Wohnwagen abstellen auf unserem Grundstück

Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben seit 3 Jahren einen Wohnwagen und den hatten wir immer , wenn wir nicht unterwegs waren auf unserem Grundstück abgestellt. Jetzt macht unser Nachbar stress und das Bauamt hat uns aufgefordert den Wowa sofort zu entfernen, da ein Wowa der länger als 2 Wochen im Garten steht, wie ein Gebäude zu handhaben ist. Der Wowa ist angemeldet und wir haben einen Stellplatz für unser Auto im Vorgarten, auf den er stehen würde. Wer kann mir helfen? Wer weiß Rat? Suschi66

Beste Antwort im Thema

moin moin
so ein scheiss habe ich ja noch nie gehört ,
darf mein wohnwagen nicht auf mein grudstück stellen
armes deutschland , haben wir nicht andere probleme im land
unglaublich
gruss

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Der Nachbar von meinem Bruder Parkt seit ende der 60er =1960 seinen Wohnwagen zwischen seinem Haus und den Garagen von meinem Bruder. Uber die Zeit hat er einen 2m hohen Zaun mit Tor davorbebaut.
In NRW Stadt Niederkassel zwischen Koln und Bonn Rechtsreihnisch.
Rudiger

Ja die Dublomti haben viele verlernt.

Wenn so eine Behörde kommt und einen was sagt, frage ich mich immer warum das dann mit rauswurf auf dem Amt enden muss.

Einfach so?

Sollte mir sowas mittgeteilt werden, dann frage ich höflich nach dem Grund und bitte mir das schriftl. zukommen zu lassen.
Evtl. sogar mit einem Bußgeldbescheid.

Dann hat man Hand und Fuß und kann gezielt vorgehen und Lösungen suchen.

Eine Lösung ist auf keinen Fall der Hinweis ein Carport genehmigungsfrei zu bauen oder ein Auto zu kaufen und den WW anzuhängen.😕

Wir haben eben Gesetzte und das ist auch gut so.😰

Oder wollt Ihr neben einem wohnen der die GEsetze umgeht und z.B. 20 Wohnwägen auf seiner Wiese abstellt inkl. "Gastarbeiter"! 😁

Sollte das Grundstück für einen offiziellen Abstellplatz/Parkplatz o. ähnl. geeignet bezw. der Bebauungsplan sowas vorsehen , so ist das doch schnell beantragt und erledigt.

Und zum Thema.

Wohnwägen können, wenn diese tatsächlich dauerhaft abgestellt werden(»überwiegend ortsfeste Nutzung«), zu einer baulichen Anlage werden. Erforderlich ist, dass er entweder ganzjährig oder auch nur während eines längeren Zeitraums des Jahres auf einem Grundstück abgestellt ist. Der Wohnwagen ist dann wie ein Gebäude zu behandeln, es müssen also Grenzflächen, Lichtrechte etc. beachtet werden. Beispielsweise muss zu Fenstern auf dem Nachbargrundstück ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden, wenn dadurch der Lichteinfall mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird. Für die Beurteilung kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Zitat:

Eine Lösung ist auf keinen Fall der Hinweis ein Carport genehmigungsfrei zu bauen oder ein Auto zu kaufen und den WW anzuhängen.

Doch Frank!

Hinter einem zugelassenen Zugfahrzeug darf ein Anhänger auch deutlich länger als 14 Tage, notfalls von TÜV zu TÜV, auf der Straße (so an der gewünschten Stelle keine anderweitigen Einschränkungen bestehen) geparkt werden.

Oh man,

das bestätigt nur wieder meine Meinung des sich für intelligent und mündig haltenden Bundesbürgers, der einfach gegen alles ist und an allem und jedem etwas zu meckern hat (es kann der frömmste nicht in Frieden Leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt...).

Die vernünftigste Lösung scheint mir, zunächst mal einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich im Nachbarschaftsrecht auskennt. Dann ausloten lassen, wie die Maße zu den Grundstücksgrenzen sind und das Fahrzeug dort platzieren, wo es stehen darf (zieht ggf. eine Umgestaltung des Vorgartens mit sich..).
Dann hat dieser mündige und sich für intelligent haltende Zeitgenosse keinen Angriffspunkt mehr.

