Woran erkenne ich einen Ausfädelungsstreifen?

In § 7a StVO sind drei Arten von "Streifen" genannt:
- abgehende Fahrstreifen (Absatz 1)
- Einfädelungsstreifen (Absatz 2)
- Ausfädelungsstreifen (Absatz 3)

Die Regeln, ob und wann man dort rechts überholen darf, sind ganz unterschiedlich:
- auf abgehenden Fahrstreifen vom Beginn einer breiten Leitlinie: überholen erlaubt, ohne weitere Einschränkungen
- auf Einfädelungsstreifen: überholen erlaubt, ohne weitere Einschränkungen
- auf Ausfädelungsstreifen: überholen verboten, Ausnahme: Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf man mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholen.

Woran erkenne ich nun die einzelnen Arten? Dass ein Ausfädelungsstreifen zwingend ein Ausfahrt-Schild haben muss, steht nicht in der StVO.

Als Beispiel das Foto. Wenn ich hier Richtung Stuttgart fahre, ist das dann ein abgehender Fahrstreifen oder ein Ausfädelungsstreifen? In dem einen Fall dürfte ich rechts überholen, im anderen nicht. Die Unterscheidung kann immerhin ein hohes Bußgeld und Flensburg-Punkte bedeuten.

Autobahn
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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. März 2022 um 10:38:32 Uhr:


Ein Ausfädelsteifen liegt vor, wenn zum Verlassen der Autobahn eine zusätzliche Fahrspur hinzukommt, die eigens zum Verlassen der Autobhan dient.
Der abgehende Fahrstreifen ist ist eine schon vorhandene Spur, die dann von der Autobahn wegführt.

Ist das Foto im ersten Beitrag nicht ein Gegenbeispiel?

Nö, du verlässt die Autobahn ja nicht. Sie teilt sich nur in 2 Richtungen.

Jetzt widersprichst du dir aber selbst, weil du jetzt eine andere These vertrittst als weiter oben. Deine Definition war ja "Ein Ausfädelungsstreifen (Verzögerungsstreifen) führt auf eine untergeordnete Straße (z.B. Autobahn > Landstraße), ein abgehender Fahrstreifen auf eine gleichgeordnete (z.B. Autobahn > Autobahn)."

Demnach müsste die Spur in Richtung Stuttgart ein abgehender Fahrstreifen sein.

Rainer_EHST definiert es aber darüber, ob die Spur schon vorher vorhanden war (noch geradeaus führend) oder ob es eine neu hinzukommende und abführende Spur ist. Nach seiner Definition müsste die Spur Richtung Stuttgart also ein Ausfädelungsstreifen sein.

Nö, ich widerspreche mir nicht. Das Bild im ersten Beitrag zeigt einen abgehenden Fahrstreifen, keinen Ausfädelungsstreifen.

Du hast den Beitrag von Rainer_EHST missverstanden – er spricht von einer "abführenden" Spur, und diese ist ja nicht gegeben, weil sie nicht von der Autobahn abführt, sondern die Autobahn in eine andere Richtung weiterführt.

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Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 11:04:25 Uhr:


Du hast den Beitrag von Rainer_EHST missverstanden

Wörtlich schreibt er:

"Der abgehende Fahrstreifen ist ist eine schon vorhandene Spur, die dann von der Autobahn wegführt."

Das trifft ja hier bei dem Foto nicht zu.

Um in Richtung Stuttgart zu fahren, verlässt du den rechten Fahrstreifen der "alten" Autobahn - und daher sollte es sich um einen Ausfädelungstreifen handeln. Die "breite Leitlinie" kann ich nur am rechten Fahrbahnrand erkennen, da dürfte das rechts Überholen also nicht erlaubt sein.

Die breite Leitlinie trennt den verbleibenden vom abgehenden Fahrstreifen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2022 um 12:31:33 Uhr:


Um in Richtung Stuttgart zu fahren, verlässt du den rechten Fahrstreifen der "alten" Autobahn - und daher sollte es sich um einen Ausfädelungstreifen handeln.

OK, dann herrscht da also schon mal keine Einigkeit. Wenn es ich richtig sehe, steht es 2:2. 😉

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2022 um 12:31:33 Uhr:


Die "breite Leitlinie" kann ich nur am rechten Fahrbahnrand erkennen, da dürfte das rechts Überholen also nicht erlaubt sein.

