wirklich Totalschaden, wie abrechnen?

Hallo
als Geschädigter habe ich nun ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung erhalten, die auf Totalschaden abrechnen will, wenn ich mich auszahlen lassen möchte:
Ich versuche es kurz zu machen.
- Unfallgegner hat Schuld, Versicherung bestreitet das nicht
- Sachverständige der Versicherung ermittelt Reparatursschaden € 4.638,- (inkl. Mwst.)
- Restwagenwert 1.400,- (inkl. Mwst.) lt. Gutachten
- Wiederbeschaffungswert € 5.000,- lt. Gutachten „kommt ca. hin“(hab mal bei mobild.de geschaut)
- Wiederbeschaffung 14 Tage, Nutzungsausfall Gruppe E, € 43,-/Tag
Die Versicherung bietet mir eine Abrechnung auf Totalschadensbasis an, oder Reparatur gegen „ordentliche Rechnung“. Ein Bekannter würde mir den Wagen etwas preiswerter richten können, was ich bevorzugen würde. Eine verbleibende Summe bliebe mir zur freien Verfügung, da ja nun Unfallwagen und dafür offenbar keine Extraentschädigung zu bekommen ist (Auto 9 J. alt).

Frage:
Abrechnung auf Totalschadensbasis ? Wagenwert ist aber doch höher, oder?
Ich bin Privatperson, spielt da die Mwst. eine Rolle ?
Dachte jetzt, die 4.638,- bekommen zu können. Evtl. noch Nutzungsausfall, oder?

Ist mein Anspruch bereits irgendwo genau geregelt,
was meint Ihr ?

92 Antworten

Fazit. Von dieser Diskussion konnte man einfach nicht mehr erwarten. Jede Seite argumentiert für sich, ist ja verständlich, die "Bösen" sind immer die anderen Beteiligten - und alle leben im Schnitt ganz gut von ihrer Beteiligung bei der "Umverteilung" von Versichertengelder.

Das Schadenersatzprocedere im Kfz-Schadenbereich gehört dringend reformiert, das ist nicht nur meine feste Überzeugung.

Die Aufzählung derjenigen, die sich da lieber sperren, erspare ich mir.

Zitat:

Wie oft hat man ständig die Firma A, Sachverständiger B und Anwalt C im 3er-Pack....

Das waren noch zeiten als a und b das allein mit den Versicherungen machen konnten.

Re: Dauerdebatte Unfallschaden

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Der Honorarkrieg der HUK-COBURG der seit 10 Jahren tobt wird von den meisten Außenstehenden nicht bemerkt.
(Bitte erspart uns die Bemerkungen Ihr werdet schon zu teuer sein,wir können sie nicht mehr hören)
Sachverständige welche sich sofort unterworfen haben,büßen ungefähr 20% ein. Und jene SV die sich nicht dem Honorardiktat der HUK-Coburg beugen können jedes mal ihr Sachverständigenhonorar einklagen und gewinnen auch den Prozess!
Wir haben Kollegen in den Reihen welche schon über 300 Prozesse führen mussten.
In meinem Büro habe ich über 800 AG Entscheidungen aus dem Umkreis archiviert.
Es wurden also zig tausende Prozesse geführt,welche von der HUK-Coburg verloren wurden.
Vor einigen Wochen hat der BGH den SV bestätigt dass die Abrechnungsmethode OK ist.
Was sagt die HuK-COBURG weiter?
"Wir weichen nicht von unserer Rechtsmeinung ab" und bezahlen wieder nicht, also weiter mit dem Spiel. Die Kosten für so einen verlorenen Prozess ,bei dem im übrigen die Berufung zulässig ist, betragen regelmäßig zwischen
€ 1.200,00 und € 3.000,00.
Meistens lagen die Prozesskosten 15-20x höher als der Streitwert.
Krieg pur ohne Rücksicht auf Verluste!!
Wie steht es da mit dem Gedanken der Versicherten-gemeinschaft.

Dieses habe ich so von Gutachtern und RAen auch schon gehört.

