Wohnwagenkaufberatung - Heckbad und Heckgarage

Hallo Zusammen,

ich suche einen Wohnwagen und werde nicht wirklich fündig.
Der Markt ist sehr unübersichtlich; zumindest für einen Nicht-Camper. Vielleicht könnt ihr mir welchem empfehlen. Hier ein paar Wünsche:

Nach Priorität

  • Zugfahrzueg 2,36 To. zul.GG --> B96 --> Max. 1.89 Ton.
  • Großzügiges Bad (Heckbad)
  • Bugküche
  • Sitzgruppe
  • Heckgarage
  • Für 2 Personen
  • Tandem
  • Stauraum nicht im Übermaß notwendig.
  • Für drei Jahreszeiten

Gerade Heckbad i.V.m. Heckgarage ist quasi nicht mehr findbar.

Alter von Neu bis max 5 Jahre.
Vom Händler.

Vielen Dank für Modelltipps

43 Antworten

@orginalholgi wie, habe ich jetzt nicht bemerkt.
Wir waren zuletzt mit 2 Gespannen unterwegs kreuz und quer durch Österreich, mein Gespann hat knapp unter 14 m das unserer Freunde hatte rund 10 m und deutlich leichter, wir haben genau die selbe Maut bezahlt.

Gut zu wissen.

Danke

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 14. Mai 2021 um 01:16:13 Uhr:


Ich selbst habe einen vergleichbar großen Fendt, aber ohne Dusche nur Waschbecken und Spüle, der hat auch 25 L Frischwasser, aber die fülle ich im Schnitt 2 - 3 x täglich nach.

Sorry für´s Offtopic, aber was zum Teufel macht man täglich mit 75 L Wasser?
Sehr viele Nudeln kochen, exzessives Hände waschen und Gardena Smarthome Gartenbewässerungsanlage mit dabei?

Vielleicht ist ja eine Hecktür eine Alternative zur Heckgarage. Das schließt zwar mehr oder weniger das Heckbad aus, ermöglicht aber komfortables Beladen von allerhand zweirädrigem Gefährt in den Gang.

Finde die Anforderungen aber echt spannend! Mir war bisher immer die Ausstattung + Zubehör wichtig. Und dass man sich einfach im Inneren wohlfühlt. Aber wo nun der Pott und die Küche lokalisiert ist, war mir nie ein Kriterium 😉

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Zitat:

@senfwurstsalatsaft schrieb am 17. Mai 2021 um 12:24:51 Uhr:



Zitat:

@Taxler222 schrieb am 14. Mai 2021 um 01:16:13 Uhr:


Ich selbst habe einen vergleichbar großen Fendt, aber ohne Dusche nur Waschbecken und Spüle, der hat auch 25 L Frischwasser, aber die fülle ich im Schnitt 2 - 3 x täglich nach.

Sorry für´s Offtopic, aber was zum Teufel macht man täglich mit 75 L Wasser?
Sehr viele Nudeln kochen, exzessives Hände waschen und Gardena Smarthome Gartenbewässerungsanlage mit dabei?

Bitte auch mal lesen worum es geht, es ging um einen Wohnwagen mit Heckbad und Dusche. Wer mit 2 Personen duschen will, wird mit 25 Liter wohl eher nicht auskommen.

Was mich betrifft, ja ich brauche auch mehr als 25 Liter und das ohne Dusche. Ganz einfach, weil wir auch im Wohnwagen gelegentlich kochen und abspülen, die Kaffeemaschine nachfüllen, die Hände waschen usw.....

Das funktioniert alles ganz gut, wenn man direkt am meist Komfortplatz einen Wasserhahn hat, oder in der Nähe eines Sanitärgebäudes steht, nur geht das leider nicht immer und dann wird es lästig, wenn man ständig gieskannenweise Wasser holen muss.

Beim WW wird als Heckgarage der Stauraum bezeichnet, der sich durch wegklappen des unteren Stockbettes ergibt. Um u.a. Fahrräder einladen zu können, hat dieser Stauraum eine große Serviceklappe (=Hecktür).

Gleichzeitig Heckgarage und Heckbad sind natürlich nicht möglich, wenn man davon ausgeht, dass mit "Heck" die gesamte Breite (quer) gemeint ist. Grundrisse, die z.B hinten links ein Etagenbett und hinten rechts eine Nasszelle (jeweils in Längsrichtung) haben, würde ich nicht als Heckbad und Heckgarage bezeichnen.

Ich habe mich für ein Heckbad entschieden, weil ich (gerade in Corona-Zeiten) möglichst wenig das Sanitärgebäude nutzen möchte. Mir ist es wichtig, dass ich in meinem eigenen WW duschen kann.
Bei 2 Personen habe ich dann natürlich einen entsprechenden Wasserverbrauch im Bad und in der Küche.

Egal, wie groß der Frischwasserbehälter ist, muss ich mehrere Gießkannen Wasser am Tag einfüllen. Bei einem 25 L Behälter 2x am Tag, bei einem 45 L Behälter 1x Tag. Darauf habe ich im Urlaub keine Lust, und habe mich deshalb für einen Cityanschluss entschieden, der den Behälter permanent befüllt. (Und dann ist es egal, wie groß/klein der Behälter ist.)

Und dann habe ich auch einen Abwasserschlauch, damit ich die oben genannte Wassermenge nicht auch noch wegtragen/rollen muss.

Und dann muss ich natürlich noch aufzählen, dass ich dafür 20m Wasserschlauch und 15m Abwasserschlauch mitschleppe. Und diverse Adapter, weil auf den CC unterschiedliche Anschlüsse sind.

@ulimie ....und leider bekommt man nicht immer einen Komfortplatz, die sind mittlerweile sehr begehrt, dann bleibt eben wieder nur die Gießkanne.

Ja. Und nur gegen Aufpreis.

Momentan stehe ich auf dem CC von Oostappen Marina Beach in Hoek (NL) und hier besteht der Wasseranschluss aus einem Drückerventil (1 x drücken = 10 Sek. Wasser) mit einem glatten Röhrchen (ohne Gewinde). Da muss der Camper schon Ideen haben, um den CityA bei Laune zu halten.

Aber um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:

Ein WW mit Heckbad wäre z.B. der Fendt 515. Er hat reisefertig ca. 1.400 kg und ZGG 1.700 (aufgel. 1.800) kg.

Bei einem Neukauf würde ich immer die max. Auflastung wählen, denn mit Movern, Batterie, Vorzelt/Markise, Tisch, Stühle, Gasflasche kommen schnell 150 kg Zuladung zusammen. Mit dem notwendigen Krempel, wie Bettzeug, Geschirr/Besteck, Kabel, Heringe, Schläuche ...) kommen nochmal 50 kg dazu.

Aus den o.g. 1.400 kg werden ruckzuck 1.600 kg.

Zwei Fahrräder wiegen mit Deichselhalter ca. 50 kg (Stützlast beachten! Sowohl Pkw, wie auch WW!).

Ein paar T-Shirts usw. müssen auch noch mit, und schon sind die 1.700 kg erreicht. Da rüste ich lieber gleich auf, als dass ich später das Heulen habe.

Und jetzt bitte ich gleich diejenigen um Entschuldigung, die minimalistisch mit 1.400 kg und 4 Personen auf Reisen gehen. Ich habe Hochachtung davor, kann mich aber selber nicht beschränken.

Zum Führerschein B96 sei angemerkt, dass man 4.250 kg Gespanngewicht führen darf.
(Achtung: tatsächliches Gewicht !)

Beispiel:
Der von mir erwähnte Fendt 515 wird auf genau 1.800 kg beladen.
Bleiben für das Zugfahrzeug (4.250 - 1.800 =) 2.450 kg tatsächliches Gewicht
(Achtung: das ZGG des Zufahrzeuges muss gleich/höher sein !)
In diesen 2.450 kg ist auch die tatsächliche Stützlast enthalten ! Denn die Stützlast des WW wird (angekoppelt) beim Pkw mitgewogen. Sie wird nicht zur Achslast des WW addiert.
Insofern muss die Stützlast beim Beladen des Pkw mitgerechnet werden und darf nicht zur Überschreitung des ZGG beim Pkw oder des Gespanngewichtes führen.

Gewichtsüberschreitung ist kein Kavaliersdelikt. Sie gefährdet dein Leben !

Zitat:

@ulimie schrieb am 29. Juli 2021 um 17:08:22 Uhr:


Zum Führerschein B96 sei angemerkt, dass man 4.250 kg Gespanngewicht führen darf.
(Achtung: tatsächliches Gewicht !)

FeV

Zitat:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 6a Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
(2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 beträgt 18 Jahre, im Fall des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre nach § 48a 17 Jahre.
(3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7a.
(4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a beizubringen.

Bei allen Angaben zum Führerschein ist immer die zulässige Gesamtmasse relevant.

Zitat:

@ulimie schrieb am 29. Juli 2021 um 17:08:22 Uhr:


Zum Führerschein B96 sei angemerkt, dass man 4.250 kg Gespanngewicht führen darf.
(Achtung: tatsächliches Gewicht !)

Achtung!
Es gilt das zulässige Gesamtgewicht lt. Papieren und nicht das tatsächliche Gesamtgewicht des Gespanns.

Ja, Entschuldigung.
Selbstverständlich zählt die zulässige Gesamtmasse. Ich war in meinen Gedanken zu tief beim Wiegen.

Korrekt muss es heißen:
Hat der erwähnte Fendt 515 eine zulässige Gesamtmasse von 1.800 kg, verbleiben bei B96 für den Pkw noch 2.450 kg zulässige Gesamtmasse.

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