Mit der Ordnungsbehörde würde ich mich nach einem Rausschmiss nicht mehr auseinander setzen. Wofür habe ich eine Rechtsschutzversicherung? Sollte sich herausstellen, ich darf das Fahrzeug auf dem Grundstück abstellen, so darf die Behörde dann auch noch die Rechtsanwaltskosten übernehmen, und Hinweise darauf, dass das geht, hat Bananenbiker ja schon geliefert.

Gleichzeitig würde bei mir dieser Zeitgenosse unter besonderer Beobachtung stehen. Da ich ja nun über die Rechtslage im Bilde bin (durch die Auskünfte des Rechtsanwaltes), die erforderlichen Gesetze kenne und googeln kann, hätte dieser Zeitgenosse kaum noch eine ruhige Minute. Irgendetwas findet man immer, und wenn er das beseitigt hat, das Nächste, und wieder das Nächste, süffisant lächelnd und stets höflich grüßend.

Gruß shorti

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Naja Shorti wer möchte schon dauerhaft mit dem Nachbarn im Krieg leben?

Ein Anwalt ist der teuerste und schlechteste Weg.
Der Anwalt muss errsteinmal das alles anfordern gegen Gebühr und Zeitaufwand, was die Behörden dem Beschulkdigten kostenlos zur Verfügung stellen müssen.

Ich möchte auch nicht spekulieren .- aber warum fliegt man aus einer Behörde raus???

Sicherlich kenne ich Behördenwillkur aus den 70 - 80 - 90 ern - Heute finde ich das nicht mehr so.
Warum sollen die Behörden grundlos sich auf eine Seite schlagen?

Aber ist ja auch egal.
Das mal zum Thema mündige Bürger die diese Kinderreien vorschlagen.........

Franj.@ ja sicher gibt es Wege, aber ei nAuto extra dafür anschaffen??
Hier wird wohl der offizielle Stellplatz zu kelin sein um ein weiteres Fahrzeug zu parken.

Aber egal, wir werden ja hier lesen wie es weiter geht?!

Oder nicht 😰😰😰😰😰

Wenn mir eine Verwaltung erklärt, dass " .... Wohnwägen können, wenn diese tatsächlich dauerhaft abgestellt werden(»überwiegend ortsfeste Nutzung«)," zur baulichen Anlage werden, dann wäre ich sehr gespannt, wie ein Abstellen eine "Nutzung des Wohnwagens ist". (Es ist natürlich was anderes, wenn da drin jemand wohnt) Und die Zulässigkeit von Carports sind zumeist in den Landesbauordnungen oder in den bebauungsplänen gereglt. bei uns sind diese - woseit anch allen Seiten offen im Vorgartenbeeich z.B. Genehmigungsfrei. Und wenn da mein Wohnwagen drunter steht und niemand drin wohn, soll das Bauamt ruhig kommen.

Alles in allem würde ich stark darauf plädieren, den gesprächsweg mit der Widerspruchsbehörde zu gehen, wenn das örtliche Bauamt nun gar keine Ahnung hat... - aber auf dicke Backen macht. Selsbt wenn sich ein Kompromiss ergibt, sind doch alle Beteiligten zufrieden.

Recht haben und Recht erstreiten ..

Wenn man mal davon ausgeht, dass der Th Starter da noch länger leben möchte, sind derbe Attacken immer zu vermeiden. Wenn man einmal einen Nachbarschaftskrieg losgereten hat, wird man ihn nie wieder los.

Das man dabei im Recht war, nützt einen dann gar nichts mehr.

Also mein Rat: Sich über die Rechtslage wirklich schlau machen und mit einem Mediator das Gespräch mit dem Nachbarn suchen.

Vielleicht hilft einfach ein Kompromiss wie ein Sichtschutz (Streckmetall und mit Efeu beranken lassen)

Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker


Naja Shorti wer möchte schon dauerhaft mit dem Nachbarn im Krieg leben?

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Der Anwalt muss errsteinmal das alles anfordern gegen Gebühr und Zeitaufwand, was die Behörden dem Beschulkdigten kostenlos zur Verfügung stellen müssen.

Ich möchte auch nicht spekulieren .- aber warum fliegt man aus einer Behörde raus???

Sicherlich kenne ich Behördenwillkur aus den 70 - 80 - 90 ern - Heute finde ich das nicht mehr so.
Warum sollen die Behörden grundlos sich auf eine Seite schlagen?

