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Wütender Busfahrer

Themenstarteram 7. Juni 2016 um 19:54

An einem Ausflugsziel mit Kiesparkplätzen habe ich heute wohl ein "Busparkplatz-Schild" übersehen. Vielleicht war es in einer Hecke ein wenig eingewachsen. In der Reihe standen schon 5 oder 6 PKW's, als ich ankam. Ich stellte mich in eine etwas breitere Lücke zwischen einem PKW und einem großen Wohnmobil (2 Autos hätten nicht reingepaßt).

Als ich um 15:30 Uhr zurückkam, stand ein österreichischer Reisebus quer vor all diesen Autos, die so nicht mehr wegfahren konnten . An der Scheibe ein Zettel "Sie stehen auf dem Busparkplatz. Komme gegen 16:30." Parksituation siehe Bild.

Mein altes G-Modell ist nur 1,60 Meter breit und dank mitgeführtem Meterstab maß ich die verbleibende Lücke zwischen Bus-Heck und Wohnmobil auf 1,80 Meter. Mit einigem vor- und zurückfahren und Spiegeleinklappen quetschte ich mich zerstörungsfrei durch. Als ich gerade draußen war, kam der Busfahrer mit hochrotem Kopf brüllend angerannt. Ob ich das Schild nicht gesehen hätte usw. Ich sagte "nein" und wies ihn darauf hin, daß sein Blockade-Verhalten meines Erachtens nicht korrekt sei und noch genug andere freie Kiesfläche vorhanden gewesen sei. Er machte Fotos von mir, hinderte mich dabei durch vor- und hinters-Auto-springen am wegfahren. Ich ließ mich aber nicht provozieren sondern lächelte freundlich in die Kamera. Daraufhin beschimpfte er mich als A...loch und Idiot, worauf ich schon mal sagte, daß er eine Beleidigungsanzeige kassieren könnte.

Was soll man dazu sagen? Mein Frau meint, die Busfirma informieren wäre am besten.

Bild-x
Beste Antwort im Thema

@gast356

Sorry, aber das ist doch Käse, wie man Rheinland sagt ;-). Ich kann mein vermeintliches Recht (ggf. lag eine Ordnungswidrigkeit vor) doch nicht mit ungesetzlichen Wildwest-Methoden wie Nötigung, Freiheitsberaubung und Beleidigung versuchen durchzusetzen. Was ist das denn für eine Auffassung vom menschlichen Zusammenleben ?

Und was den Job des Busfahrers angeht, niemand hat ihn gezwungen, den zu machen. Das klingt ja wie die abgedroschene Geschichte von der schweren Kindheit.

Und was hat das mit Behindertenparkplätzen zu tun ? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass dieses Verhalten durch einen Behinderten akzeptabel wäre ?

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Zitat:

@debiler schrieb am 10. Juni 2016 um 11:56:40 Uhr:

EDIT: Wenn du diese Art von Gleichberechtigung willst, dann stell dir bitte auch mal vor, wie du im 7. Stock in einer dunklen Ecke von einer 5-köpfigen Gruppe Männer ausgeraubt und vergewaltigt wirst.

Als Mann ist man davor sicher?

Von Hetero-Männlein vergewaltigt zu werden? Ja.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Juni 2016 um 12:20:39 Uhr:

Von Hetero-Männlein vergewaltigt zu werden? Ja.

Wenn eine geplante Straftat sich gegen einen Mann richtet, wird die Bedrohungslage anders eingeschätzt. Da kommen dann vor dem Ausrauben noch 1 - 2 Stiche in den Unterbauch oder zwischen die Rippen. Das überlebt man(n) nur mit viel Glück, weil man aber in der hintersten, dunklen Ecke parken durfte, wird man erst am nächsten Morgen gefunden.

Die Verrenkungen, die unternommen werden um diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, sind abstrus.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. Juni 2016 um 12:31:35 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Juni 2016 um 12:20:39 Uhr:

Von Hetero-Männlein vergewaltigt zu werden? Ja.

Wenn eine geplante Straftat sich gegen einen Mann richtet, wird die Bedrohungslage anders eingeschätzt. Da kommen dann vor dem Ausrauben noch 1 - 2 Stiche in den Unterbauch oder zwischen die Rippen. Das überlebt man(n) nur mit viel Glück, weil man aber in der hintersten, dunklen Ecke parken durfte, wird man erst am nächsten Morgen gefunden.

Die Verrenkungen, die unternommen werden um diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu rechtfertigen, sind abstrus.

