Wildunfall mit Neuwagen vor Unterschrift des Vertrages
Hallo liebe Mitglieder,
Diesmal geht es hier um ein ziemlich kompliziertes Thema...
Meine Eltern haben einen Neuwagen "Chevrolet Spark LS" am 21.12.2011 zugelassen. Wir wollten das Auto bei der DEVK versichern. Eine Zulassungsnummer bekamen wir auch ganz schnell... der vorherige Wagen (Ford Escort BJ 90) war Teilkasko bei einer anderen Versicherung.
Wir wurden immer wieder von dem Vertreter vertröstigt, dass wir noch einen Termin zum Vertragsabschluss bekommen(Unterschrift für Vollkasko) den haben wir auch bekommen und zwar heute den 02.01.2012 um 10 Uhr! Jetzt kommt der Hammer:
Mein Vater ist heute auf dem Weg zur Arbeit um ca. 7:00 morgens einem Wild begegnet das Auto hat nach nur 800 kilometer einen Wirtschaftlichen >Totalschaden erlangt(Front völlig zerdrückt)!
Danach sind wir sofort zur Versicherung und die Frau behauptet jetzt nun, dass es sehr schlecht aussieht mit dem Auto, da ja noch kein Vertrag angeblich abgeschlossen wäre.....
Sie würde jetzt ja wohl versuchen den Antrag auf Vollkasko weiter zu reichen ebenso die Schadensmeldeung.
Aber wir hätten ja viiiiel früher den Vertrag schon abschließen sollen sagt sie...
Das wollten wir ja auch, aber die Versicherung bzw Vertreterin nichtaus Zeitmangel!
Die Chefin meinte übrigens zur Zullasungszeit, dass wenn ein Unfall passiert, dass alles okay wäre und sie vorübergehend ja was dann tun könnte und wir uns keine Sorgen bis zur Unterschrift machen müssten.... Heute war allerdings nicht die Chefin sondern irgendeine Ahnungslose Mitarbeiterin in der Filliale.
Was sollen wir jetzt tun 11.000 € Schulden, völlige Ahnungslosigkeit was passiert... Es kann doch nicht sein, dass wegen so einer Schludrigkeit der Versicherung und nichtmal 4 Stunden Zwischenraum zwischen Unfall und Abschluss des Vertrages, dass es jetzt so schwierig wäre oder doch?
Ich bitte wirklich um dringende Hilfe was jetzt noch zu tun ist. Das Bange warten macht einen schon ziemlich fertig...
Dank
LG
Manu
Beste Antwort im Thema
Dein Vater hat sich doch selbst und freiwillig dafür entschieden, Fahrten zu unternehmen ohne die schriftliche Bestätigung über eine entsprechende Fahrzeugversicherung in der Hand zu haben.
Warum wird nun die Schuld bei anderen gesucht?
41 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von manu_87
Der "alte" war zuvor aber leider bei einer anderen Autoversicherung und zwar bei der DBV "Axa". Danach hatten meine Eltern sich dummerweise für eine andere Autoversicherung entschieden. Kann das auch von der letzten Versicherung mit Teilkasko einfach übernommen werden? Die wollten ja sämtliche Papiere darüber haben.
Es kann nicht direkt übernommen werden, aber es wird i.d.R. kein Problem sein. Die Verfahrensweise bei der DEVK ist da so, das bei einem neuen/fast neuen davon ausgegangen wird, dass der VN VK, mind. aber TK nimmt. Das gilt auch wenn der Antrag noch nicht unterschrieben ist.
Wichtig ist aber der Zeitraum zwischen Zulassung und Unfall. Wenn es sich um ein paar Tage handelt, kein Problem. Wenn aber die Zulassung schon 6 Wochen her war und du schon 2 mal erinnert worden bist, einen Antrag zu machen, dann schaut es eher schlecht für dich aus.
Hast du dir denn ein Angebot mit Kasko ausgedruckt bzw. ausdrucken lassen?? Wenn ja, das hilft die auch schon ein ganzes Stück weiter!
Für die Zukunft, man kann auch einen Antrag unterschrieben bevor das Fahrzeug zugelassen wird, dann kann so etwas nicht passieren.
