ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wirtschaftlicher Totalschaden - Anwalt unfähig

Wirtschaftlicher Totalschaden - Anwalt unfähig

Themenstarteram 10. Juli 2018 um 8:07

Hallo,

ich habe ein Problem bezüglich der Abbrechnung eines unverschuldeten KFZ Unfall. Zuerst einmal zu der Vorgeschichte. Ich hatte ca Ende Mai einen Unfall an der ich wie gesagt unverschuldet war. Ich habe dannach ersteinmal einen Anwalt kontaktiert. Dieser empfiel mir das ich zu einem Gutachter gehen soll, was ich auch unverzüglich auch gemacht habe. Laut dem Gutachter ist mein Auto(BWM 118d Baujahr 2006) ein wirtschaftlicher Totalschaden. Im Anhang findet ihr Auszüge aus dem Gutachten. Auch habe Auszüge aus dem Schreiben von meinem Rechtsanwalt und die Antwort der Gegenseite hinzugefügt.

Das Gutachten wurde innerhalb von 2 Tagen an meinen Rechtsanwalt per E-Mail versendet. Ich habe dannach erstmal 2 Wochen gewartet, weil ich gedacht hatte, das der Anwalt schon die Regulierung macht. Nach ca 3 Wochen bekam ich eine E-Mail von meinem Rechtsanwalt, mit der Frage, wann er das Gutachten bekommen wird. Ich habe dann gesagt, sie haben es schon vor ca 2-3 Wochen per E-Mail bekommen,was dieser erstmal verneint hat. Ich habe es dann nach 3 Wochen nochmals per E-mail zu gesendet. Nach ca 3 Tagen hat der Anwalt dann mich angerufen und meinte, ob ich mein Auto reparieren lassen oder das Geld ausbezahlt haben will. Ich meinte dann das es ja als wirtschaftlicher Totalschaden vom Gutachter bestimmt wurde, und so eh nicht repariert werden kann. Dieser verneinte es. Ich habe dannach erstmal gesagt, ich will nicht reparieren und habe mich nochmals im Internet informiert und auch den Gutachter kontaktiert. Dieser meinte das es aufjedenfall wirtschaftlicher Totalschaden ist. Ich habe dannach nochmals meinen Anwalt kontakiert und es ihm nochmals erklärt. Er meinte dann er könne den Restwert nicht miteinbeziehen(???). Ich habe darauf bestanden es als wirtschaftlicher Totalschaden abbrechnen zu lassen. Er meinte dannach im Telefongespräch "Er wird es nochmals rechnen". Nach ca 1 Woche bekam ich eine email wo er noch immer daraufbestand es als "Nicht wirtschaftlucher Totalschaden" berechnen zulassen.

Ich habe dannach unverzüglich meinen Gutachter kontaktiert, dieser hat dann selber meinen Anwalt kontaktiert. Nach dem Gutachter es ihm nochmals erklärt, dass wenn Wiederbeschaffungswert - Restwert < Brutto Reperaturkosten ist, das es dann wirtschaftlicher Totalschaden ist. Nach hin und her hat er dann so abgerechnet aber meinte dann am Telefon "er ist sich nicht sicher, ob die andere Seite" das so akzeptiert. Er hat dann das Schreiben an die Gegenseite versendet(Auszüge Anhang). Ca vor einer Woche kam jetzt von der Gegenseite die Anwort. Diese haben auch nach Reperaturkosten abgerechnet. Mein Gutachter sagt noch immer, es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden, was nach laut Internet Recherchen auch der Fall ist. Er meinte der Anwalt ist einfach unfähig und hat keine Ahnung.

