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Zahlt die Vollkasko eigentlch einen Zahnriemenriss

Themenstarteram 19. April 2006 um 20:29

Mich würde mal interesieren ob die Vollkasko eigentlich einen Motorschaden durch einen Zahnriemenriss bezahlt.Ich habe mal gehört das soll woll gehen.Was ich aber nicht ganz glauben kann.

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21 Antworten

Die Frage von @S-XT war zu beantworten!

Original verwies Mindscape dann auf diesen Link:

http://www.garantie-direkt.de/layout_neu2/gd_agb/print_frame_gross.htm

Wer Lesen kann ist klar im Vorteil:-)

AKB §2 Abs.2

Keine Entschädi.........

"Bescheidwissern" ist das eh klar.

Zahnriemenriss durch Unfallereignis ist kein Unfallfolgeschaden.

@Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von schiller33

Gibt es denn eine Versicherung gegen Motorschäden?

Und was versichert Garantie Direkt?

Es ging dabei nicht um eine Kasko!

Zahnriemen

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ein solcher Folgeschaden ist sehr unwahrscheinlich.

Eher ist der Unfall Folgeschaden eines solchen Motorschadens,

weil der Fahrer vergisst die Kupplung zu treten und der antrieb aufgrund des blockierenden Motors ebenfalls blockiert und der Wagen so ins Schleudern kommt.

Zitat:

QUOTE]Original geschrieben von madcruiser

Hallo Madcruiser,

Diese Zahnriemenschäden welche durch Unfallereignis entstehen ob beim Kasko- oder Haftpflichtschaden,sind häufiger als Du denkst bezw. hier behauptest.. Oft brechen Stirnräder, oder es werden Zahnriemen bei Unfallschäden im Motorbereich zerrissen.

Das Trägheitsmomment der drehenden Massen ist in der Regel so stark,dass der Motor zerstört wird jedoch nicht blockiert .Da wir von einem gerissenen Zahnriemen reden,dessen Abriss sich während der Fahrt nicht ankündigt,wäre es für mich interessant zu wissen ,wie man so einen Schaden durch treten der Kupplung verhindern kann.

Den Motorteilen, welche innermotorisch bei diesem erfolgten Zahnriemenriss gegeneinander aufschlagen,ist es völlig egal ob jemand die Kupplung betätigt oder nicht! Diese Schäden sind auch bei getretenem Kupplungspedal nicht zu verhindern.

Schlicht und einfach fehlt hier die technische Möglichkeit.

Wenn Du allerdings meinst der Zahnriemenriss sei entstanden weil sich der Fahrer verschalten hat(den Motor überdreht hat) und dann sei der Unfall passiert durch blockierende Räder,so ist das wieder zu verneinen, weil hier die komplette Fahrzeugmasse xGeschwindigkeit jetzt quasi den Motor antreibt u. ebenso zerstört.

Die Aussage ,man hätte vergessen die Kupplung zu treten, soll wohl ein Fehlverhalten des Fahrers anzeigen.

Weit gefehlt!

Bei etwas Kenntnis der Motorfunktion u. logischem Sachverstand ist folgendes zu überlegen:

Drehzahl des PKW vor dem Verschalten z.Bsp. 4.600U/min

Drehzahl des PKW nach dem Verschalten (Zwang) 7400U/min

=Zündvorgänge pro Zylinder bei einem 4Takt/4 Zylinder = 3.700/min=61,66/U/sek. Das heisst der Fahrer müsste in

1 SEK/61,66 = 0,0162 Sek reagieren! Bei einer sehr schnellen Reaktion von 0,3 Sek bis trennen der Kupplung, geschieht aber trotzdem 18,51x der Motorschaden,sprich Aufschlag der Kolben auf die Ventile!

Selbst bei einer unglaublichen Reaktion von 0,0162 Sek des Fahrers bräuchte der Motor noch zusätzlich 0,28 Sek um auf die unschädliche Drehzahl von unter 5000U/Min zu kommen.

Soviel zum vergessen die Kupplung zu treten.

"Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)

Versicherungsrechlich ist die Fragestellung eindeutig geklärt.

 

Exkurs:

Was wiederum nicht ausschließt,

dass aufgrund der einwirkenden Kräfte des Unfalls der Zahnriemenschaden Folgeschaden eines unfallbedingten Motorschadens ist.

Gummi ist bekanntlich wesentlich elastischer als Metall.

Mechanisch dürfte auch richtig sein, dass ein Motorschaden im Umfang durch frühzeitiges Kupplungstreten gemindert werden kann.

Von Verhinderung hat hier keiner gesprochen.

Zitat:

Die Aussage ,man hätte vergessen die Kupplung zu treten, soll wohl ein Fehlverhalten des Fahrers anzeigen.

Das ist eine unbegründete und meinen Beitrag verfälschende Unterstellung.

Es ging erkennbar um einen Unfall als Folge eines Motorschadens.

Bezugspunkt meiner Aussage war erkennbar das Blockieren der Räder,

nicht das Vermeiden des ohnehin nicht versicherten Motorschadens.

