Winterreifen sind keine Pflicht mehr
Eben in den Nachrichten. Gericht kippt die bisherige Verordnung.
Jetzt sind die Verkehrsminister der Länder dafür verantwortlich Werte für Schneehöhengrenzen, Temperaturgrenzen und Ähnliches fest zu legen.
Strafen dürfen erst mal nicht mehr verteilt werden, wenn man mit Sommerrefen unterwegs ist.
Gab zwar die Pflicht nie als solche definiert, sondern nur die Verpflichtung zur geeigneten Ausrüstung aber was solls.
Eigenverantwortung (und Verantwortung für Andere) sollte aber nach wie vor für jeden an erster Stelle liegen
Beste Antwort im Thema
Dadurch ändert sich zumindest für mich nichts. Ob Pflicht oder nicht, ich halte eine angepasste Winterausrüstung (insbesondere Winterreifen) für absolut notwendig. Dies auch deswegen, weil Winterreifen ab einem bestimmten Temperaturniveau (auch ohne Schnee und Eis) einfach besser sind. Meine Sicherheit ist mir einfach wichtig.
Wer nicht dafür das Geld erübrigen kann/will, sollte in dieser Zeit besser zu Hause bleiben und nicht dadurch sich selbst und andere gefährden.
P.S.: Richtig yo-chi, die Versicherungen werden sich sicher nicht durch diese geänderte Regelung beeindrucken lassen und ggf. von einfacher bis schwerer Fahrlässigkeit ausgehen, wenn es durch ungeeignete Bereifung zum Unfall kommt.
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Die Hersteller werden schon wissen, was sie anbieten. Wenn ich einen Apfel kaufe, braucht der auch keinen Stempel, um ein Apfel zu sein. Da wird sicher niemand kommen und behauptetn.. "oh, vielleicht ist das aber eine Birne". Diesen Gedankengang, daß dann alle Reifen "Winterreifen" sind, ist irgendwo auch unsinnig. Was hätte ein Hersteller davon, wenn er durch umetikettieren schlechte Ergebnisse erntet?
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Winterreifen sind die Reifen, die vom Hersteller als solche deklariert werden. Was gibt`s da für ein Problem?
Das Problem ist, dass die Deklaration nicht stimmen muss. Ein billiger so genannter Winterreifen kann in der Praxis schlechte Wintereigenschaften haben, aber manche Leute werden ihn wegen der Preises trotzdem kaufen.
Damit wäre der Zweck der Regelung durch bestimmte Reifenhersteller und bestimme Käufer unterlaufen worden. Das soll künftig nicht möglich sein. Die Regelung und die Nachbesserung geschehen ja nicht wegen der Leute, die bei Schnee und Eis wintertaugliche Reifen von anerkannten Herstellern benutzen und dies auch noch freiwillig tun. Sondern wegen der anderen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Letztlich ist für die Verordnung doch völlig wurscht, wie der Winterreifen gekennzeichnet ist, denn entscheidend ist, dass es kein Sommerreifen ist. Ob er eine Flocke, einen Berg oder einen Schriftzug trägt, macht doch für die Erkennbarkeit keinen Unterschied. Das ist doch bei der jetzigen Verordnung auch schon so gehandhabt worden.
Lag darin nicht der Fehler der jetzigen Verordnung? Das Urteil beschreibt das so: "Da die Eigenschaften von Winterreifen nicht gesetzlich oder technisch normiert sind, und bereits die Kriterien entsprechender Reifentests nicht verallgemeinert sind, sondern von den - privaten - Testern selbst festgelegt werden, ist es auch nicht möglich, die fehlende Eignung bei Eis und Schnee durch Abweichung von Mindestanforderungen an Winterreifen zu definieren. Es bestehen somit weder Material oder Formvorgaben, noch bestimmte Mindestqualitäten ..."
Wer einen echten Winterreifen kaufen will, der wird auch einen bekommen, es gibt ja genug Erkennungsmerkmale. Aber im Grunde kann jeder Reifen als Winterreifen angeboten werden. Papier ist geduldig, und Reifenwände auch.