Wenn Kunden von mir mit einem durch einen HuK-Versicherten verursachten Haftpflichtschaden zu mir in das Büro kommen,
bekommen Sie einen Erfahrungsbericht,
einen Gutachternamen
und einen Anwaltsnamen.
Dann läuft Alles in Linie, RA und Gutachter kennen die HuK-Spielchen.
Die HuK ist nicht die einzige, aber wohl die extremste.
So jedenfalls meine beruflichen Erfahrungen.

Falls es Dich tröstet:
Ich bin der Auffassung, dass sich die HUK in Ihrem Expansionskurs verhoben haben könnte.
Zumindest die Krankenversicherung dürfte früher oder später zum Sanierungsfall werden.

Da gibt es auch Versicherer, die erstmal dafür sorgen, dass das Geschädigtengutachten für unbrauchbar erklärt werden kann - wenn dieses im Auftrag des Geschädigten erstellt wurde.
Aber macht nix, der tüchtige, redliche und über den Wolken schwebende SV hat für diesen Fall schon vorgesorgt ...und sich vorsorglich und kenntnisreich sein Honorar bereits gesichert.

Zugegeben, etwas polemisch aber nicht ganz unwahr.

Ähnliche Themen

Es gibt genug Versicherer, die sauber und problemlos regulieren.
Es gibt genug Gutachter, die sauber arbeiten und nicht angreifbar sind.

Und es gibt die schlechten Beispiele - hier wie dort.

Das Problem ist wenn man an die Hyperaktiven Sachbearbeiter gerät, die in Ihrem eifer ihre eigenen Kosten übersehen und 3h an potentiell 60€ Einsparung sitzen,...
Dies ist weder Kundenoerientiert noch Shareholder value, sichert aber den Arbeitsplatz des sachbearbeiters :-)
Bei anderen Fällen hab ich mit dem versicherer jedenfalls recht gute Erfahrungen gemacht (als Unfallgegner - welch Zufall,...)
Ich hab den Eindruck in letzter Zeit wird über alles erstmal gestritten, notfalls vor Gericht. Scheint eine Deutsche Tugend zu sein,...

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Da gibt es auch Versicherer, die erstmal dafür sorgen, dass das Geschädigtengutachten für unbrauchbar erklärt werden kann - wenn dieses im Auftrag des Geschädigten erstellt wurde.
Aber macht nix, der tüchtige, redliche und über den Wolken schwebende SV hat für diesen Fall schon vorgesorgt ...und sich vorsorglich und kenntnisreich sein Honorar bereits gesichert.

Zugegeben, etwas polemisch aber nicht ganz unwahr.

Wie gesagt lasst euch von der versicherung (oder dessen sprachorganen s. o.) nichts einreden und macht von euren festgeschriebenen rechten gebrauch.

Denn sogar falsche Gutachten sind zu bezahlen:

Zitat:

OLG Saarbrücken, Aktenzeichen: 3 U 292/02 - 34, Urteil vom 14.01.2003

Zitat:


Ersatzfähigkeit der Kosten eines nach einem Verkehrsunfall von einem Unfallbeteiligten eingeschalteten Gutachters.

BGB § 249
1. Der Geschädigte hat nach einer verkehrsunfallbedingten Beschädigung seines
Fahrzeugs grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten eines zur
Schadensfeststellung, insbesondere zur Schadenshöhe eingeholten Sachverständigengutachtens.

2. In der Regel besteht ein Rechtschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung derartiger Gutachterkosten. Insbesondere kann der Geschädigte nicht auf das (kostengünstigere) Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen werden.

3. Die Kosten für ein derartiges Gutachten sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten später als unrichtig erweist.

Aus den Gründen: ....

I G N O R E

(wegen Fake-Alarm - richtig oder falsch?)

