Wir brauchen Section Control / Abschnittskontrolle auf der A1 bei Burscheid / Leverkusen FR Köln
Hallo Forengemeinde,
ich bin der Meinung, dass man an Unfallschwerpunkten die weitläufig als Section Control bekannte Technik - zu deutsch Abschnittskontrolle - einführen sollte. Kurz gesagt geht es um die Nachverfolgung der Durchschnittsgeschwindigkeit in einem festgelegten Bereich. (Zum Nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Abschnittskontrolle)
Ich habe Section Control bisher vor Amsterdam kennengelernt und war beeindruckt, wie gleichmäßig der Verkehr trotz des hohen Verkehrsaufkommens dort lief.
Ich fahre beispielsweise jeden morgen die A1 in Fahrtrichtung Köln. Dort gibt es vor Leverkusen, genaugenommen bei Burscheid, sehr häufig Unfälle. Diese leider auch mit zahlreichen Toten (>10 pro Jahr).
Nun gibt es bei Burtscheid auch einen Blitzer, der zu den lukrativsten im gessamten Bundesgebiet gehört. Die Anzahl und Schwere der Unfälle hat ich aber seit Bau gar nicht bis nur geringfügig geändert.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Einführung von Section Control an dieser Stelle den Verkehrsfluss harmonisieren würde, was die Unfallwahrscheinlichkeit senkt. Zusätzlich lassen sich Geschwindigkeitsverstöße viel besser vermindern, da nicht nur punktuell gemessen wird. Das senkt dann auch die Unfallschwere.
Darüber hinaus finde ich es deutlich gerechter, wenn eben die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird und nicht nur ein "Augenblicksversagen".
Natürlich gibt es auch den Diskussionspunkt des Datenschutzes, der sich aber mit entsprechenden Regeln/Gesetzen ausräumen lässt. Eine anhaltende Überwachung aller Verkehrsteilnehmer ist zu vermeiden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 11. Dezember 2017 um 15:13:34 Uhr:
Ich persönlich brauche jetzt mal nicht noch mehr abzockerei, aber was weiss ich schon.
Warum ist das Abzockerei?
Nehmen wir an du kannst eine Schuessel Intelligenz fuer Umsonst bekommen, oder du nimmst die die daneben steht fuer 150 Euro. Welche nimmst? 😁 Und wurdes Abgezockt? Oder wurdest Erleuchtet.
Jetzt steht da ein Schild mit Tempo 100, das bekommst umsont. Oder du faehrst Freiwillig schneller gegen bezahlung. Wurdest da Abgezockt? Ach komme, waehl doch erst bei den Schuesseln aus 😁😁😁
58 Antworten
...dass die Tatsache des hohen oder im Vergleich höheren Verkehrsaufkommens in Deutschland bei solchen Debatten regelmäßig unter den Tisch fällt, ist und bleibt mir ein Rätsel.
Zitat:
@novesori schrieb am 11. Dezember 2017 um 19:25:47 Uhr:
So wie wahrscheinlich auch TE mit seiner untermotorisierten 100PS Funzel.
In dem Bereich ist eh jeden morgen Schleichen angesagt aufgrund der Brücke und des Rückstaus zur A3. Daher würde eine Section Control von 100/60 km/h für PKW / LKW niemandem Zeit rauben, so dass sich hier keiner über meine 106 Diesel-PS Gedanken machen muss. 🙂
Bei Hannover gibt es wohl einen Section Control Testabschnitt. Hat jemand Informationen, wann dort die Testphase abgeschlossen ist und es erste belastbare Fakten gibt?
Ansonsten stelle ich gerne die Frage an die Forenmitglieder, die sich eher negativ zu Wort gemeldet haben, wie sie denn die gefährliche Lage entschärfen würden. Dass ich die Strecke nicht mehr befahren sollte, weil ich nicht alle Tassen im Schrank habe, habe ich mir schon notiert. 🙂
Section Control ist in D eh noch nicht möglich, da ausnahmslos alle Kennzeichen erfasst werden müssten und da hat der Datenschutz ein Problem damit.
