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wird mich die versicherung kündigen ?

Themenstarteram 19. Juni 2017 um 5:51

Hallo Leute und zwar ich hab eine Frage ich hab dieses Jahr so ein Unglück und hab zwei kleine unfälle gebaut wo nur es sich um kratzer handelt, so das heißt wohl für mich ich steig 6 stufen rauf ich bin jetzt in der 0 stufe und das mit 19 Jahren und das ist mein zweites versicherungsjahr daher da ich eine Lebensversicherung bei generali und dort eine bekannte als meine Beraterin hab Zahl ich wenig. Nun ist sie in urlaub und kann mich nicht an sie anweden. Nun eine Frage an euch ich hab überlegt fals der zweite schaden sich um 800-1000 handelt das ich denn Abkaufe und ich nur 3 stufen rauf geh. Aber ich hab erfahren durchs Internet das die meisten gekündigt oder kündigen hat jemand vielleicht eine Antwort und kann mir sagen was auf mich zu kommt werde innerhalb denn zwei Wochen mit meiner Beraterin reden aber es wäre gut zu wissen was ich jetzt noch machen könnte

Beste Antwort im Thema

deine "tolle Bekannte" wird ja wohl nicht ewig im Urlaub sein. Und wenn du einen Schaden zurückzahlst, wirft dich die Versicherung garantiert nicht raus.

P.S.: ein paar Satzzeichen (und nochmal durchlesen vorm Absenden) hätten wirklich nicht geschadet.

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Themenstarteram 25. Juni 2017 um 22:16

Zitat:

@Trullyman schrieb am 25. Juni 2017 um 17:02:47 Uhr:

Lesen sollte doch jeder können. Zu jedem KFZ Vertrag gibt es die Allgemeinen Vertragsrichtlinien. Hier ist genau beschrieben wie was ggf. behandelt wird. Ebenfalls enthalten diese Vertragsrichtlinien Rückstufungstabellen. Daraus ergeben sich nach einem Unfall die Rückstufungen.

Lesen bildet.

Ich glaub du verstehst nicht was ich gemeint hab es gibt fälle wo man gekündigt wird und jetzt war auch meine Frage ob jemand gekündigt wurde, das sie es rechtlich dürfen das weiß ich aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit

Themenstarteram 25. Juni 2017 um 22:18

Zitat:

@tartra schrieb am 25. Juni 2017 um 21:36:38 Uhr:

Na ja , nicht so Hochnäsig, sicherlich hast du recht.

Aber der Junge ist 19 .. ach egal das betrifft alle Altersklassen. Versicherungs AGB auf 30 Seiten duplex in Schriftgröße 2 versteht keiner auf die Schnelle ... nicht alle haben ein Talent für Vertrags/Behörden/Juristen-Deutsch:D ... da hat der ein oder andere nach dem lesen nur noch größere Fragezeichen übern Kopf und das ist nicht böse gemeint .;)

Da würde ich jetzt auch auf die "Beraterin" warten ...

Danke das jemand Verständnis hat

Zitat:

@Bmwwd schrieb am 26. Juni 2017 um 00:16:39 Uhr:

Zitat:

@Trullyman schrieb am 25. Juni 2017 um 17:02:47 Uhr:

Lesen sollte doch jeder können. Zu jedem KFZ Vertrag gibt es die Allgemeinen Vertragsrichtlinien. Hier ist genau beschrieben wie was ggf. behandelt wird. Ebenfalls enthalten diese Vertragsrichtlinien Rückstufungstabellen. Daraus ergeben sich nach einem Unfall die Rückstufungen.

Lesen bildet.

Ich glaub du verstehst nicht was ich gemeint hab es gibt fälle wo man gekündigt wird und jetzt war auch meine Frage ob jemand gekündigt wurde, das sie es rechtlich dürfen das weiß ich aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit

wird dir alles deine Beraterin sagen. Also wart es ab.

Jeder Fall ist anders.

Was sollen wir da in der Glaskugel lesen??

So, mal wieder etwas hervorgekramt.

