Xenon-Licht am Motorrad und Motorroller?

Licht - ein Thema, dass sicher für Alle interessant ist!
Xenonlicht ist derzeit das beste Licht und nicht nur für Autofahrer, auch am Zweirad wäre diese Lichtquelle eine deutliche Verbesserung.

Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn

vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.

Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss.

Eine eventuelle TÜV-Änderungsabnahmenpflicht besteht nur für die Halterung des Scheinwerfers, wenn von diesem eine Gefährdung ausgehen könnte, wie z.b. durch scharfe Kanten oder unzureichende Montage.

Somit können Motorräder sowohl mit einem Scheinwerfer für das Abblendlicht als auch einem Scheinwerfer für das Fernlicht in echter hochwertiger Xenontechnik ausstatten - ganz offiziell mit Zulassung !

..................und was für Motorräder gilt müßte eigentlich auch für

Motorroller anwendbar sein.

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von goofy783


Da es ja ständige Veränderungen in den Vorschriften gibt, kann diese schon
längst wieder veraltet sein.

das kba hat diesbezüglich noch nix neues herausgegeben....also mach dir da keine hoffnungen....

gibt es nun jetzte was fürs motorrad oder nicht ?

Zitat:

Original geschrieben von onat12


gibt es nun jetzte was fürs motorrad oder nicht ?

eine legale lösung als abblendlichtscheinwerfer gibt es derzeit außer bei bmw nicht......

Hallo,

ich habe gerade das hier entdeckt: BI XENON 50mm Linsen Scheinerfer + TÜV

Was meint ihr dazu?
Dieser ist ja anscheinend als Abblendlicht legal.

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Zitat:

Original geschrieben von Juli092


Was meint ihr dazu?

April war doch schon ? 😉

GreetS Rob

Ich kann in der Anzeige nirgendwo einen Hinweis auf die E-Prüfnummer finden. Es wird zwar von einer solchen Nummer geschrieben, aber sie wird seltsamerweise nicht genannt. Somit ist es dem geneigten Käufer nicht möglich, die Gültigkeit der Nummer zu prüfen.

....und wie richte ich den Scheinwerfer aus? In das vorhandene Gehäuse wird er nie passen, so besteht keine Möglichkeit der vernünftigen Anbringung und richtigen Einstellung. Bei meinem Roller hätte ich dickes Problem die Löcher der alten Scheinwerfer zu schliessen, denn eine zusätzliche Anbringung mit Segen vom TÜV kann ich mir nicht so recht vorstellen.

Ich habe mir gute H4 Birnen besorgt und habe damit eine gute Ausleuchtung!

Das Zeug ist schlichtweg für die Tonne....

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