Zitat:
Original geschrieben von ByTe-ErRoR
Ich verstehe das auch nicht so ganz, es wird doch für die Zulassung eine eVB Nummer verlangt und für diese muß man doch einen Antrag stellen.
nein, für die Erstellung einer eVB Nummer ist ein Antrag nicht zwingend notwendig. Auch welcher Versicherungsschutz dann später gewählt wird, ist nicht wichtig. Die eVB bestätigt nur Mindestschutz gem. Pflichtversicherungsgesetz.
Erst der Antrag bestätigt mehr (z.B. TK, VK, IU usw.), aber auch nur wenn "vorläufiger Versicherungsschutz" vom Vertreter angegeben worden ist. Ansonsten besteht erst Schutz mit erhalt der Police.
Was ich an der "Sache" nicht akzeptieren würde,
ist der Satz: Sie kann nichts versprechen.
Beim Aushändigen der EVB wurde noch gesagt, dass ein eventueller Schaden kein Problem sei.
Spätestens jetzt würde ich mit dem Hinweis unten eine Rechtsberatung einholen:
"Mit Urteil vom 20.04.2006 hat das OLG Saarbrücken die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und zur Begründung folgendes ausgeführt:
Vermag ein Versicherungsnehmer zu beweisen,
dass er bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Absicht geäußert hat,
eine Vollkaskoversicherung zu beantragen,
und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz,
so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung.
Quelle:
http://www.hb-rechtsanwalt.de/.../...ckungszusage-und-kaskoschutz.html
Gruß Cokefreak
Zitat:
Es kann nicht direkt übernommen werden, aber es wird i.d.R. kein Problem sein. Die Verfahrensweise bei der DEVK ist da so, das bei einem neuen/fast neuen davon ausgegangen wird, dass der VN VK, mind. aber TK nimmt. Das gilt auch wenn der Antrag noch nicht unterschrieben ist.
Wichtig ist aber der Zeitraum zwischen Zulassung und Unfall. Wenn es sich um ein paar Tage handelt, kein Problem. Wenn aber die Zulassung schon 6 Wochen her war und du schon 2 mal erinnert worden bist, einen Antrag zu machen, dann schaut es eher schlecht für dich aus.Hast du dir denn ein Angebot mit Kasko ausgedruckt bzw. ausdrucken lassen?? Wenn ja, das hilft die auch schon ein ganzes Stück weiter!
Für die Zukunft, man kann auch einen Antrag unterschrieben bevor das Fahrzeug zugelassen wird, dann kann so etwas nicht passieren.
Das hat mir jetzt bisher am MEISTEN ausgesagt besser gesagt geholfen...
Demnach gehen die sowieso davon aus, dass das Auto zumindest TK versichert ist auch wenn der Antrag noch nicht unterschrieben ist? Zwischen dem Unfall und unterschreiben des Vertrages liegen nichtmal 3 Stunden also sollte das tatsächlich keine großen Probleme darstellen?
Wir haben kein Angebot ausgedruckt lediglich hatten wir telefonischen Kontakt mit den "Frauen" :-) Für mich hört sich das ja dann an, als wenn die selber 0 Ahnung hatten. Von wegen sie müssten es probieren können aber kein Versprechen dazu geben... Krass!
Was meinst du jetzt es kann nicht "direkt" übernommen werden?
Ähnliche Themen
Zitat:
Zwischen dem Unfall und unterschreiben des Vertrages liegen nichtmal 3 Stunden also sollte das tatsächlich keine großen Probleme darstellen?
Wir haben kein Angebot ausgedruckt lediglich hatten wir telefonischen Kontakt mit den "Frauen" :-) Für mich hört sich das ja dann an, als wenn die selber 0 Ahnung hatten. Von wegen sie müssten es probieren können aber kein Versprechen dazu geben... Krass!
verstehe ich das richtig, du hat den Antrag unterschrieben und 3 Stunden später ist der Unfall passiert?? Wenn das so ist dann hast du normalerweise vorläufigen Versicherungsschutz. Schau mal auf deinem Antrag auf der dritten Seite bei der Unterschrift des Vertreters, da steht das mit dem vorl. Versicherungsschutz in Kasko.