Die Verrenkungen für eine Begründung, auf einem Frauenparkplatz parken zu dürfen, tun aber auch ziemlich weh! ;)

... sagt jetzt mal jemand, der glaubt, dass das Leben in Deutschland durch Frauenparkplätze nicht sicherer wird.

Grüße vom Ostelch

Muss man sich nicht verrenken.

Sie sind grundrechtswidrig und nich StVO-konform. Wenn in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz die StVO gelten soll, darf der Besitzer noch nicht einmal abschleppen lassen.

Edit: Die Grundaussage hinter Parkplätzen für Frauen ist doch nur deren Schwäche und nur eingeschränkte Tauglichkeit ihr Leben selbst zu meistern ;)

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. Juni 2016 um 12:55:25 Uhr:

Muss man sich nicht verrenken.

Sie sind grundrechtswidrig und nich StVO-konform. Wenn in einem Parkhaus oder auf einem Parkplatz die StVO gelten soll, darf der Besitzer noch nicht einmal abschleppen lassen.

Ob sie grundrechtswidrig sind, sollten wir das Bundesverfassungsgericht fragen. Die würden da noch das eine oder andere Grundrecht gegeneinander abwägen. Das männliche "Grundrecht" auf den nächsten freien Parkplatz wird dabei nicht an oberster Stelle stehen.

In der StVO gibt es dazu kein Verkehrszeichen. Auf privatem Grund haben privat aufgestellte "Verkehrszeichen" auch keine hoheitliche Wirkung. Deshalb sind diese Schilder als Bitte zu verstehen. Bitten kannman folgen oder auch nicht. Es ist eine Frage der Höflichkeit und Rücksichtnahme, die jeder für sich selbst beantworten muss. Höflichkeit ist nicht grundgesetzwidrig, obwohl sie dort nicht ausdrücklich erwähnt wird. :D

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juni 2016 um 13:02:44 Uhr:

In der StVO gibt es dazu kein Verkehrszeichen. Auf privatem Grund haben privat aufgestellte "Verkehrszeichen" auch keine hoheitliche Wirkung.

Auf privatem Grund hat der Besitzer alle Möglichkeiten, seine eigene Parkordnung durchzusetzen. Zwingt Dich ja niemand den Wagen dahinzustellen. Dazu muss der Privatgrund nur hinreichend erkennbar "nicht öffentlich" sein, dazu reicht eine Schranke aus.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. Juni 2016 um 15:09:15 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juni 2016 um 13:02:44 Uhr:

In der StVO gibt es dazu kein Verkehrszeichen. Auf privatem Grund haben privat aufgestellte "Verkehrszeichen" auch keine hoheitliche Wirkung.

Auf privatem Grund hat der Besitzer alle Möglichkeiten, seine eigene Parkordnung durchzusetzen. Zwingt Dich ja niemand den Wagen dahinzustellen. Dazu muss der Privatgrund nur hinreichend erkennbar "nicht öffentlich" sein, dazu reicht eine Schranke aus.

Eben. Du wolltest doch aber hier die Grundrechtswidrigkeit der Frauenparkplätze thematisieren. ;)

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 10. Juni 2016 um 15:28:48 Uhr:

Eben. Du wolltest doch aber hier die Grundrechtswidrigkeit der Frauenparkplätze thematisieren. ;)

Frauenparkplätze sind eine ganz offensichtliche Ungleichbehandlung von Mann/Frau, die keiner näheren Begründung bedarf. Die Frage bleibt, warum diese Ungleichbehandlung ausnahmsweise geduldet werden darf.

Zitat:

Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechtes sei zulässig, sofern sich dafür eine nachvollziehbare Begründung finden ließe. Diese Begründung würde im Fall von Frauenparkplätzen darin bestehen, dass Frauen häufiger als Männer Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung würden. Das Ausweisen von Frauenparkplätzen könne dabei auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich nicht nachweisen lasse, dass im Einzelfall eine besondere Gefahr drohen würde.

Quelle: Bundesjustizministerium (damals geführt von B. Zypries via Wikipedia

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.

Wie Du schon geschrieben hat, die Welt wurde durch Frauenparkplätze nicht sicherer - auch nicht für Frauen. Es gibt keine belastbaren Daten, dass überhaupt die behauptete Gefährdung besteht.

Ah, die Diskussion bekommt Niveau. Fein. Hier hast du recht. Nicht alle Schutzmaßnahmen, so plausibel sie auch klingen mögen, sind tatsächlich wirksam und/oder relevant. Da ist für eine abschließende Bewertung aber meist ein gewisser Forschungsaufwand nötig.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 10. Juni 2016 um 16:13:01 Uhr:

Frauenparkplätze sind eine ganz offensichtliche Ungleichbehandlung von Mann/Frau, die keiner näheren Begründung bedarf. Die Frage bleibt, warum diese Ungleichbehandlung ausnahmsweise geduldet werden darf.

Gleichberechtigung ist nicht mit Gleichmacherei zu verwechseln.

Da gebe ich dann auch mal eine Dose Nivea dazu: dulden darf man ja alles :). Auch, dass Männer das "Du darfst hier nicht stehen!" mal gar nicht so selten ignorieren und die "Ungleichbehandlung" also eher "theoretisch" besteht. Mal so ganz praktisch gesprochen ;) ... duck und weg

http://www3.mjv.rlp.de/.../DisplayUrteil_neu.asp?...

Hier versuchte ein Mann mit Behinderung gegen den Leitsatz "Frauen vor Männer" bei der Zuteilung von Parkplätzen vorzugehen. Ohne Erfolg.

Viel juristisches hin-und-her, aber insofern bemerkenswert, weil mit der bloßen Behauptung hinsichtlich einer Gefährdungssituation Gerichte Urteile fällen, ohne das dies nachprüfbar ist, oder wenigstens der Versuch der Nachprüfung unternommen würde.

Keine Theorie, ganz praktisch. Es gibt auch Verordnungen auf Länderebene, die bei Großgaragen eine Frauenquote von 10 oder 30 % der Stellplätze fordern.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Juni 2016 um 19:06:40 Uhr:

Ah, die Diskussion bekommt Niveau. Fein.

Wo bekommen die Beiträge denn Niveau? Alles was seit Tagen geschrieben wurde hat mit dem usrprünglichen Thema mal gar nichts mehr zu tun. Das Übliche also..... :confused:

Zitat Themenstart:

An einem Ausflugsziel mit Kiesparkplätzen habe ich heute wohl ein "Busparkplatz-Schild" übersehen. Vielleicht war es in einer Hecke ein wenig eingewachsen. In der Reihe standen schon 5 oder 6 PKW's, als ich ankam. Ich stellte mich in eine etwas breitere Lücke zwischen einem PKW und einem großen Wohnmobil (2 Autos hätten nicht reingepaßt).

Als ich um 15:30 Uhr zurückkam, stand ein österreichischer Reisebus quer vor all diesen Autos, die so nicht mehr wegfahren konnten . An der Scheibe ein Zettel "Sie stehen auf dem Busparkplatz. Komme gegen 16:30."

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 11. Juni 2016 um 09:37:18 Uhr:

http://www3.mjv.rlp.de/.../DisplayUrteil_neu.asp?...

Hier versuchte ein Mann mit Behinderung gegen den Leitsatz "Frauen vor Männer" bei der Zuteilung von Parkplätzen vorzugehen. Ohne Erfolg.

Viel juristisches hin-und-her, aber insofern bemerkenswert, weil mit der bloßen Behauptung hinsichtlich einer Gefährdungssituation Gerichte Urteile fällen, ohne das dies nachprüfbar ist, oder wenigstens der Versuch der Nachprüfung unternommen würde.

Keine Theorie, ganz praktisch. Es gibt auch Verordnungen auf Länderebene, die bei Großgaragen eine Frauenquote von 10 oder 30 % der Stellplätze fordern.

Ach, da hast Du ja was Niedliches ausgebuddelt :D

In dem Urteil dieses Arbeitsgerichtes geht es darum, dass ein Krankenhaus die Neuvermietung von etwas näher am Betrieb gelegenen Parkplätzen in einer Betriebsvereinbarung so geregelt hatte, dass u.a. zuerst Arbeitnehmerinnen, die einen Parkplatz etwas weiter weg gemietet haben, bei der Neuvermietung der freiwerdenden Plätze bevorzugt werden. Das wurde also zwischen dem Betriebsrat und dem Krankenhaus so ausgemacht und da geht es um arbeitsrechtliche Maßstäbe. Im Krankenhaus arbeiten sowieso überdurchschnittlich viele Frauen ;) und ja, da müssen zunächst einmal die Männer etwas weiter laufen, wenn sie das entferntere Parkhaus nutzen. Aber da wird das Krankenhaus notfalls Psychologen stellen können, die die wegen der Diskriminierung depressiv gewordenen männlichen Mitarbeiter bei Bedarf therapieren können. Ich denke aber, dass kein Mitarbeiter deswegen krank wurde.

Was die Quotierung in großen Parkhäusern angeht ... ich kann den parkenden Autos meist nicht ansehen, ob Männchen oder Weibchen sie dort abgestellt haben oder wer sie abholen wird. Ausgewiesen werden die, klar. Aber wer will da schon kontrollieren, wie das gelebt wird ;)

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