Wohnwagen ohne Papiere

Hobby-Wohnwagenwerk Anniversary Edition

Huhu wir sind neu hier, der Harry und die Silvi, im MT
kommen aus Lübeck und wollen die Dauercamper gehen.
damit bin ich dann auch gleich beim Thema🙂:rolle Yes:

Wohnwagen Hobby Landhaus Baujahr 1989 mit Honsel Festzelt Bajahr2013

Wir sind dabei den oben geschilderten Dauerstand WW mit festem Vorzelt zu kaufen, der Preis steht und es ist alles geregelt
nur gibt es für den WW laut Vorbesitzer keine Papiere, laut Cpl-Verwaltung bekomme ich am Samstag Einsicht über die Pachtverträge nebst Vorbesitzern, vielleicht erfahre ich da mehr in Bezug auf die Papiere, nur wenn nicht, auf welch wackeligen Stelzen baue ich da gerade das Fundament auf, kann mir/uns da jemand dem der WW früher gehörte noch die Pfeiler wegschneiden....?

Der Wohnwagen soll weiter als Dauerstandcamper genutzt werden, da mit einem 9 Meter-Anhängsel möchten wir nicht durch die Welt tingeln.

Hat da jemand eine Idee oder Tips?
Danke im Voraus!!!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen
zuerst einmal sei all denen gedankt die versuchen uns zu helfen......
Zum Thema
Papiere gibt es keine, der jetzige Besitzer hat den WW und das Zelt vom Vorbesitzer vor 4 Jahren erworben, davor stand der WW wie jetzt nur mit anderem Zelt so auf dem Platz, laut Verpächter alles im grünen Bereich darf so wie es ist stehen bleiben, vom Platzbesitzer ist auch alles ok.
Bekomme vom Verkäufer den Kaufvertrag vom entsprechenden Vorbesitzer, gab beim Kauf weiter keine Papiere weil der WW nie auf der Straße war und /oder wieder kommt.

Den Zusatz im Vertrag über Ansprüche auf den Wohnwagen seitens Dritter habe ich leider zu spät gelesen...denke aber das der gute Mann mir das entsprechend bestätigen wird.

Sodele..und zerhackt fleischt euch doch nicht.......alles wird Gut, gibt soviel Schlechtes auf der Welt, nichts ist so ernst wie es doch meist geschrieben steht.

Gehabt euch wohl in diesem Sinne
bis zum nächsten mal
Harry und Silvi

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Hallo Harry der Erste
ich denke das ist eine juristische Frage die vermutlich nur ein Rechtsberater klären kann.
Ansonsten würde ich mal auf der Zulassungsstelle nachfragen, vielleicht ist ja alles viel einfacher und der Kaufvertrag genügt als Besitznachweis.
Ich hatte vor vielen Jahren ein ähnliches Problem und musste, vor der neuen Zulassung, noch ein sogenanntes Aufgebot machen. Hierbei wird geprüft ob das Fahrzeug es als gestohlen gemeldet wurde oder sonst irgendwelche Dinge vorliegen. Mit dem Wisch konnte ich dann auf die Zulassung und bekam neue Papiere.
Für neue Papiere müsste der WW, nach so vielen Jahren, eine Vollabnahme beim Tüv bekommen und ob das Möglich ist musst du selbst beantworten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und dann eine schöne Zeit in der neuen Villa.
Gruß AmiFan

Du solltest den Wohnwagen keinesfalls kaufen, bevor du nicht alle Details des Pachtvertrags kennst und abgeklärt hast, ob du überhaupt vom Verpächter akzeptiert wirst.
Der Wohnwagenkauf und der Pachtvertrag müssen daher gleichzeitig oder unter Vorbehalt abgeschlossen werden.
Möglicherweise entspricht der Wohnwagen samt Nebenanlagen auch nicht der Platzordnung, d. h. der Verpächter sollte eine entsprechende schriftliche Bestätigung erteilen, sonst mußt du womöglich später Teile entfernen.

