Winterdienst

Ich fahre mit einem Baulaster (26Tonner Abroller 6*4) Winterdienst für das Strassenbauamt.
Das Fahrzeug besitzt einen Digitalen Tacho und ich ne Karte.
Ich habe gehört das ich Im Winterdienst vo der Kontrollgerätpflicht befreit bin.

Weis jemand dazu genaueres?

out of Scope ? Urlaubszettel ?
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?...

Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01



jetzt bleib mal auf dem Boden
selbst wenn ich morgen um 3 anfange heißt das nicht das abends um 6 total übermüdet bin und dann alles um mich rum platt mach.
Ich kann mich schon sehr genau einschätzen wann ich auf den Parkplatz muss um ne Pause einzulegen oder sagen muss es geht nicht mehr.

Darüber diskutieren wir besser nicht, die Praxis zeigt etwas ganz Anderes, wenn mal wieder einer - der sich auch richtig einschätzen kann - ins Stauende donnert und andere Menschen tötet oder schwer verletzt und vielleicht auch sich selber.

Zitat:

Habe auch schon im Speditionen gearbeitet wo fast täglich 15 Std hast.
(inofizielle Arbeitszeit) für einen Hungerlohn.

Ja als Arbeiter (nicht Fahrer) 8std Arbeitszeit.
Sind Fahrer keine Arbeiter? Warum müssen die dann mehr Arbeiten?
Kenne keinen Fahrer der nur auf 8 Std im Schnitt kommt.

Gebe ich dir Recht, hier ist ein riesen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, aber : ist es deswegen legal?

Zitat:

Leider habe ich ein altes Dito und was mich an dem Gerät am meisten stört das es nicht mal die Pausen richtig anzeigt, Sprich 3* 15 min ist für das Gerat o.k. aber nicht fürs Gesetz,updaten geht auch nicht, und ein neues geht gar nicht, solange das alte nicht def. ist, aber das ist ein anderes Thema.

3 x 15 geht bei den alten Geräten noch, weil im Bereich AETR war das noch erlaubt. Bei den neuen soll es nicht mehr gehen.

Die neuen Geräte ab Mitte nächstes Jahr werden richtig gut, der Download Massenspeicher geht dann auch im Bereich von 5-6 Minuten.

Es gibt immer wieder Umrüstangebote aber die liegen meistens auch irgendwo bei 500 bis 600 Euro, da spielt der Chef nicht mit solange das Gerät noch funktioniert.

Zitat:

Was mir aber noch nicht klar ist warum muss ich die Zeiten nachtragen wenn ich doch von der Benutzung befreit bin oder muss ich nur nachtragen wenn ich danach oder davor anderweitig fahre

Kenne das Nachtragen nur wenn ich vor Abfahrt noch Maschinen /Matereal verladen habe. Wenn auch eigendlich aus anderen Gründen.

Weil es im Artikel 6 der VO EG 561/2006 steht, daß du das nachtragen mußt.

Alles was im Fahrzeug erfaßt werden kann muß auch dort erfaßt werden. Hier werden oft viel zu viele Freibescheinigungen ausgestellt, es würde auch ein Nachtrag reichen, wenn man es genau nimmt, sind viele der Bescheinigungen sogar falsch...

Zitat:

Dazu muss ich noch sagen hatte noch nie eine Schulung zum Thema Dito. Habe alles mir selbst nachgeschlagen aber zu dem Speziellen Thema fand ich einfach nix. Mittlerweile Fragen mich auch Kollegen allgemein zum Dito.
Aber wenn du sogar Schulungen durchführst bin ich bei dir sicher an der richtigen Adresse um zu Fachsimpeln.

Leider ist das so, daß die Chefs ihre Fahrer nicht schulen, obwohl sie dazu sogar verpflichtet sind. Und deswegen gibt es auch so viele Probleme und Fehlbedienungen von dem Digitacho.

Zum Fachsimpeln bin ich immer gerne bereit, bin leider nicht immer so viel online.

