Wilschaden!!
Schönen guten tag!!!
Dann stelle ich meine frage hier nochmal...
Zu den fakten: hatte ein wildunfall mit meinem e36, hab das vieh aber nicht frontal erwischt.
das heißt, es gibt kein toten beweis. hört sich makaber an, is aber so! bin durch diesen unfall im graben gelandet und das vieh war weg. jetzt hab ich damals bei meiner versicherung angegeben - teilkasko/9000km im jahr- alles schön und gut. es sind aber mehr geworden...40000km...
jetzt kommt ja noch ein gutachter und das ganze pipapo...das auto steht jetzt inner werkstatt bei nem kollegen von mir. ich weiß nicht mal ob ich haare vom wild am auto hab. quasi als beweis...bevor ich es vergesse, meine frage: muss ich was nachzahlen bei meiner versicherung oder kann es passieren das die den schaden nicht übernehmen?? schon alleine weil es keine wildhaare als beweis gibt, geschweige denn ein ganzes reh...sondern nur ein geschrotteter bmw...🙁
Beste Antwort im Thema
Wenn ich nachts um 23:00 Uhr mit 40 km/h ohne Ausweichversuch ein Stück „Wild“ anfahre, wie kann ich dann die Kontrolle über mein Fahrzeug verlieren und im Graben landen und was ist ein „seriöser“ Zeuge ?
Hört sich nicht nach einem versicherten Wildschaden an.
16 Antworten
Hi,
ob und wieviel Du nachzahlen musst, ergibt sich aus Deinen Vetragsbedingungen.
Einfach da mal reinschauen.
Zum Wildschaden:
Du musst dem Versicherer nachweisen, dass es sich um einen versicherten Tierschaden handelt.
Dazu will er in der Regel eine Meldung des Unfalls bei der Polizei und/oder beim zuständigen Jagdpächter.
Darüber hinaus wird der SV sich anschauen, ob die Beschädigungen am Fahrzeug den Hergang (Kollision mit Tier) plausibel erscheinen lassen.
Gab es keine nachweisbare Berührung mit dem Vieh, bist Du im Bereich des sog. Ausweichschadens, da wird´s dann schwierig.
Insbesondere wird dann auch nach einem Zeugen verlangt werden.
Im Zweifel: Vollkasko.
Die Jahreslaufleistung würde ich auf jeden Fall korrigieren, denn 40000 statt 9000 sind mal ne Ansage...
Gruß
Hafi
Zu der falschen km Angabe sag ich nix, die Versicherung zahlt, wird dir aber eineStrafe sowie Nachberechnung stellen wenn es rauskommt, dass du mehr wie 4x soviel gefahren bist wie angegeben.
Zur Zahlung der TK, zuwenig Angaben von dir:
Polizei und Förster wurden vor Ort von dir informiert ?
Haben die keine Spuren sicherstellen können was auf einen Wildschaden hinweist ?
erstmal danke für eure antworten!!
einen zeugen hatte ich im auto.seriös versteht sich! ich will mir ja nix nachsagen lassen. polizei wurde nicht informiert. meines erachtens schwachsinn, weil es null hinweise auf einen wildschaden gibt. das is ja mein pech. hab mich an dem abend (23uhr) von einem kollegen abschleppen lassen. der hat ne werkstatt. also brauchte ich nicht mal die ''gelben engel''...es gibt ja nicht mal ne bremsspur...es war schon alles zu spät. die polizei hätte eh gedacht das ich die verarsche. es gibt KEINEN hinweis auf einen wildschaden. ausgewichen bin ich auch nicht. hab einfach nur pech gehabt und die kontrolle über mein fahrzeug veloren. das problem ist ja, es ist mehr schaden durch den graben entstanden als durch das blöde mistvieh. und das wild is weg! es gibt ja nicht mal blut! hab es ganz komisch mit der stoßstange und scheinwerfer erwischt, nur ganz kurz. und die stoßstange ist in 1000 teile zerflogen bei der landung im graben...hinzu kommt noch das ich nicht mal schnell war. 40km/h, landstrasse inner kurve, bergab...
...na das kann ja noch ein spaß werden...
Na, dann hoffen wir mal für dich, dass du nicht auch noch einen Flurschaden verursacht hast.
Das wäre dann nämlich noch etwas sehr übles. Du hast dich hier unerlaubt vom Unfallort entfernt. Und wenn da etwas beschädigt wurde, muss deine Haftpflicht dafür aufkommen.
Und die könnte dann mal nett bei dir anklopfen.
Du hast hier so zeimlich alles falsch gemacht was man falsch machen kann.
Bei deiner Schilderung sehe ich für die Regulierung deines Schaden eher schwarz.......
