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Zafira ruckelt beim beschleunigen

Opel Zafira B

Hallo Opelgemeinde

Ich habe mir letzten Mittwoch einen Zafira 1,9cdti gekauft mit 120PS.
Seit dem Wochenende ruckelt er sehr stark wenn man beschleunigt, es leuchtet aber keine Warnleuchte im KI wie z. B. Motorkontrolleuchte.
Wir sind jetzt ungefähr 470km gefahren.
Leider gibt es keine Oil/Wassertemperaturanzeige deswegen kann ich auch nicht sagen wie warm oder kalt der Motor ist.
Im Stand läuft er normal und starten tut er auch. 

Die Ez ist 03-2006 und er hat 20500km gelaufen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von lars suckow


Aber die größte frechheit die mir je in einer Werkstadt passiert ist, ist die das man mir sagte "Wir haben noch keinen Cent an ihnen verdient und deswegen sagen sie uns doch was wir noch wechseln sollen es ist kein Fehler im Speicher abgelegt und darum müssen sie damit leben und fahren sie doch dorthin wo sie den Wagen gekauft haben und düsen die Leute dort voll".
Ich die Werkstadt angerufen, ist auch ein Opelvertragshändler, wo ich den Wagen gekauft habe und siehe da Ergebniss wie oben beschrieben  

Auf die Gefahr hin, dass ich nun gelyncht werde:

Ich kann den FOH voll verstehen:

Du schreibst, dass Dein Zafira von 03/06 ist - dann ist die Werksgarantie ohnehin abgelaufen.
Eine eventuell abgeschlossene Anschlussgarantie ist in der Regel - genau wie eine Gebracuhtwagengarantie - erst einmal händlergebunden, d.h., erster Ansprechpartner bei Garantiefällen ist der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, in Ausnahmefällen kann einanderer Händler mit der Abwicklung beauftragt werden. Bitte mal selbst nachlesen...

Wieviel die Werkstätten für welche Garantiefälle an den Hersteller zurückberechnen können, ist von diesem vorgegeben, genau mit den zu verrechnenden Arbeitszeiten, egal, wie lange es dauert.
Garantieabwicklungen werden zu internen Sätzen verrechnet und sind für die Werkstatt oft ein null-Geschäft.
Sehr viele der vom Kunden bemängelden Fehler kann die Werkstatt überhaupt nicht weiterberechnen und muss diese auf eigene Kosten beheben.

Erwartest Du wirklich von dem FOH, bei dem Du nicht einmal das Fahrzeug gekauft hast und der auch nicht Garantiegeber ist, dass er auf eigene Kosten alle möglichen Teile für Dich austauscht???

Was ist eigentlich eine "Werkstadt"? Ein etwas größeres Werkdorf? ;-)

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28 Antworten

Hallo ?? Gehts noch ??
Ein Händler ist ein Händler !! Da ist es schnurz wo Du den Wagen her hast !!... Der Händler ist Verpflichtet die Arbeiten zu leisten !!
DU kannst nicht erwarten dass ein Kunde der seinen Wagen in München gekauft hat weil er dort seinen Wagen gefunden hat zu seinem gewünschten preis und in Hamburg wohnt, dass er jedes mal nach München fährt !!

Für mich wäre dies eine Sache die ich Persönlich bei Opel einmal Telefonisch vortragen würde.. denn so gehts nun auch nicht !!!

Bitte nochmals lesen:

Der Wagen hat KEINE WERKSGARANTIE mehr!!!
Damit kannst Du eben nicht zu jedem beliebigen Händler hinmarschieren und sagen: Mach mal!

Warum soll jetzt ein anderer Händler dafür den Kopf hinhalten, wenn ein Kollegen ein Fahrzeug mit vermutlich schon bestehendem Fehler verkauft?
Der eine verdient das Geld damit, der andere darf kostenlos reparieren - auch eine Vorstellung von Arbeitsteilung.

Während der ersten zwei Jahre Werksgarantie kann man europaweit zu jedem Händler, ist diese abgelaufen gelten andere Spielregeln.

Aber lasse Dir das gerne auch nochmals wie angestrebt telefonisch von Opel erklären...

Zitat:

Original geschrieben von marameter


Hallo ?? Gehts noch ??
Ein Händler ist ein Händler !! Da ist es schnurz wo Du den Wagen her hast !!... Der Händler ist Verpflichtet die Arbeiten zu leisten !!
DU kannst nicht erwarten dass ein Kunde der seinen Wagen in München gekauft hat weil er dort seinen Wagen gefunden hat zu seinem gewünschten preis und in Hamburg wohnt, dass er jedes mal nach München fährt !!

Für mich wäre dies eine Sache die ich Persönlich bei Opel einmal Telefonisch vortragen würde.. denn so gehts nun auch nicht !!!

Genau so hat es der Händler, der mir den Wagen verkauft hat, auch erklärt und bevor ich zu der Werkstatt hier in Flensburg gefahren bin habe ich bei meinem Händler in Bad Oldesloe angerufen ob das geht und er sagte ja. 