Auf dem Abschinitt der A1 allerdings auch sinnlos. Die schweren Unfälle passieren dort, weil es Stau gibt und jemand reinfährt. Häufig die LKW oder Kleintransporter und die sind eh begrenzt. Außerdem gibt es wechselnde Tempolimits und Geschwindigkeitstrichter, die kann man mit Section Control nicht überwachen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Dezember 2017 um 16:49:08 Uhr:
Außerdem gibt es wechselnde Tempolimits und Geschwindigkeitstrichter, die kann man mit Section Control nicht überwachen.
Section Control geht auch über kurze Abschnitte von nur ein paar hundert Metern.
Ältere können sich vielleicht noch an die Tempokontrolle mit 2 Polizeifahrzeugen in einem bestimmten Abstand und per Funk und Stoppuhr erinnern. DAS war der Vorgänger der Section Control.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 12. Dez. 2017 um 16:49:08 Uhr:
Außerdem gibt es wechselnde Tempolimits und Geschwindigkeitstrichter, die kann man mit Section Control nicht überwachen.
Doch. Auch dort gibt es eine minimale Zeit, die ein Fahrzeug fuer eine Strecke bei korrekter fahrweise brauchen muss.
man muss schon eine konkrete Übertretung vorwerfen. Im 80er Abschnitt 87 oder im 60er Abschnitt 67 funktioniert nicht.
Ach komm, Kai, ein bisschen Phantasie schadet nicht. Es wird einem nur die Uebertretung um x km/h im Schnitt zur Last gelegt. Genauso doch auch bei einheitlichem Limit im SC-Abschnitt.
Wir brauchen keine Section Control sondern gleichmässig fliessenden Verkehr.
Ich bin die letzten 16 Jahre sehr viel Autobahn gefahren - meist Langstrecken.
Rasen bringt wenig Zeitgewinn bei doppeltem Verbrauch und vierfachem Verschleiss.
Passend zur Richtgeschwindigkeit kann von mir aus auch ein generelles Tempolimit von 140 oder 150 eingeführt werden. Dauzu ein paar Blitzer auf der AB die schon ab 10 Kmh zu schnell blitzen und das reicht vollkommen aus.
Was mich viel mehr nervt sind die ständig wechselnden Tempolimits Mal 120 dann 100 dann 80 dann 100 und wieder 80 dann kurz 120 und wieder 80 und so fort. Manchmal weiss ich gar nicht was aktuell erlaubt ist und orientiere mich an den anderen Autofahrern.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. Dezember 2017 um 19:33:21 Uhr:
Ach komm, Kai, ein bisschen Phantasie schadet nicht. Es wird einem nur die Uebertretung um x km/h im Schnitt zur Last gelegt. Genauso doch auch bei einheitlichem Limit im SC-Abschnitt.
Es könnten aber auch 83 km und 64 km gewesen sein. Und jetzt?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 13. Dezember 2017 um 23:27:09 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 13. Dezember 2017 um 19:33:21 Uhr:
Ach komm, Kai, ein bisschen Phantasie schadet nicht. Es wird einem nur die Uebertretung um x km/h im Schnitt zur Last gelegt. Genauso doch auch bei einheitlichem Limit im SC-Abschnitt.
Es könnten aber auch 83 km und 64 km gewesen sein. Und jetzt?
nehmen wir an du hast eine sektion mit 80 kmh und 60 kmh. Beide gehen 10 kilometer. Also insgesamt 20 kilometer
Nun rechnest du die dauer die man für 10km bei 80 braucht und die Dauer die man bei 10 Kilometer für 60 braucht.
10km bei 80kmh sind 7:30 minuten
10 km bei 60 kmh sind 10 Minuten
Also kannst du die 20 kmh innerhalb minimal 17:30 minuten zurücklegen. Ob du jetzt im 80er bereich 60 fährst und im 60er dafür 80 wäre in diesem Beispiel egal.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 14. Dezember 2017 um 07:18:28 Uhr:
nehmen wir an du hast eine sektion mit 80 kmh und 60 kmh. Beide gehen 10 kilometer. Also insgesamt 20 kilometer
Nun rechnest du die dauer die man für 10km bei 80 braucht und die Dauer die man bei 10 Kilometer für 60 braucht.10km bei 80kmh sind 7:30 minuten
10 km bei 60 kmh sind 10 MinutenAlso kannst du die 20 kmh innerhalb minimal 17:30 minuten zurücklegen. Ob du jetzt im 80er bereich 60 fährst und im 60er dafür 80 wäre in diesem Beispiel egal.