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


I G N O R E

(wegen Fake-Alarm - richtig oder falsch?)

dann glei noch an fake:

Zitat:

Kurztext: Kosten für einen Sachverständigen sind auch dann zu erstatten, wenn sich das eingeholte Privatgutachten als falsch erwiesen hat.
Kategorie: Fehlerhafte Gutachten
Gericht: KG Berlin
AZ: 12 U 97/01
Datum: 17.03.2003
Text:
„ ... Kosten für einen Sachverständigen die der Geschädigte zur Schadensfeststellung aufwendet sind grundsätzlich auch dann zu erstatten, wenn sich das eingeholte Privatgutachten als falsch erwiesen hat. Die Notwendigkeit sachverständiger Schadensfeststellung hat der Schädiger verursacht, während es dem Geschädigten nach Sinn und Zweck des § 249 S 2. BGB nicht zuzumuten ist, sich auf eine Begutachtung allein durch jenen einzulassen (vgl. Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl. Kap. 4 Rz. 85). Der Schadensgutachter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Geschädigten (OLG Hamm, r+s 1996, 183). Vielmehr ist die sachverständige Schadensfeststellung prinzipiell Teil der vom Schädiger gem. § 249 S. 1 BGB geschuldeten Herstellung, so wie die Kosten der Ermittlung nach § 249 S. 2 BGB zu erstattenden Herstellungsaufwandes Teil desselben sind (Soergel/Mertens, BGB § 249 Rz. 44). Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muss daher der Schädiger tragen, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl kein Verschulden trifft (OLG Hamm, OLGR 1999, 218 m.w.N.). Ein derartiges Auswahlverschulden wird dem Kläger hier aber nicht vorgeworfen. ....“

Ich nehm jetzt mal diesen Thread und nicht den nach 1 1/2 Jahren ausgegrabenen, um kurz MEINE MEINUNG zu "gutachteronline" und "Captain-HUK" kund zu tun:

Die beiden disqualifizieren sich durch ihre Aussagen doch ständig selbst, also warum überhaupt noch darauf eingehen?

Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes wird hier Stimmung gegen die Versicherer gemacht mit dem Ziel, die eigenen Gutachten zu verkaufen!

Laut "gutachteronline" und "Captain-HUK" sind es ja ausschließlch die Versicherer, die wirtschaftliche Interessen haben. Daß "gutachteronline" und "Captain-HUK" nicht uneigennützig arbeiten und selbst massive wirtschaftliche Interessen haben, ist -obwohl sie mit keiner Silbe darauf eingehen- jedem durchschnittlich intelligenten Mitmenschen spätestens klar, seit in diesem Thread als Argument für Ihre "Mission" die Gewinne der Versicherer ins Feld geführt wurden. Die beiden wollen einfach mehr von den Gewinnen abhaben.

Und dann untermauern sie meinen anfangs angeführten Vorwurf, daß sie keinerlei wirtschaftliches Risiko eingehen, da sie das Geld für ihre Gutachten so oder so bekommen (wenn nicht vom Versicherer dann vom Auftraggeber) noch dadurch, daß sie Urteile zitieren, wonach selbst unbrauchbare und falsche Gutachten bezahlt werden müssen?!?! D.h. diese "gottgleichen Samariter" können in ihre Gutachten den größten Unsinn reinschreiben und haben trotzdem Anspruch auf ihr Honorar! Spätestens jetzt müßte bei jedem der Groschen fallen, was die wahre Triebfeder der Beiden ist.

So long.....

@"gutachteronline" und "Captain-HUK": spart Euch Eure Antwort. ich werde nicht darauf reagieren!

Zitat:

Und dann untermauern sie meinen anfangs angeführten Vorwurf, daß sie keinerlei wirtschaftliches Risiko eingehen, da sie das Geld für ihre Gutachten so oder so bekommen (wenn nicht vom Versicherer dann vom Auftraggeber) noch dadurch, daß sie Urteile zitieren, wonach selbst unbrauchbare und falsche Gutachten bezahlt werden müssen?!?! D.h. diese "gottgleichen Samariter" können in ihre Gutachten den größten Unsinn reinschreiben und haben trotzdem Anspruch auf ihr Honorar! Spätestens jetzt müßte bei jedem der Groschen fallen, was die wahre Triebfeder der Beiden ist.

s.o. Gericht: KG Berlin AZ: 12 U 97/01

Zitat:

...Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muss daher der Schädiger tragen...

der schädiger und somit dessen versicherung.

das urteilt dient einzig und allein dazu die rechte von geschädigten zu stärken.

