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Wurde von der Polizei erwischt

Ich hab vergessen mir einen neuen Hapflichtversicherung für mein Roller zu kaufen und wurde am 2.03.06 erwischt da meine (alte versicherung nur bis zum 28.02.06) gültig war . Ich möchte jetzt gerne wissen wie teuer es jetzt mit der polizei wird weil ich ohne versicherung erwischt wurde??

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33 Antworten

Hi,
das mit dem abgelaufenen Nummernschild ist mir auch schon passiert,
die Sache ging an die Staatsanwaltschaft, bin aber mit viel glück ohne Kosten aus der Sache herausgekommen, dafür kann es bei einem 2ten vorkommen dann sehr teuer werden, nach aussage der Polizei.
Gruß Möpes

Zitat:

Original geschrieben von Möpes


dafür kann es bei einem 2ten vorkommen dann sehr teuer werden, nach aussage der Polizei.

kann?

WIRD! (da du zum wiederholten male auffällst)

Du solltest schnellstens zu einer Verkaufstelle für Moped Kennzeichen gehen (Banken, Versicherungen ect.) und diese bitten, den Vertrag auf den 1.3.06 zu datieren! Diesen Vertrag legst DU bei der Polizei vor, womit sich die Sache für Dich erledigt hat!

Den Tip hat übrigens meine Freundin von einem Polizisten bekommen, als ihr leztes Jahr das gleiche am 2.3. passiert ist! Hat Problemlos funktioniert!

Das ist Betrug

Mfg
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Das ist Betrug

Mfg
Schreddi

wenn nichts in den rückwirkend versicherten Tagen passiert ist, was ist daran Betrug?

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena


wenn nichts in den rückwirkend versicherten Tagen passiert ist, was ist daran Betrug?

ganz einfach: du bist OHNE versicherungsschutz gefahren! ob mit oder ohne unfall, bleibt sich das gleich!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ganz einfach: du bist OHNE versicherungsschutz gefahren! ob mit oder ohne unfall, bleibt sich das gleich!

Mag sein, wir waren trotzdem sehr Dankbar für diesen guten Tip, übrigens von genau dem Polizisten, der meine Freundin wegen des fehlenden Kennzeichen angehalten hat! Die Gschäftsstelle der Allianz hatte ebenfalls nichts dagegen, den Vertrag vorzudatieren, und ob richtig oder nicht, wird sind schadlos aus der Sache rausgekommen, und diesen Tip kann man ruhig an den Fragesteller weitergeben, denn zu verlieren hat er in der Hinsicht nichts mehr!

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena


denn zu verlieren hat er in der Hinsicht nichts mehr!

Irrtum, eine ganze Menge.

Insofern: laß es.

~

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena


...hatte ebenfalls nichts dagegen, den Vertrag vorzudatieren...

Wieso "vorzudatieren" ? Hier ging es doch ums Rückdatieren.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wieso "vorzudatieren" ? Hier ging es doch ums Rückdatieren.

Entschuldige bitte meine falsche Ausdrucksweise, aber ich denke wir wissen beide worum es geht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Rocketarena


aber ich denke wir wissen beide worum es geht 😉
BETRUG

😉

Um das Thema zu beruhigen:

Es kann am 9.3.2006 ein Versicherungsvertrag geschlossen werden, der rückwirkend zum 1.3.2006 beginnt.

Die Versicherungswirtschaft kennt den Begriff der Rückwärtsversicherung.
Der VN muss nur bestätigen, dass in der Rückwirkungszeit keine Schäden bekannt sind.

Das ist dann legal.

....aber das im vereinbarten Zeitraum ne OWi begangen wurde, schmälert das auch?

Grüße
Schreddi

Das Verpennen der Anschaffung eines neuen Kennzeichens ist sehr ärgerlich, die Folgen recht schwer.
Das es auch ohne böse Absicht passieren kann, zeigen die zahlreichen Autos mit abgelaufenem TÜV.

Anderseits schreiben Versicherungen Ihre Kunden i.d.R. rechtzeitig an und bieten das neue Kennzeichen feil.
Es liegt also meist ein mehrmaliges Vergessen vor.

Fahren mit Versicherungschutz, aber ohne Kennzeichen und Papiere stellt selbstverstänlich eine OWI dar.
Dürfte allerdings wesentlich angenehmer sein als eine Straftat zu begehen. 😉

So meinte ich das.

Grüße
Schreddi

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