Winterreifen im Sommer

Hallo zusammen,

habe noch meine Winterreifen drauf, soweit noch gutes Profil. Was würde passieren wenn ich einen Unfall baue, übernimmt dann die Versicherung trotz Winterreifen?

Beste Antwort im Thema

Tach!

Theoretisch ist ja nun alles erörtert.

Praktisch bin ich bereits vor über 20 Jahren mit meinem alten Golf auf Alljahresreifen unterwegs gewesen. Als Schüler hatte ich kein Geld für 2 ordentliche Radsätze, also mussten es gute Alljahresreifen tun.

Und, wer hätte es gedacht, sie taten es schon damals bestens. Ohne ABS, ESP, Airbags und Spurassistent.
Übrigens lebte ich in München und war sehr aktiver Wintersportler.

Später fuhr ich dann im Nordosten der USA einige Hecktriebler und Allradler mit AST (all season tires) wie dort allgemein üblich. Kein Problem, auch nicht im Januar zwischen Freeport, Maine und Montreal, CDN.

Wichtig dabei ist, dass man weiß, was man da fährt und generell vernünftig mit einem Auto im Winter umgehen kann.

Der Großteil der deutschen Autofahrer, der seine 10.000 km im Jahr bei gemäßigten Temperaturen um sein Dorf oder in der Innenstadt herumschleicht, wäre mit AST bestens beraten und würde den Unterschied im Winter zu WR gar nicht merken.

Im Sommer bei Starkregen und(!) hohen Geschwindigkeiten i.V.m. hoher Laufleistung halte ich AST und WR für nicht so gut geeignet. Die Nässeeigenschafften sind schlechter als bei guten SR und der Verschleiß höher.
Aber auch hier hätte Otto-Normalschnarcher absolut kein Problem. Die Reifen würden eher überaltern, als abgefahren werden.

Die Diskussion ist somit eher akademisch.

Gruß!

M. D. (hat mittlerweile stets 2 Radsätze, da die Laufleistung sehr hoch ist)

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Dann schauen wir mal was die STVO zu dem Thema sagt,ich zitier Sie mal.

Zitat:

§2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

Es ist nicht mal von Winter die Rede sondern nur wann WR aufgezogen werden müssen, es steht aber nirgens geschrieben das man keine WR fahren darf wenn diese Bedingungen nicht gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio



c) abgerockte WR im Sommer garantierte Kürzungen im Schadensfall bezüglich Vollkasko und oder Teilkasko !

Das gilt nebenbei bemerkt gleichermaßen für "abgerockte Sommerreifen".

Hätte deine "Anwältin" aber auch selbst drauf kommen können, sofern diese denn tatsächlich existiert (hat sie echt "abgerockt" gesagt?).

Waren das jetzt bereits die versprochenen "schriftlichen Fakten" oder kommt noch was?
War das Versprechen - wie leider so oft - also doch nur heiße Luft. 🙄

Also ich habe für den Sommer 4 und für den Winter 5 Räder.

Alles andere ist geiz am falschen Ende.

Gruß Kati

Witzig finde ich:
Sie stufen neue WR im Sommer ein wie neue SR im Sommer.

Nun sagt der ADAC-Bremstest allerdings gegenteiliges aus (ich hab ihn nicht gesehen und gelesen, ich wiederhole nur, was hier zitiert und behauptet wurde).

Das ist an dieser Stelle zumindest für mich erstmal ein eklatanter Widerspruch,
jenseits der bekannten und auch hier im Thread wohl unbestrittenen Tatsache, dass WR mit der Zeit aushärten, in ihrer Härte den SR also offenbar näher kommen.
Der Einfluss des größeren Negativprofilanteils ggü. einem SR bleibt, wie auch immer dieser zu bewerten ist bzw. im realen Test in einen Bremsweg oder sonstiges Fahrverhalten in welchem Maße auch immer einfließt...

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Einzige Begründung einer Versicherung sich damit überhaupt zu beschäftigen dürfte sein das man Gründe für Leistungskürzungen sucht, wenn nur 10% der Geschädigten darauf reinfallen lohnt es sich doch schon deutlich.

So lange ein Reifen die gesetzlichen Bestimmungen einhält wird es eine Versicherung schwer haben vor Gericht zu bestehen wenn sie es nur auf die Tatsache das WR im Sommer gefahren wurden abstellen.

