Zahl ich zu viel für meinen Firmenwagen?

Hallo,

ich habe ein Firmenfahrzeug und mir wurde gesagt, dass ich zu viel zahle. Da wollte ich hier mal nachfragen, ob das wirklich so ist.

Zunächst musste ich auf einen gewissen Anteil meines Bruttogehalts verzichten (Der Wert setzte sich zusammen aus der Hälfte der Leasingrate, Nebenkostenanteil wie Versicherungen, angenommene Privatkilometer, die ich im Jahr voraussichtlich fahren werden (Betrag x pro km)). Alles in allem ein Bruttoverzicht von ca. 350,-. Leasingvertragslaufzeit 3 Jahre.

Nach Abzug des Bruttogehalts zusätzlich die 1% Regelung und die 0,03% pro km Enterfungspauschale.

Also alles in allem ca. 350,- netto kostet mich das Firmenfahrzeug monatlich, dafür habe ich eine Tankkarte, kann den Wagen uneingeschränkt privat nutzen und auf die Privatkilometer wird nicht wirklich geachtet, muss kein Fahrtenbuch o.ä. führen.

Also ich persönlich finde das i.O.

Was sagt ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stonymelony


Da bin ich froh, dass ihr mein vorheriges Gefühl gestärkt habt und sich meine Freundin geirrt hat :-)

Natürlich sind 350,- im Monat eine Menge Geld, aber wie man ja eindeutig lesen kann, ist das verhältnismäßig wenig. Wenn ich mir vorstelle als Privatperson einen Scirocco zu fahren, dann wird mir ganz schwindelig. Man zahlt eine monatlich Finanzierungsrate, monatlich Sprit, Steuern, Versicherungen, man zahlt jede Reperatur, Wartung etc, Wechsel von Sommer- auf Winterreifen, die Unterbringung für die Reifen und natürlich den Wertverlust nicht vergessen. Und man ist gebunden, was mich an der Sache am meisten stören würde.

Jetzt weiß ich was monatlich wegfällt für alles und gut ist.

Besten Dank und Gruß, Stony

Ach und Frank, ja darüber bin ich auch echt froh, dass ich den Scirocco nehmen durfte, dafür dürfen wir kein Audi nehmen, also jeder hat sein Laster 🙂 Bei uns heißt es als Vorgabe VW, Diesel und mindestens ein 4-Sitzer.

ob du zuviel bezahlst kann man im grunde ohne weitere angaben gar nicht sagen.

deine nettobelastung von 350euro sagt ohne zugehöriges bruttogehalt, steeuerklasse etc. leider nicht viel aus. (außer halt das es billiger als selber kaufen ist 😉)

die 1% sind richtig, die 0,03% auch...ABER:
wenn du einen teil der leasingrate mittels gehaltsverzicht zahlst, wird das angerechnet!

hier kannste es checken: http://firmenwagenrechner.spiegel.de/
(das ding ist recht genau)

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Zitat:

Original geschrieben von sligo93



Zitat:

Original geschrieben von stonymelony


....Listenpreis mit Einbezug vom Großkundenrabatt 30400,-.
Für die Berechnung des geldwerten Vorteils ist nicht der tatsächliche bezahlte Preis anzusetzen sondern der Listenpreis wie ausgestattet inklusive MwSt.

Bei dir ist der kurze Arbeitsweg von Vorteil. Ansonsten würde sich das Modell mit Gehaltsverzicht + geldwerter Vorteil wahrscheinlich nicht mehr gut für dich rechnen lassen.

Ist das eigentlich immer noch der Fall, dass der tatsächliche Listenpreis hier anzusetzen ist? Habe mal was davon gelesen, dass Großkundenrabatte ebenfalls in die Berechnung mit einfließen sollen und die Bemessungsgrundlage/der zu versteuernde Preis sinkt.

Stimmt das?