Schusti2./.gutachteronline captain huk

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2


Ich nehm jetzt mal diesen Thread und nicht den nach 1 1/2 Jahren ausgegrabenen, um kurz MEINE MEINUNG zu "gutachteronline" und "Captain-HUK" kund zu tun:

"Und dann untermauern sie meinen anfangs angeführten Vorwurf, daß sie keinerlei wirtschaftliches Risiko eingehen, da sie das Geld für ihre Gutachten so oder so bekommen (wenn nicht vom Versicherer dann vom Auftraggeber) noch dadurch, daß sie Urteile zitieren, wonach selbst unbrauchbare und falsche Gutachten bezahlt werden müssen?!?! D.h. diese "gottgleichen Samariter" können in ihre Gutachten den größten Unsinn reinschreiben und haben trotzdem Anspruch auf ihr Honorar! Spätestens jetzt müßte bei jedem der Groschen fallen, was die wahre Triebfeder der Beiden ist."

Hallo Schusti 2,
ich antworte Dir trotzdem um auch in aller Deutlichkeit klarzustellen wie Unsachlichkeit u. Polemik sich auf den Verstand auswirkt.
Ein halbwegs vernünftiger Mensch mit normaler Schulbildung
wird erkennen,dass hier zitierte Urteile,sofern man sie auch liest u. den Unterschied zwischen Schädiger,Geschädigten u. Sachverständigen kennt, zu Gunsten des Unfallopfers gefällt
wurden.
Zum Verständnis für die Versicherungsleute hier:
Das Unfallopfer ist der Unschuldige!
Die Versicherung muß dem einen Schadenersatz leisten u. nicht umgekehrt.
Der "Unschuldige" muss sich beim Schädiger nicht entschuldigen!
Der "Unschuldige"ist kein Bittsteller!
Der "Unschuldige"hat in erster Linie Rechte!
Der"Schuldige" dagegen Pflichten!
Der "Unschuldige"schädigt nicht die Versicherung!
Der"Schädiger" auch Unfallverursacher genannt ist der "Böse",
der verursacht seiner Versicherung den Schaden!
Es schadet nichts wenn man gewissen Leuten,diese normalerweise bekannten Grundsätze immer wieder erläutert.
Dem Otto Normalverbraucher kann somit auch erklärt werden,dass die Versicherungsbeiträge in erster Linie für den Schadenersatz der "Unschuldigen" da sind und nicht für die Taschen der Herren Raff u. Gier.
Wenn nun ein fehlerhaftes Gutachten von einem SV vorliegt, kann u. wird das dem "Unschuldigen" nicht zur Last gelegt werden.
Dieser "Unschuldige"kann doch gar nichts dafür dass ein SV ein Fehlerhaftes Gutachten erstellt hat.
Aus diesen Gründen muß die Schädigerversicherung auch und das ist jetzt der Knackpunkt ,nur vorerst diese SV-Kosten bezahlen!
Wir "gottgleichen Samariter" in Fachkreisen auch neutrale Kfz.-Sachverständige genannt, werden dann,wenn sich das Gutachten als fehlerhaft erweist zur Nachbesserung aufgefordert, oder bei völliger Unbrauchbarkeit des GA zum Regress herangezogen.
Wir müssen also ,wie jeder Gewerbetreibende auch, für unsere Arbeit garantieren u. bekommen nicht für fehlerhafte Arbeit oder geschriebenen Unsinn noch Geld.
Wer etwas anderes behauptet verbreitet Lügen!!

Wer etwas von Werkverträgen versteht,kann das sicherlich nachvollziehen.
Da m. Meinung nach viele Forumleser eine sachliche Erklärung mehr schätzen als verlogene Polemik ,gehe ich davon aus,dass die "beifallsheischenden Ratschläge" von Schusti2 zukünftig nicht mehr kritiklos übernommen werden.

