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Wohnwagen ziehen mit Klasse B

Hallo
Wir würden uns im Sommer gerne einen WoWa mieten.
Ich selbst habe nur Klasse B (nach 1999).

Nun, nach etlichen Durchforstungen hier im Forum und anderswo wollte ich mit nochmals rückversichern:
Das zulässiges Gesamtgewicht meines Fahrzeuges beträgt: 1958 Kg (Leergewicht 1467 Kg).
Zulässige Anhängelast sind 1600 Kg.

Dh: 3500 Kg - 1958 Kg = 1542 Kg. Ich dürfte mir also einen WoWa mit max. 1500 Kg zulässigem Gesamtgewicht anhängen, oder etwa nur 1400 Kg, da das Leergewicht vom PKW unter den 1500 Kg liegt?

Beste Antwort im Thema

Ablastung bei gemietetem Wohni?😕
Wohl eher nicht.😉

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Deine Rechnung ist also richtig: 3,5t abzüglich zGG vom Zugfahrzeug ist das zGG des Anhängers.

Kannst du das noch mal auf deutsch erklären ?
Mir kann sich nicht erschließen , was du damit meinst , anderen wird es sicher auch so gehen .
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 25. Apr. 2018 um 16:8:27 Uhr:


1. Mit B darfst du auch bis 4,25 t Zugmasse fahren , vorausgesetzt das Zugfahrzeug übersteigt nicht 3,5 t zGm. und der Anhänger hat nicht mehr als 750 kg zGm.

https://www.stvo.de/info/fahrerlaubnisklassen

...auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750/ kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird...

Okay ... Du hast Recht.

Also mich betrifft es ja nicht, ich habe C1E das reicht für Alles was ich fahren will.

Nur hätte ich das nicht wüsste ich vor lauter unterschiedlichen Reaktion jetzt gar nichts mehr.

Leute geht einfach zur Polizei, einem Fahrlehrer, oder die Zulassungsstelle und lasst euch genau sagen was ihr ganz individuell fahren dürft. Alles Andere ist doch ein Herumstochern im Heuhaufen und wirklich zuverlässig ist wenig und das kennt man vor lauter Ansichten nicht mehr heraus. 😁

Wer sich nicht nach ungeprüften und zu 99 % unbelegten "Ansichten" richten möchte (davor kann in Foren nicht oft genug gewarnt werden), sondern nach der Rechtslage, liest einfach die entsprechenden Rechtsvorschriften selbst (ich weiß, dass das dem Zeitgeist widerspricht) nach. Man kann sie das auch ausdrucken. Dann wäre man nicht so verwirrt, wie ein Nutzer hier, der gar nichts mehr weiß.

Wem solche Rechtstexte Schwierigkeiten bereiten, der liest die aufbereitete Form von TÜV, DEKRA, ADAC, AvD etc. Die sind für diejenigen geschrieben, die sie befolgen müssen.

(könnte sein, dass ich das schon schrieb).

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Aber Fahrschule ist ein guter Anlaufpunkt. Oder die Polizei.

ich werde nie verstehen, warum die Leute diese unsicheren Umwege vorziehen, anstatt das heutzutage sehr leicht auffindbare und zugängliche, verbindliche, aktuelle und richtige Original zu lesen.

Der Zeitgeist halt.

Wie ich mir vorkäme, wenn ich zur Polizei liefe, um mir das, was z. B. der TÜV /ADAC und Co. zur 100er Zulassung schreiben oder was in den Erläuterungen zu den Führerscheinklassen steht, noch mal erklären zu lassen, das schreibe ich mal lieber nicht.

Bin ich froh, dass ich einen Klasse 3 Führerschein von 1974 habe - erspart viel Rechnerei...😁

situ hat da schon recht, einmal "Führerscheinklassen" bei Google eingegeben und man hat alle Angaben (sogar zum Ausdrucken zum an die Wand hängen oder zum Auswendiglernen...😉

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