Willkommen in der Schweiz, liebe Raser
Wer hier rasen will sollte
mal lesen und folgendes bedenken was in dem Text nicht wiedergegeben wird:
-Gilt auch für Ausländer, nur mit milderen Strafen
-Der Führerschein wird gelöscht, nach der Sperre von 1-10 Jahren darf man ihn nach MPU neu machen
-Die Sperrzeit beginnt erst nach Ablauf der Bewährungsstrafe zu laufen
-Wird man während der Bewährung am Steuer erwischt kann der Richter die Bewährung sofort wiederrufen und noch ggf. eine Strafe dran gehängt
-Baut man am Steuer in dieser Zeit einen Unfall oder rast wieder (natürlich ohne FS), gehts sofort ins Gefängnis
-Das Fahrzeug ist für immer weg, LEasingfahrzeuge werden meist rückabgewickelt, es entstehen Gebühren und Kosten im 5stelligen Bereich
-Gerichtskosten im 5stelligen Bereich
-Baut man einen Unfall mit Toten kann der Richter eine Mordanklage anstreben, da der Vorsatz ja gegeben ist
-Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter
-Die neuen Blitzer erwischen auch Motorradfahrer von vorne und hinten
-Es wird mehrmals unsichtbar auf mehreren Kilometern geblitzt, somit ist der Vorsatz noch besser belegbar
-Man ist vorbestraft
-Im Wiederholungsfall lange Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre
-Bei Ausländern wird der FS eingezogen und mit entsprechender Bemerkung an die jeweilige Behörde gesendet
-Ausländer können auch bis zu 5 Tage in U-Haft verbringen
-D und F treiben die Strafen im Land ein.
So, wer will noch rasen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von martinde001
Wer hier rasen will solltemal lesen und folgendes bedenken was in dem Text nicht wiedergegeben wird:
-Gilt auch für Ausländer, nur mit milderen Strafen
-Der Führerschein wird gelöscht, nach der Sperre von 1-10 Jahren darf man ihn nach MPU neu machen
-Die Sperrzeit beginnt erst nach Ablauf der Bewährungsstrafe zu laufen
-Wird man während der Bewährung am Steuer erwischt kann der Richter die Bewährung sofort wiederrufen und noch ggf. eine Strafe dran gehängt
-Baut man am Steuer in dieser Zeit einen Unfall oder rast wieder (natürlich ohne FS), gehts sofort ins Gefängnis
-Das Fahrzeug ist für immer weg, LEasingfahrzeuge werden meist rückabgewickelt, es entstehen Gebühren und Kosten im 5stelligen Bereich
-Gerichtskosten im 5stelligen Bereich
-Baut man einen Unfall mit Toten kann der Richter eine Mordanklage anstreben, da der Vorsatz ja gegeben ist
-Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, haftet der Halter
-Die neuen Blitzer erwischen auch Motorradfahrer von vorne und hinten
-Es wird mehrmals unsichtbar auf mehreren Kilometern geblitzt, somit ist der Vorsatz noch besser belegbar
-Man ist vorbestraft
-Im Wiederholungsfall lange Haftstrafe und lebenslange Führerscheinsperre-Bei Ausländern wird der FS eingezogen und mit entsprechender Bemerkung an die jeweilige Behörde gesendet
-Ausländer können auch bis zu 5 Tage in U-Haft verbringen
-D und F treiben die Strafen im Land ein.So, wer will noch rasen?
Tja die Schweizer Behörden haben einen Knall.
Ist bekannt.
Nur was ist rasen?
Ich hoffe nicht schon 140km/h???
279 Antworten
Na ich glaube nicht, daß die dann ein Fahrzeug einziehen, das gar nicht dem Fahrer gehört. Das machen die wohl nur, wenns auch ihm gehört. geh ich mal von aus...
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Gibt's noch ein bisschen mehr thematisch unbezogene Polemik? 🙄
Wie man liest nein...
An die Steueroasen-Prediger:
ein Konto in der CH ist nicht illegal.
Wenn man in dem Land, in dem man Steuerpflichtig ist, es aber nicht versteurt, das dann schon.
Das Verbrechen wurde jetzt aber nicht in der CH begangen, sondern im Heimatland. ("Deutsche brechen in Deutschland deutsche Gesetze"😉 Die Krux: jener Deutscher hat in der CH eben KEIN Verbrechen begangen...
Ernst gemeinte Frage (ich starte noch heute eine Initative wenn gewünscht):
der einzige Weg für Schweizer zu verhindern, das Deutsche in Deutschland deutsche Gesetze brechen wäre, das wir künftig keine Deutschen mehr in's Land reinlassen, und jenen hierzulande nicht mehr erlauben jedwelche Verträge abzuschliessen...
Alles andere bitte mit eurer Regierung klären (ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches Rechtshilfe auch bei "einseitiger Illegalität" erlaubt hätte, wurde von Berlin zugunsten eines ...fragwürdigen... Steuerabkommens abgelehnt, und auch jenes hat Berlin versenkt.) Wir Schweizer können euch nicht mehr als Problemlösungen anbieten...