Den Satz kapiere ich leider nicht. Die breite Leitlinie ist ja immer zwischen dem rechten, geradeaus führenden Fahrstreifen und demjenigen Streifen, der "nach rechts weg führt". Das gilt für abgehende Fahrstreifen und Ausfädelungsstreifen gleichermaßen.

In der StVO heißt es, dass rechts von der breiten Leitlinie schneller (als die links) gefahren darf. Ich sehe auf dem Foto von dir aber keine breite Leitlinie zwischen den einzelnen Fahrstreifen, sondern nur die am rechten Straßenrand. Was natürlich nicht zwingend heißt, dass dort keine ist. Oder hältst du die unterbrochenen weißen Streifen für eine breite Leitlinie?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2022 um 13:05:37 Uhr:


Oder hältst du die unterbrochenen weißen Streifen für eine breite Leitlinie?

Ja, selbstverständlich. Warum siehst du das anders? Leitlinie = gestrichelte Linie. Breite Leitlinie = Leitlinie mit der doppelten der sonst üblichen Breite.

Das ganze Thema ist hier mehr als ausführlich beantwortet: https://verkehrslexikon.de/TexteA/Rechtsueberholen03.php

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 13:16:46 Uhr:


Das ganze Thema ist hier mehr als ausführlich beantwortet

Leider nicht, nicht mal ansatzweise. Dort wird doch nur die historische Entwicklung der Vorschriften erklärt und vor allem, was auf welchem Streifen gilt. Das ist doch aber völlig unstrittig. Die eigentliche Frage, nämlich wie man allgemeingültig, einen abgehenden Fahrstreifen von einem Ausfädelungsstreifen eindeutig unterscheidet, wird dort nicht beantwortet. Im Gegenteil: Die Aussage, dass Verzögerungsstreifen "auch dem Abbiegen auf Autobahnen" dienen, trifft doch eher auf den abgehenden Fahrstreifen zu als auf einen Ausfädelungsstreifen. Diese Formulierung wirft mehr Fragen auf als dass sie welche beantworten würden.

mea culpa - Zeichen 340 ist die unterbrochene Linie. Ich hatte die durchgezogene Linie in Erinnerung.

Da lohnt ein Blick in die StVO:

§ 7a
Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, darf beim Abbiegen vom Beginn einer breiten Leitlinie (Zeichen 340) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
(3) 1. Auf Ausfädelungsstreifen darf nicht schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen. 2. Stockt oder steht der Verkehr auf den durchgehenden Fahrstreifen, darf auf dem Ausfädelungsstreifen mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht überholt werden.

In deinem Bild ist das ein abgehender Fahrstreifen. Ein Ausfädelungsstreifen ist es nicht, da man sich nicht ausfädelt, um die Autobahn zu verlassen. Verzögern muss man im gezeigten Bild ebenfalls nicht, wie es z.B. bei Autobahnkreuzen der Fall wäre.
Was genau ist dir daran unklar?

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 13:39:09 Uhr:


Da lohnt ein Blick in die StVO:

Verzeihung, aber den reinen Text der StVO habe ich schon eingangs verlinkt. Er hilft absolut nicht weiter, weil er nur erklärt, auf welcher Art von Streifen was verboten oder erlaubt ist. Er erklärt aber nicht, woran man die einzelnen Arten erkennt.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 13:39:09 Uhr:


Was genau ist dir daran unklar?

Um nur mal ein Beispiel aus dem Foto vom Ausgangsbeitrag zu nennen: Die Fahrtrichtung Stuttgart ist mit Zeichen 332 beschildert. Dieses Zeichen heißt amtlich "Ausfahrttafel auf der Autobahn". Warum soll man nun einen Fahrstreifen an einer Ausfahrt nicht Ausfädelungsstreifen nennen? Man benutzt offenbar eine "Ausfahrt", auch wenn diese nur dem Wechsel auf eine andere AB dient.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 6. März 2022 um 13:39:09 Uhr:


Verzögern muss man im gezeigten Bild ebenfalls nicht, wie es z.B. bei Autobahnkreuzen der Fall wäre.

Es ist doch ein Autobahnkreuz.

Das Dreieck Bad Dürrheim ist ein Autobahndreieck, kein Kreuz. Ich sehe hier immer noch nicht, dass man verzögern müsste.
Zeichen 332 wurde gestrichen, das gibt es nur noch als 332.1 "Ausfahrt von der Kraftfahrstraße" auf gelb oder weiß.

Wenn das für dich ein Ausfädelungsstreifen ist – was ist dann der zweite Abzweig auf die linke Fahrspur Richtung Stuttgart?

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