xenon
Hallo wer hat erfahrung mit xenon umrüstung , da bei ebay kostengünstige umrüstsätze angeboten werden mfg BlitzerS04
Beste Antwort im Thema
Hi !
Ich hab als Entgegenkommender schon mit zugelassenem Xenon meine Probleme in Bezug auf Blendung.
Wie man jetzt irgendwelchen ominösen Kram ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer einbauen kann, ist mir völlig unverständlich.
Kopfschüttelnder Gruss
Herby
20 Antworten
Diese Umrüst-Kits besitzen i.d.R. keine Bauartzulassung und dürfen somit im Geltungsbereich der StVZO nicht betrieben werden.
Da kann einfach mit der STVZO geantwortet werden.
Zulässig nur, wenn "automatische" Leuchtweitenreglung UND Scheinwerferreinigungsanlage. Zudem MUSS der Scheinwerfer als Xenonscheinwerfer zugelassen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
Da kann einfach mit der STVZO geantwortet werden.
Zulässig nur, wenn "automatische" Leuchtweitenreglung UND Scheinwerferreinigungsanlage. Zudem MUSS der Scheinwerfer als Xenonscheinwerfer zugelassen sein.
Dazu sollte man auch noch erwähnen, dass Xenon-Gasentladungslampen eine andere Hitze beim Betrieb entwickeln und das Scheinwerfergehäuse auch dementsprechend konstruiert sein muss.
Ansonsten ist irgendwann - meistens recht schnell - Ende mit Licht, weil der Scheinwerfer dann den Geist aufgibt.
Die sogenannten Umrüstsätze haben meines Wissens überhaupt keine richtigen Xenon-Lampen drin, sondern sind nur mit sogenannten Xenon-Effekt-Lampen ausgerüstet, die in Wirklichkeit aus modifizierten Halogen-Lampen bestehen.
Sinnvoller ist dann schon die Umrüstung mit einem anderen Scheinwerfergehäuse und Halogenlampen, die zugelassen sind.
Was habt ihr nur alle an diesen teuren Xenon-Umrüstkits? 😕
Wenn ihr Angst habt, nicht gesehen zu werden, fahrt mit Fernlicht. Da kann man der Rennleitung dann auch einfach erklären, dass man aus Versehen an den Fernlichtschalter gekommen sein muss...
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Evtl. ist's auch einfach noch immer angesagt mit bläulichem Licht zu fahren. In 125er Foren sind dann auch schon mal »fachmännische« Tipps wie Tauchlack zu finden... *omg*
Grüße, Martin
diese chinaumrüstsätze haben ein zündgerät/spannungswandler, sind also "echte" xenon.
illegal? ja. muss aber jeder für sich entscheiden.
ich hab einen bekannten der hat so einen satz verbaut. sieht natürlich extrem aus.😁
geschmolzen oder erblindet ist auch noch nix.
ich würde es aber nicht machen. es gibt gute xenoneffekt-lampen mit zulassung.
Zitat:
Original geschrieben von slv rider
diese chinaumrüstsätze haben ein zündgerät/spannungswandler, sind also "echte" xenon.
illegal? ja. muss aber jeder für sich entscheiden.
Du meinst bestimmt
s o w a s.
Da kann ich mir auch vorstellen, dass es von der Technik her eigentlich klappen würde.
Nur ist da das Problem mit Eintragung. Wenn ich allerdings lese, dass gerade dieses Gerät per Einzelabnahme eintragungsfähig sein soll, hab ich da meine Zweifel.
ja, wie denn? die Zulassungskriterien sind klar. Notfalls wird die Eintragung angezweifelt...
genau sowas.
der den ich kenne juckt das nicht ob legal oder sonstwas. ich würds wie gesagt nicht machen.
die rennleitung ist auch schon verstärkt hinter sowas her, auch bei den dosen.
Zitat:
Original geschrieben von Papstpower
ja, wie denn? die Zulassungskriterien sind klar. Notfalls wird die Eintragung angezweifelt...
Keine Sorge, bei mir darfst Du zweifeln...ich bau mir so was nämlich nicht ein.😁
Zitat:
Original geschrieben von Cruisersteve
Du meinst bestimmt s o w a s.Zitat:
Original geschrieben von slv rider
diese chinaumrüstsätze haben ein zündgerät/spannungswandler, sind also "echte" xenon.
illegal? ja. muss aber jeder für sich entscheiden.
Da kann ich mir auch vorstellen, dass es von der Technik her eigentlich klappen würde.
Nur ist da das Problem mit Eintragung. Wenn ich allerdings lese, dass gerade dieses Gerät per Einzelabnahme eintragungsfähig sein soll, hab ich da meine Zweifel.
Toller link steve. Daumen !
Mir scheint dieser Verkäufer ist ein Kumpel von Capt. Matt Pottinger.
Er "bittet" das kleinste Steuergerät. Hübsch. Und "eintragungsfähig" heißt nicht, dass das auch eingetragen wird.
Hübsch finde ich auch die weiße Schrift auf hellgelbem Grund, immerhin, wenn man den Text markiert kann man ihn lesen.
Wie auch immer. Der soll seinen Krempel behalten. Ich nehm die mit dem weißen Bikini rechts unten. Scheint die Montagehelferin zu sein und gehört bestimmt zum Angebot.
Übrigens *flüstermodusan* ich hab in meinem Benz diese 100 Watt starken H7 Birnen verbaut. *flüstermodusaus*
Ist auch nicht wirklich legal, kräht aber kein Hahn mehr danach, zumal in den meisten Nachbarländern usus. Vom Lichteffekt dem Xenon vergleichbar, in der tat aber eine deutlich bessere Fahrbahnausleuchtung als die gelbliche Funzel vorher.
Hallo Forum!
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Und "eintragungsfähig" heißt nicht, dass das auch eingetragen wird.
Da ist m.E. sowieso ein Widerspruch im Angebot!
Denn es steht da explizit:
Dieses Produkt ist nicht im Bereich der STVO zugelassen
Wozu dann eintragen lassen? 😕
🙄
Alles Gute!
Ramses297.
Weil man durchaus eine Rennsportauspuffanlage (als Beispiel) eingetragen bekommen kann. Ebenso andere Sachen, die normal nicht allgemein für ein Fz. zugelassen sind.
Halogenlampen geben mehr Hitze ab als Xenonbrenner, schmilzen tut da nix!
Der Wirkungsgrad ist bei Xenon auch besser, da mehr Energie in Licht umgewandelt wird als bei Halogenlampen.
Die Leistungsaufnahme ist bei Xenonbrennern auch geringer, ca. 35 Watt pro Brenner (im Betrieb, nicht beim einschalten).
Xenonscheinwerfer neigen auch eher dazu von Schnee bedeckt zu werden als Halogenscheinwerfer da er nicht so schnell abtaut.
mfg Stephan