Wirtschaftlicher Totalschaden: Abrechnung auf Gutachtenbasis und trotzdem reparieren?

Guten Abend.

Hatte einen Unfall mit Totalschaden und die Reparaturkosten laut Gutachten liegen über 130% über dem Wiederbeschaffungswert. Ich will daher auf Gutachtenbasis abrechnen, d.h. Wiederbeschaffungswert minus Restwert und das Auto dann "privat" dennoch reparieren lassen.

Frage: Das muss ich der gegnerischen Versicherung doch nicht irgendwie anzeigen, oder? Ich meine, ich kann entscheiden, auf Gutachtenbasis abzurechnen und was ich dann mit dem Auto mache, ist meine Sache.

Richtig?

Danke Euch, schönen Abend!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von zappie



Frage: Das muss ich der gegnerischen Versicherung doch nicht irgendwie anzeigen, oder? Ich meine, ich kann entscheiden, auf Gutachtenbasis abzurechnen und was ich dann mit dem Auto mache, ist meine Sache.

Richtig?

Richtig.

Das Auto ist und bleibt dein Eigentum, mit dem du machen kannst, was du willst.

Nach der Totalschadenabrechnung ist die Sache für die Versicherung erledigt.

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Wenn im Gutachten steht, dass das Fahrzeug fahrbereit (und verkehrssicher) ist, dann gibt es Nutzungsausfall nur bei nachgewiesener Reparatur. Wenn dabei der Schaden komplett beseitigt worden ist, gibt es maximal den Nutzungsausfall für die im Gutachten genannte Reparaturdauer.

Bei Teilreparatur wird es allerdings schwieriger...

...mein Auto war nicht verkehrssicher; daher habe ich den Nutzungsausfall für die Wiederbeschaffungsdauer (14 Tage) erhalten.

Steht in dem Gutachten, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fahrbereit und verkehrssicher war?

Ja: kein Nutzungsausfall
Nein: Nutzungsausfall bei Abrechnung WBW-RW maximal für die Dauer der Wiederbeschaffung.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Steht in dem Gutachten, ob das Fahrzeug nach dem Unfall fahrbereit und verkehrssicher war?

Ja: kein Nutzungsausfall
Nein: Nutzungsausfall bei Abrechnung WBW-RW maximal für die Dauer der Wiederbeschaffung.

Im Gutachten steht:

"Verkehrssicherheit: schlepp- bzw. transportfähig"
"Das Fahrzeug war, bezogen auf den besichtigten Schaden, schlepp- bzw. transportfähig."

Und nun? Nutzungsausfall ja, wenn ich Euch richtig verstehe. Habt Ihr vielleicht ein Urteil dazu?

Alles schon mal da gewesen....

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


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Danke. Aber dort war der PKW noch fahrbereit.

Bei mir heißt es schleppfähig. Das ist meiner Meinung nach aber nicht verkehrssicher, oder?!

Hat wer noch eine Idee?

Das Kfz ist doch nicht verkehrssicher, wenn nur schleppfähig, oder?! Die Versicherung stellt sich quer und erstattet den Nutzungsausfall einfach nicht. Ich würde es nun klageweise machen, wenn es Erfolgsaussichten hat.

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von zappie


Hat wer noch eine Idee?

Das Kfz ist doch nicht verkehrssicher, wenn nur schleppfähig, oder?! Die Versicherung stellt sich quer und erstattet den Nutzungsausfall einfach nicht. Ich würde es nun klageweise machen, wenn es Erfolgsaussichten hat.

Danke.

Sorry, dass ich "nerve". Aber hat wer noch eine Antwort oder Idee? Bevor ich nun den Rechtsanwalt aufsuche was mich geld kostet... 😉

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