Zum Thema:
nachdem es hier eben wieder einmal gekracht hat (im Kreisverkehr ist einer links rum gefahren.....) würde ich es für angebracht halten, das künftig all jene, welche meinen sich nicht an die Verkehrsregeln halten zu müssen, die Schweiz meiden. Idioten die bei der Fahrprüfung mehr Glück als Verstand hatten, gibts hierzulande schon genug...
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Na ich glaube nicht, daß die dann ein Fahrzeug einziehen, das gar nicht dem Fahrer gehört. Das machen die wohl nur, wenns auch ihm gehört. geh ich mal von aus...
Naja, wenn Leasingwagen schon rückabgewickelt werden ... der "gehört" dem Raser ja auch nicht.
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Zitat:
Original geschrieben von Bernd_Clio_III
...
Wichtige Fragen, die wohl leider erst im Nachhinein gelöst werden, da wohl bis jetzt keiner dran dachte...
Wobei man hier dann den Anspruch auf Schadenersatz prüfen müsste, da klar ein Schaden an fremden Eigentum entstanden ist...
Ach ja, was das alles für Konsequenzen nach sich ziehen wird...
Aber Hauptsache man hat bestraft, und nicht für Prävention gesorgt... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Ich finde es nicht fortschrittlich, wenn man in der Schweiz die Scharia für Autofahrer erfindet.
ich bin normal auch gegen ein atl. aber wen ich heut schon wieder das vor meiner haustür hatte:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...5-4429-8f55-c3eac692aaac.htmldann frag ich mich wie bescheuert den einer allein sein kann und welche unfähigen vollidioten heutzutage einen führerschein bekommen.
unter so einer vorrausstzeung ist die "schweizer scharia" nicht ganz verkehrt.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Wieso? Wäre das dann ein Grund mal wieder Urlaub in der Schweiz zu machen?Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Hallo
Wie sind die Strafen für Kinderschänder und Vergewaltiger in der Schweiz? So lasch wie in Deutschland?
You, Sir, have just made my day! 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ich bin normal auch gegen ein atl. aber wen ich heut schon wieder das vor meiner haustür hatte: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/...5-4429-8f55-c3eac692aaac.html dann frag ich mich wie bescheuert den einer allein sein kann und welche unfähigen vollidioten heutzutage einen führerschein bekommen.Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Ich finde es nicht fortschrittlich, wenn man in der Schweiz die Scharia für Autofahrer erfindet.unter so einer vorrausstzeung ist die "schweizer scharia" nicht ganz verkehrt.
Und das hätte mit eine TL verhindert werden können? "Unangepasste Geschwindigkeit" hat doch soo einen Bart.
cheerio
wow ich staune
mit 150 durch das Ortsgebiet(geschlossene Ortschaft)
Nicht schlecht.
Ich dachte man sieht mit 150 in der Schweiz sogar bei 120 Limit schon schwedische Gardinen.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Ich dachte man sieht mit 150 in der Schweiz sogar bei 120 Limit schon schwedische Gardinen.
Das ist genau wie in Deutschland. Nichts muss alles kann.😉
Für fahren ohne Führerschein kann man auch in den Knast gehen. Aber nicht beim erstenmal, wenn keiner Geschädigt wurde und der Täter nicht vorbelastet ist.
Selbst fürs Schwarzfahren haben es schon einige in den Knast geschafft.
Zitat:
Original geschrieben von meggi 2001
Selbst wenn das so wäre wie du sagst, dann donnert man halt mit 220 am 120 schild vorbei mit dem gleichen Ergebnis.
Das passiert nur, wenn man nicht in der Lage ist, vorausschauend zu fahren. Und wer das nicht kann, der sollte definitiv keine Geschwindigkeiten im Bereich über 200 fahren. Eigentlich sollte derjenige gar nicht fahren.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Na ich glaube nicht, daß die dann ein Fahrzeug einziehen, das gar nicht dem Fahrer gehört. Das machen die wohl nur, wenns auch ihm gehört. geh ich mal von aus...
Natürlich weird das trotzdem eingezogen. Du hast als Besitzer bzw. Halter des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen, dass du deinen PKW nur an vertrauenwürdige/vernünftige Menschen verleihst...
Insofern trägst du auch das Risiko mit. Ob man sich einen Teil des Geldes auf zivilrechtlichem Wege zurückholen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber dein PKW ist weg...
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
[Natürlich weird das trotzdem eingezogen. Du hast als Besitzer bzw. Halter des Fahrzeuges dafür Sorge zu tragen, dass du deinen PKW nur an vertrauenwürdige/vernünftige Menschen verleihst...
Insofern trägst du auch das Risiko mit. Ob man sich einen Teil des Geldes auf zivilrechtlichem Wege zurückholen kann, steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber dein PKW ist weg...
Eher nicht. In Deutschland gibts, wenn auch eher selten, auch derartige Massnahmen, z.B. beim ständigen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Aber das Fahrzeug muss schon dem Probanden gehören. Fremdes Eigentum wird nicht eingezogen.
Wie´s in der Schweiz ist, weiß ich natürlich nicht, kann mir aber vorstellen, dass es ähnlich gehandhabt wird.


