Wirtschaftlicher Totalschaden & Abwrackprämie?
Hallo,
ich habe ein Fahrzeug (12 Jahre Opel Astra, 54000Km) mit dem ich vorletzt Woche einen Unfall hatte. Der Unfallschuldige ist die gegnerische Partei, da Ihr Client bei rot über eine Ampel gefahren ist, und ich ihn voll erwischt hatte.
Der Gutachter, den meine Versicherung bestellt hatte, hat Repararturkosten von 8500€ bescheinigt und einen Wiederbeschafungswert des Fahrzeuges von 3300€. Als Restwert wurde im Gutachten 0€ bescheinigt.
Frage :
1. Bekomme ich nun von der gegnerischen Versicherung den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert 3300€ - 0€ ist 3300€?
2. Bleibt das defekte Fahrzeug in meinem Besitz, um damit noch die Abwrackprämie erhalten zu können, wenn ich einen neuen Wagen kaufe?
Danke.
Beste Antwort im Thema
Die "Umweltprämie" hat nichts mit dem Wiederbeschaffungswert oder dem Restwert zu tun.
Es ist, wie gesagt eine "Prämie", die für Autos gezahlt wird, welche die gesetzlichen Anforderungen zur Entsorgung erfüllen.
Das Auto ist und bleibt dein Eigentum und du , HPeters bestimmst, was damit passiert und kein anderer.
Maßgeblich für dich ist, der von deinem Sachverständigen ermittelte Wiederbeschaffungswert und auch dessen Restwert.
Das dieser aufgrund der hier vorliegenen Zahlen mit 0 Euro beziffert wird, verwundert derzeit nicht. Ich vermag auch nicht zu glauben, dass dir die Versicherung hier ein höheres Gebot vorlegen wird.
Gruß
Delle
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Die Marktlage ist im Moment so, dass die Autoverwerter keine (älteren) Fahrzeuge mehr für Geld annehmen. Die Lager sind voll und Teile für einen 12 jahre alten Opel Astra kaum bis gar nicht am Markt abzusetzen.Der Preis für eine Tonne Schrott ist dramatisch gesunken in der letzen Zeit.
Die Schreder laufen Tag und Nacht. Wenn das hier so weitergeht, dann mus für Altmetall sogar noch etwas gezahlt werden.
Und auch auf den Restwertmarkt hat mittlwerweile enorme Auswirkungen.
Deswegen wäre ich hier vorsichtig von einer "unseriösen" Restwert- Ermittlung zu sprechen.
Und noch einmal:
Die Prämie hat nichts mit dem Restwert zu tun und das sie als Restwert berücksichtigt wird ist völliger Nonsen.
Im übrigen kan es dem TE völig egal sein, er kann sich auf das Gutachsen seines SV verlassen und danach handeln.
Und wenn die Versicherung anderer Meinung wäre, dann müsste Sie sich an den SV wenden und das mit dem klären, Stichwort Werkvertrag gemäß § 631 ff BGB mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
@TE
lass dir hier keine Märchen erzählen, du brauchst keine Angst zu haben, das der RW mit der Prämie gleichgesetzt wird.Gruß
Delle
Hallo,
um auf die Problematik mit dem Restwert zu kommen. Nicht korrekt heißt nicht unseriös, denn in der Tat werden noch verunfallte Fahrzeuge umgesetzt - jedenfalls in NRW - daher bin ich etwas überrascht, dass kein Restwert angesetzt wurde. Wie dem auch sei!
Die Problematik mit der Umweltprämie widerrum ist nicht so einfach als "Märchen" abzutun, denn so klar wie das hier geschildert wird ist es m.E. nicht. Denn der Geschädigte wäre nach dem Unfall bessergestellt als vor dem Unfall (3300 € + 2500 € vs. 3300 € Verkauf des Fahrzeugs vor dem Unfall vs. 2500 € Umweltprämie). Daher würde ich dies vor der Verschrottung mit einem Rechtsanwalt klären!
Gruß'!
Na, dann ruf doch mal ein paar von eueren Verwertern nächst Woche einfach mal an und frag nach, was Sie in diesen Fall für ein solches Fahrzeug geben geben würden.
Selbst in den Restwertbörsen gibt es maximal noch 40 Euro für so etwas !
Und die werden auch noch von den Börsenbetreibern subventioniert, damit überhaupt noch ein Geschäft zustande kommt......
Und wenn man dann noch überlegt, dass diese Fahrzeuge irgendwann einmal mit Sammeltransportern abgeholten werden und dagegen noch die Standkosten rechnet, ist ein Restwert von 0 Euro durchaus realistisch entgegen deiner Behauptung "nicht korrekt ermittelt" um dich mal wörtlich zu zitieren (kommt aber auf das selbe raus im Resultat).
Im übrigen ist der Geschädigte durch den Unfall auch nicht besser gestellt, er bekommt seinen Schadenersatz, mehr nicht.
