Woher Stundenverrechnungssätze im Kaskogutachten?
Hallo zusammen,
unsere Nachbarin hats vor kurzem mit einem Hagelschaden erwischt. Nun war ein Gutachter der Versicherung da und das Gutachten liegt vor.
Jetzt meine Frage: Woher nimmt der Gutachter die (viel zu niedrigen) Stundensätze? Eine Referenzwerkstatt wurde nicht genannt und es besteht auch keine Werkstattbindung.
Wäre der Gutachter dazu verpflichtet, eine Referenzwerkstatt anzugeben?
Ich fürchte, dass dort einfach mit von der Versicherung vorgegebenen Sätzen gerechnet wurde. Nehme ich im Vergleich dazu die durchschnittlichen Sätze der Dekra, komme ich auf eine Differenz von immerhin gut 2500 Euro.
Würde jetzt einmal bei der Versicherung um Nennung der Werkstatt nachfragen. Selbst wenn die mir eine nennen, denke ich, dass diese dann spezielle Sätze mit der Versicherung ausgemacht hat und die so nicht öffentlich zugänglich sind, ergo sowieso nicht genommen werden dürften. Dann nochmal nachfragen, wie die normalen Sätze sind und das dann ausrechnen und nachfordern.
Wäre das die richtige Vorgehensweise?
30 Antworten
Dass was du hier eingestellt hast, dokumentiert ja nur die sogenannte Vergleichs- Kontrollberechnung.
Wenn der WBW - Restwert geringer ist wie die Netto Reparaturkosten, dann gibt diesen Betrag ausgezahlt bei fiktiver Abrechnung.
Dem steht dann aber nicht entgegen, dass du bis zur Höhe des WBW reparieren kannst, dass geht, aber nur wenn du eine Rechnung vorlegt.
In den AKB steht (siehe auch Eingangspost), dass keine Werkstattbindung besteht. Ansonsten würde auf Partnerwerkstatt und deren Stundensätze bei fiktiver Abrechnung Bezug genommen.
Steht in dem Absatz nicht eventuell auch welche Stundensätze bei fiktiver Abrechnung Anwendung finden, wenn keine Werktattbindung besteht?
Wellenzähler, was du erwähnst, sind tatsächlich anrechenbare Positionen wie Ausfall, die es bei der Kasko nicht gibt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein und die gleiche Arbeit bei einem Kaskoschaden andere Stundensätze haben darf als im Haftpflichtschaden, wenn genau dies eben nicht bei der Kasko in den Bedingungen vereinbart ist.
Der Thread-Ersteller hat deutlich gemacht, dass genau dies, Werkstattbindung nebst möglicher unterschiedlicher Stundensätze genau eben nicht in seinen Bedingungen steht.
Und aktuell geht es gerade nur um in Rede stehende Stundensätze, nicht um Nutzungsausfälle oder andere Dinge, die mit der Kasko nichts zu tun haben.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 18. Juli 2024 um 16:36:05 Uhr:
In den AKB steht (siehe auch Eingangspost), dass keine Werkstattbindung besteht. Ansonsten würde auf Partnerwerkstatt und deren Stundensätze bei fiktiver Abrechnung Bezug genommen.Steht in dem Absatz nicht eventuell auch welche Stundensätze bei fiktiver Abrechnung Anwendung finden, wenn keine Werktattbindung besteht?
Eben nicht, da gehts weiter mit Betriebsmitteln.
Wie gesagt, ich kenne es bei Billigtarifen, da steht eben in dem Auszug, den ich gepostet habe etwas in Richtung „bei fiktiver Abrechnung werden Stundensätze einer Partnerwerkstatt in Betracht gezogen“ o.ä.
Das ist ja hier eindeutig nicht der Fall.
Insofern frage ich gerne noch einmal, ob der Gutachter nicht wenigstens eine Werkstatt nennen müsste, die die Sätze abrechnet. Ansonsten ist klar, wäre das Fahrzeug Scheckheftgepflegt und nicht all zu alt, wären ja die Sätze der Markenwerkstatt anzunehmen, aber das ist jetzt nicht die Frage.
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Zitat:
@hanserich_1 schrieb am 18. Juli 2024 um 15:38:17 Uhr:
Worauf möchtest du denn genau hinaus?
Auf den Passus aus den AKB?
Bei manchen Onlineversicherern steht dort ja durchaus, dass bei fiktiver Abrechnung mit den Sätzen von Partnerwerksätten gerechnet wird.
Genau das meinte ich ja. Es hängt halt davon ab, was du "vereinbart" hast.
Wie alt ist denn dein Auto um welches es hier geht? Älter wie 3 jahre?
