Woran erkenne ich einen Ausfädelungsstreifen?

In § 7a StVO sind drei Arten von "Streifen" genannt:
- abgehende Fahrstreifen (Absatz 1)
- Einfädelungsstreifen (Absatz 2)
- Ausfädelungsstreifen (Absatz 3)

Die Regeln, ob und wann man dort rechts überholen darf, sind ganz unterschiedlich:
- auf abgehenden Fahrstreifen vom Beginn einer breiten Leitlinie: überholen erlaubt, ohne weitere Einschränkungen
- auf Einfädelungsstreifen: überholen erlaubt, ohne weitere Einschränkungen
- auf Ausfädelungsstreifen: überholen verboten, Ausnahme: Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf man mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen.

Woran erkenne ich nun die einzelnen Arten? Dass ein Ausfädelungsstreifen zwingend ein Ausfahrt-Schild haben muss, steht nicht in der StVO.

Als Beispiel das Foto. Wenn ich hier Richtung Stuttgart fahre, ist das dann ein abgehender Fahrstreifen oder ein Ausfädelungsstreifen? In dem einen Fall dürfte ich rechts überholen, im anderen nicht. Die Unterscheidung kann immerhin ein hohes Bußgeld und Flensburg-Punkte bedeuten.

Autobahn
36 Antworten

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 14:32:27 Uhr:


Das Dreieck Bad Dürrheim ist ein Autobahndreieck, kein Kreuz.

Darauf kommt es doch nicht an.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 14:32:27 Uhr:


Ich sehe hier immer noch nicht, dass man verzögern müsste.

Du hattest doch selbst geschrieben, dass man an den meisten AB-Kreuzen verzögern muss, weil es je nach Fahrtrichtung eine enge Kurve geben kann. Damit suggerierst du doch, dass es sich dann um einen Verzögerungsstreifen handeln muss, der heute Ausfädelungsstreifen heißt. Und damit widersprichst du dir zum wiederholten Male, weil du dich offenbar nicht entscheidenden kannst, wie man diese überleitenden Spuren nun nennt. Da wundert mich deine Frage

"Was genau ist dir daran unklar?"

schon sehr.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 14:32:27 Uhr:


Zeichen 332 wurde gestrichen, das gibt es nur noch als 332.1 "Ausfahrt von der Kraftfahrstraße" auf gelb oder weiß.

Nein. Ich habe es doch weiter vorne schon mit den richtigen Nummerierungen beschrieben. Warum musst du das jetzt wieder verschlimmbessern? Zeichen 332.1 ist die Ausfahrttafel außerhalb von Autobahnen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 14:32:27 Uhr:


Wenn das für dich ein Ausfädelungsstreifen ist

Das habe ich doch überhaupt nicht geschrieben.

Ein Ausfädelungsstreifen liegt dann klar vor wenn es durch Zeichen 332 und 333 gekennzeichent ist.
Auch darf man laut Gesetz auf dem Ausfädelungsstreifen schneller fahren als auf der Autobahn,es handelt sich um eine andere Fahrbahn.
So steht es klar in der STVO,da hat sich der Gesetzgeber eigentlich selbst ins Knie geschossen.
Das hat nichts mit den Urteilen zu tun die das anders bewertet haben.

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. März 2022 um 18:08:55 Uhr:


Auch darf man laut Gesetz auf dem Ausfädelungsstreifen schneller fahren als auf der Autobahn,es handelt sich um eine andere Fahrbahn.
So steht es klar in der STVO

Also nein. Es steht doch genau das Gegenteil in der StVO: "Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen."

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. März 2022 um 18:17:07 Uhr:



Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. März 2022 um 18:08:55 Uhr:


Auch darf man laut Gesetz auf dem Ausfädelungsstreifen schneller fahren als auf der Autobahn,es handelt sich um eine andere Fahrbahn.
So steht es klar in der STVO

Also nein. Es steht doch genau das Gegenteil in der StVO: "Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen."

Ja,stimmt.
Man antwortet ja manchmal aus dem Kopf raus ohne an solche Änderungen zu denken.
War ja nicht immer so,ist erst seit 2009 so.
Vorher gab es den 7a gar nicht,da war der Grundsatz der anderen Fahrbahn anzusetzen die grundsätzlich eine schnellere Geschwindigkeit auf diesen erlaubte.
Die Änderung ist aber außer Kraft gesetzt worden,keine Ahnung wann das wieder eingeführt wurde.

https://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_7a.php

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Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 6. März 2022 um 20:56:51 Uhr:


War ja nicht immer so,ist erst seit 2009 so.
Vorher gab es den 7a gar nicht,da war der Grundsatz der anderen Fahrbahn anzusetzen die grundsätzlich eine schnellere Geschwindigkeit auf diesen erlaubte.

Das war auch schon vor 2009 so. Damals war es noch nicht im § 7a StVO geregelt, sondern in § 42 zum Zeichen 340:

"e) sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;

f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;"

Die Begründung mit der anderen Fahrbahn kenne ich zwar, aber ich halte sie für nicht zutreffend. Eine andere Fahrbahn erfordert eine bauliche Trennung (Grünstreifen, Leitplanke usw.), die es ja beim Wechsel auf den Verzögerungsstreifen nicht gibt. Aber egal, beschränken wir uns auf die jetzige Rechtslage.

Moin

Wieder was gelernt.

Zitat:

@xis schrieb am 6. März 2022 um 07:56:26 Uhr:


Rechts überholen darf min NIRGENDWO in Deutschland. Nicht in der Stadt, nicht außerhalb, auch nicht im Stau. Überholen = schauen, blinken, Spurwechsel, vorbeiziehen. In den meisten Fällen bleibt das rechts überholen ungeahndet.

Es kommt nicht auf einen Spurwechsel an und natürlich darfst du in der Stadt nach rechts wechseln, einen überholen und dann auch wieder nach links.

Gruß Metalhead

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