

nur der eigene Schaden ist bei :"mal eben ne kleine Proberunde drehn" Nicht abgesichert.

Meine Meinung, kein Fachmann, also Irrtum möglich!

Zitat:

Den Schaden den Fahrer A mit dem Probemotorrad B an einem Fremdfahrzeug C verursacht IST Vers. in jedem Fall!

Normalerweise ja, aber nicht in jedem Fall! Wenn das Fahrzeug nicht den Bedingungen für den Strassenverkehr erfüllt kann das die Versicherungsdeckung teilweise oder ganz zum Erlöschen bringen. Man spricht dann vom Sachverhalt der Fahrlässigkeit oder Grobfahrlässigkeit.

Wenn der Fahrzeughalter mit Prämienzahlen im Rückstand ist kann das u.U. auch das Erlöschen der Deckung zur Folge haben. Bei uns wird in diesem Fall die Kennzeichen von der Polizei abgeholt...;)

Wie auch immer, als Fahrzeugführer bist du nun mal verantwortlich, und "Dummheit" schützt vor Strafe nun immer noch nicht.

Zitat:

Öhm denke die Schäden wg Betriebsausfall etc sollten über die Vorhandene HP abgedeckt werden, egal wer das Fzg führt,

HPs können aber in der Versicherungssumme nach oben begrenzt sein, gerade bei Personenschäden mit Langzeitfolgen kann das massiv weh tun.

Zitat:

nur der eigene Schaden ist bei :"mal eben ne kleine Proberunde drehn" Nicht abgesichert.

Beim Fahrzeug korrekt, VK vorbehalten. Eigene Personenschäden sind wieder was anderes. Auch z.B. Lohnausfall bei Unfall. Da kommt die Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung zum tragen. (Sofern man eine hat)

ACHTUNG: Alle meine Angaben bezeihen sich auf schweizer Sachverhalte, ich kenne Eure Regelungen in D zu wenig, somit ist mein Senf zum Thema mit Vorsicht zu geniessen...;)

Zitat:

Original geschrieben von matze_berlin

manchmal hilft auch fragen!

manchmal sogar besser.

Selber wissen ist besser!

Um selber zu wissen kann auf das Nachlesen der Klauseln kaum verzichtet werden!

Die bequeme Variante ist nicht unbedingt die bessere Art. Schon mancher Versicherungsheini hat sich nämlich getäuscht.

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 19:37

ich nehme also an, zumindest Du kennst insofern die klauseln aller deiner versicherungen und kannst sie entsprechend juristisch korrekt deuten.

ich kannes nich.

und nachdem ich vor zwei jahren am "unerlaubten waffenbesitz" in verbindung mit einem schlüsselanhänger und einem unterbeschäftigten bullen vorbeigeschliddert bin und meine rechtschutz mich fein säuberlich abserviert hatte kannich dir versichern, dass weder das lesen irgendwelcher verklausulierter ausreden, noch die aussagen irgendwelcher vertreter ein garant für "wissen" sind.

namt.

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