Wenn der Antrag erst nach Unfall unterschrieben worden ist, spielt das erstmal keine Rolle (ob 3 Minuten, 3 Stunden, 3 Tage, ...). Da ist dann interessant, wann das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zugelassen worden ist (z.B. Freitag, der 06.01.2012) und wann der Antrag unterschrieben worden ist (z.B. Dienstag, 10.10.2012). Wenn dieser Zeitraum "im Rahmen" ist, dann gibt's keinen Ärger. Wenn du das Fahrzeug z.B. im November 2011 zugelassen hast, der Antrag aber erst im Januar 2012 gemacht wird, dann schauts schlecht aus mit Kasko!
Wie du merkst, es kann dir keiner eine 100% Aussage machen. Dafür fehlen einfach zu viele Daten. Aber wie bereits gesagt, setze dich mit dem Vertreter/Vertreterin zusammen, dann findet ihr auch eine Lösung für den Fall. Und wenn nicht, bleibt immer noch der Rechtsweg übrig.
Zitat:
Für mich hört sich das ja dann an, als wenn die selber 0 Ahnung hatten. Von wegen sie müssten es probieren können aber kein Versprechen dazu geben... Krass!
da könnte dann die Beraterhaftung auch eine Rolle spielen wenn es denn so ist/war.
Zitat:
Was meinst du jetzt es kann nicht "direkt" übernommen werden?
direkt von alten Fahrzeug auf das neue Fahrzeug, wenn beide bei der gleiche Gesellschaft versichert sind/waren.
:-), Grüße, Harry
Also die Erstzulassung war der 22.12.2011, also unterschrieben haben wir dann am 1. Januar demnach sollte es ja wohl noch im Rahmen sein. Heute klärt sich noch einiges die haben sich jetzt gemeldet! Ich bin mal gespannt was nun passiert...
Hallo Leute ;-)
So ganze 4 mehr als bange Wochen später, endlich ein Lichtblick.
Die Versicherung hatte 2x einen Gutachter geschickt, einen Totalschaden festgestellt, daraufhin wurde es innerhalb der Hauptstelle immer wieder an verschiedene Sachbearbeiter gereicht und eines Tages als wir also dort anriefen kam vom Bearbeiter nur noch:
"Ja wo soll denn das Geld eigentlich hin?" also gleich an das Autohaus überweisen lassen. Die gleich einen Tag später uns einen neuen zugelassen und bereit gestellt. Am nächsten Tag wurden meine Eltern sogar netterweise vom Händler abgeholt und sie bekamen sofort einen "neuen" sogar mit besserer Ausstattung diesmal hat er auch Esp ;-)
Kurz darauf gleich in die Niederlassung der Versicherung und SOFORT den Vertrag unterschrieben und auf deren Richtigkeit geprüft.
Jetzt steht er hier und es hat sich glücklicherweise alles noch in's Gute gerichtet.
Fazit:
Solltet Ihr euch einen Neuwagen kaufen, so lasst euch nicht weg schicken oder beschnacken die Unterschrift später zu leisten. Im Endeffekt versucht man doch die Schuld einem selber zu zuschreiben.
Danke nochmal für eure tollen Antworten bis zum nächsten Mal ;-)
Manu
Super!!! 🙂
Ich fand die Geschichte sehr hilfreich. Auf jeden Fall was gelernt. Gut zu wissen, daß auch solche Fälle zufriedenstellend reguliert werden. Es zeigt wieder mal, wie weit das Wissen hier auftretender Versicherungsmitarbeiter von der Realität entfetnt ist.
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Gut zu wissen, daß auch solche Fälle zufriedenstellend reguliert werden.
nur weil das in diesem einem fall doch noch glimpflich über die bühne ging, heißt das NICHT gleichsam dass das immer so gehandhabt wird!
im zweifelsfall wird das bezahlt - was vertraglich zum zeitpunkt der unterschrift festgehalten wurde!
Glückwunsch, dass es gut ausgegangen ist.
Danke für die Info, (die ich leider bei manch´ anderen Threads vermisse)
Gruß und knitterfreie Fahrt
Zitat:
Original geschrieben von manu_87
Solltet Ihr euch einen Neuwagen kaufen, so lasst euch nicht weg schicken oder beschnacken die Unterschrift später zu leisten. Im Endeffekt versucht man doch die Schuld einem selber zu zuschreiben.
Eine Unterschrift braucht man nicht unbedingt.
Einzig wichtig ist eine vorläufige Deckungszusage ab Tag der Zulassung für die entsprechende Kasko, und das schriftlich.