Da Du nach Deinen Worten Sachverständiger bist,

ist Dir klar,

dass zwischen Beginn des Motorschadens durch Zahnriemenriss

und Blockieren der Antriebsräder durchaus Sekunden liegen.

Da kann rechtzeitiges Kupplungstreten definitiv einen Unfall durch blockierende Räder vermeiden.

Sofern Du keinen Beleg für Deine Mutmaßung erbringen kannst,

hast Du definitiv ein Problem.

Ich gehe davon aus,

dass Du Dich für diese Unterstellung binnen 24 Stunden entschuldigen wirst.

Der Beweis für Deine Unterstellung steht Dir selbstverständlich frei. :D

Was mehr als schwer sein dürfte. ;)

Zahnriemen

 

Zitat:

" Du nach Deinen Worten Sachverständiger bist,

ist Dir klar,

dass zwischen Beginn des Motorschadens durch Zahnriemenriss

und Blockieren der Antriebsräder durchaus Sekunden liegen.

Da kann rechtzeitiges Kupplungstreten definitiv einen Unfall durch blockierende Räder vermeiden."

Hallo Madcruiser,Du überspannst den Bogen!

Lege mir bitte nicht etwas in den Mund ,was vollkommener technischer Nonsens ist.

Ich habe versucht Dir den zeitlichen Ablauf, nach einem Zahnriemenriss zu erklären.(Leider vergeblich)

Der Beginn des Motorschadens durch Zahnriemenriss war hier zum Bsp. mit 16 Tausenstel Sek. angegeben.

Ist es wirklich so schwierig das zu kapieren?

Dann habe ich Dir gesagt ,dass bei so einem Zahnriemenriss während der Fahrt ,die Räder nicht blockieren, bzw nicht blockieren Können!(Warum ignorierst Du das?)

Sollten aber die Räder wegen dem Zahnriemenriss blockieren(was aber nicht ist) , würde das in der gleichen Zeit, (nämlich in 16 tausendstel Sek) geschehen.(wie sonst auch anders?)

Oder willst Du ernshaft behaupten ,dass es bei voller Fahrt und eingelegten X - beliebigen Gang, das heisst Kraftschluss zwischen Motor-Getriebe- Ausgleichsgetriebe-Achswellen, Räder noch eine eingebaute Verzögerung gibt?

(Ich fass es nicht)

Das ist der nächste technische Nonsens!

Und dann unterstellst mir noch, dass mir so ein ein gequirter

Schwachsinn klar ist!

Diesen Motorschaden , nach Zahnriemenriss,kann man weder verhindern noch abschwächen durch treten der Kupplung.Also versuche erst gar nicht Dich durch irgendwelche fadenscheinige Ausflüchte herauszureden.

Da Du anscheinend Versicherungen verkaufst, vermittelst gehe ich davon aus,dass Dir die Technik nicht ganz geläufig ist.(Schuster bleib bei Deinen Leisten)

Was ich aber nicht nachvollziehen kann, ist der Umstand dass Du dann technische Beiträge in das MT Forum stellst welche an Nonsens nicht zu überbieten sind.

Und für das soll ich mich auch noch entschuldigen?

Das meinst Du doch nicht wirklich,oder?

 

Entschuldigen werde ich mich nur deshalb weil ich es versucht habe, einem Ignoranten u. notorischen Besserwisser nachvollziehbare einfache Dinge zu erklären ,obwohl das nicht möglich ist..

Was ich hier mit tue.

Entschuldigung!

Die anderen Forumteilnehmer der Versicherungsbranche, wären diesmal gut beraten sich nicht einzumischen,es sei sie wollen hier auch "so einen wertvollen technischen Beitrag" liefern und sich ebenso blamieren.

Franz Hiltscher u. a., ö.b.u.v. Schverständiger für Motor-schadenanalysen.

Re: Zahnriemen

 

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK

...einem Ignoranten u. notorischen Besserwisser nachvollziehbare einfache Dinge zu erklären ,obwohl das nicht möglich ist..

...

Franz Hiltscher u. a., ö.b.u.v. Schverständiger für Motor-schadenanalysen.

Einfache und effektive Vorlage zum Nachweis einer Straftat.

Zu prüfen sind die §§ 185 bis 187 StGB.

Deine Sachargumentation läuft unverändert an meinem Post vorbei.

Rhetoriker bezeichnen so etwas als Rabulistik.

Ich habe erkennbar von Unfällen gesprochen,

die durch Blockieren der Räder in Folge eines (=nicht jedes) Motorschadens entstehen können.

Deine Aussagen gehen erst gar Nicht darauf ein,

sondern versuchen einfach nur mich zu diskreditieren.

Da die Frage des TE hier eigentlich beanwortet ist, ist hier jetzt Feierabend ...

***CLOSED***

MgG, wbf325i, Mod in den BMW-Foren

PS: Da ich hier beim besten Willen keine Beleidigung(en) finden kann, sondern höchstens einen unsachlichen Diskussionsverlauf konstatieren kann, möchte ich die "Kontrahenten" bitten, ihre Differenzen diesbezüglich per PN zu klären!

Besten Dank schon mal dafür.

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