MfG, Tazio
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Das Problem ist, dass die Deklaration nicht stimmen muss. Ein billiger so genannter Winterreifen kann in der Praxis schlechte Wintereigenschaften haben, aber manche Leute werden ihn wegen der Preises trotzdem kaufen.
Oh Mann, man kann es auch echt übertreiben 😕 Klammern wir mal Winterreifen aus, wie macht ihr es denn bei Sommerreifen? Woher wollt ihr denn wissen, dass euch der Reifenhändler tatsächlich einen Sommerreifen verkauft? Ich meine, es steht ja nicht "Sommerreifen" drauf. Könnte ja auch nur ne runde Gummiwurst sein 🙄
Nee im Ernst: Das von Dir gesagte gilt sinngemäß für alle Reifen. Auch ein Sommerreifen kann bei Nässe so schlecht sein, dass Du faktisch das Gefühl hast, auf Glatteis unterwegs zu sein. Und das muss nicht mal ein "Billigreifen" sein, das habe ich sogar schon mit Good Year Reifen erlebt. Folglich ist das Problem mit den Billigreifen kein "winterspezifisches" Problem und somit auch kein Grund, eine Winterreifenpflicht in Frage zu stellen.
@ touranfaq? zufällig mit den GT2? Die sind bei mir nämlich extrem schlecht auf Nässe.
Generell wiederhole ich mich, dass bei der Vergabe der E-Nummern, also der Zulassung, Standards für Winter- und Somerreifen festgelegt werden sollen. Dann gibt es meinetwegen eine Sonne fürn Sommer und nen Schneemann oder nen Tannenbaum fürn Winter und der wird neben die Nummer eingebacken (-vulkanisiert? Egal, auf jeden Fall draufgeschrieben) Da steht schon so viel Kappes, das dafür auch noch Platz ist.
Dann noch ne Webseite, wo man nachsehen kann, ob sein Reifen Sonne oder Schneemann ist, vor dem Kauf zum Beispiel. GJR auch Schneemann, da kann der Händler dann All-Season, Vier oder was weiß ich draufschreiben. Schneemann = Wintertauglich.
Dauert natürlich, bis sowas durch ist, aber dann ist es für Reifen ab 2015 verpflichtend und bis dahin zählt M+S. Hat ja im Großen und Ganzen auch bisher funktioniert.
Außerdem kann man so mal die Mindestanforderungen für die Reifenzulassung heraufsetzen, um zu erkennen, ob die Chinareifen wirklich so schlimm sind.
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Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
@ touranfaq? zufällig mit den GT2? Die sind bei mir nämlich extrem schlecht auf Nässe.
Nee, NCT5.
Hallo,
nach längerer Pause gibt es was Neues zur Winterreifenpflicht. Diese Formulierung soll Ende November dem Bundesrat vorgelegt werden:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Der normale Autofahrer wird das schwerlich verstehen, und es ergibt auch inhaltlich wenig Sinn.
Aus der heutigen FAZ:
Zitat:
Aber ausgerechnet der Begriff M+S, bei dem jeder Autofahrer einen Winterreifen assoziiert, der ist in keiner Weise standardisiert, sondern kann von jedem Hersteller auf jeden Reifen aufgebracht werden. Und diese "Definition" von Winterreifen soll jetzt in die neue Verordnung übernommen werden. Das ist etwa so wie Fusel in einer Flasche, auf der "Cognac VSOP" steht.
Auch der Auto Club Europa (ACE) hält die Neufassung für eine Zumutung und verlangt eine rechtssichere Formulierung. Das gibt meiner Prognose neue Nahrung, dass die neu formulierte Winterreifenpflicht den gleichen Weg nehmen wird wie die bisherige, nämlich dass sie bestenfalls so lange Bestand haben wird, bis ein Gericht sie wieder kassiert.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von tazio1935
Der normale Autofahrer wird das schwerlich verstehen, und es ergibt auch inhaltlich wenig Sinn.
Ist doch ganz einfach:
Wenn in der EG Typengenehmigung des Reifens unter Punkt 6.1 "Verwendungsart" das Kürzel "M+S" eingtragen ist, und nicht "normal", dann entspricht der Reifen den Vorgaben und gilt als wintertauglich.
Und wenn unter 6.1 was anderes steht als "M+S", dann bleibt das Auto halt stehen.