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Schau mal hier auf Seite 30:

http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Mikne


Schau mal hier auf Seite 30:

http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf

Ich denke, der TE ist wie ich ein Ösi. Da wird die deutsche Bestimmung für ihn nicht gelten.

aus dem vom TE eingestellten Link:

Zitat:

Gänzliche Befreiung von sämtlichen Kontrollgerätpflichten:

* Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden
* Fahrzeuge der Straßenbauämter der Gebietskörperschaften (wenn Lenker Landes/Gemeindebediensteter ist)

einfach lesen, oder?

ansonsten gibt es rechtverbindliche Antworten bei den BAG-ähnlichen Behörden in allen europäischen Staaten - die Regeln sind eigentlich die gleichen in allen Ländern - ist ja wohl der Sinn der Sache gewesen, oder?

morgen
1. gelesen hab ich das

Ne Jungs ihr liegt falsch.
Habe mich heute mit meinem Chef und der Büroangestellten über diese Thema unterhalten.
Beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie eV steht
Ein Schreiben vom Sommer diesen Jahres
wenn ich Winterdienst fahre falle ich nicht unter Lenk und Ruhezeiten
sondern unter das normale Arbeitszeitgesetzt. Der LKW wird auch ohne Eintragung zur selbstfahrenen Arbeitsmachine (Bagger / Radlader).
Der Pökelpanzer ist dann kein LKW.
Der Digi Tacho ist auf " Out of Scope " zu stellen und keine Fahrerkarte einzulegen.

So und jetzt wirds komliziert:
Was ist wenn ich vor oder und nach dem Winterdienst (Streuer runter , Mulde drauf) auf die Baustelle fahre?

Oder sollte ich es übertreiben
von 3-7 Winterdienst
dann 7-18 Baustelle
18-22 Winterdienst
das 5 Tage die Woche und am Wochenende "nur" Dinterdienst
da hab ich ja über 400Std im Monat!!!!
Des kann ja auch nicht sein.

Steht da wirklich nichts im Massenspeicher der Ditos drin?
Der Dito schreit trotz "out" nach meiner Karte.
Wie sieht das mit der Archivierungspflicht der Daten aus.

Grüsse

Ps Schreibe nachher BAG an mal sehn was die dazu sagen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01


morgen
1. gelesen hab ich das

Ne Jungs ihr liegt falsch.
Habe mich heute mit meinem Chef und der Büroangestellten über diese Thema unterhalten.
Beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie eV steht
Ein Schreiben vom Sommer diesen Jahres
wenn ich Winterdienst fahre falle ich nicht unter Lenk und Ruhezeiten
sondern unter das normale Arbeitszeitgesetzt. Der LKW wird auch ohne Eintragung zur selbstfahrenen Arbeitsmachine (Bagger / Radlader).
Der Pökelpanzer ist dann kein LKW.
Der Digi Tacho ist auf " Out of Scope " zu stellen und keine Fahrerkarte einzulegen.

Also liege ich doch nicht falsch, so stand es doch in den Ding von der BAG drin...

Zitat:

So und jetzt wirds komliziert:
Was ist wenn ich vor oder und nach dem Winterdienst (Streuer runter , Mulde drauf) auf die Baustelle fahre?

Oder sollte ich es übertreiben
von 3-7 Winterdienst
dann 7-18 Baustelle
18-22 Winterdienst
das 5 Tage die Woche und am Wochenende "nur" Dinterdienst
da hab ich ja über 400Std im Monat!!!!
Des kann ja auch nicht sein.

Steht da wirklich nichts im Massenspeicher der Ditos drin?
Der Dito schreit trotz "out" nach meiner Karte.
Wie sieht das mit der Archivierungspflicht der Daten aus.

Grüsse

Ps Schreibe nachher BAG an mal sehn was die dazu sagen.

Nee, es wird ganz einfach:

VO EG 561/2006 Artikel 6

(5) Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Artikels 4 Buchstabe e sowie alle Lenkzeiten in einem

Fahrzeug, das für gewerbliche Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der vorliegenden Verordnung

verwendet wird, als andere Arbeiten festhalten; ferner muss er die seit seiner letzten täglichen oder

wöchentlichen Ruhezeit verbrachten Bereitschaftszeiten im Sinne des Artikels 15 Absatz 3 Buchstabe c

der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 festhalten. Diese Zeiten sind entweder handschriftlich auf einem

Schaublatt oder einem Ausdruck einzutragen oder manuell in das Kontrollgerät einzugeben.