Die Aufgabe der Section Control soll es doch sein einen Geschwindigkeitsverstoss zu belegen.
Z.B. 100 Km/h bei erlaubten 80 km/h und nicht einen Gechwindigkeitsverstoss über unterschiedliche Strecken, mit unterschiedlichen erlaubten Höchstgeschwindigkeiten.
Das Rechenbeispiel ist ungenau, da sich ein höherer Geschwindigkeitsverstoss bei höherer erlaubter Geschwindigkeit nicht in der Durchschnittsgewindigkeit bei unterschiedlichen Tempolimits dokumentieren lässt.
Wie willst Du denn das aufteilen wenn nach deinem Beispiel Jemand die Strecke statt in erlaubten 17,5 Minuten die Strecke in 25 % schnellerer Zeit schafft ?
Willst Du rechnen 80 + 25 % = 100 oder 60 + 25 % =75
Da hast Du einmal 20 km/h zu viel und das andere Mal 15 km/h zu viel.
Also genug Möglichkeiten für Anwälte und Gutachter da etwas anzufechten.
Es wird - wenn es eine Section Control gibt - diese nur auf Teilstrecken mit gleichem Tempolimit machbar sein.
ja wie gesagt, du kannst einzelne übertretungen in der Section control dadurch wett machen, indem du einfach langsamer fährst.
In meinem Beispiel darfst du eben nicht schneller als 17,5 Minuten sein, da es sonst heißt, dass du entweder in der 60er oder in der 80er oder in beiden Zonen zu schnell warst.
Nehm mal an du kommst in meinem Beispiel bei 15 Minuten an. Dann hast du 2,5 minuten gut gemacht.
Das heißt du bist mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 gefahren.
Der eigentliche Durchschnitt wäre aber 68,57 km/h bei 10km 60km/h und 10 km 80 km/h
Also hast du eine übertretung von 11,43 km/h zu vertreten
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 14. Dezember 2017 um 09:48:28 Uhr:
ja wie gesagt, du kannst einzelne übertretungen in der Section control dadurch wett machen, indem du einfach langsamer fährst.
In meinem Beispiel darfst du eben nicht schneller als 17,5 Minuten sein, da es sonst heißt, dass du entweder in der 60er oder in der 80er oder in beiden Zonen zu schnell warst.
Nehm mal an du kommst in meinem Beispiel bei 15 Minuten an. Dann hast du 2,5 minuten gut gemacht.
Das heißt du bist mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 80 gefahren.
Der eigentliche Durchschnitt wäre aber 68,57 km/h bei 10km 60km/h und 10 km 80 km/h
Also hast du eine übertretung von 11,43 km/h zu vertreten
Nein - wie ich oben schon an meinem Beispiel gezeigt habe verteilt sich die ersparte Zeit EBEN NICHT gleichmässig auf beide Teilabschnitte.
Das wird klar wenn man sich anschaut im 80er Bereich X Minuten und im 60er Bereich Y Minuten zu schnell gefahren bin - und nicht in beiden Bereichen jeweils x Minuten.
Mein Anwalt würde dort die beste Konstellation zu meinen Gunsten errechnen und ohnehin das ganze kippen weil die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht eindeutig festgestellt wurde.
Mann kann mir zwar eine Übertretung vorwerfen - aber nicht so genau nachweisen, das es zu einer Bestrafung reichen würde.
Dazu müsste einiges im Strassenverkehrsrecht angepasst werden.
Das bedeutet aber keinesfalls das ich Section Control ablehne.
Es wird ja ( wenn auf der ganzen Strecke ein einheitliches Tempolimit gilt ) gerechter beurteilt als wenn ein kurzer einmaliger Verstoss genau im Bereich eines Blitzers stattfindet.
Zitat:
@Kaesespaetzle schrieb am 14. Dezember 2017 um 09:48:28 Uhr:
In meinem Beispiel darfst du eben nicht schneller als 17,5 Minuten sein, da es sonst heißt, dass du entweder in der 60er oder in der 80er oder in beiden Zonen zu schnell warst.
Analog würde das in einem Mordprozess dann bedeuten ich hätte Klaus oder Peter oder vielleicht auch beide umgebracht.
Sorry Rechtsprechung funktioniert nur mit klaren und belegbaren Tatvorwürfen.