Aber ist ja auch egal.
Das mal zum Thema mündige Bürger die diese Kinderreien vorschlagen.........

Franj.@ ja sicher gibt es Wege, aber ei nAuto extra dafür anschaffen??
Hier wird wohl der offizielle Stellplatz zu kelin sein um ein weiteres Fahrzeug zu parken.

Aber egal, wir werden ja hier lesen wie es weiter geht?!

Oder nicht 😰😰😰😰😰

Zitat:

Original geschrieben von suschi66



Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker


Naja Shorti wer möchte schon dauerhaft mit dem Nachbarn im Krieg leben?

Ein Anwalt ist der teuerste und schlechteste Weg.
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Franj.@ ja sicher gibt es Wege, aber ei nAuto extra dafür anschaffen??
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Oder nicht 😰😰😰😰😰

Hallo,
warum ich mehr oder weniger raus geworfen worden bin, ganz einfach , ich habe zu viele Fragen gestellt und ich habe den Herrn gebeten mir den § zu nennen, indem steht, das der Wohnwagen ca. 6 meter vor dem Haus, nicht dort stehen darf. Ich nutze ihn ca alle 4 Wochen am Wochenende (bei schönen Wetter) und in den ganzen Sommerferien. Im Winter stand er jetzt allerdings von Ende Oktober bis April da wir so einen langen Winter hatten. Da er im Winter so lange dort stand ( immer angemeldet ) ist er zur baulichen Anlage erklärt worden. Und dafür zahle ich KfZ Steuern 🙁

Ich gehe mal davon aus, dass das Bauamt
a) einen schriftlichen Bescheid mit Begründung / Abwägung geliefert hat und
b) der Bauamtsbearbeiter einen Vorgesetzten und im Zweifel einen Bürgermeister über sich hat.

zu a) Genau prüfen, wo die Rechtsgrundlage genannt ist und dann lesen, wie die darauf kommen, diesen zur Anwendung zu bringen. Wenn hier schon falsch, dann Widerspruch einlegen bei der vorgesetzten Dienststelle

zu b) Gerade auf Dörfern ist die Unwissenheit geradezu gigantisch und korrelliert gleichermassen mit dem Aktionismus. Wenn also z.B. ein Verwaltungswirt (Neudeutsch Bachelor oder MAster) in der Vorgesetzenschiene zu finden ist, dann den kontaktieren und die Sache ruhig besprechen. Wenn sich Ahnungslosigkeit bis auf Ebene (oder bewusste Rechtsbeugung) des Bürgermeisters breit gemacht hat, dann geht auch hier kein Weg an der Rechtsaufsicht vorbei.

GGfl. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, weil Dir keine Ausunft gegeben wurde. Solchen Beschäftigten in der Verwaltung muss das Handwerk gelegt werden...

Schäme mich grad für solche "Kollegen" (aber spiegelt meine Erfahrungen in der Praxis absolut wieder - nach dem Motto der Organisationslehre: Störfaktoren der Verwaltung???? " Ja, kenne ich - die Bürger..."😉

Aber wie immer gilt, der schnellste Weg ist wohl der Kompromiss. Macht der Nachbar auf Totalverweigerer, dann bleibt Dir kein anderer Weg, um Dein Recht zu wahren.

Zitat:

Original geschrieben von reidi


Wenn Du vor den Häusern parken darfst besorg Dir ein altes Auto mit Kupplung,
Häng den WW N und park das Gespann vor Nachbars Haus.
Angehängt kann der da stehen bis der TÜV abläuft ;-))

Gruss Dieter

danke für den Tipp, das wusste ich bisher nicht!

Grundsätzlich kannst du deinen Wohnwagen so lange auf dein Grundstück stellen, wie du willst.

...Radio Eriwan: im Prinzip ja...

Das abstellen von Wowa/Womo/Tierunterstände wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewertet.
In Hessen ist solange das Teil Räder dran hat und jederzeit bewegt werden kann keine Genehmigung von Nöten und kann auch mitten in die Landschaft gestellt werden
Lass dir das Verbot schriftlich geben und dann kannst du gegen vorgehen.
Alles andere ist Spekulativ und bringt dich nicht weiter.

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