Das heißt , du hast dann mal schön einen Nachtrag in deinem Kontrollgerät zu machen, in dem du diese Zeiten als Arbeitszeit vermerkst.

Und dann gilt das Arbeitszeitgesetz und dort steht:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Deine Fahrzeiten bei "out of scope" werden auch im Massenspeicher aufgezeichnet aber halt keinem Fahrer zugeordnet, da ja keine Fahrerkarte in Schacht 1 gesteckt ist.

Zitat:

Original geschrieben von GibsonVienna



Zitat:

Original geschrieben von Mikne


Schau mal hier auf Seite 30:

http://www.bag.bund.de/.../Leitfaden_Rechtsvorschriften.pdf

Ich denke, der TE ist wie ich ein Ösi. Da wird die deutsche Bestimmung für ihn nicht gelten.

nur als Hinweis Lenk und Ruhezeiten sowie Dito u.s.w gelten nicht nur in At sonden auch in ganz Europa ink. D

Also warum nicht auch dort schauen oder zumindest als Grundlage nehmen

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir


aus dem vom TE eingestellten Link:

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir



Zitat:

Gänzliche Befreiung von sämtlichen Kontrollgerätpflichten:

* Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden
* Fahrzeuge der Straßenbauämter der Gebietskörperschaften (wenn Lenker Landes/Gemeindebediensteter ist)

einfach lesen, oder?

ansonsten gibt es rechtverbindliche Antworten bei den BAG-ähnlichen Behörden in allen europäischen Staaten - die Regeln sind eigentlich die gleichen in allen Ländern - ist ja wohl der Sinn der Sache gewesen, oder?

Bin ich aber nicht ,arbeite nur in Auftrag vom Land.

Und wenn ich im Sommer Asphalt für das Strassenbauamt oder die Gemeinde hohle ? Deine Meinung

Mit 100% Sicherheit muss ich da mit Karte fahren!

Dort steht nix speziell über Winterdienst als Auftragsnehmer für Komunen oder das Land drin ,nur wenn du bei dehnen angestellt bist

dann solltest du einfach lesen oder?

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Zitat:

Original geschrieben von Rascho01


morgen
1. gelesen hab ich das

Ne Jungs ihr liegt falsch.
Habe mich heute mit meinem Chef und der Büroangestellten über diese Thema unterhalten.
Beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie eV steht
Ein Schreiben vom Sommer diesen Jahres
wenn ich Winterdienst fahre falle ich nicht unter Lenk und Ruhezeiten
sondern unter das normale Arbeitszeitgesetzt. Der LKW wird auch ohne Eintragung zur selbstfahrenen Arbeitsmachine (Bagger / Radlader).
Der Pökelpanzer ist dann kein LKW.
Der Digi Tacho ist auf " Out of Scope " zu stellen und keine Fahrerkarte einzulegen.

Also liege ich doch nicht falsch, so stand es doch in den Ding von der BAG drin...

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Zitat:

So und jetzt wirds komliziert:
Was ist wenn ich vor oder und nach dem Winterdienst (Streuer runter , Mulde drauf) auf die Baustelle fahre?

Oder sollte ich es übertreiben
von 3-7 Winterdienst
dann 7-18 Baustelle
18-22 Winterdienst
das 5 Tage die Woche und am Wochenende "nur" Dinterdienst
da hab ich ja über 400Std im Monat!!!!
Des kann ja auch nicht sein.

Steht da wirklich nichts im Massenspeicher der Ditos drin?
Der Dito schreit trotz "out" nach meiner Karte.
Wie sieht das mit der Archivierungspflicht der Daten aus.

Grüsse

Ps Schreibe nachher BAG an mal sehn was die dazu sagen.

Nee, es wird ganz einfach:
VO EG 561/2006 Artikel 6
(5) Der Fahrer muss die Zeiten im Sinne des Artikels 4 Buchstabe e sowie alle Lenkzeiten in einem
Fahrzeug, das für gewerbliche Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs der vorliegenden Verordnung
verwendet wird, als andere Arbeiten festhalten; ferner muss er die seit seiner letzten täglichen oder
wöchentlichen Ruhezeit verbrachten Bereitschaftszeiten im Sinne des Artikels 15 Absatz 3 Buchstabe c
der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 festhalten. Diese Zeiten sind entweder handschriftlich auf einem
Schaublatt oder einem Ausdruck einzutragen oder manuell in das Kontrollgerät einzugeben.