Anschlussgarantie für 1Jahr. 

Wahrscheinlich die Opel-übliche Car-Garantie.

Mein "neuer" Händler - bei dem ich das Fahrzeug umzugsbedingt auch nicht gekauft hatte - sagte mir, die Abwicklung über die Car-Garantie sei kein Problem. Ein rein formaler Anruf beim Garantiegebenden Händler, der die Reparatur durch den neuen Händler freigibt. Das rechnen die dann intern ab.

Im Übrigen glaube ich, dass die am Verkauf der Fahrzeuge nicht wirklich viel verdienen. Die Musik spielt hier eher im Service-Bereich, sodass jeder Opel-Fritze froh sein sollte, wenn man seine Inspektionen bei ihm machen lässt. Das setzt natürlich ein harmonisches und kulantes Verhalten während - wie auch immer gearteter - Garantiezeiten voraus, ansonsten geht das Teil nach Ablauf der Garantie-Zeit zu einer freien Werkstatt meines Vertrauens - und da gibts auch gute!

Genau diese Garantie habe ich auch bekommen, aber es hat sich heute eine ganz neue sichtweise für meinen Fall ergeben
Das Fahrzeug was ich gekauft habe ist eine WANDLUNG aus genau dem von mir beschriebenen Problem, der Vorbesitzer von diesem Fahrzeug war deswegen auch in der Werkstatt und man konnte dieses Problem nicht beheben auch das Opeltechnik-Center konnte nichts machen so hat er es mir erzählt und warum sollte er Lügen. 

Zitat:

Original geschrieben von lars suckow


Anschlussgarantie für 1Jahr. 

Dann ist doch die Sache eigentlich sonnenklar:

"Garantiegeber ist AUSSCHLIESSLICH der teilnehmende Händler....Für den Fall, dass Sie die Reparatur nicht bei dem garantiegebenden Händler durchführen lassen, melden Sie bitte der CarGarantie VOR Reparaturbeginn telefonisch den Garantiefall....

Wird die garantiepflichtige Reparatur nicht von dem garantiegebendem Händler durchgeführt, gleicht CarGarantie die einzureichende Rechnung direkt Ihnen gegenüber aus..."

Den genauen Text siehe angefügten Scan.

Heist ganz klar bei der Anschlussgarantie (anders als bei der Werksgarantie):
Immer zuerst zu dem Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde und die Garantie bekommen hat.
Wenn dies nicht möglich ist, ERST die Garantieversicherung (nicht den Händler!) über den Schaden informieren und DANN mit der Reparaturfreigabe bei einem anderen Händler auflaufen.
Du zahlst dann wenn mit der Versicherung nichts anderes vereinbart wurde dort dem Händler seine Rechnung und reichst diese zur Erstattung bei der CarGarantie ein.

Die ganze Zeit, die der von Dir beschimpfte FOH für Dich un Deine Anliegen geopfert hat, war reiner Service und Kulanz.
Dass er aber alle möglichen Teile einfach kostenlos austauscht, für die es keinerlei von Dir an die Versicherung gemeldeten Garantieschäden gibt, kannst Du wirklich nicht verlangen.

Ich habe jetzt die Nase voll und die Sache meinem Anwalt übergeben und er hat mir gesagt das das ein klarer Fall von arglistiger Täuschung sei und ich den Wagen aus diesem Grund zurückgeben kann.
Aber wir wissen alle wie lange soetwas dauern kann, und dann darf ich noch 0,30€ für jeden Kilometer den ich gefahren bin bezahlen oder anders das Autohaus zieht die Summe der Kilometer vom Kaufpreis ab und den Rest bekomme ich.
Nur gibt es dann ein Problem versucht mal einen Zafira für 17400,-€ zukaufen mit 25000km auf der Uhr und Ez ist März 06.
Dann die Ausstattung die ich jetzt habe Bi-Xenon mit Kurvenlicht, AHK abnehmbar, CD50-Phone, Standheizung, Klimaautomatik und so einiges mehr viel Spass beim suchen.  

Es muß dann auch noch ein Diesel sein mit mindestens 120PS

Das ist der einzige den ich bei meiner Suche finden konnte 
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...

Ja nachdem wie lange es dauert:
In etwa nem halben Jahr wird meiner frei, er dürfte dann etwa 40.000km haben.
Hat aber vermutlich für Deine Wünsche etwas zu viel Ausstattung (siehe Signatur).

Warum sollte dein Fahrzeug zuviel Ausstattung haben zuviel kann man nie haben eher zuwenig. Aber ich befürchte das wir uns beim Preis nicht einig werden. 

wer von euch kann mir sagen ab wann man von arglistiger täuschung reden kann 

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von lars suckow


wer von euch kann mir sagen ab wann man von arglistiger täuschung reden kann

Der von Dir beauftragte Anwalt kann es Dir rechtlich einwandfrei und zweifellos erklären.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung

cu h3ad

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