Zitat:

Original geschrieben von Weilheimer


Ich wäre froh, wenn ich zu diesen Konditionen einen Firmenwagen bekommen könnte, aber leider hat mein Arbeitgeber eine ziemlich bescheuerte Firmenwagenrichtlinie. Diese orientiert sich nämlich nicht nach dem Arbeitsbereich des Mitarbeiters, sondern an der Gehaltseinstufung.

Für mich bedeutet das, daß ich für meinen Arbeitgeber mit meinem Privatfahrzeug (Kilometerleasing auf 4 Jahre mit gesamt 120.000km ohne Anzahlung) zu Kundenterminen fahre und die Kilometer nach Fahrtenbuch abrechne. Mit den vergüteten 30 ct pro Kilometer kommt man inzwischen nicht mehr sehr weit. Die monatliche Kilometererstattung deckt die Fahrzeugkosten nur zum Teil, den Rest lege ich drauf, habe dafür aber auch ein aktuelles Fahrzeug mit dementsprechend wenig Stress.

Viele Grüße, Tobi

Ich finde die Nutzung des Privatwagens gegen eine Pauschale wesentlich besser.

Bei angenommenen 30.000 dienstlichen KM ergibt das eine jährliche Erstattung von 9.000 €. Abzgl. Sprit (2730€ bei 1,30 € Diesel und 7l Verbrauch) sind wir bei 6.270 €. Steuern (sagen wir 500 €), Versicherung (700 €) und Wartung + Verschleiss (im schlimmsten Fall 1500 € pro Jahr) runter, dann sind wir bei 3570 €. In 4 Jahren sind das 14.280 €. Einen guten Scirocco oder GOlf als Jahreswagen mit einigermaßen Ausstattung gibts für ca. 24.000 €.

24.000 - 14280 € = 9.720 €.

Diesen Wert erzielt ein fünf Jahre alter Golf mit bis zu 200.000km locker.

Somit fährt man ein Auto komplett ohne irgendwas draufzuzahlen. Im Gegenteil, wenn man sich die Autos clever aussucht, kann man sogar noch Plus damit machen.

Und die Privatnutzung der Tankkarte hört sich immer so toll an...die Frage ist, wie viel verfährt man tatsächlich? Sagen wir eine Tankfüllung im Wert von 70 € pro Monat + Urlaubsfahrten, also 1000 € pro Jahr...das ist doch nix im Vergleich zu dem Netto-Lohnverzicht. Außerdem lassen sich bei der Abrechnung der Pauschale viele Fahrten gleich miterledigen...

Ich fahre doppelt so viel also knapp 60.000/Jahr (nach obiger Rechnung also in 4 Jahren 28.560 € Erstattung nach Abzug aller Kosten außer Wertverlust!! Wobei ich die Fahrzeuge nur 2 Jahre halte, somit nur 14.280 € Erstattung in 2 Jahren) und habe mein Homeoffice, dementsprechend höher ist natürlich die Erstattung und mein Erstattungssatz ist deutlich höher, dennoch würde ich auch bei 0,30 € pro KM immer den Privatwagen vorziehen. Meine Kollegen und ich ziehen dass so schon seit Jahren durch (größtenteils mit guten Gebrauchten max. 1-3 Jahre alten 5er BMW, X5 etc.), die Karren halten die 200.000km locker aus und dank Europlus und ANschlussgarantie ist das Risiko sehr gering.

Angenommen 530d Touring mit guter Ausstattung aus 2007 mit max. 60.000km vom BMW-Händler mit 2 Jahren Europlus für 30.000 €, 2 Jahre fahren und mit ca. 200.000km verticken. Der Restwert liegt mit Sicherheit bei 15.000 € (vgl. mobile), somit fährt man die Möhre ohne einen Cent draufzuzahlen. Und selbst wenn ich 3000 € drauflege, bin ich immer noch besser dran als wenn ich auf 350€/Monat bzw. 8400 € Gehalt in 2 Jahren verzichte.