Das heißt , du hast dann mal schön einen Nachtrag in deinem Kontrollgerät zu machen, in dem du diese Zeiten als Arbeitszeit vermerkst.

Und dann gilt das Arbeitszeitgesetz und dort steht:

§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Deine Fahrzeiten bei "out of scope" werden auch im Massenspeicher aufgezeichnet aber halt keinem Fahrer zugeordnet, da ja keine Fahrerkarte in Schacht 1 gesteckt ist.

Du magst Laut Vorschrift Recht zu haben aber wenn ich z.B.

von 3-7 Winterdienst fahre danach auf die Baustelle Fahre müsste ich nach dem AZG um 1 Uhr spätestens Feierabend machen. Nicht selten sollte ich aber Materal hohlen ,danach vielleicht noch Bagger,Fertiger oder anderes umsetzen. Und selbst wenn ich um 1 Uhr Feierabend hätte , würdest du dich an den Strasssenrand setzten , den Kollegen beim Arbeiten zuschauen .bis die um 5 auch Feierabend machen damit ich mit denen Heim komm. Ich darf ja nicht mehr arbeiten / fahren. Die Zeiten sind ja auch nicht gerade Freizeit, wenn du in einem Kaff festsitzt.

Da berufe ich mich doch lieber auf die Kontrollgerätebefreiung trage nix nach und komm heim.

Auserdem hast du schon mal nur eine Std im Dito manuell eingegeben.

Ich soll dann bei Morgen und abends je 3-4 nachtragen. Da brauche ich ja fast mehr Zeit zum Tippen als zu Fahren (übertrieben).

Aber ohne Spass pro min 3 mal tippen heist 3*60min*3Std = 540 oder?

da bekommst ja ne Hornhat auf dem Zeigefinger.

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01


Du magst Laut Vorschrift Recht zu haben aber wenn ich z.B.
von 3-7 Winterdienst fahre danach auf die Baustelle Fahre müsste ich nach dem AZG um 1 Uhr spätestens Feierabend machen. Nicht selten sollte ich aber Materal hohlen ,danach vielleicht noch Bagger,Fertiger oder anderes umsetzen. Und selbst wenn ich um 1 Uhr Feierabend hätte , würdest du dich an den Strasssenrand setzten , den Kollegen beim Arbeiten zuschauen .bis die um 5 auch Feierabend machen damit ich mit denen Heim komm. Ich darf ja nicht mehr arbeiten / fahren. Die Zeiten sind ja auch nicht gerade Freizeit, wenn du in einem Kaff festsitzt.
Da berufe ich mich doch lieber auf die Kontrollgerätebefreiung trage nix nach und komm heim.

Ob das die Familie auch so sieht, deren Kind du überfährts weil du übermüdet bist - oder der Staatsanwalt??

Die Korrekt Zeitplanung ist eine Verpflichtung deiner Firma und DU hälst den Kopf hin wenn was passiert... aber es passiert ja immer nur den Anderen.

Übrigens: die Geldbuße hierfür liegt unter Umständen locker im 4-stelligen Bereich - ohne Unfall !

Zitat:

Auserdem hast du schon mal nur eine Std im Dito manuell eingegeben.
Ich soll dann bei Morgen und abends je 3-4 nachtragen. Da brauche ich ja fast mehr Zeit zum Tippen als zu Fahren (übertrieben).
Aber ohne Spass pro min 3 mal tippen heist 3*60min*3Std = 540 oder?
da bekommst ja ne Hornhat auf dem Zeigefinger.

Ja, habe ich schon öfters, denn ich mache Schulungen für den digitalen Tacho und diese Ausrede höre ich am Tag Hundert mal...

Es ist für den GEÜBTEN Fahrer eine Sache von 2 Minuten, den Nachtrag zu machen, das geht fast so schnell wie das Ausfüllen der alten Tachoscheiben und bei den neuen Geräten die nächstes Jahr kommen oder der Stoneridge SE 5000 - Generation geht das sogar ratz fatz mit ganz wenigen Schritten.

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Zitat:

Original geschrieben von Rascho01


Du magst Laut Vorschrift Recht zu haben aber wenn ich z.B.
von 3-7 Winterdienst fahre danach auf die Baustelle Fahre müsste ich nach dem AZG um 1 Uhr spätestens Feierabend machen. Nicht selten sollte ich aber Materal hohlen ,danach vielleicht noch Bagger,Fertiger oder anderes umsetzen. Und selbst wenn ich um 1 Uhr Feierabend hätte , würdest du dich an den Strasssenrand setzten , den Kollegen beim Arbeiten zuschauen .bis die um 5 auch Feierabend machen damit ich mit denen Heim komm. Ich darf ja nicht mehr arbeiten / fahren. Die Zeiten sind ja auch nicht gerade Freizeit, wenn du in einem Kaff festsitzt.
Da berufe ich mich doch lieber auf die Kontrollgerätebefreiung trage nix nach und komm heim.
Ob das die Familie auch so sieht, deren Kind du überfährts weil du übermüdet bist - oder der Staatsanwalt??
Die Korrekt Zeitplanung ist eine Verpflichtung deiner Firma und DU hälst den Kopf hin wenn was passiert... aber es passiert ja immer nur den Anderen.
Übrigens: die Geldbuße hierfür liegt unter Umständen locker im 4-stelligen Bereich - ohne Unfall !

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Zitat:

Auserdem hast du schon mal nur eine Std im Dito manuell eingegeben.
Ich soll dann bei Morgen und abends je 3-4 nachtragen. Da brauche ich ja fast mehr Zeit zum Tippen als zu Fahren (übertrieben).
Aber ohne Spass pro min 3 mal tippen heist 3*60min*3Std = 540 oder?
da bekommst ja ne Hornhat auf dem Zeigefinger.

Ja, habe ich schon öfters, denn ich mache Schulungen für den digitalen Tacho und diese Ausrede höre ich am Tag Hundert mal...
Es ist für den GEÜBTEN Fahrer eine Sache von 2 Minuten, den Nachtrag zu machen, das geht fast so schnell wie das Ausfüllen der alten Tachoscheiben und bei den neuen Geräten die nächstes Jahr kommen oder der Stoneridge SE 5000 - Generation geht das sogar ratz fatz mit ganz wenigen Schritten.

jetzt bleib mal auf dem Boden

selbst wenn ich morgen um 3 anfange heißt das nicht das abends um 6 total übermüdet bin und dann alles um mich rum platt mach.

Ich kann mich schon sehr genau einschätzen wann ich auf den Parkplatz muss um ne Pause einzulegen oder sagen muss es geht nicht mehr.

Habe auch schon im Speditionen gearbeitet wo fast täglich 15 Std hast.
(inofizielle Arbeitszeit) für einen Hungerlohn.

Ja als Arbeiter (nicht Fahrer) 8std Arbeitszeit.
Sind Fahrer keine Arbeiter? Warum müssen die dann mehr Arbeiten?
Kenne keinen Fahrer der nur auf 8 Std im Schnitt kommt.

Leider habe ich ein altes Dito und was mich an dem Gerät am meisten stört das es nicht mal die Pausen richtig anzeigt, Sprich 3* 15 min ist für das Gerat o.k. aber nicht fürs Gesetz,updaten geht auch nicht, und ein neues geht gar nicht, solange das alte nicht def. ist, aber das ist ein anderes Thema.

Was mir aber noch nicht klar ist warum muss ich die Zeiten nachtragen wenn ich doch von der Benutzung befreit bin oder muss ich nur nachtragen wenn ich danach oder davor anderweitig fahre

Kenne das Nachtragen nur wenn ich vor Abfahrt noch Maschinen /Matereal verladen habe. Wenn auch eigendlich aus anderen Gründen.
Dazu muss ich noch sagen hatte noch nie eine Schulung zum Thema Dito. Habe alles mir selbst nachgeschlagen aber zu dem Speziellen Thema fand ich einfach nix. Mittlerweile Fragen mich auch Kollegen allgemein zum Dito.
Aber wenn du sogar Schulungen durchführst bin ich bei dir sicher an der richtigen Adresse um zu Fachsimpeln.

