KFZ-Steuerbescheid: Woher kennt FA meine Kontonummer?
Ich habe gerade den KFZ-Steuerbescheid für mein neues Auto erhalten. Dort steht, dass die Steuer von meinen Konto abgebucht wird. Allerdings habe ich denen nie meine Kontodaten mitgeteilt - geschweige denn eine Einzugsermächtigung erteilt!
Deshalb meine Frage, weiß jemand, wie die an meine Kontodaten kommen?
Beste Antwort im Thema
Hi,
doch, hast Du. Indem Du dem Autohaus die Vollmacht erteilt hat, den Wagen zuzulassen.
Damit sind sie berechtigt, Erklärungen in Deinem Namen abzugeben, also auch die Einzugsermächtigung.
Sonst hätten sie den Wagen kaum zugelassen bekommen (s.o.).
Hafi
15 Antworten
Was hast Du denn auf der Zulassungstelle angegeben?
Hier kann man gar kein Auto neu zulassen ohne eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Sicher, dass du die nicht gegeben hast?
Achso, von der Zulassungsstelle haben die meine Kontodaten. Die Zulassung hat das Autohaus gemacht und dem hatte ich für die Zulassung ein Formular ausgefüllt.
Ich habe dem Finanzamt aber niemals eine Einzugsermächtigung erteilt.
Hi,
doch, hast Du. Indem Du dem Autohaus die Vollmacht erteilt hat, den Wagen zuzulassen.
Damit sind sie berechtigt, Erklärungen in Deinem Namen abzugeben, also auch die Einzugsermächtigung.
Sonst hätten sie den Wagen kaum zugelassen bekommen (s.o.).
Hafi
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Hast Du sicherlich, schau Dir mal das Formular im Anhang an.
Besonders Punkt 2 und 3 .
formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/pdf
Ich habe gerade den KFZ-Steuerbescheid für mein neues Auto erhalten. Dort steht, dass die Steuer von meinen Konto abgebucht wird. Allerdings habe ich denen nie meine Kontodaten mitgeteilt - geschweige denn eine Einzugsermächtigung erteilt!
Deshalb meine Frage, weiß jemand, wie die an meine Kontodaten kommen?
die bankverbindung könnte bekannt sein, falls für den lohnsteuerjahresausgleich oder die einkommenssteuererklärung zur überweiseung durch das fa die bankverbindung bekannt gegeben wurde. sollte deines wissens nach keine einzugsermächtigung für die kfz steuer ereteilt worden sein kannst du das jederzeit auf überweisung umstellen.
Das Finanzamt weiß so einiges.. 😁 😁 😁
ne ich bin mir sicher das es von deinen alten Daten bzw. zugelassenen PKWs ist
Hi,
soweit ich weiß werden weder die Einzugsermächtigungen noch Kontodater alter Fahrzeuge benutzt und auch nicht die evtl. bekannten Bankverbindungen aus der Einkommenssteuer.
Das heißt die Daten sind neu und stammen aus der Zulassungsstelle. Ohne Kontodaten ist ja bekanntlich keine Zulassung möglich.
Auch wenn mantürlich niemand gerne Steuern zahlt verstehen ich den Stress den sich einige desegen machen echt net. Ist doch die einfachste und schnellste Lösung mit der Einzugsermächtigung. Wenn einer seine Steuern net zahlt werden wieder Beamte auf den Weg geschickt die wir anderen bezahlen müssen.
Gruß Tobias
Tja das Finanzamt hat nicht ohne Grund nun nur noch mit Einzugsermächtigung gemacht.. bedanken können wir uns an alle die früher nie gezahlt haben 🙄
ich für mein Teil finde Lastschrift am bequemsten.. aber nicht die beste, da es manchmal passiert das weiter abgebucht wird, obwohl sie es gar nicht machen dürften und dann dauert es ewig bis man das Geld zurück kriegt und der ganze Stress mit Telefonaten etc. muss ja auch nicht sien
Die KFZ-Steuer ist eine der wenigen Steuern, die ich ohne groß zu überlegen per Einzug bezahle. Fällt auf jeden Fall an und ist immer gleich, da gibt's äußerst selten was zu monieren.
Und das FA arbeitet zügig, zumindest hier in HRO. Ich habe ein altes Fahrzeug ab- und ein neues angemeldet, die Erstattung vom alten kam nahezu sofort (wenige Tage), während die neue Steuerzahlung erst sechs Wochen später eingezogen werden sollte. Das gab mir genug Zeit, das neue Fahrzeug auf Euro 2 umrüsten zu lassen, der geänderte Steuerbescheid kam wenige Tage nach der Umschlüsselung, so daß ich nicht mal die (hohe) Euro-1-Steuer auslegen mußte, denn das FA zieht jetzt gleich die niedrigere Steuer ein.
So stelle ich mir Behördenservice vor.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
.... werden weder die Einzugsermächtigungen noch Kontodater alter Fahrzeuge benutzt und auch nicht die evtl. bekannten Bankverbindungen aus der Einkommenssteuer.Das heißt die Daten sind neu und stammen aus der Zulassungsstelle.
Ganz genau so ist es.
Denn die Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer sind Fahrzeug- und nicht Personen-bezogen.
Neuzulassungen sind doch ausschlieslich nur noch mit Einzugsermächtigung möglich ??
Anderfalls kann gar nicht zugelassen werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Astra-Tom
Neuzulassungen sind doch ausschlieslich nur noch mit Einzugsermächtigung möglich ??
Anderfalls kann gar nicht zugelassen werden ?
Hi,
so siehts aus. Aber wer ließt heute schon noch durch was ihm da vorgesetzt wird wenn das neue Auto wartet. Nur schnell ausfüllen und her mit den Nummernschildern😁
Gruß Tobias