Hallo
Der "Fahrzeugbrief", heute Zulassungsbescheinigung Teil II, wird im Wesentlichen nur für die Zulassung benötigt, da er die Konformität des Fahrzeugs mit der StVZO bescheinigt. Letztlich ist er natürlich auch ein Eigentumsnachweis. Bei einem WW ist diese Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) immer extra berechnet. Will man also das Fahrzeug nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zulassen, so wird diese Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mit gekauft, was früher gang und gäbe war.
Trotzdem verfügt jedes Fahrzeug über eine individuelle Fahrgestellnummer. Den Sitz dieser solltest Du ermitteln und die eingestanzte Fahrgestellnummer notieren. Damit gehst Du dann zu einer Polizeidienststelle und lässt die Nummer dort überprüfen. Hier erfährst Du dann schon mal, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist oder nicht. Ist das nicht der Fall, ist ja schon mal alles gut.
Im Kaufvertrag würde ich dann trotzdem den ausdrücklichen Satz "Eigentumsansprüche Dritter bestehen an dem Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer XXXXXX nicht, dieses Fahrzeug steht im ausdrücklichen Alleineigentum des in diesem Kaufvertrag genannten Verkäufers".
Somit hast Du dir dann schon mal eine Inregressnahme des Verkäufers gesichert.

Was den Stellplatz angeht, siehe Oetteken.

Gruß shorti

Wer den Fahrzeugbrief hat, ist der Besitzer/Eigentümer.

Dieser Satz hatte immer Gültigkeit. Wer die Unterlagen hat, sollte vorab herausgefunden werden.

Bei dem Baujahr hat es nie Zulassungsbescheinigungen etc gegeben, sondern einen richtigen Fahrzeugbrief.

Ggf bei Hobby im Werk nachfragen, vlt haben die noch Unterlagen über den Käufer (Fahrgestellnr).

Ggf einen neuen Brief beantragen. Auf die Schnelle geht da, fürchte ich gar nichts.

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Moin Moin !

Zitat:

Wer den Fahrzeugbrief hat, ist der Besitzer/Eigentümer.

Kompletter Unsinn.

Zitat:

Der "Fahrzeugbrief", heute Zulassungsbescheinigung Teil II, wird im Wesentlichen nur für die Zulassung benötigt, da er die Konformität des Fahrzeugs mit der StVZO bescheinigt.

Richtig

Zitat:

Ansonsten würde ich mal auf der Zulassungsstelle nachfragen

Der Wohnwagen soll nicht zugelassen werden !

Insofern ist alles Wichtige von Oetteken und shorti geschrieben worden.

MfG Volker

Mein Lieber, selbst wenn meine Aussage nicht stimmig ist, dein Ton geht gar nicht. Denk mal drüber nach!

Auszug aus juristischem Forum:
Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

Ansonsten bin ich aus diesem thread weg, wegen komplettem Unsinn seitens user :-(

Im Moment reagiere ich hier ganz bewusst (NOCH) nicht im roten "Mod-Gewand". Ich denke, wir können das auch so regeln 😉

Fahrt bitte den Ton runter ...

Jeder von uns hat wohl schon mal etwas publiziert, dass sich dann als nicht zutreffend oder auch nicht mehr zutreffend herausgestellt hat. Mich eingeschlossen.

Wenn also jemand etwas falsch darstellt, kann man das gerne mit Fakten widerlegen. Derjenige wird das aber - bis auf wenige Trolle - sicher nicht böswillig falsch dargestellt haben, sondern um zu helfen. Deswegen bitte ich darum, Gegendarstellungen in einer respektvolleren Tonart zu schreiben, mit der der Andere ohne Aggressionen umgehen kann!

Es fängt mit "Unsinn" an, geht mit "Schwachsinn" weiter, dann eventuell noch in Fettschrift ... und schon ist die virtuell-verbale Keilerei im Gange! Muss nicht sein - oder?

Der Ton macht die Musik!

Gruß
NoGolf

Hallo zusammen
zuerst einmal sei all denen gedankt die versuchen uns zu helfen......
Zum Thema
Papiere gibt es keine, der jetzige Besitzer hat den WW und das Zelt vom Vorbesitzer vor 4 Jahren erworben, davor stand der WW wie jetzt nur mit anderem Zelt so auf dem Platz, laut Verpächter alles im grünen Bereich darf so wie es ist stehen bleiben, vom Platzbesitzer ist auch alles ok.
Bekomme vom Verkäufer den Kaufvertrag vom entsprechenden Vorbesitzer, gab beim Kauf weiter keine Papiere weil der WW nie auf der Straße war und /oder wieder kommt.

Den Zusatz im Vertrag über Ansprüche auf den Wohnwagen seitens Dritter habe ich leider zu spät gelesen...denke aber das der gute Mann mir das entsprechend bestätigen wird.

Sodele..und zerhackt fleischt euch doch nicht.......alles wird Gut, gibt soviel Schlechtes auf der Welt, nichts ist so ernst wie es doch meist geschrieben steht.

Gehabt euch wohl in diesem Sinne
bis zum nächsten mal
Harry und Silvi

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