Regelmäßig beim Vertragshändler gewartet?
@hanserich_1
Eben nicht, da gehts weiter mit Betriebsmitteln.
Wie gesagt, ich kenne es bei Billigtarifen, da steht eben in dem Auszug, den ich gepostet habe etwas in Richtung „bei fiktiver Abrechnung werden Stundensätze einer Partnerwerkstatt in Betracht gezogen“ o.ä.
Das ist ja hier eindeutig nicht der Fall.
Insofern frage ich gerne noch einmal, ob der Gutachter nicht wenigstens eine Werkstatt nennen müsste, die die Sätze abrechnet. Ansonsten ist klar, wäre das Fahrzeug Scheckheftgepflegt und nicht all zu alt, wären ja die Sätze der Markenwerkstatt anzunehmen, aber das ist jetzt nicht die Frage.
Der BGH hat hierzu in 2015 schon entschieden wann die Stundensätze einer Markenwerstatt zu berücksichtigen sind.
Es sollte in dem Gutachten auch schon stehen, welche Werkstatt berücksichtigt wurde. Da solltest du schon mal "nachhacken"
Mach das aber über deinen Versicherer, der SV ist hier nicht dein richtiger Ansprechpartner.
Das war ja die Frage, die ich eingangs gestellt habe. Danke.
Um Markenwerkstatt gehts mir ja gar nicht.
Und dass ich die Versicherung anschreiben würde, habe ich ja auch eingangs beschrieben. Schließlich ist diese ja die Vertragspartnerin und nicht der Gutachter.
Zitat:
Und dass ich die Versicherung anschreiben würde, habe ich ja auch eingangs beschrieben.
Warum du?
Es ist doch die Versicherung deiner Nachbarin.
Weil ich ein netter Mitmensch bin und von ihrem Mailkonto aus etwas abschicken werde.
Ich wechsle auch für sie regelmäßig Stromanbieter oder helfe bei Behördengängen.
Um es abzukürzen: den Hagelschaden lässt man auf Risiko der TK reparieren. Bei fiktiver Abrechnung erhält man keinen vergleichbaren Gegenwert.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 18. Juli 2024 um 18:53:50 Uhr:
berichte mal bitte, wie es weitergeht bei dir
Gestern dort angerufen. Es wurde eine Werkstatt im Nachbarort genannt, die diese Sätze von rund 80 Euro abrechnen sollte.
Eben in der Werkstatt angerufen und - Überraschung - man hat 1. keine speziellen Sätze für Versicherungen, da keine Partnerwerkstatt und 2. die Sätze liegen für Mechanik und Karrosierie bei 172 Euro. Also sogar noch höher als die Dekra-Sätze.
Ich warte noch auf die Mail von der Werkstatt und werde dann mitsamt Berechnung die fehlenden knapp 3000 Euro für meine Nachbarin nachfordern mit Frist von zwei Wochen. Sollten die dann in Verzug geraten, kriegts direkt der Anwalt.
@hanserich_1
Gestern dort angerufen. Es wurde eine Werkstatt im Nachbarort genannt, die diese Sätze von rund 80 Euro abrechnen sollte.
Eben in der Werkstatt angerufen und - Überraschung - man hat 1. keine speziellen Sätze für Versicherungen, da keine Partnerwerkstatt und 2. die Sätze liegen für Mechanik und Karrosierie bei 172 Euro. Also sogar noch höher als die Dekra-Sätze.
Ich warte noch auf die Mail von der Werkstatt und werde dann mitsamt Berechnung die fehlenden knapp 3000 Euro für meine Nachbarin nachfordern mit Frist von zwei Wochen. Sollten die dann in Verzug geraten, kriegts direkt der Anwalt.
Vielen Dank !
das überrascht mich nicht wirklich. Ist genau wie in den Kürzungsberichten, da wird bewusst mit falschen Stundensätzen agiert, oder die "Partnerwerkstatt" weiß gar nichts von Ihrer Ehre, dass Sie für die Versicherung arbeitet.....
So, heute war meine zweiwöchige Frist um und heute kamen nochmal gut 2900€ aufs Konto der Nachbarin.
Der Wert ist um ein paar wenige Euro niedriger, als mein berechneter, aber dennoch hat man scheinbar ohne Murren die Differenz zwischen den ca 80€ Stundensätzen aus den Gutachten zu den tatsächlichen 172€ der Werkstatt bezahlt. Und das obwohl ich die Mail der Werkstatt nicht mal angehangen habe, sondern nur auf die telefonische Aussage des Mitarbeiters x der Werkstatt verwiesen habe.