Und vor Unfällen etc. braucht man keine Angst haben, der AG hat in der Regel eine Dienstreisekasko abgeschlossen (weil er verpflichtet ist Schäden auf Dienstfahrten zu ersetzen), somit ist alles was auf der Dienstreise passiert (selbstverschuldeter Unfall, Vandalismus(!), Steinschlag an der Motorhaube + Windschutzscheibe usw.) komplett abgedeckt und läuft nicht über die eigene Versicherung!

Jedenfalls kommt bei uns keiner auf die Idee, den Dienstwagen zu nehmen und auf das Gehalt zu verzichten...und wenn man ein "richtiges" Auto a la 5er oder A6 nimmt, sind schnell mal 400-500 € NETTOverlust drin. Nein danke, da fahre ich lieber den Gebrauchten und mache noch ein wenig Plus. Zumal wir dort die Fahrzeuge nicht frei konfigurieren dürfen und dank Öko-Chef nur die kleinen Diesel genehmigt kriegen und bei Privatfahrten das Auto nicht von der Frau/Freundin gefahren werden darf und Urlaubsfahrten nur eingeschränkt möglich sind.

Bei einer großzügigeren Dienstwagenregelung würde ich mich vll. anders entscheiden...wenn der Chef mir nen 911 mit Tankkarte 😁 vor die TÜr stellt, würde ich wahrscheinlich schwach werden aber mal ehrlich, wer hat schon so eine Super-Regelung?

Der TE sollte sich einfahc mal durchrechnen, ob der Anteil der Privatfahrten und das Gefühl einen Neuwagen zu fahren es rechtfertigen, auf 350 € im Monat (4200 im Jahr) zu verzichten, wenn man stattdessen mit seinem Privatwagen fahren kann und mit 350 € mehr in der Tasche nach Hause geht.

Bei mir ist die 1% Regelung fix - da kann ich nix dran rütteln.

Die Frage, ob Firmenrabatte/Großkundenrabatte vom Listenpreis bei der Berechnung abgezogen werden oder nicht interessiert mich aber schon noch.

Zitat:

Original geschrieben von buddyspencer


Bei mir ist die 1% Regelung fix - da kann ich nix dran rütteln.

Die Frage, ob Firmenrabatte/Großkundenrabatte vom Listenpreis bei der Berechnung abgezogen werden oder nicht interessiert mich aber schon noch.

Rabatte werden nicht abgezogen, es gilt die 1%-Regel vom Bruttolistenneupreis.

http://www.ledasteuerberater.de/.../...0Viele%20neue%20Speilregeln.htm

Zitat:

Der geldwerte Vorteil nach dem Fahrtenbuch ist geringer als nach Anwendung der Listenpreismethode, wenn
# der Anteil privater Fahrten insgesamt gering ist
# der Listenpreis inkl. der Extras hoch ist
# die Entfernungsstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weit ist
# die gesamte Jahresfahrleistung gering ist
# die Firma den Wagen mit hohem Rabatt erworben hat
# es sich um einen bereits abgeschriebenen Pkw handelt oder
# ein Gebrauchtwagen gefahren wird.

Der geldwerte Vorteil berechnet nach dem Listenpreis ist geringer als nach dem Fahrtenbuch, wenn
# der Wagen viel oder ausschließlich privat gefahren wird
# der genutzte Pkw preiswert ist
# die Entfernungsstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gering ausfällt

Listenpreis

Für Privatfahrten wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises bei Erstzulassung (inkl. Umsatzsteuer) angesetzt. Der ermittelte Listenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet und mindert sich nicht um vom Betrieb beim Kauf erhaltenen Rabatte, er gilt auch für reimportierte Autos, Pkw mit Reklameaufdruck, Gebraucht- und Leasingfahrzeuge sowie Oldtimer. Dazu kommt noch der Aufschlag für die Pendelstrecke zur Arbeit.