Ausserdem gibt es hier doch eh nur 2 Arten von Usern. Einmal die, die mit Winterreifen unterwegs sind, und dann die die das nicht sind, aber immer Stein und Bein schwören ihr Auto beim ersten Anzeichen von Schnee stehen zu lassen.
Also sollte es doch garkeine Diskussion um das Thema geben.
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Ausserdem gibt es hier doch eh nur 2 Arten von Usern. Einmal die, die mit Winterreifen unterwegs sind, und dann die die das nicht sind, aber immer Stein und Bein schwören ihr Auto beim ersten Anzeichen von Schnee stehen zu lassen.
Und dann gibt es noch die User, die mehr als ein Auto ihr Eigen nenen dürfen. Und ob Du's glaubst oder nicht, wenn so ein User im Winter die Garage aufmacht und da stehen drei Autos, von denen eines keine WR hat, dann wird das nicht unbedingt nehmen um durch den Schnee zu fahren.
Hallo!
Was ich nicht verstehe: weshalb braucht ein Mensch, der auch nur rudimentäre Erfahrungen bzgl. Autofahrens im Winter hat, erst ein Gesetz, um Winterreifen einzusetzen?
Die häufige Argumentation ist, dass man sich "für die 2 Tage mit Schnee" keine WR anschaffen müsse. Was hier nicht gesehen wird: unter 6-8°C machen WR auch bei Nässe schon Sinn, SR sind dann schon zu hart, um guten Griüp zu gewährleisten.
Ferner herrscht dann an genau diesen Tagen ein katastrophales Chaos, Menschen werden verletzt. Und das alles nur, weil ein paar unbelehrbare Sparfüchse sich nicht darum scheren, ob sie einen 35 Km langen Stau vor dem irschenberg verursachen. Man konnte es ja mal mit SR versuchen...
Offenbar braucht man hierfür eine juristische Handhabe. Möglicherweise kann man als Staugeschädigter ja aufgrund einer OWI durch den SR-Sparer ja auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wenn das dann mal 200.000 Eur kosten kann, dürfte das Problem sich sehr schnell von selbst lösen.
Was sagen die Juristen hier dazu?
Gruß,
M.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Und dann gibt es noch die User, die mehr als ein Auto ihr Eigen nenen dürfen.
...von denen dann eins bis Oktober Saison hat. Für dieses Fahrzeug sollen dann Winterreifen für 31 Tage gekauft werden und das in einem Monat ( Oktober ) , in dem höchstens auf der Zugspitze Schnee fällt. Ne danke, sowas mach ich nicht mit - da jucken selbst mich irgendwelche " Gesetze " nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von matzhinrichs
Was ich nicht verstehe: weshalb braucht ein Mensch, der auch nur rudimentäre Erfahrungen bzgl. Autofahrens im Winter hat, erst ein Gesetz, um Winterreifen einzusetzen?
Fast 90% aller Autofahrer dürfte dieses Gesetz so oder so am Arsch vorbeigehen, da diese so vernünftig sind und auch ohne Zwang umrüsten.
Zitat:
Und das alles nur, weil ein paar unbelehrbare Sparfüchse sich nicht darum scheren, ob sie einen 35 Km langen Stau vor dem irschenberg verursachen. Man konnte es ja mal mit SR versuchen...
Und genau für diese Vollpfosten brauchen wir (leider) ein Gesetz...
Zitat:
Möglicherweise kann man als Staugeschädigter ja aufgrund einer OWI durch den SR-Sparer ja auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Wenn das dann mal 200.000 Eur kosten kann, dürfte das Problem sich sehr schnell von selbst lösen.
Was sagen die Juristen hier dazu?
Das wäre mal ein total revolutionärer Ansatz 😁
Zitat:
Original geschrieben von R 129Fan
...von denen dann eins bis Oktober Saison hat. Für dieses Fahrzeug sollen dann Winterreifen für 31 Tage gekauft werden und das in einem Monat ( Oktober ) , in dem höchstens auf der Zugspitze Schnee fällt.
Nochmal für Dich, da Du es offenbar nicht mitbekommen hast: Eine datumsbezogene Pflicht existiert
nicht, die aktuelle Regelung ist (wie die vorhergehende auch)
situationsbezogen.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Nochmal für Dich, da Du es offenbar nicht mitbekommen hast: Eine datumsbezogene Pflicht existiert nicht, die aktuelle Regelung ist (wie die vorhergehende auch) situationsbezogen.
Ich kriege mehr mit als du denkst 😁 . Das war auf die auch hier " von Oktober bis Ostern " vertretene Fraktion gemünzt. Davon abgesehen dieses ist neue " Gesetz " genau so ein Blödsinn wie der Vorgänger, was mir aber auch egal ist. Morgen kommen auf das Winterauto die Winterräder drauf und die Suppe ist gegessen. Was brauche ich dafür irgendwelche unfähigen Politschwätzer.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das war auf die auch hier " von Oktober bis Ostern " vertretene Fraktion gemünzt.
"O-bis-O" ist nichts anderes als ein Anhaltspunkt. Da man durch einen frühen Wechsel dem üblichen Gedränge beim ersten Schnee aus dem Weg geht und "nebenbei" die bei Nässe (ja, sowas kommt im Herbst vor) geeigneteren Reifen drauf hat, sehe ich an dieser "Regel" nichts verwerfliches.
Sicher kann man auch versuchen, den Wechsel so lange wie möglich hinauszuzögern, dabei läuft man aber Gefahr, dass man
a) bei Nässe und Kälte selbst unterm Wagen liegt und bei dem Siffwetter die Räder umsteckt oder
b) sich bei Autohäusern und Reifenhändlern einen Wolf wartet oder
c) dann eben (weil man auf a) und b) keine Lust hatte) doch mit Sommerreifen im ersten Schnee den Verkehr blockiert
Dieses Jahr kommt erschwerend hinzu, dass durch die vielen Erstumrüster (Effekt der Abrackprämie) die Nachfrage nach Winterreifen im Moment enorm ist und Du manche Modelle/Größen momentan gar nicht mehr oder nur sehr teuer bekommst. Da bin ich doch heilfroh, meine WR schon im September zu einem vernünftigen Preis erstanden zu haben 😁
Ich sehe darin auch nichts verwerfliches. Wer meint sich die Schluffen bei 18 Grad abzuwetzen - bitte sehr 😁 . Der schlaue Mann hat seine Räder im Keller oder beim Reifenhändler liegen. Beim letzteren einen Termin gemacht, gewechselt, glücklich sein.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Ich kriege mehr mit als du denkst 😁 . Das war auf die auch hier " von Oktober bis Ostern " vertretene Fraktion gemünzt. Davon abgesehen dieses ist neue " Gesetz " genau so ein Blödsinn wie der Vorgänger, was mir aber auch egal ist. Morgen kommen auf das Winterauto die Winterräder drauf und die Suppe ist gegessen. Was brauche ich dafür irgendwelche unfähigen Politschwätzer.
Hey, ich kriege morgen - nach quasi 2 Monaten Anlauf mit Felgensuche - auch meine Winterreifen. Nicht das wir uns da noch zufällig bei dem gleichen Reifenhändler übern Weg laufen 😉
Und ja, so ein genauer Stichtag ist totaler Mumpiz. Zum Einen wird unser tolles Klimawandelwetter ja immer unberechenbarer mit Schnee im Mai und strahlendem Sonnenschein bei 19° am 14. November (zumindest in Stuttgart, wo ich war 😉 ) und zweitens allein schon wegen des schwachsinnigen Run auf die Reifenhändler, Autohäuser etc. die binnen 2 Wochen ALLE eingelagerten WR hervorkramen können und von 5:00 bis 23:00 arbeiten müssen, um überhaupt die Kunden einigermaßen zu bedienen. Gut, wenn man als Autowerkstattmitarbeiter Ganzjahresarbeitszeitkonten hat, und (im Gegensatz zu mir :-S) die Überstunden mit 3 Wochen Extraurlaub wieder reinholen kann.
Aktuell verteilt sich der Spaß ja wenigstens noch auf 2-3 Monate, da der erste schon im September n schlechtes Gewissen kriegt, während die letzte Schlafmütze Ende Januar dann mit dem ersten ernst zu nehmenden Schneefall erst die Winterreifen rauskramt - oder gar nicht 😉