Meine (Württ.) KFZ-Versicherung hat nach 2 TK-Schäden (jeweils Frontscheibe) und einen noch zu klärenden Unfall adhoc gekündigt.

Der Unfall ist noch hinsichtlich Schuldfrage zu klären sowie hinsichtlich der gegnerischen Versicherung, die sich noch nicht gemeldet hat. Da der Sachbearbeiter einfach mal ohne zu wissen, wie es aussgeht, einen Schaden eingetragen hat, bin ich mit dem Betrag bei 350% (verursachte Schäden minus Beiträge) angelangt und als Ergebnis kam die sofortige Kündigung.

gruss

19FC

Da muß der Sachbearbeiter gar nichts wissen.

Wenn ein Schaden gemeldet wird dann geht der gleich in die Rubrik Rückstellungen.

Und wenn jatzt das Programm startet und die Software sagt rausschmeissen dann springt der Drucker an und der Briefträger ruft "Sie haben Post".

Vorsorglich mal Einspruch erheben, bis zur Klärung der Sache ?

Die Versicherung hat das Recht zu kündigen: Pech gehabt würde ich sagen

Die Kaskoversicherung ohne Frage, die reine Haftpflicht bin ich mir nicht sicher ....

Aufjedenfall ist es blöd, beim suchen einer neuen Versicherung, wenn man jetzt angeben muss, das man von der V gekündigt wurde ... das gibt einen dicken Aufschlag...

Wieso soll das einen Aufschlag geben?

Ich weiß nicht ob das immer so ist, hatte mich mal verklickt, auf "vom Vorversicher gekündigt", das dann auf "selbst gekündigt" schwupps wesentlich günstiger ... ist schon länger her weiß nicht mehr wie viel es war ...

Möglich das es in Kombination mit regulierten Vorschäden die orange Warnlampe an geht ... und sich bei keine regulierten Schäden nichts nimmt ...

aber aus Lust an der freude werden die diese Frage ja nicht stellen?

Dann sollte man sich einen Versicherer suchen, der keinen Aufschlag verlangt

Da wird es meistens tricky ... es mag die Versicherer geben die keinen Aufschlag nehmen, dafür aber generell hunderte EURO teurer sind? Teufelskreis :D:D

So,

mein Makler hat es mal wieder auf die Reihe gebracht. Einspruch nützt gar nichts, nur dem RA.

Er (der Makler) hat zumindest erreicht, dass ich kündige und die Versicherung ihre zurückzieht und meine anerkennt (Schreiben der Versicherung fehlt noch).

Eine andere Versicherung hat mir bereits einen Vertrag zugeschickt (absolut die selben Konditionen) und ist sogar ein paar Euros preiswerter.

Allerdings - da, sofern ein Schaden von meiner alten Versicherung noch zu regulieren ist, werde ich natürlich auch bei der neuen Versicherung nachträglich hochgestuft. Mal sehen. Kann man ja je nach Schadenhöhe ausrechnen (lassen).

gruss

19FC

So,

nun mal ein Update (und letzter Beitrag in dieser Sache):

Da der Unfallbeteiligte bzw. dessen Versicherung in CZ sich nicht rührte hat mein Makler auf meinem Wunsch Ende Januar nachgehakt. Erst bei der Württemberger - wir haben damit nichts mehr zu tun - und ist dann bei der Generali gelandet. Diese Versicherung reguliert alle Auslandsschäden.

Ergebnis: Generali hat den Schaden an meinem Wohnwagen begutachtet und nach 2 Wochen unaufgefordert den Schaden (abzügl. Märchensteuer) bezahlt. Warum und weshalb (da unserer Meinung nach der Sachverhalt vorher hätte aufgeklärt müssen) ist meinem Makler und mir ein Rätsel.

Egal, es ist erledigt. Der Wagen wird an den beschädigten Teilen (ausser Aussenwand) repariert und dafür wird dann sogar die anfallende Mwst. erstattet.

Wunder geschehen

:):p

gruss

19FC

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