 

(Listenpreis + Sonderausstattung) x 1 % x 12 Monate für die Privatfahrten

+ Listenpreis x 0,03 % x Entfernungs-Km x 12 Monate für die Fahrten zur Arbeit

= Geldwerter Vorteil im Jahr

 

Fahrtenbuch

Der Aufwand je Kilometer ergibt sich aus der Fahrleistung und der Gesamtkosten. Zu den Kosten dazu gehören auch die AfA oder Leasingraten für den Pkw. Da Arbeitnehmer keine Vorsteuer erstattet bekommen, müssen sie sämtliche Kosten mit dem Bruttowert ansetzen, auch den Kaufpreis für den Pkw. Werden eine Reihe wichtiger Informationen nicht angegeben, so kommt die Berechnung des geldwerten Vorteils durch den Listenpreis zustande.

 

Prozentsatz der Privatfahrten: Privatfahrten / Gesamtfahrleistung

Geldwerter Vorteil für Privatfahrten: Gesamtkosten x Anteil der Privatnutzung

 

Prozentsatz Fahrten zur Arbeit: Pendelkilometer pro Jahr / Gesamtfahrleistung

Geldwerter Vorteil für Fahrten zur Arbeit: Gesamtkosten x Anteil der Fahrten zur Arbeit

Also evtl. mal die FB-Methode prüfen.

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Zitat:

Original geschrieben von xenonguru



Und vor Unfällen etc. braucht man keine Angst haben, der AG hat in der Regel eine Dienstreisekasko abgeschlossen (weil er verpflichtet ist Schäden auf Dienstfahrten zu ersetzen), somit ist alles was auf der Dienstreise passiert (selbstverschuldeter Unfall, Vandalismus(!), Steinschlag an der Motorhaube + Windschutzscheibe usw.) komplett abgedeckt und läuft nicht über die eigene Versicherung!

Diese Aussage bedarf einer Ergänzung.

Bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder bei Dienstreisen, bei denen der Wagen lediglich zur persönlichen Erleichterung der Durrchführung der Dienstreise benutzt wird, besteht bei Unfällen kein Anspruch auf Schadenersatz gegnüber den Arbeitgeber auf Kostenersatz. Ein Ersatz der Schäden durch Arbeitgeber mag jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen.

O.

Zitat:

Original geschrieben von stonymelony


ich habe ein Firmenfahrzeug und mir wurde gesagt, dass ich zu viel zahle. Da wollte ich hier mal nachfragen, ob das wirklich so ist.
[...]
Also alles in allem ca. 350,- netto kostet mich das Firmenfahrzeug monatlich, dafür habe ich eine Tankkarte, kann den Wagen uneingeschränkt privat nutzen

Ob das zuviel oder zu wenig ist, hängt davon ab womit man es vergleicht. Wenn man privat den gleichen Wagen fahren würde, würde man (egal wieviel km man fährt), mehr Geld im Monat ausgeben.

Wenn du dir nicht viel aus dem Auto machst und privat eher ein altes Fahrzeug fahren würdest und damit auch nur 8 TKM im Jahr, dann kämst du ohne Firmenfarzeug vermutlich günstiger weg (bei objektiv geringerem Gegenwert zwar, aber der wäre subjektiv ja nicht relevant).

Dass es attraktivere Firmenwagenmodelle gibt - also ohne Eigenanteil, wo man nur die steuerlichen Effekte bezahlt - ist schon richtig, aber das ist wie mit dem Gehalt: Egal wen du mir als Besipiel anschleppst, ich zeig dir jemanden der für die gleiche Arbeit bei vergleichbarer Qualifikation mehr verdient. So what. Es zählt ja nicht nur das Geld, sondern eben auch viele individuelle Eigenschaften des Jobs - und solange man der Ansicht ist, dass der Trade-Off für einen OK ist, passt es doch.

Wenn es dich beruhigt: Ich kenne mehrere Arbeitgeber die ein schlechteres Firmenwagenmodell anbieten als deiner (sprich eines wo man privat bei geschicktem verhandelt genauso günstig oder sogar günstiger wegkommen würde für das gleiche Fahrzeug...).