Nochmals zu den Zahlen laut Gutachter:

Reparaturkosten:

Reparaturkosten ohne MwSt. 4.115,90 €

19 % MwSt. aus den Reparaturkosten 782,02 €

Reparaturkosten incl. 19 % MwSt. 4.897,92 €

Wiederbeschaffungswert + Restwert:

Wiederbeschaffungswert (incl. 19% MwSt.) 5.450,00 €

Restwert (incl. 19 % MwSt.) 1.200,00 €

Sprich ich hätte eigentlich 4250€ bekommen müssen+Nutzungsausfallentschädigung und nicht 4115€. Mir geht es ja nicht um die 100€. Eher das ich so höchstwahrscheinlich kein Nutzungsausfallentschädigung bekomme(14*50€=700€). Bezüglich Nutzungsausfall habe ich ein Auszug aus dem Schreiben der Gegenseite hinzugefügt. Mein Gutachter meint Nutzungsausfall bekomme ich wohl dann nur wenn ich das Auto repariere. Die Anwaltkanzlei hat mir gestern diese email zugeschickt:

Sehr geehrter Herr XXX,

 

in Ihrer Verkehrsunfallsache hat die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage des beigefügten Schreibens zunächst 4.633,44 € bezahlt.

 

Hierauf entfallen 492,54 € auf Rechtsanwaltskosten, den Restbetrag von 4.140,90 € würden wir gerne an Sie weiterleiten.

 

Hierzu benötigen wir Ihre Bankverbindung. Teilen Sie diese bitte schnellstmöglich mit.

 

Mein Kollege XXXX befindet sich derzeit im Urlaub. Er wird sich wegen Ihrer restlichen Ansprüche nach seiner Urlaubsrückkehr der Sache wieder annehmen.

---------------------------------

Sprich mein Anwalt ist zurzeit im Urlaub und wird sich im Anschluss noch um die restlichen Ansprüche kümmern. Aber es wird laut meinem Gutachter wohl keinen Nutzungsausfallentschädigung geben, da hier auf Reparaturkosten berechnet wird, was aber vollkommen falsch ist. Was ich noch erwähnen will, mein Auto wurde vom Gutachter auch als " nicht verkehrsicher" bestimmt. Ich habe leider hier einen sehr schlechten Anwalt bekommen, der 1. keine Ahnung von der Materie hat und 2. auch sich immer sehr viel Zeit lässt. Wie sollte ich am besten vorgehen? Alles so hinnehmen und auf die Nutzungsausfallentschädigung draufscheißen? Die 700€ würden mir zurzeit finanziell schon helfen. Mein Gutachter meinte, ich soll dem Anwalt druckmachen. Aber wie soll das funktionieren, wenn der Anwalt schon vorab skeptisch war, ob es als "wirtschaftlicher Totalschaden" erkannt wird. Es tut mir leid, das ich soviel geschrieben habe.

Beste Antwort im Thema
am 10. Juli 2018 um 16:57

Versteh ich aber richtig...

Du sagst deinem Anwalt der Wagen ist nicht zu reparieren...

Dein Gutachter sagt der Wagen ist nicht verkehrssicher...

Dann ist es plötzlich nur ein Blechschaden...

Du fährst munter mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug durch die Lande...

Aber dein Anwalt ist hier der Unfähige?? Ist klar...

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Ich denke der letzte Satz beschreibt auch den Grund, wieso du deinen Anwalt als "unfähig" betitelst. Ist nicht böse gemeint, aber zu dem Thema findet man 100.000 Threads hier und ca 1.000.000.000.000 Berichte/Erklärungen im Internet.

Zitat:

@Stevv schrieb am 10. Juli 2018 um 11:04:45 Uhr:

Wie jetzt? Laut Versicherung bekomme ich ca 4150€. Ihr redet aber einmal von 5500 WBW? und 4000€+Mwst?

Ich versteh garnichts mehr....

Du kannst dein Auto ohne Reparatur für 1.200 EUR verkaufen lt. Gutachten. Das macht zusammen mit dem Geld der Versicherung 5.350 EUR für den Kauf eines Ersatzfahrzeugs.