Es auch nicht Aufgabe des KFZ- Sachvertändigen sich darüber Gedanken zu machen.
Es geht dich als KFZ- Sachverständigen überhaupt nichts an, was der Geschädigte nach dem Ereignis mit seinem Fahrzeug macht und somit ist die Prämie bei der RW- Ermittlung ohne Bewandtnis. Der Restwert ist nach wie vor am regionalen Markt zu ermitteln.
Aus, Punkt und fertig.
Im übrigen ist mir und auch meinen hier im Umfeld tätigen Kollegen noch nicht ein Fall bekannt, wo dein "Szenario" eingetreten ist.
Auch den hier schreibenden Versicherungsprofis, die jeden Tag Schadenfälle regulieren noch nicht.
Und damit du sieht, dass du hier eigentlich über ungelegte Eier sinnierst, Click mal auf die Verlinkung.
Aber evtl. kommt ja die Pfefferminzia Butterblume Versicherung auf die Idee und fängt damit einen Rechtssreit an.
Nur das ist hier völig Wumpe und hat den TE auch nicht zu Interessieren.
Und der von dir empfohlene Rechtsanwalt hat hier eigentlich nur eine Aufgabe:
Die Ansprüche des TE aus seinem in Auftrag gegebenen Gutachten gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Oder soll er vielleicht bei der Versicherung anrufen und nachfragen, oder der TE das Auto verschrotten darf.....?
Alles andere wäre Absurd.
Gruß
Delle
http://www.autohaus.de/...ltpraemie-bei-schadenregulierung-807578.html
Zitat:
Original geschrieben von Fenerbahceli06
Der Restwerst ist jedoch nicht korrekt ermittelt worden - egal wie groß der Schaden ist -, denn die einzelnen Komponenten (Motor, Getriebe, *Airbag etc.) haben einen, wenn auch geringen, Marktwert. Daher wäre ich vorsichtig das Fahrzeug für 0,- € zu veräußern, wird Schwierigkeiten seitens der zu regulierenden Versicherung bringen.
*und auch dazu noch ein Hinweis.
Bei Airgabs und Gurtstraffern handelt es sich um pyrotechnische Gefahrstoffe, sie unterliegen den Sprengstoffgesetz hier §14.
Gebrauchtteile dürfen nicht nicht wieder in den Handel gebracht werden, dass hat der Gesetzgeber verboten.
Dem zu Folge sind diese Komponenten, zumindest bei einer korrekten Restwertermittlung unter dem Aspekt der weiteren Verwertung als Wertlos anzusehen.
Sie müssen fach- und sachgerecht entsorgt werden.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Fenerbahceli06
Daher würde ich dies vor der Verschrottung mit einem Rechtsanwalt klären!
Gruß'!
Ja, ja, der gute ab zum Anwalt Button, wo ist er geblieben? 😁
Gruß
Frank
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Na, dann ruf doch mal ein paar von eueren Verwertern nächst Woche einfach mal an und frag nach, was Sie in diesen Fall für ein solches Fahrzeug geben geben würden.Selbst in den Restwertbörsen gibt es maximal noch 40 Euro für so etwas !
Und die werden auch noch von den Börsenbetreibern subventioniert, damit überhaupt noch ein Geschäft zustande kommt......
Und wenn man dann noch überlegt, dass diese Fahrzeuge irgendwann einmal mit Sammeltransportern abgeholten werden und dagegen noch die Standkosten rechnet, ist ein Restwert von 0 Euro durchaus realistisch entgegen deiner Behauptung "nicht korrekt ermittelt" um dich mal wörtlich zu zitieren (kommt aber auf das selbe raus im Resultat).
Im übrigen ist der Geschädigte durch den Unfall auch nicht besser gestellt, er bekommt seinen Schadenersatz, mehr nicht.
Es auch nicht Aufgabe des KFZ- Sachvertändigen sich darüber Gedanken zu machen.
Es geht dich als KFZ- Sachverständigen überhaupt nichts an, was der Geschädigte nach dem Ereignis mit seinem Fahrzeug macht und somit ist die Prämie bei der RW- Ermittlung ohne Bewandtnis. Der Restwert ist nach wie vor am regionalen Markt zu ermitteln.
Aus, Punkt und fertig.
Im übrigen ist mir und auch meinen hier im Umfeld tätigen Kollegen noch nicht ein Fall bekannt, wo dein "Szenario" eingetreten ist.
Auch den hier schreibenden Versicherungsprofis, die jeden Tag Schadenfälle regulieren noch nicht.
Und damit du sieht, dass du hier eigentlich über ungelegte Eier sinnierst, Click mal auf die Verlinkung.
Aber evtl. kommt ja die Pfefferminzia Butterblume Versicherung auf die Idee und fängt damit einen Rechtssreit an.
Nur das ist hier völig Wumpe und hat den TE auch nicht zu Interessieren.