Zitat:

Original geschrieben von xenonguru


(...)
Bei angenommenen 30.000 dienstlichen KM ergibt das eine jährliche Erstattung von 9.000 €.
(...)

gibt es die tatsächlich als

Erstattung

? Ich dachte, die senken lediglich das steuerpflichtige Bruttoeinkommen? 😕

Danke schonmal für die Aufklärung 😉

Zitat:

Original geschrieben von SamEye



Zitat:

Original geschrieben von xenonguru


(...)
Bei angenommenen 30.000 dienstlichen KM ergibt das eine jährliche Erstattung von 9.000 €.
(...)
gibt es die tatsächlich als Erstattung? Ich dachte, die senken lediglich das steuerpflichtige Bruttoeinkommen? 😕

Danke schonmal für die Aufklärung 😉

Der Arbeitgeber

darf

dir bis zu 30 cent pro kilometer steuerfrei erstatten (wenn er dir mehr pro km erstattet musst du es versteuern). Wenn du vom AG nichts erstattet bekommst, dann kannst du es in der Steuererklärung mit 30 cent pro km ansetzen und es mindert das zu versteuernde Einkommen. So verhält es sich auch mit Tagespaschualen etc. pp.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Original geschrieben von SamEye



Zitat:

Original geschrieben von xenonguru

(...)

Bei angenommenen 30.000 dienstlichen KM ergibt das eine jährliche Erstattung von 9.000 €.

(...)

gibt es die tatsächlich als Erstattung? Ich dachte, die senken lediglich das steuerpflichtige Bruttoeinkommen? 😕

Danke schonmal für die Aufklärung 😉

Der Arbeitgeber darf dir bis zu 30 cent pro kilometer steuerfrei erstatten (wenn er dir mehr pro km erstattet musst du es versteuern). Wenn du vom AG nichts erstattet bekommst, dann kannst du es in der Steuererklärung mit 30 cent pro km ansetzen und es mindert das zu versteuernde Einkommen. So verhält es sich auch mit Tagespaschualen etc. pp.

Bei den oben genannten hohen Kilometerleistungen kann es beim Finanzamt dann aber problematisch werden. Bei "zuviel" absetzen machen die nämlich nicht mehr mit (habe ich gestern in einer EkSt-RL gelesen). Dass die km-Pauschale zur Arbeit ggf. viel zu niedrig ist, da sie gerade die Spritkosten abdeckt, spielt hingegen keine Rolle 😉

Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer


Bei den oben genannten hohen Kilometerleistungen kann es beim Finanzamt dann aber problematisch werden. Bei "zuviel" absetzen machen die nämlich nicht mehr mit (habe ich gestern in einer EkSt-RL gelesen). Dass die km-Pauschale zur Arbeit ggf. viel zu niedrig ist, da sie gerade die Spritkosten abdeckt, spielt hingegen keine Rolle 😉

Was meinst du denn gerade? Geschäftsreisen ("beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit”) oder die Entfernungspauschale (Entfernung Heim zur Arbeitsstelle)?

Mir ging es um Geschätfsreisen. "Zuviel" angeben ist sowieso nicht, nur die tatsächlich gefahrenen km dürfen angegeben werden. Und dass es dabei eine Begrenzung geben soll wieviel man geschäftlich unterwegs sein darf hatte ich bislang nicht gehört. Kann man das online irgendwo nachlesen?
Weiß aber nicht wie relevant das ist, da man bei sowas ja ohnehin in der Regel draufzahlt und es kein Arbeitnehmer auf Dauer mitmachen würde. Ich kenne es aus der Praxis eigentlich nur so, dass man Dienstreisen über eine Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber geltend macht und von diesem erstattet bekommt. Dann darf man es natürlich auch nicht mehr bei der Steuer geltend machen.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer


Bei den oben genannten hohen Kilometerleistungen kann es beim Finanzamt dann aber problematisch werden. Bei "zuviel" absetzen machen die nämlich nicht mehr mit (habe ich gestern in einer EkSt-RL gelesen). Dass die km-Pauschale zur Arbeit ggf. viel zu niedrig ist, da sie gerade die Spritkosten abdeckt, spielt hingegen keine Rolle 😉
Was meinst du denn gerade? Geschäftsreisen ("beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit”) oder die Entfernungspauschale (Entfernung Heim zur Arbeitsstelle)?

Mir ging es um Geschätfsreisen. "Zuviel" angeben ist sowieso nicht, nur die tatsächlich gefahrenen km dürfen angegeben werden. Und dass es dabei eine Begrenzung geben soll wieviel man geschäftlich unterwegs sein darf hatte ich bislang nicht gehört. Kann man das online irgendwo nachlesen?
Weiß aber nicht wie relevant das ist, da man bei sowas ja ohnehin in der Regel draufzahlt und es kein Arbeitnehmer auf Dauer mitmachen würde. Ich kenne es aus der Praxis eigentlich nur so, dass man Dienstreisen über eine Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber geltend macht und von diesem erstattet bekommt. Dann darf man es natürlich auch nicht mehr bei der Steuer geltend machen.

Bei den 30 cent pro Fahrtkilometer gibt es eine Grenze, wenn die Besteuerung unzutreffend wird. Das meinte ich mit zuviel absetzen. ZB bei 40000 km BFH v. 26.07.91 - findest Du in BStBl 1992 II S. 105, oder schau einfach in die Richtlinie R 9.5 bzw. H 9.5.

Bei Erstattung durch den AG siehts natürlich wieder anders aus, aber oben war ja von absetzen die Rede.

Mit zu niedrig meinte ich natürlich die Entfernungspauschale, da es beim 2x fahren eines km schon spritmäßig knapp wird. Habe ich aber eigentlich oben schon so geschrieben

Zitat:

Original geschrieben von Sencer



Zitat:

Original geschrieben von Wanderbaer


Bei den oben genannten hohen Kilometerleistungen kann es beim Finanzamt dann aber problematisch werden. Bei "zuviel" absetzen machen die nämlich nicht mehr mit (habe ich gestern in einer EkSt-RL gelesen). Dass die km-Pauschale zur Arbeit ggf. viel zu niedrig ist, da sie gerade die Spritkosten abdeckt, spielt hingegen keine Rolle 😉
Was meinst du denn gerade? Geschäftsreisen ("beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit”) oder die Entfernungspauschale (Entfernung Heim zur Arbeitsstelle)?

Mir ging es um Geschätfsreisen. "Zuviel" angeben ist sowieso nicht, nur die tatsächlich gefahrenen km dürfen angegeben werden. Und dass es dabei eine Begrenzung geben soll wieviel man geschäftlich unterwegs sein darf hatte ich bislang nicht gehört. Kann man das online irgendwo nachlesen?
Weiß aber nicht wie relevant das ist, da man bei sowas ja ohnehin in der Regel draufzahlt und es kein Arbeitnehmer auf Dauer mitmachen würde. Ich kenne es aus der Praxis eigentlich nur so, dass man Dienstreisen über eine Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber geltend macht und von diesem erstattet bekommt. Dann darf man es natürlich auch nicht mehr bei der Steuer geltend machen.

Mir ging es ebenfalls um die "Geschäftsreisen", also um Dienstreisen bzw. vom AG veranlasste Fahrten.

Zitat:

Weiß aber nicht wie relevant das ist, da man bei sowas ja ohnehin in der Regel draufzahlt und es kein Arbeitnehmer auf Dauer mitmachen würde.

Das musst du mir erklären. Ich kann meine obige Rechnung gerne nochmal wiederholen:

60.000km/Jahr = 60.000 x 0,30 € = 18.000 €. Abzgl. Diesel - 5670 = 12.330 €.

Vers., STeuern, Wartung, Reifen etc. sagen wir max. 4000 € runter = 8.330 €.

Die Fahrzeuge fährt man i. d. R. 3 Jahre = 25.000 € Erstattung vom Arbeitgeber.