Themenstarteram 10. Juli 2018 um 9:39

Es gibt im Internet viele Fälle, wo eindeutig steht: wenn Wiederbeschaffungswert – Restwert < Reparaturkosten das es dann ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Diese 130% Regulierung kommt doch dann erst wenn ich es reparieren haben wollte. Aber das ist in diesem Fall nicht. Siehe:

https://www.finanztip.de/totalschaden-restwert-unfall/

Zitat:

@Stevv schrieb am 10. Juli 2018 um 11:04:45 Uhr:

Wie jetzt? Laut Versicherung bekomme ich ca 4150€. Ihr redet aber einmal von 5500 WBW? und 4000€+Mwst?

Ich versteh garnichts mehr....

Du bekommst 4150€ von der Versicherung,

zusätzlich 1200€, wenn Du das Fahrzeug an den im Gutachten genannten Aufkäufer verkaufst.

Sag doch einmal mal klipp und klar, was du eigendlich willst, wirtschaftlicher Totalschaden hin oder her.

Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass

.. du NICHT reparieren willst, weil Diesel=blöd für dich ist.

.. du, verständlicherweise, das maximale an Budget rausholen willst.

Also:

Du bekommst jetzt die 4115€ von der Versicherung bzw. deinem Anwalt. DAZU kommt nochmal der Restwert, WENN du dein Fahrzeug an den im Gutachten erwähnten Händer verkaufst. Das sei dir auch angeraten, denn mehr wird dir privat wahrscheinlich auch keiner bieten.

Damit ergibt sich die stolze Summe von 4115+1200€, mit der du dir ein neues Fahrzeug kaufen kannst.

Wenn du bei einem Händler kaufst (und somit die Mehrwertsteuer auch anfällt), kannst du die Rechnung bei der Versicherung einreichen und du bekommst nochmal die Mehrwertsteuer von den 4115€, sofern diese summe Anfällt. Sonst maximal den Betrag, den du gezahlt hast.

Das sollte eigendlich garnicht so schwer zu verstehen sein.

Was du noch machen könntest: Nur den Betrag von 4115€ nehmen und das Fahrzeug mit Teilen vom Schrotti selbst günstig reparieren. Wir kennen ja den Schaden nicht. Von der Höhe her kann es sowohl ein (großer) Blechschaden sein als auch ein Schaden, der komplett durch Träger durchgeht. Blechschäden lassen sich günstig Austauschen, der Rest eher nicht und schon garnicht als Laie.

Themenstarteram 10. Juli 2018 um 10:28

Wie schon erwähnt kann ich mir zurzeit eigentlich kein neues Auto leisten. Es hört sich vielleicht komisch an, aber dieser Unfall ist mir entgegengekommen. Ich kann mit dem Geld andere kosten erstmal abdecken. Der Unfall ist links hinten. Auf dem ersten Blick sieht es eher nur nach einem Blechschaden aus. Ich bin mit dem Auto auch bis jetzt gefahren und hatte keine Probleme. Tüv hat das Auto bis November. Vielleicht bekomme ich auch kein Tüv mehr. Eigentlich wollte ich die Delle(Mittel-Groß) eventuell ausbeulen lassen. Was mich denke ich ca dann nur 500-700€ kosten würde. Das Auto wollte ich dann solange wie möglich fahren um im Anschluss dann mir ein neues zu holen. Daher wollte ich wie oben erwähnt das maximale rausholen.

Wie es aussieht ist egal, was steht denn im Gutachten?

Von der Ansicht, das "Unfallgeld" und gegebenfalls die Nutzungspauschale für was anders zu Nutzen als für deine Reduzierung des Schadens halte ich für Überdenkenswert.

Es ist schade, dass hier immer wieder unnötigerweise noch mehr Verwirrung gestiftet wird!

Zu den Fakten:

Es liegt definitiv kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, der Gutachter liegt falsch!

Du hast im Grunde drei Möglichkeiten der Vorgehensweise. Von Deiner Wahl hängt ab, wer wie viel zahlen muss.

