Wohnwagen ziehen mit B und C1
Guten Abend zusammen,
ja das Frühjahr hat angefangen und damit häufen sich auch wieder die Fragen zum Thema Wohnwagen.
Die Frage nach möglichen Gespannkonstellationen mit Klasse B konnte ich schon in einigen der anderen Beiträge klären.
Meine Frage: Hat eine zusätzliche Fahrerlaubnis nach Klasse C1 (bis 7.500 Kg) eine Auswirkung auf das Gewicht des Wohnwagen, den ich ziehen darf?
Normalerweise gilt ja, zulässiges Gesamtgewicht des Wohnwagen muss geringer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das Gespann darf 3.500 Kg nicht überschreiten. Was aber, wenn ich bis 7.500 Gespann fahren darf? Dies wäre ja beispielsweise bei einem Wohnmobil + kleinem Anhänger durchaus möglich.
Ich fahre einen Passat B8 Variant mit einem Leergewicht von 1503 Kg. Der Wohnwagen Knaus Südwind 550 TKM hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 Kg.
Mit Klasse B nicht machbar und mit C1?
Hab hierzu noch nirgends eine vernünftige Antwort gefunden. Schon jetzt vielen Dank für eure Antworten.
19 Antworten
Moin.
Zitat:
Bastian2006 schrieb:
Meine Frage: Hat eine zusätzliche Fahrerlaubnis nach Klasse C1 (bis 7.500 Kg) eine Auswirkung auf das Gewicht des Wohnwagen, den ich ziehen darf?
Nein!
Zitat:
Normalerweise gilt ja, zulässiges Gesamtgewicht des Wohnwagen muss geringer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges
NEIN, diese Regelung gibts nicht mehr - glaube schon seit 2013, also gut 5 Jahre!
Du DARFST aber KEIN "Gespann bis 7500" fahren!Zitat:
Was aber, wenn ich bis 7.500 Gespann fahren darf? Dies wäre ja beispielsweise bei einem Wohnmobil + kleinem Anhänger durchaus möglich.
Du darfst NUR einen einzelnen Solo-LKW bis 7500kg zGG fahren. Gut, den zwar noch plus 750kg-Anhänger, aber das ist ja irgendwo witzlos.
auch nicht!Zitat:
Ich fahre einen Passat B8 Variant mit einem Leergewicht von 1503 Kg. Der Wohnwagen Knaus Südwind 550 TKM hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 Kg.
Mit Klasse B nicht machbar und mit C1?
Du BRAUCHST für das Gespann mind. B96!
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6a.html
Gruß Jonas
Nur mit B oder C1 ist dein Vorhaben nicht umsetzbar. Du kannst das Gespann nur fahren, wenn du über
- die alte FS-Klasse 3 verfügst (und entweder noch den alten rosa Schein hast oder es ordentlich auf den neuen Kartenführerschein übertragen wurde
- B96 oder
- C1E
verfügst. Für BE ist der Anhänger zu schwer und bei C1 darfst du nur ohne Anhänger fahren.
Ja, sowas hab ich schon befürchtet. Und natürlich ist dass zgg des Passat so hoch, dass ich in Summe über die 3,5 Tonnen komme.
Also auf zur Fahrschule ??
Vielen Dank für die Auskünfte!
wieso hast Du C1 und dann kein E? Normalerweise ist C1E der alte 3er FS. Wer den nicht hat und schon C1 macht macht den Anhängerschein gleich mit.
Der Aufwand für B96 ist nicht so groß, den bekommt man mit einer eintägigen Schulung ohne Fahrprüfung. https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7a.html
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. April 2018 um 13:33:19 Uhr:
wieso hast Du C1 und dann kein E? Normalerweise ist C1E der alte 3er FS.
...
Nö, die alte Klasse 3 entspricht B, BE, C1 171, C1E 171, CE 79 und L 174
Außerdem kommen je nach Dtum des Erwerbs der Klasse 3 noch Klassen aus dem Bereich der Motorräder (A) hinzu.
C1E geht nur bis zu einem Gesamtzuggewicht (zul.GG.) von 12 Tonnen, aber die alte Klasse 3 ging bis 18,75 Tonnen. Daher CE79 mit der Einschränkung auf 3 Achsen, außerdem keine Sattelzüge und bis 18,75 to Gesamtzuggewicht.