Zitat:

Original geschrieben von Rascho01



jetzt bleib mal auf dem Boden
selbst wenn ich morgen um 3 anfange heißt das nicht das abends um 6 total übermüdet bin und dann alles um mich rum platt mach.
Ich kann mich schon sehr genau einschätzen wann ich auf den Parkplatz muss um ne Pause einzulegen oder sagen muss es geht nicht mehr.

Darüber diskutieren wir besser nicht, die Praxis zeigt etwas ganz Anderes, wenn mal wieder einer - der sich auch richtig einschätzen kann - ins Stauende donnert und andere Menschen tötet oder schwer verletzt und vielleicht auch sich selber.

Zitat:

Habe auch schon im Speditionen gearbeitet wo fast täglich 15 Std hast.
(inofizielle Arbeitszeit) für einen Hungerlohn.

Ja als Arbeiter (nicht Fahrer) 8std Arbeitszeit.
Sind Fahrer keine Arbeiter? Warum müssen die dann mehr Arbeiten?
Kenne keinen Fahrer der nur auf 8 Std im Schnitt kommt.

Gebe ich dir Recht, hier ist ein riesen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, aber : ist es deswegen legal?

Zitat:

Leider habe ich ein altes Dito und was mich an dem Gerät am meisten stört das es nicht mal die Pausen richtig anzeigt, Sprich 3* 15 min ist für das Gerat o.k. aber nicht fürs Gesetz,updaten geht auch nicht, und ein neues geht gar nicht, solange das alte nicht def. ist, aber das ist ein anderes Thema.

3 x 15 geht bei den alten Geräten noch, weil im Bereich AETR war das noch erlaubt. Bei den neuen soll es nicht mehr gehen.

Die neuen Geräte ab Mitte nächstes Jahr werden richtig gut, der Download Massenspeicher geht dann auch im Bereich von 5-6 Minuten.

Es gibt immer wieder Umrüstangebote aber die liegen meistens auch irgendwo bei 500 bis 600 Euro, da spielt der Chef nicht mit solange das Gerät noch funktioniert.

Zitat:

Was mir aber noch nicht klar ist warum muss ich die Zeiten nachtragen wenn ich doch von der Benutzung befreit bin oder muss ich nur nachtragen wenn ich danach oder davor anderweitig fahre

Kenne das Nachtragen nur wenn ich vor Abfahrt noch Maschinen /Matereal verladen habe. Wenn auch eigendlich aus anderen Gründen.

Weil es im Artikel 6 der VO EG 561/2006 steht, daß du das nachtragen mußt.

Alles was im Fahrzeug erfaßt werden kann muß auch dort erfaßt werden. Hier werden oft viel zu viele Freibescheinigungen ausgestellt, es würde auch ein Nachtrag reichen, wenn man es genau nimmt, sind viele der Bescheinigungen sogar falsch...

Zitat:

Dazu muss ich noch sagen hatte noch nie eine Schulung zum Thema Dito. Habe alles mir selbst nachgeschlagen aber zu dem Speziellen Thema fand ich einfach nix. Mittlerweile Fragen mich auch Kollegen allgemein zum Dito.
Aber wenn du sogar Schulungen durchführst bin ich bei dir sicher an der richtigen Adresse um zu Fachsimpeln.

Leider ist das so, daß die Chefs ihre Fahrer nicht schulen, obwohl sie dazu sogar verpflichtet sind. Und deswegen gibt es auch so viele Probleme und Fehlbedienungen von dem Digitacho.

Zum Fachsimpeln bin ich immer gerne bereit, bin leider nicht immer so viel online.

Dank dir für die ausführliche und sehr qualifizierten Erklärung.
Denke vielen geht es wie mir:
Du weißt es nicht genau und bekommst dann noch Halbwahrheiten 
Erst wenn das Thema unabhänig ausdiskutiert ist ,weißt du wie du dich korekt verhälst.
Und wenn in meiner Branche was schief geht es oft erst mal ans eigene Geld. 😉

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