@Matches....was denn noch? 😰

Soll ich vielleicht noch das irrtümlich Schreiben/mit Schadensfallnummer der DAS einscannen?
Wurde nach meinem Anruf mit einer anderen Anwältin verbunden....das sollte langen!

Verbürge mich für den Wahrheitsgehalt; sollte auch dich nun befriedigen!

Ich glaube es reicht; mache jemanden anders dumm an! Und was soll "wieder mal" bedeuten?

Stelle hier niemanden als Lügner hin! Verbiete ich mir, okay...😠

P.S. es ist hier explizit nur von WR im Sommer die Rede! Weswegen sollte die DAS-Anwältin auf SR im Winter erzählen? Hast Du es denn immer noch nicht kapiert, um was es hier geht?

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


@Matches....was denn noch? 😰

Soll ich vielleicht noch das irrtümlich Schreiben/mit Schadensfallnummer der DAS einscannen?
Wurde nach meinem Anruf mit einer anderen Anwältin verbunden....das sollte langen!

Verbürge mich für den Wahrheitsgehalt; sollte auch dich nun befriedigen!

Ich glaube es reicht; mache jemanden anders dumm an! Und was soll "wieder mal" bedeuten?

Stelle hier niemanden als Lügner hin! Verbiete ich mir, okay...😠

P.S. es ist hier explizit nur von WR im Sommer die Rede! Weswegen sollte die DAS-Anwältin auf SR im Winter erzählen? Hast Du es denn immer noch nicht kapiert, um was es hier geht?

Das die Anwältin das erzählt hat-das glaubt Dir hier auch jeder denke ich... nur hat es absolut null Relevanz-wenn diese Versicherungsgruppe glaubt sich mit solchen Finten aus schadensfällen winden zu können,wird der zuständige Richter diese Vers.gruppe auflaufen lassen-Fakt ist;eine Versicherung kann Leistungen kürzen wenn sich der Fahrer,Halter Gesetzeswidrig verhalten hat-alles andere sind Versuche sich um die Auszahlung des Schadens zu drücken

Zitat:

Original geschrieben von Flykai


Das die Anwältin das erzählt hat-das glaubt Dir hier auch jeder denke ich... nur hat es absolut null Relevanz

Das trifft den Nagel wohl auf den Kopf.

Zusätzlich glaube ich eben nicht, daß ihm das wirklich SO gesagt wurde wie uns Peter Clio das wiedergegeben hat.

Da scheint mir ein bisschen schmückendes Beiwerk hinzugefügt, bzw. die Aussage die eigene Meinung untermauernd verallgemeinert worden zu sein. Siehe seine 3 Beiträg direkt nach seinem Telefonat, die von Beitrag zu Beitrag "allgemeingültiger" werden.

Er bezeichnet anschliessend die Nichtzulässigkeit von WR im Sommer sogar als "gültiges Recht", wissend oder vielleicht auch nicht wissend, daß dies eine Falschaussage ist.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches


Er bezeichnet anschliessend die Nichtzulässigkeit von WR im Sommer sogar als "gültiges Recht", wissend oder vielleicht auch nicht wissend, daß dies eine Falschaussage ist.

Von nicht zulässig war meiner Auffassung nach nicht die Rede.

Sehr wohl kann ich mir vorstellen, dass im

Einzelfall

wegen der nicht angepassten Geschwindikeit - mit SR wäre der Bremsweg kürzer gewesen - ein Nachteil raus kommen könnte.

Es ist ja auch nicht verboten mit sehr alten Reifen zu fahren. Das Fahren ist ja selten das Problem. Problematisch ist ja das Bremsen.

Natürlich ist es auch eine Frage der Verwendung des Fahrzeuges.

Bei einem Rentner der nur Ortsverkehr fährt möglicherweise nur 150 km/Monat werden die WR im Sommer bestimmmt keine Rolle spielen.