Bundeswehr! Die haben mich damals auf den Lehrgang für C1 geschickt, aber dieser beinhaltet nicht C1E. Wird beim Bund wohl nicht so oft gebraucht.
...ja stimmt, ich hab damals den C1 auch bei der Bundeswehr gemacht - 3 Wochen lang täglich nen halben Tag lang fahren und einen halben Tag "Unimog zerlegen und wieder zusammenbauen". Das war eine sehr gute und reichhaltige Ausbildung... hat einige Jahre später beim CE sehr geholfen.
Der Witz an der Sache war damals, dass auf dem Fortbildungslehrgang Militärkraftfahrer C1 nur Leute ausgebildet wurden, welche bereits die Klasse 3 privat erworben hatten.
Einige die damals (im Herbst 2000) schon nur den B oder BE hatten wurde am ersten Lehrgangstag wieder nach Hause geschickt.
Zitat:
@Bastian2006 schrieb am 13. April 2018 um 23:11:09 Uhr:
Normalerweise gilt ja, zulässiges Gesamtgewicht des Wohnwagen muss geringer sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges und das Gespann darf 3.500 Kg nicht überschreiten. Was aber, wenn ich bis 7.500 Gespann fahren darf? Dies wäre ja beispielsweise bei einem Wohnmobil + kleinem Anhänger durchaus möglich.
Ein Wohnmobil > 3500 kg + Anhänger ist meines Wissens ohne das E bei C1 bis 750 kg möglich.
Zitat:
Ich fahre einen Passat B8 Variant mit einem Leergewicht von 1503 Kg. Der Wohnwagen Knaus Südwind 550 TKM hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1600 Kg.
Mit Klasse B nicht machbar und mit C1?
Das die Fahrerlaubnis der Klasse C1 hier absolut keinen Vorteil erbringt, sollte klar sein. Dennoch sehe ich hier nicht unbedingte Notwendigkeit zur Fe. Klasse E oder B96.
Das Leergewicht des Passat B8 ist hier auch nicht das entscheidende Kriterium sondern das zul. Gesamtgewicht + zul. Gesamtgewicht des Wohnkübels = < 3500 kg. Zul. Anhängelast beachten! Der Passat sollte aber schon in der zul. Gesamtmasse zu schwer sein. Mit B96 sollte es schon passen.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 14. April 2018 um 16:11:43 Uhr:
Dennoch sehe ich hier nicht unbedingte Notwendigkeit zur Fe. Klasse E oder B96.
...
Mit B96 sollte es schon passen.
Was denn nun? Deine beiden Sätze widersprechen sich ja. Der TO hat zwar die zul. Gesamtmasse seines Passat nicht mitgeteilt, aber aus den anderen Angaben wird klar, dass B nicht ausreicht.
Es ging mir um die Klarstellung, dass das Leergewicht des Passat´s völlig uninteressant ist.
Zitat:
@Pasha78 schrieb am 14. April 2018 um 09:38:19 Uhr:
Nur mit B oder C1 ist dein Vorhaben nicht umsetzbar. Du kannst das Gespann nur fahren, wenn du über- die alte FS-Klasse 3 verfügst (und entweder noch den alten rosa Schein hast oder es ordentlich auf den neuen Kartenführerschein übertragen wurde
- B96 oder
- C1Everfügst. Für BE ist der Anhänger zu schwer und bei C1 darfst du nur ohne Anhänger fahren.
Wieso ist mit 1600Kg der Anhänger zu Schwer für BE?
Weil das zGG des Passat vermutlich über 1.9t ist.
Zitat:
@Blue346L schrieb am 14. April 2018 um 21:46:33 Uhr:
Weil das zGG des Passat vermutlich über 1.9t ist.
Und was hat das mit BE zu tun? Mit BE darf ich 3,5t fahren MIT 3,5t Anhänger.
Dein Vorposter fragte nach BE:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 14. April 2018 um 20:10:04 Uhr:
Wieso ist mit 1600Kg der Anhänger zu Schwer für BE?
Ups, das hatte ich übersehen. Ich denke, DB NG-80 wollte "B"schreiben, weil das der TE ja hat.