Wohnwagen abstellen auf unserem Grundstück
Hallo, ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben seit 3 Jahren einen Wohnwagen und den hatten wir immer , wenn wir nicht unterwegs waren auf unserem Grundstück abgestellt. Jetzt macht unser Nachbar stress und das Bauamt hat uns aufgefordert den Wowa sofort zu entfernen, da ein Wowa der länger als 2 Wochen im Garten steht, wie ein Gebäude zu handhaben ist. Der Wowa ist angemeldet und wir haben einen Stellplatz für unser Auto im Vorgarten, auf den er stehen würde. Wer kann mir helfen? Wer weiß Rat? Suschi66
Beste Antwort im Thema
moin moin
so ein scheiss habe ich ja noch nie gehört ,
darf mein wohnwagen nicht auf mein grudstück stellen
armes deutschland , haben wir nicht andere probleme im land
unglaublich
gruss
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bananenbiker
dann frage ich höflich nach dem Grund und bitte mir das schriftl. zukommen zu lassen.
Evtl. sogar mit einem Bußgeldbescheid.
😁😁😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von suschi66
Hallo,
warum ich mehr oder weniger raus geworfen worden bin, ganz einfach , ich habe zu viele Fragen gestellt und ich habe den Herrn gebeten mir den § zu nennen, indem steht, das der Wohnwagen ca. 6 meter vor dem Haus, nicht dort stehen darf.
Bei einem solchen Verhalten von Behördenmitarbeitern ist der Vorgesetzte zu informieren. Da gibt's eigentlich nichts mehr weiter zu überlegen. So etwas ist vollkommen inakzeptabel.
Mich würde das "Verhalten" der Behörde gar nicht tangieren, weil es kein Verhalten gibt.
Wenn, dann gibt es einen Bescheid, und den kann man dann nach Begründung prüfen und evtl. Rechtsmittel einlegen, vorher ist nix.
Die "unterschiedliche Handhabung" bezieht sich in erster Linie auf Wohnwagen, die "fest" stehen.
Solange der Wohnwagen zugelassen ist und woanders als Wohnwagen genutzt wird, parkt er dort und das darf er grundsätzlich so lange, wie er will.
Es gibt natürlich Einschränkungen, evtl. im Bereich Brandschutz, oder da wo dem Nachbarn dadurch ein Unzumutbarer Schlagschatten entsteht, aber grade letztere Einschränkung ist Einzelfallabhänig. Wenn der Nachbar in 20 von 40m² Garten keine Wiese mehr hat, weil dein Riesenwohnwagen alles Tageslicht blockiert, ist die Beschwerde berechtigt. Mein Nachbar hat 1000qm Garten und da kann ich die ganze Grunstücksgrenze mit Wohnwagen zuparken, da hat er Pech gehabt.
Ich würde mich bis irgend ein amtlicher Bescheid ins Hause flattert, und zwar im gelben Umschlag, überhaupt nicht weiter darüber stören...
Mein Nachbar ist kompletter Kernmessi, da muss ich auch mit Leben und immer wenn ich aus meinem Fenster gucke, auf eine Müllhalde gucken. Eine Gestaltungsvorschrift die ihm vorschreibt, seine Wiese zu mähen, gibts hier nicht.
Zitat:
Ich würde mich bis irgend ein amtlicher Bescheid ins Hause flattert, und zwar im gelben Umschlag, überhaupt nicht weiter darüber stören...
So ist es!!
Trotzdem sind Abstellplätze bezw. aus einer Wiese einen befestigten PP machen in manchen Bundesländern Genehmigungspflichtig.
Dann kann man sich noch die Frage stellen, ob ein Fahrzeug auf einer Wiese abgestellt werden darf?
😛
Ähnliche Themen
Ein zugelassenes FZ von welchem eine Gefährdung für die Umwelt ausgeschlossen ist, darf m.E. auch auf einer Wiese abgestellt werden.