1. Du lässt vollständig reparieren. Versicherung zahlt Bruttoreparaturkosten (ca. 4.898,-).

Zusätzlich Nutzungsausfallentschädigung für Die Dauer der Reparatur + ca. 5 Tage.

2. Du kaufst ein anderes Fahrzeug für mind. 5.450,-, egal ob beim Händler oder von Privat.

Restwertkäufer zahlt 1.200,-. Versicherung zahlt 4.116,- + 134,- MwSt.

Nutzungsausfallentschädigung für 14 Tage.

3. Die von Dir bevorzugte Möglichkeit. Du lässt teilreparieren und die Verkehrssicherheit herstellen und fährst Dein Auto weiter.

Versicherung zahlt 4.116,- + die auf die Reparatur angefallene MwSt.

Nutzungsausfallentschädigung für Die Dauer der Reparatur + ca. 5 Tage.

Du hast die Wahl....

Tja … was es alles gibt!

Der Unfall kommt Dir eigentlich entgegen, weil Du jetzt das Geld der Vers.-Zahlung

für anderes hernehmen kannst, was Du sonst nicht gehabt hättest.

Und jetzt kannst Du Dir aber kein anderes Auto anschaffen, weil kein Geld.

Es wäre jetzt natürlich wünschenswert für Dich, dass Du eine Nutzenausfall-Pauschale

von 50,- € tägl. bekommst und zwar so lange bis Du Dir davon ein anderes Auto

kaufen kannst.

Habe ich Dich richtig verstanden?

Im Grunde steht dir der Mietwagen respektive der Nutzungsausfall zu, wenn du kein Fahrzeug hast, da entweder Reparatur oder Neubeschaffung. Falls dein Auto aber fahrbereit ist, hast du doch gar keinen Schaden wegen Nichtnutzbarkeit des Fahrzeugs...

am 10. Juli 2018 um 16:57

Versteh ich aber richtig...

Du sagst deinem Anwalt der Wagen ist nicht zu reparieren...

Dein Gutachter sagt der Wagen ist nicht verkehrssicher...

Dann ist es plötzlich nur ein Blechschaden...

Du fährst munter mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug durch die Lande...

Aber dein Anwalt ist hier der Unfähige?? Ist klar...

...manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. ..:o :eek: ...

Der Anwalt hat recht: Erst mal Ab in den Urlaub ;) :D :D :p

Zitat:

@zille1976 schrieb am 10. Juli 2018 um 18:57:38 Uhr:

Versteh ich aber richtig...

Aber dein Anwalt ist hier der Unfähige?? Ist klar...

Jep, so ungefähr. Den Gutachter würde ich auch gerne mal kennen lernen, dem fehlen völlig die Grundkenntnisse von Reparaturschaden, Totalschadenabrechnung bei fiktiver Regulierung, 130%-Regelung usw.. - sofern der TE das überhaupt alles richtig verstanden hat.

Würde mal in Ruhe einen Abend im Internet mal auf die Suche nach "Regulierung Haftpflichtschaden" gehen.

Wenn weiterfahren: Was ist Ursache für "nicht verkehrssicher"? Reifen? Rückleuchte? Wenn nur Kleinigkeit dann die reparieren und offiziell vom Gutachter "Reparaturbestätigung für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit" verlangen und dem guten Anwalt geben den du hast. Der weiß dann schon was zu tun ist. Stichwort höhere Restwertgebote der Versicherung die noch kommen können, Repkosten netto > WBW-Restwert, ...

@Moers75

Jep, so ungefähr. Den Gutachter würde ich auch gerne mal kennen lernen, dem fehlen völlig die Grundkenntnisse von Reparaturschaden, Totalschadenabrechnung bei fiktiver Regulierung, 130%-Regelung usw.. - sofern der TE das überhaupt alles richtig verstanden hat.

 

und erst Recht bei der Restwertermittlung, einfach nur gruselig wie der sein eigenes Gutachten ad absurdum stellt...:(

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Wirtschaftlicher Totalschaden - Anwalt unfähig