Gruss
Delle
Es gibt keinen Hinweis auf einen Wildschaden und du hast weder Polizei noch sonstwen vor Ort verständigt ?
Lt. den AKB bist du glaube bei Wildschäden etc. (auch wenn kein Kontakt mit dem Tier vorlag) in der Verpflichtung unmittelbar den Unfall der Polizei zu melden, von Schäden durch ausgelaufene Flüssigkeit und Beschädigunu deinerseits an fremden Sachen gar nicht gesprochen.
Könnte sogar als Unfallflucht gedeutet werden.
Denke es wird schwer diesen Schaden als TK-Schaden geltent zu machen.
Nein, es gibt keinen flurschaden. keine sträucher, keine bäume, keine pfeiler...nichts dergleichen...
...auch keine flüssigkeiten die ausgelaufen sind...ich lag in einem graben. ich hab mich weder überschlagen, noch sonst irgendwas. da das terrein neben der strasse etwas uneben ist, hat nur gfk gelitten, sprich die front-u. heckstoßstange. wenn ich was zerstört hätte, dann hätte ich das schon gmeldet. ich wurde ja nicht mit dem heuwagen in die schule gefahren. und laut meines wissens muss man nicht bei jedem furz die polizei rufen. es war ja kein unfall ala cobra 11...
Meine Meinung:
Teilkasko? Bei der Aktenlage? Vergiss es.
Vollkasko oder Betrugsakte. Such Dir eins aus, sonst sucht sich die Versicherung was aus...
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von sosiehtsaus
...auch keine flüssigkeiten die ausgelaufen sind...ich lag in einem graben. ich hab mich weder überschlagen, noch sonst irgendwas. da das terrein neben der strasse etwas uneben ist, hat nur gfk gelitten, sprich die front-u. heckstoßstange. wenn ich was zerstört hätte, dann hätte ich das schon gmeldet. ich wurde ja nicht mit dem heuwagen in die schule gefahren. und laut meines wissens muss man nicht bei jedem furz die polizei rufen. es war ja kein unfall ala cobra 11...
du musst uns hier nicht überzeugen...... überzeuge lieber deine Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von sosiehtsaus
und laut meines wissens muss man nicht bei jedem furz die polizei rufen.
Bei jedem Furz nicht, aber bei einem Wildschaden schon, auch wenn keine Kollision mit dem Tier vorliegt, aber weiteres wirst du wahrscheinlich von deiner Versicherung erfahren.
Wenn ich nachts um 23:00 Uhr mit 40 km/h ohne Ausweichversuch ein Stück „Wild“ anfahre, wie kann ich dann die Kontrolle über mein Fahrzeug verlieren und im Graben landen und was ist ein „seriöser“ Zeuge ?
Hört sich nicht nach einem versicherten Wildschaden an.
Für mich ist das auch kein "Wildschaden", sondern es erinnert mich so ziemlich an diesen Thread hier
http://www.motor-talk.de/.../...-zahlt-die-teilkasko-t2052010.html?...
@TE
Du solltest dir den genannten Thread langsam und in Ruhe durchlesen und dann nochmal die ganze Sache überdenken - ist sicherlich besser!
Wohlwollend unterstellend, dass hier tatsächlich eine Wildberührung stattgefunden hat, wäre der TE in jedem Fall verpflichtet gewesen, zumindest den Jagdpächter zu informieren. Da man den in aller Regel nicht kennt, hat man die Polizei zu informieren.
Irgendwo lief da nämlich nach dem Unfall ein angefahrenes Reh durch die Gegend, das muss gesucht werden und genau das ist die Aufgabe des Jagdpächters.
Warum du die Polizei nicht gerufen hast, wird dein Geheimnis bleiben. Meine Vermutungen dahingehend behalte ich für mich.
Noch eines auf den Weg: Wenn die Wildberührung stattgefunden hat, gibt es Spuren davon am Fahrzeug, wenn es anschließend nicht im Dauerregen gestanden hat. Wenn du sie nicht sehen kannst, der Sachverständige kann es.
Es gibt übrigens auch Versicherungen, die bei Verdachtsmomenten gern mal gefundene Haarspuren genau untersuchen lassen. Ist schon interessant, welche Haare (oder Handfegerborsten) da manchmal so dran kleben...
Die Beweiskraft von Insassenzeugen ist ohnehin nicht so berühmt und in diesem Fall wird dir das nicht helfen.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Ist schon interessant, welche Haare (oder Handfegerborsten) da manchmal so dran kleben...
Gruß
traumzauber
Deshalb immer nur Handfeger aus Wildschweinborsten kaufen. Mann weiß ja nie. 😁
Gruß
Frank