Und noch immer sprechen wir über ungelegte Eier, denn m.W.n. hat hier noch niemand einen vergleichenden Bremswegtest gem. u.g. Bedingungen vorgelegt:

- SoRfn in Dimension X und Geschwindigkeitsklasse YYY mit Profiltiefe A und Alter B (nicht unter 4 Jahre)
- WiRfn in identischer Dimension X und identischer Geschwindigkeitsklasse YYY mit identischer Profiltiefe A und identischem Alter B (nicht unter 4 Jahre)

Alles, was hier immer als "Argument" vorgebracht wird, ist der Vergleichstest zweier NEUreifen (SR/WR).
Hier ist unstrittig, dass der WR weicher als der SR ist, wobei noch fraglich ist, bei welchem Fahrstil dieses hier untertellte schwammige Fahrverhalten etc. etc. wirklich spürbar wäre oder ist, jenseits der Ergebnisse aus dem Bremswegtest zweier Neureifen.

@Matches.....habe verstanden! Weiterhin unterstellst Du mir, dass ich hier nicht die Wahrheit sage.

Andere/weitere Schritte behalte ich mir vor! Dein Verhalten bringt mich in einen Zustand aktiv gegen Dich vorzugehen.

Appelliere an Dich jetzt und hier sofort und endgültig damit aufzuhören!

Ich unterstelle Dir mitnichten nicht die Wahrheit zu sagen.
Ich bin mir auch sicher daß du tatsächlich bei deiner Versicherung nachgefragt hast, , vermutlich bis du auch der festen Überzeugung genau das gehört zu haben was du hier wiedergibst.
Ich habe aber das Gefühl, du interpretierst in die Aussagen (welche auch immer das genau gewesen sein mögen, du gibst ja nur von dir interpretierte Teile davon wieder) deines Gesprächspartners etwas hinein, das so allgemeingültig vielleicht gar nicht gemeint war.
Du versprachst hier schriftliche Beweise. Was Du gebracht hast waren aus der Erinnerung wiedergegebene Gesprächsfetzen mit hineingemischten Begriffen wie "abgerockt" und ähnliches, was du dem Forum dann als gültiges Recht verkaufen wolltest.
Mag sein, daß dir das deine Anwältin genau so erklärt hat, ob das dann seriös war darfst du selbst entscheiden, ICH haben dazu eine Meinung, die sich vermutlich nicht mit deiner deckt.
So, und jetzt darfst du natürlich gerne aktiv gegen mich vorgehen.
Gruß
Matsches

Mich ärgert einfach, dass Du mich hier in Erklärungsnotstand bringst!

Geschichte: Ich habe die DAS angerufen und mich mit einem Fachanwalt verbinden lassen! Auskunft siehe Thread. Ich habe erneut Kontakt aufgenommen, dieses mal per Mail die DAS-Rechtschutzversicherung kontaktiert. 3 Tage später erhielt ich den gezeigten Brief mit Schadensfallnummer! Ich telefonierte mit der zuständigen Sachbearbeiterin, dass es kein Echtfall sei, sondern ein Diskussionsthema in einem Forum. Erneut, dieses mal aber eine Anwältin am Hörer! Aussage wie geschrieben!

Habe nichts dazu gedichtet oder einen Sachverhalt weggelassen! Warum wird nach Fehlern gesucht oder probiert mir was zu unterstellen...sonst keine Hobby"s. ....oder sachliche Beiträge?

Aber trotzdem vielen Dank; sehr fairer Umgang! 🙁🙂😎

Viel Spaß noch mit dem Thema!

Upps vergessen: jooh, schriftliche Beweise weil ich darauf vertraute, welche zu erhalten! Als der Brief kam, mit DAS-Umschlag, dachte ich..da isser ja endlich...und was war es...der gezeigte Brief mit Nachfragen zum Sachverhalt Unfall mit Schadensnummer....bekam die Info"s nur am Telefon....🙁

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Mich ärgert einfach, dass Du mich hier in Erklärungsnotstand bringst!

Sorry, aber das passiert einem nun mal so wenn man sich weit aus dem Fenster lehnt.

Und das wars jetzt wirklich zu diesem Thema, was neues kommt wohl dabei nicht mehr raus.

Gruß und Gute Nacht

Matsches

Aber stellst Du dir nicht selbst die Frage warum ein fiktiver Fall herhalten muss ?

Warum gibt es denn keinen einzigen Fall wo jemand aufgrund Winterreifen welche die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen im Sommer einen Unfall verursachte und die Versicherung aufgrund dessen die Leistung einschränkte.

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