D.h. ich kaufe heute einen 5er, A6 oder E-Klasse mit max. 50.000km für 25.000 €, Restwert in 3 Jahren min. 8000 €. Somit ist der Restwert quasi mein Gewinn. Lege ich mehr Wert aufs Auto, nehme ich nen X5, ML320 oder was auch immer für 40.000€, Restwert in 3 Jahren 15.000 €. 15.000 € + 25.000 € = 40.000 € = Premiumfahrzeug "auf lau" gefahren.

Nehme ich hingegen den Dienstwagen mit der 1% Regel, fehlen mir monatlich 350 € oder mehr NETTO, d. h. ich zahle drauf. Das einzige Argument sind die Privatfahrten, aber selbst wenn ich 1000km in Monat privat verknatter, sind das im Jahr gerade mal 1134 €.

Ergo ist der Dienstwagen die schlechteste Alternative. Und dies sogar bei Berücksichtigung von nur 0,30 € /km. Zahlt der AG eine höhere Pauschale oder gewisse Extras (Winterreifenzuschuss etc., was natürlich alles versteuert werden muss) sieht die Rechnung noch anders aus.

Ich glaube hier rechnen sich einige etwas schön, die keinen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug haben.

Nur wenn man einen sehr weiten Weg zur Arbeit hat, ist ein Firmenfahrzeug ungünstiger (bei 1% Versteuerung und keinem Gehaltsverzicht).

Die Rechnung im obigen Beitrag berücksichtigt nicht Privatfahrten. Es wird einfach unterstellt, dass sämtliche Kilometer erstattet werden. Man kann ganz einfach rechnen und in den ADAC-Statitisken nachsehen, es gibt kaum Autos, die man für unter EUR 0,30 pro km fahren kann. Erst dann würde man einen Gewinn machen.

Ich bin selbst viele Jahre mit meinem privaten Wagen ca. 50tkm p.a. gefahren. Davon auch vieles beruflich. Der gleiche Wagen kommt micht jetzt als Firmenwagen viel günstiger, da ich nur 1% des BLP versteuern muss.

Vermutlich...
von den 8000Restwert kann man noch den Zinsverlust abziehen, das sind bei zB 2% Zinsen runde 1.530€.
Bleibt also ein Auto, das im 3. Jahr der Nutzung irgendwas zwischen 170.000km und 230.000km gelaufen ist und bei dem keine Reparaturen größer als 6.500 kumulativ anfallen dürfen. Hört sich wie nen Glücksspiel an...

Zitat:

Original geschrieben von mk28


Ich glaube hier rechnen sich einige etwas schön, die keinen Anspruch auf ein Firmenfahrzeug haben.

Nur wenn man einen sehr weiten Weg zur Arbeit hat, ist ein Firmenfahrzeug ungünstiger (bei 1% Versteuerung und keinem Gehaltsverzicht).

Die Rechnung im obigen Beitrag berücksichtigt nicht Privatfahrten. Es wird einfach unterstellt, dass sämtliche Kilometer erstattet werden. Man kann ganz einfach rechnen und in den ADAC-Statitisken nachsehen, es gibt kaum Autos, die man für unter EUR 0,30 pro km fahren kann. Erst dann würde man einen Gewinn machen.

Ich bin selbst viele Jahre mit meinem privaten Wagen ca. 50tkm p.a. gefahren. Davon auch vieles beruflich. Der gleiche Wagen kommt micht jetzt als Firmenwagen viel günstiger, da ich nur 1% des BLP versteuern muss.

das stimmt. wenn an einen "normalen" arbeitsweg hat, kann man ein

gleichwertiges

fahrzeug nicht privat für das geld bezahlen.

anders sieht es nur dann aus, wenn man weniger ansprüche hat oder aber privat nur gebrauchte autos mit entsprechend bereits erfolgtem wertverlust fährt.

viel vergessen immer das sie im regelfall in neuwagen durch die gegend fahren und das rundum sorglos paket haben.
bei uns zahlste außer dem GWV NICHTS: mit dem auto kannste sogar privat im urlaub nach italien fahren...firma zahlt den sprit.
inspektionen, reifen, versicherung, steuern....auch das muss eingerechnet werden.

wer das privat nutzen kann spart geld. fakt.

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