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Wirtschaftlicher Totalschaden WBW vermutlich falsch ermittelt

Themenstarteram 10. Februar 2018 um 12:54

Liebes Motortalk-Forum,

ich hätte eine Frage zu folgendem Fall.

Mir wurde das Fahrzeug gestohlen und anschließend verunfallt.

Nun habe ich das Gutachten vorliegen und bin etwas verblüfft. Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen CLK 320 CDI mit AMG Paket. Die Reparaturkosten betragen anscheinend 12000 Euro. Den WBW hat der SV auf 9200 Euro geschätzt. Dies ist aber total verkehrt. Im Netz gibt es kein CLK 320 Coupe mit AMG Paket unter 11000 Euro. Im Gutachten steht auch unter Ausstattung nicht drin, dass der Wagen ein AMG-Paket hat. Unter der Ersatzteilliste ist auch nur die Teilenummer vom gewöhnlichen Stoßfänger genannt.

Merkwürdigerweise auch diverese andere Teile, wie beispielsweise, ein Halogenscheinwerfer, obwohl ich Bi-Xenon habe.

 

Könnt ihr mir Tipps geben, wie ich da am besten vorgehen kann.

 

Mit freundlichem Gruß

Beste Antwort im Thema

@Semet

Dennoch heißt Wiederbeschaffungswert, dass ich mir für diese Summe ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kann. Und für 9200 kann ich es eben nicht. Da geht es auch nicht um Summen die tatsächlich erzielt werden sondern darum wie diese momentan am Markt gehandelt werden.

 

Selbstverständlich geht es um real erzielte Summen beim Verkauf und nicht um Wunschvorstellungen der Verkäufer. Realistische Handelspannen sind bei der Ermittlung des WBW natürlich zu berücksichrigen.

Aber es spricht ja nichts dagegen, mit dem SV in Kontakt zu treten und mit Ihm darüber zu sprechen, wie er den WBW ermittelt hat.

Ist das AMG Paket denn ab Werk, oder wurde da etwas nachgerüstet? Wenn nachgerüstet, könnte das eine Eklärung sein, über die FIN-Abfrage bekommt der SV nämlich nur den Bauzustand ab Werk.

Das wäre eventutuell eine Erklärung.

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Ich frage wirklich ungern aber ich bin mir momentan total unsicher, ob ich nicht den Markt falsch einschätze.

Könntest du dir vielleicht das Gutachten mal anschauen und mir deine Meinung mitteilen, bevor ich da riskiere noch mehr Geld zu verlieren.

Das würde mir total helfen.

Gerne entschädige ich dich auch für deine Zeit.

Lieben Gruß

 

mache ich gern, wenn du es mir sendest

Auf der ADAC Homepage - Gebrauchtwagenbewertung - wird der CLK in der Avantgarde-Ausstattung mit deinen Eckdaten mit einem Händler-VK von 9.200,- € angegeben. 5% Zuschlag, falls Automatik, 3% Zuschlag, falls E-SD.

Nur mal so... was ist wenn die Verkäufer nicht viel von Schwacke halten und mit dem Preis eben nicht runtergehen?

Wieso werden hier eigentlich nicht ähnlich wie bei der Ermittlung des Restwerts verbindliche Angebote zugrunde gelegt?

Gerade wenn das Fahrzeug schon älter ist, wird gerne auf mobile und co verwiesen... dort sind natürlich alle Fahrzeuge wie Neu und besser als ab Werk... wieso muss ich auf meinen eigenen Aufwand die dort aufgeführten Angebot prüfen und feststellen, dass diese nicht der Beschreibung entsprechen?!

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 9:08

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Februar 2018 um 09:53:09 Uhr:

Auf der ADAC Homepage - Gebrauchtwagenbewertung - wird der CLK in der Avantgarde-Ausstattung mit deinen Eckdaten mit einem Händler-VK von 9.200,- € angegeben. 5% Zuschlag, falls Automatik, 3% Zuschlag, falls E-SD.

Alle Händlerangebote die ich über das letzte Jahr gesehen habe waren jenseits der 13.000 Euro Marke.

Zählt in meinem Fall nicht eher wie der Wagen im Privatmsrkt zu bekommen ist, da es kaum einen Händler gibt der den Wagen momentan anbietet ?

Gruß

ADAC ermittelt wohl nur Händlerpreise, die vom Privatmarkt liegen tendenziell eher niedriger.

Zitat:

@Semet schrieb am 19. Februar 2018 um 10:08:23 Uhr:

Alle Händlerangebote die ich über das letzte Jahr gesehen habe waren jenseits der 13.000 Euro Marke.

Zählt in meinem Fall nicht eher wie der Wagen im Privatmsrkt zu bekommen ist, da es kaum einen Händler gibt der den Wagen momentan anbietet ?

"Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten oder entwendeten gebrauchten Kfz ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will."

So wird nach herrschender Rechtsprechung der Wiederbeschaffungswert definiert.

Und er richtet sich nicht nach theoretischen Werten aus irgendwelchen Listen, sondern ist am tatsächlichen Markt zu ermitteln.

Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du nimmst den Verlust mehrerer tausend Euro in Kauf, oder Du wirst aktiv!

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 12:20

Kleines Update:

Habe heute mit der Versicherung telefoniert und denen mein Problem geschildert. Die werden jetzt den SV kontaktieren und dieser soll dann das Gutachten nachbessern. Als ich mit dem Herrn telefoniert habe, hat er sich nicht einsichtig gezeigt, da die Versicherung jedoch der Auftragsgeber ist, wird der SV jetzt nachbessern müssen, so hat mir das jedenfalls meine Versicherung mitgeteilt.

Mal schauen was bei rum kommt.

Zitat:

@Semet schrieb am 19. Februar 2018 um 13:20:25 Uhr:

Kleines Update:

....da die Versicherung jedoch der Auftragsgeber ist, wird der SV jetzt nachbessern müssen, so hat mir das jedenfalls meine Versicherung mitgeteilt.

Mal schauen was bei rum kommt.

D.h. der Sachbearbeiter hat indirekt bestätigt, dass der Gutachter parteiisch ist?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 12:36

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Februar 2018 um 13:25:41 Uhr:

Zitat:

@Semet schrieb am 19. Februar 2018 um 13:20:25 Uhr:

Kleines Update:

Als ich mit dem Herrn telefoniert habe, hat er sich nicht einsichtig gezeigt, da die Versicherung jedoch der Auftragsgeber ist, wird der SV jetzt nachbessern müssen, so hat mir das jedenfalls meine Versicherung mitgeteilt.

Mal schauen was bei rum kommt.

D.h. der Sachbearbeiter hat indirekt zugegeben, dass der Gutachter parteiisch ist?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Was heißt parteiisch, ich habe in einer E-Mail begründet was alles falsch ist und dass der Gutachter das nicht einsieht. Dann meinte die Versicherung, dass die Ihn jetzt anschreiben werden und dass er dann gegebenenfalls handeln muss.

Anbei mal die E-Mail, die ich an die Versicherung geschickt habe. Da habe ich aufgelistet was mir an Fehlern aufgefallen sind.

@ TE,

vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

Wenn Du den Gutachter auf Fehler aufmerksam machst, ignoriert er Sie.

Wenn die Versicherung das gleiche macht, wird es akzeptiert.

Das ist u.a. für mich parteiisch. :)

Zitat:

@germania47 schrieb am 19. Februar 2018 um 13:25:41 Uhr:

 

D.h. der Sachbearbeiter hat indirekt bestätigt, dass der Gutachter parteiisch ist?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Lese ich da nicht heraus.

Der Sachbearbeiter hat lediglich "bestätigt", dass der Ansprechpartner eines Dienstleisters (hier eines Gutachters) nicht ein unbeteiligter dritter, sondern wie allgemein üblich der Auftraggeber ist.

Sieh den Fall umgekehrt: Du beauftragst im Fall eines Haftpflichtschadens einen SV mit der Bezifferung deines Schadens.

Dein Unfallgegner ist damit aber nicht einverstanden, ihm erscheint es zu teuer.

Ist es dann dessen Recht, den von dir beauftragten SV zum Nachbessern seiner Begutachtung zu bewegen?

Wäre schlimm wenn es so wäre.

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 13:51

Noch ne Zwischenfrage, nehmen wir an, es muss ein zweites Gutachten erstellt werden, würden Fotos für die Gutachtenerstellung ausreichen oder müsste das Fahrzeug erforderlich sein?

Mein Fahrzeug steht bei einem Abschleppunternehmen und ich hab das Restwertangebot von einem Bieter angenommen . Desto länger das Fahrzeug dort steht desto teurer würde es werden.

am 19. Februar 2018 um 16:01

Ich denke schon, dass dieser Gutachter das Fahrzeug sehen will.

Und bedenke, erst einmal zahlst du dieses zweite Gutachten.

@Matsches

Lese ich da nicht heraus.

Der Sachbearbeiter hat lediglich "bestätigt", dass der Ansprechpartner eines Dienstleisters (hier eines Gutachters) nicht ein unbeteiligter dritter, sondern wie allgemein üblich der Auftraggeber ist.

Schreib das bitte mal verständlich.

Ansprechpartner für den Versicherungsnehmer ist seine Versicherung.

Es kann Ihm volkommen egal sein, welchen Dienstleister diese dann beauftragt.

Zitat:

@Semet schrieb am 18. Februar 2018 um 23:49:17 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 10. Februar 2018 um 14:51:08 Uhr:

danke, dir auch.

Berichte bitte weiter.

Ich frage wirklich ungern aber ich bin mir momentan total unsicher, ob ich nicht den Markt falsch einschätze.

Könntest du dir vielleicht das Gutachten mal anschauen und mir deine Meinung mitteilen, bevor ich da riskiere noch mehr Geld zu verlieren.

Das würde mir total helfen.

Gerne entschädige ich dich auch für deine Zeit.

Lieben Gruß

ich habe das Gutachten jetzt mal gelesen. Der WBW ist in der Tat zu gering bemessen. Der SV hat hier mit Sichrheit "stur nach Liste" gearbeitet. Wundert mich aber bei dem Verein nicht wirklich, machen die halt so. Man darf gespannt sein, ob sich deine Versicherung hier noch bewegt, ich habe da leider täglich andere Erfahrungen. Der WBW ist im übrigen richtig angegeben "Privatmarkt" steht daneben. Er wurde nur in einer falschen Spalte eingetragen, ist blöd gemacht in der Zusammenfassung.

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