Zahlt Haftpflicht bei, durch eigenes Kind verursachem, Schaden?
Hallo,
unsere Tocher hat, während ich die Fahrertür öffnen wollte, ihr Knöpfchen runtergedrückt, was zu einem Defekt an dem inneren Türöffner der Fahrertür führte. Der Schaden wurde provisorisch behoben, hält aber auf Dauer nicht. Die ordentliche Reparatur kostet ca. 600 Euro:-(
Kann mir jemand sagen, ob eine Versicherung solch einen Schaden übernimmt?
Danke im Voraus und Grüße.
T.K.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Botz87 schrieb am 14. September 2015 um 09:17:36 Uhr:
Meine Privathaftpflicht zahlt allgemein für am eigenen Auto verursachte Schäden, kommt aber auf den Tarif drauf an.
Hochinteressant,
kannst Du den Versicherer und den Tarif nennen, der Schäden durch mitversicherte Personen, die sich gegenseitig im Innenverhältnis schädigen, reguliert??
21 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 14. September 2015 um 12:54:18 Uhr:
Die Formulierung in den Bedingungen ist schon sehr eigenartig. Ich würde da noch mal nachhaken.
Da ist eigentlich nichts eigenartig.
Grundsätzlich gilt:
1.1. Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für
den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der
Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall),
das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden
Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund
g e s e t z l i c h e r H a f t p f l i c h t b e s t i m m u n g e n
p r i v a t r e c h t l i c h e n I n h a l t s
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Dann kommt der Ausschluss:
Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters
oder Führers eines Kraft-, Luft- (auch Raum-) oder Wasserfahrzeugs
wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht
werden. (Be- und Entladen zählt zum Gebrauch)
Und dann wieder der Einschluss:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
Halter eines Pkws wegen Schäden, die beim Be- oder Entladen seines
Pkws verursacht wurden. Die Höchstleistung des Versicherers ist auf
EUR 2.500 je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr begrenzt. Der
Versicherungsnehmer trägt von jedem Schadenereignis EUR 100 selbst.
Ganz klar, dass hier trotzdem nur die fremden Schäden bezahlt werden.
Schadensbeispiele sind hier:
- Er öffnet die Fahrertür und beschädigt damit ein anderes parkendes Auto.
- Im rollt der Einkaufswagen beim Einladen in den Kofferraum weg und der Einkaufswagen beschädigt ein anderes Auto.
- Er öffnet sein Garagentor von innen und wirft ein fremdes Fahrrad um, dass davor steht.
Zitat:
@MalerNe schrieb am 14. September 2015 um 13:30:59 Uhr:
Ganz klar, dass hier trotzdem nur die fremden Schäden bezahlt werden.Schadensbeispiele sind hier:
-
Er öffnet die Fahrertür und beschädigt damit ein anderes parkendes Auto.
- Im rollt der Einkaufswagen beim Einladen in den Kofferraum weg und der Einkaufswagen beschädigt ein anderes Auto.
-Er öffnet sein Garagentor von innen und wirft ein fremdes Fahrrad um, dass davor steht.
So stimmt es.
Ähm ja klar.
Was schreib ich blos.... 🙁
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Zitat:
@rrwraith schrieb am 14. September 2015 um 13:39:05 Uhr:
So stimmt es.Zitat:
@MalerNe schrieb am 14. September 2015 um 13:30:59 Uhr:
Ganz klar, dass hier trotzdem nur die fremden Schäden bezahlt werden.Schadensbeispiele sind hier:
-
Er öffnet die Fahrertür und beschädigt damit ein anderes parkendes Auto.
- Im rollt der Einkaufswagen beim Einladen in den Kofferraum weg und der Einkaufswagen beschädigt ein anderes Auto.
-Er öffnet sein Garagentor von innen und wirft ein fremdes Fahrrad um, dass davor steht.
Und welche Versicherung tritt ein, wenn dieser Einschluß nicht vorhanden wäre? Die Kfz-Haftpflicht?
Ja klar, die haftet auch für KFZ Schäden die beim Be- und Entladen passieren.
Der Anspruchsteller hat immer einen Direktanspruch gegenüber der KH.
Dem kann der Einschluss in der PH sogar egal sein.