Und der von dir empfohlene Rechtsanwalt hat hier eigentlich nur eine Aufgabe:
Die Ansprüche des TE aus seinem in Auftrag gegebenen Gutachten gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Oder soll er vielleicht bei der Versicherung anrufen und nachfragen, oder der TE das Auto verschrotten darf.....?
Alles andere wäre Absurd.
Gruß
Delle
http://www.autohaus.de/...ltpraemie-bei-schadenregulierung-807578.html
Hallo Delle,
nicht überhitzen, sollte eine sachliche Diskussion bleiben!
Ich habe in der vergangen Woche noch für drei Fahrzeuge Golf 3 15 Jahre und Astra 13 Jahre Reswertangebote über 150 Euro bekommen. Daher ist es interessant, dass es relative regionale Unterschiede gibt.
In der Tat spielt das weitere Verfahren des Auftraggebers für den Sachverständigen keine Rolle, jedoch ist es für mich ebenfalls von Interesse wie die Auffassung der Versicherung bei der Abwicklung von Totalschäden im Zusammenhang mit der Umweltprämie ist. Daher danke ich für den Link, der Artikel beschreibt den Standpunkt der Versicherer eindeutig.
Die Rolle des Rechtsanwaltes beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Durchsetzung der Schadensersatzansprüche ausschließlich aus dem Gutachten. Vielmehr sollte der Anwalt die To-Do's im Rahmen der Abwicklung aufzeigen (Aufklärung der Rechte/Pflichten des Geschädigten und der regulierenden Versicherung, Nutungsausfall/Mietwagen, Ab-/Anmeldung etc.).
Gruß
Ich mache das hier nur Ehremamtlich, Hauptberuflich verkaufe ich Rheumadecken auf Kaffeefahrten.
Willste auch eine?, ich mache dir ein günstiges Angebot.........😁
Heißgelaufen bin ich auch noch nicht, bestenfalls mal warmgelaufen 😉
Aber nun mal Spass beiseite.
Es gibt sicher regionale Unterscheide beim Restwert, dass liegt ja auch irgendwie in der Natur der Sache.
Vor einem Jahr hab ich noch rumgetönt RW 0 Euro, nein den gibt es nie im Leben, für eine Tonne Schrott gibt es 160 Euro (!)
Mittlerweile brauch ich bei unseren Aufkäufern gar nicht mehr anrufen. Ist ja auch irgendwie logisch. Warum sollen die sich für einen 13 Jahre alten Golf oder Opel noch etwas auf Lager legen, wenn Sie es nicht weiterverkaufen können.....😕
Hier bei uns gehen die Autos teilweise so in die Presse, wie Sie angeliefert werden (kein Scherz jetzt). da wird gar nix mehr ausgebaut, bestenfalls noch das Radio.
Wenn man einen Restwert realisieren kann, ist das ja auch OK, aber der muss dann auch "Echt" sein. Und das ist wohl überwiegend nicht mehr der Fall. Bestenfalls gesteuert wird er, wie schon beschrieben von einigen "Restwert- Unternehmen", bei denen langsam die "Luft dünne" wird..........😉
Die Versicherungen machen sich wegen der paar Kröten nicht heiß. Das Thema ist zum Jahresende sowies durch und da werden mit Sicherheit keine Prozesse mehr geführt.
Aber interessant wird es sein, wie es in 2010 weitergeht.
In diesem Sinne Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Ich mache das hier nur Ehremamtlich, Hauptberuflich verkaufe ich Rheumadecken auf Kaffeefahrten.Willste auch eine?, ich mache dir ein günstiges Angebot.........😁
Delle
Gibt es auch Kaffee zu der Rheumadecke? 😁
Schau'n wir mal nach der Wahl.
Gruß
Frank, hey das reimt sich ja.
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Gibt es auch Kaffee zu der Rheumadecke? 😁
Schau'n wir mal nach der Wahl.
Gruß
Frank, hey das reimt sich ja.
nein, aber eine Flasche Klosterfrau Melissengeist, die würde ich dir als Stammuser hier noch mit auf das Paket legen.
Alles zusammen für 700 Euro. Na Fank, ist das ein Angebot ? Da muss man doch zuschlagen....😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
nein, aber eine Flasche Klosterfrau Melissengeist, die würde ich dir als Stammuser hier noch mit auf das Paket legen.
Alles zusammen für 700 Euro. Na Fank, ist das ein Angebot ? Da muss man doch zuschlagen....😁
Gruß
Delle
Ist das der Klosterfrau Melissengeist durch den man 0,4 Promille bekommt wenn man die Knie einreibt?
Dann nehme ich den. Gib mir deine Fax-Nr. und ich faxe dir die Kohle.
Ach sehe gerade dein Post ist ja für Fank. Bin ich gar nicht.
Gruß
Frank, ohne Rheumadecke, Kaffee und Klosterfrau Melissengeist aber mit Weizen. 😁