Die Urteile welche also zitiert wurden,dienen nicht dazu dem Gutachter sein Honorar zu sichern, sondern den "Unschuldigen" vor Kosten zu bewahren für die er nichts kann.

Re: Schusti2./.gutachteronline captain huk

Hi,

sorry - aber beim Durchlesen der Beiträge....

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


(...) verlogene Polemik(...)

--> Glashaussyndrom?

Männers, nu kommt mal wieder runter - ihr beide macht euch doch auch ein bisserl lächerlich - erst recht mit derartigen Beiträgen.
Sachlich ist das schon lange nicht mehr - traurig eigentlich.

In einem Forum gibts auch eine Netiquette - die haben wir hier eigentlich auch immer ganz gut hinbekommen (selbst mit meinem Freund Ripper irgendwann - beiderseits versteht sich 😉) - vielleicht würde man sich dieser mal bedienen.

Ihr habt nen denkbar schlechten Einstieg hier - sorry, aber man spricht dem anderen nicht die Kompetenz ab in einem Forum.
Das kann man machen, nachdem man entweder persönlich miteinander zu tun hatte oder aber fünf Bier am Grill hatte 😉

Insofern:
Macht mal halblang - nichts gegen ne sachliche Meinung - aber ihr habt hier nicht mit Anfängern zu tun.
So'n Theater is also nich von Nöten.

Grüße
Schreddi

Re: Schusti2./.gutachteronline captain huk

Zitat:

Original geschrieben von Captain HUK


Zum Verständnis für die Versicherungsleute hier:

dass die Versicherungsbeiträge in erster Linie für den Schadenersatz der "Unschuldigen" da sind und nicht für die Taschen der Herren Raff u. Gier.

Wer etwas anderes behauptet verbreitet Lügen!!

verlogene Polemik

Captain-HUk,

wie wäre es wenn Du Deinen Standpunkt ohne diese teilweise beleidigenden Äußerungen darstellen würdest?

Die große Mehrzahl der Schäden wird problemlos und zur Zufriedenheit der Geschädigten und Versicherungen reguliert.
Diese Fälle bleiben natürlich im Wohnzimmer und landen nicht in Foren.

Deneben gibt es auch Beispiele von Schadensoptimierern (Daran verdienen auch RAe und Gutachter) und Regulierungsblockierern (Versicherer).
Solange dies legal erfolgt, mag beides unerfreulich für die jeweilige Gegenseite sein, ist aber in unserem Rechtssystem nicht zu verurteilen.

Solche Fälle haben wir regelmäßig im Forum.
Konkrete Hilfestellungen hierzu hat man von Dir während der Zeit Deiner Zugehörigkeit allerings noch nicht erlebt.

Damit musst Du Dir diese Fragen gefallen lassen:
Verbraucherschutz nur gegen Bares, aber nicht für Lau im Forum?
Oder nur Interesse Deinen Frust abzulassen?

Ok dann glaubt ihr vielleicht der ARD:

ARD Ratgeber Recht Totalschaden - Mwst-Abzug rechtens?

ein kleines zitat daraus:

Zitat:

Die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer muß nicht mehr in jedem Fall an den Geschädigten weitergereicht werden.

Folge 1: Die Versicherer ziehen fast immer 16% von der Entschädigungssumme ab.
Folge 2: Dadurch haben viele Versicherte wieder einen Schaden.

Denn hat das Fahrzeug einen Totalschaden sind nicht in jedem Fall 16% abzuziehen. Aber weil das die wenigsten Geschädigten wissen, und auch Gutachter oder Anwälte schlafen, bleibt das - wie es scheint - ein mit Bedacht besonders gut gehütetes Geheimnis.

@madcruiser

Zitat:

Die große Mehrzahl der Schäden wird problemlos und zur Zufriedenheit der Geschädigten und Versicherungen reguliert.

aber nur weil vielen geschädigten gar nicht auffällt das sie übervorteilt wurden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen