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Wirtschaftlicher Totalschaden was nun?

Themenstarteram 30. April 2014 um 18:47

Hallo zusammen,

ich benötige dringend euren Rat zu folgender Situation:

Beim Ausparken ist mir jemand in den Radlauf gefahren. Schaden wird zu 100% vom Verursacher anerkannt. Ein SV-Gutachten wurde erstellt mit dem Ergebnis:

Reparaturkosten: 2000,00

WB-Wert: 500,00

Restwert: 80,00

Möchte das Fahrzeug weiterhin nutzen und mir in ner günstigen Werkstatt den Schaden beheben lassen.

Da es sich um ein älteres Fahrzeug handelt ist das Schönheitsergebnis der Reparatur für mich unwichtig.

Hauptsache TÜV beanstandet nichts. Aktuell ist das Fahrzeug lt. Gutachten nur bedingt fahrtüchtig, also bis zur Werkstatt.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Ist es korrekt dass ich verpflichtet bin, das Fahrzeug zu verkaufen, wenn ich Geld von der gegnerischen Versicherung will? Welcher Betrag kommt in diesem Fall in Frage? Die 500,00 ? Oder die 420,00 ?

Rein praktisch stünden mir doch die 420,00 zu. Mehr will ich gar nicht. Will das die Sache ohne große Probleme geregelt wird.

Oder wie ist das ganze geregelt? Bitte um eure Tipps...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

mal n kurze andere Frage: von wem wurde der SV beauftragt?

...

500€ scheint mir doch argwenig.

 

Weitere Frage an die kollegen:

Gibt es jetzt nicht aktuell ein neues Urteil - habs gerade nicht im Kopf - dass 133% Grenze unbeschadet von höheren Reparaturkosten und dem Aufsuchen einer günstigen WS gilt? Oder anders: Hat er nicht trotzdem Anrecht auf 1,3(3) x den WBW, wenn er - wenn auch in einer anderen WS - fach- und sachgerecht reparieren lässt?

 

Ich geh zwischenzeitlich mal auf die Suche :-)

Der Auslöser der ganzen Diskussion hier ist dieser Beitrag und, sorry, der ist und bleibt abwegig.

 

Wenn ein SV Rep-Kosten kalkuliert, die beim vierfachen  WBW liegen, ist jede Sekunde, die man sich mit der 130% Prozent Regel beschäftigt, reine Zeitverschwendung.

 

Die Reparatur ist unwirtschaftlich und kann auch nicht schöngerechnet werden, denn jede Korrektur der Werte würde unweigerlich in einen Prozess führen.

 

Kein Versicherer würde das außergerichtlich akzeptieren. Warum auch?

 

Hältst Du das dann für einen guten Tipp für die TE, die einfach nur wissen wollte, ob sie den Schaden hier fiktiv abrechnen kann und was sie bekommt?

 

Ich nicht...

 

Zum Glück ist die TE anwaltlich beraten. Da wurde ihr ja gesagt, was Sache ist.

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29 Antworten

Es ist ganz sicher nicht meine Intention dir hier das lesen (und verstehen) der einzelnen Beiträge beizubringen.

Ich weis auch nicht -und will es auch nicht Wissen- von welcher IHK du irgend etwas bestätigt bekommen hast.

Aber Ganz sicher nichts vom Fachbereich Schäden und Bewertung und auch ganz sicher nichts vom Schadenersatzrecht.

Sonst würdest du hier nämlich nicht solche Peinlichkeiten schreiben, auch nicht die, welche du nach dem absenden noch mal schnell editierst, weil deine Finger schneller waren wie dein Gehirn du Fachmann.

am 2. Mai 2014 um 17:29

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Es ist ganz sicher nicht meine Intention dir hier das lesen (und verstehen) der einzelnen Beiträge beizubringen.

Ich weis auch nicht -und will es auch nicht Wissen- von welcher IHK du irgend etwas bestätigt bekommen hast.

Aber Ganz sicher nichts vom Fachbereich Schäden und Bewertung und auch ganz sicher nichts vom Schadenersatzrecht.

Sonst würdest du hier nämlich nicht solche Peinlichkeiten schreiben, auch nicht die, welche du nach dem absenden noch mal schnell editierst, weil deine Finger schneller waren wie dein Gehirn du Fachmann.

q.e.d. - kein eingehen auf meinem post..

--> entspricht eingeständnis, dass du schwachsinn geschrieben hast.

kann über Dich nur Lachen...

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 17:39

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Supertolle Tipps hier.

Wir erhöhen mal eben den WBW von 500 Euro auf 800 Euro (natürlich ohne das Auto je gesehen zu haben) rechnen ein bisschen rum auch mit den Stundensätzen und den teilen (ist ja alles gaanz einfach) und schwuppdiwupp sind wir in der Opfergrenze.

Und dann ist plötzlich der eigene Anwalt hier der blöde, der die hilflose und naive Frau voll doof angemacht hat.

Mir kommen gleich die Tränen...........

@

Lady

Den Anwalt und auch den Sachverständigen hast du beauftragt (@Phaeton lesen bildet) und denen solltest du eigentlich glauben schenken und nicht irgend welchen anonymen Usern mit Tante Google- Fachwissen die dir hier irgendwelche Fantasereien auftischen, welche bei dir offensichtlich ein bestimmtes Begehren nach viel mehr Geld auslösen.

Dein Sachverständiger wird sich schon etwas dabei gedacht haben, wenn er 500 Euro WBW in sein Gutachten schreibt.

Aber du kannst dir auch noch eines vom phaetoninteressent erstellen lassen.

Der macht das bestimmt preiswert und beteiligt sich auch an den Kosten auf welchen du sitzenbleiben wirst, wenn die ganze Träumerei nach mehr Geld hier in die Hose geht.

Leute gibt`s...........:rolleyes:

Ich sag dazu mal nix weiter, außer dass es mir, wie ich in meinem 1.Post geschrieben habe, nicht um Geldmacherei geht! Von daher finde ich es eine Frechheit von Dir unterstellt zu bekommen, dass es ich zitiere: "offensichtlich ein bestimmtes Begehren nach viel mehr Geld auslösen" in mir weckt.

Außerdem kann ich mich nicht entsinnen, dass ich das Gutachten angezweifelt habe und den WBW in Frage gestellt habe! Ich wollte lediglich andere Meinungen dazu hören.

am 2. Mai 2014 um 17:47

die delle meinte mich mit dem Anzweifeln des Gutachtens.

letztlich wirft mir ja auch vor nicht lesen zu können, obwohl er es selber offensichtlich nicht kann. Dann nämlich hätte er gemerkt, dass ich es nicht anzweifele, sondern in hinterfragt habe. Wahrscheinlich kennt er aber noch nicht mal den Unterschied.

Für Anzweifeln brauch man ja Eckdaten, die ja nicht gegeben sind... Dieser Mann ist schon irgendwie merkwürdig. Aber ich hab ihn ja jetzt auf dem Zettel und werden jeden Post von ihn fachlich in Stücke reißen. Hat sich jetzt bei mir verdient.

Wenn er sich für seine Beleidigung entschuldigt, werde ich aufhören, öffentlich darzulegen, dass er nur Mist postet. Aber ist ja nicht der erste Post dieser Art vom ihm. Schau Dir mal sein Profil.

Beste Grüße

Du hast Ihn nicht Frage gestellt, dass hat hier wer anders für dich getan, aber du findest das ganz sicher nicht ungeil.

Und das ist meine Meinung, ob dir die nun gefällt oder nicht, ist egal, du wirst diese nicht ädern können.

Es ändert aber nicht daran, dass du den SV und den Anwalt beauftragt hast.

Es ändert auch nichts daran, dass die oberschlauen Ratschläge vom Überflieger Phaeton hier bestenfalls in seiner -und meintewegen auch in deiner- Phantasie zum Erfolg führen.

am 2. Mai 2014 um 17:50

wieder mal ein überschlauer Spruch.

Bist Du eigentlich ausschließlich ein Maulheld, oder kommt auch irgendwann mal ein Fünkchen Substanz

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Aber ich hab ihn ja jetzt auf dem Zettel und werden jeden Post von ihn fachlich in Stücke reißen. Hat sich jetzt bei mir verdient.

Was willst du ???

Ich lach mich schlapp....:D

 

 

 

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Du hast Ihn nicht Frage gestellt, dass hat hier wer anders für dich getan, aber du findest das ganz sicher nicht ungeil.

Und das ist meine Meinung, ob dir die nun gefällt oder nicht, ist egal, du wirst diese nicht ädern können.

Es ändert aber nicht daran, dass du den SV und den Anwalt beauftragt hast.

Es ändert auch nichts daran, dass die oberschlauen Ratschläge vom Überflieger Phaeton hier bestenfalls in seiner -und meintewegen auch in deiner- Phantasie zum Erfolg führen.

Danke fürs Gespräch!

am 2. Mai 2014 um 17:57

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Aber ich hab ihn ja jetzt auf dem Zettel und werden jeden Post von ihn fachlich in Stücke reißen. Hat sich jetzt bei mir verdient.

Was willst du ???

Ich lach mich schlapp....:D

sehen wir ja dann wenn du im Forum weinerlich in der Ecke sitzt. Ich reiche Dir dann - weil ich so nett bin - ein virtuelles Taschentuch..

am 2. Mai 2014 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von LadyCharon

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Du hast Ihn nicht Frage gestellt, dass hat hier wer anders für dich getan, aber du findest das ganz sicher nicht ungeil.

Und das ist meine Meinung, ob dir die nun gefällt oder nicht, ist egal, du wirst diese nicht ädern können.

Es ändert aber nicht daran, dass du den SV und den Anwalt beauftragt hast.

Es ändert auch nichts daran, dass die oberschlauen Ratschläge vom Überflieger Phaeton hier bestenfalls in seiner -und meintewegen auch in deiner- Phantasie zum Erfolg führen.

Danke fürs Gespräch!

wenn Du noch fragen hast, die fachlich versiert beantwortet werden sollen, kannst du weiterhin mir pmen. Dann müssen wir uns nicht mit dem kasper auseinander setzen.

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

mal n kurze andere Frage: von wem wurde der SV beauftragt?

...

500€ scheint mir doch argwenig.

 

Weitere Frage an die kollegen:

Gibt es jetzt nicht aktuell ein neues Urteil - habs gerade nicht im Kopf - dass 133% Grenze unbeschadet von höheren Reparaturkosten und dem Aufsuchen einer günstigen WS gilt? Oder anders: Hat er nicht trotzdem Anrecht auf 1,3(3) x den WBW, wenn er - wenn auch in einer anderen WS - fach- und sachgerecht reparieren lässt?

 

Ich geh zwischenzeitlich mal auf die Suche :-)

Der Auslöser der ganzen Diskussion hier ist dieser Beitrag und, sorry, der ist und bleibt abwegig.

 

Wenn ein SV Rep-Kosten kalkuliert, die beim vierfachen  WBW liegen, ist jede Sekunde, die man sich mit der 130% Prozent Regel beschäftigt, reine Zeitverschwendung.

 

Die Reparatur ist unwirtschaftlich und kann auch nicht schöngerechnet werden, denn jede Korrektur der Werte würde unweigerlich in einen Prozess führen.

 

Kein Versicherer würde das außergerichtlich akzeptieren. Warum auch?

 

Hältst Du das dann für einen guten Tipp für die TE, die einfach nur wissen wollte, ob sie den Schaden hier fiktiv abrechnen kann und was sie bekommt?

 

Ich nicht...

 

Zum Glück ist die TE anwaltlich beraten. Da wurde ihr ja gesagt, was Sache ist.

am 2. Mai 2014 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

mal n kurze andere Frage: von wem wurde der SV beauftragt?

sag mir mal bitte die eckdaten des fzg. :

Hersteller

typ:

baujahr

tachostand

ausstattung grob wenn Du weist.

zustand (objektiv!!!)

500€ scheint mir doch argwenig.

wieso muss ich mich hier eigentlich selbst zitieren????

Wo ist denn hier der Tipp? Ich habe lediglich gesagt, dass ich es für wenig halte???

Und damit hast du bei der (nicht bös gemeint) ahnungslosen Themenstarterin Begehrlichkeiten geweckt was auch normal ist wenn man heutzutage irgendwo noch nen € extra sieht.

Der Delle hat das erkannt und Klar gestellt, also würde ich dir empfehlen mal einfach die Füße wieder etwas ruhiger werden zu lassen.

Im übrigen kann ich dir, aus der jetzigen Sicht der Dinge, schon mal Bescheid geben wer sicher nicht "in der Ecke sitzt und weint"

Das ist jetzt mal meine Meinung als User, nicht das es da zu Missverständnissen kommt.

Als Moderator bitte ich alle darum mal etwas zu entspannen. Danke :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 10. Mai 2014 um 9:20

Warum will der RA nun einen Ankaufsschein, wenn das Auto doch nicht verkauft wird und ich seit Anfang an nur WBW-Restwert will? Ich dachte ich bin zum Verkauf nicht verpflichtet?

Da musst Du schon den RA fragen.

Gruß

Peter

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