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Wildunfall mit Neuwagen vor Unterschrift des Vertrages

Themenstarteram 2. Januar 2012 um 21:49

Hallo liebe Mitglieder,

Diesmal geht es hier um ein ziemlich kompliziertes Thema...

Meine Eltern haben einen Neuwagen "Chevrolet Spark LS" am 21.12.2011 zugelassen. Wir wollten das Auto bei der DEVK versichern. Eine Zulassungsnummer bekamen wir auch ganz schnell... der vorherige Wagen (Ford Escort BJ 90) war Teilkasko bei einer anderen Versicherung.

Wir wurden immer wieder von dem Vertreter vertröstigt, dass wir noch einen Termin zum Vertragsabschluss bekommen(Unterschrift für Vollkasko) den haben wir auch bekommen und zwar heute den 02.01.2012 um 10 Uhr! Jetzt kommt der Hammer:

Mein Vater ist heute auf dem Weg zur Arbeit um ca. 7:00 morgens einem Wild begegnet das Auto hat nach nur 800 kilometer einen Wirtschaftlichen >Totalschaden erlangt(Front völlig zerdrückt)!

Danach sind wir sofort zur Versicherung und die Frau behauptet jetzt nun, dass es sehr schlecht aussieht mit dem Auto, da ja noch kein Vertrag angeblich abgeschlossen wäre.....

Sie würde jetzt ja wohl versuchen den Antrag auf Vollkasko weiter zu reichen ebenso die Schadensmeldeung.

Aber wir hätten ja viiiiel früher den Vertrag schon abschließen sollen sagt sie...

Das wollten wir ja auch, aber die Versicherung bzw Vertreterin nichtaus Zeitmangel!

Die Chefin meinte übrigens zur Zullasungszeit, dass wenn ein Unfall passiert, dass alles okay wäre und sie vorübergehend ja was dann tun könnte und wir uns keine Sorgen bis zur Unterschrift machen müssten.... Heute war allerdings nicht die Chefin sondern irgendeine Ahnungslose Mitarbeiterin in der Filliale.

 

Was sollen wir jetzt tun 11.000 € Schulden, völlige Ahnungslosigkeit was passiert... Es kann doch nicht sein, dass wegen so einer Schludrigkeit der Versicherung und nichtmal 4 Stunden Zwischenraum zwischen Unfall und Abschluss des Vertrages, dass es jetzt so schwierig wäre oder doch?

Ich bitte wirklich um dringende Hilfe was jetzt noch zu tun ist. Das Bange warten macht einen schon ziemlich fertig...

Dank

LG

Manu

 

Beste Antwort im Thema

Dein Vater hat sich doch selbst und freiwillig dafür entschieden, Fahrten zu unternehmen ohne die schriftliche Bestätigung über eine entsprechende Fahrzeugversicherung in der Hand zu haben.

Warum wird nun die Schuld bei anderen gesucht?

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Zitat:

Mit Urteil vom 20.04.2006 hat das OLG Saarbrücken die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und zur Begründung folgendes ausgeführt:

Vermag ein Versicherungsnehmer zu beweisen, dass er bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO die Absicht geäußert hat, eine Vollkaskoversicherung zu beantragen, und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz, so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung.

Quelle:

http://www.hb-rechtsanwalt.de/.../...ckungszusage-und-kaskoschutz.html

Moin,

 

mei meinem Versicherer ist das so geregelt, wenn eVB ausgegeben wurde und noch keine Aussage zum Versicherungsschutz gemacht wurde, ist das zugelassene KFZ so versichert, wie der Vertrag des alten KFZ bestanden hat.

 

Dumm beim TE ist nur, dass er die Gesellschaft gewechselt hat.

 

wenn der wagen einen totalschaden hat, hat doch auch das wild einen, oder??? Was war deas denn nen schwein, nen reh oder gar nen Hirsch. Wenn der Kadaver noch da ist, haftet da nicht die Versicherung des Jagdpächters oder Grundstückeigentümers irgendwie??? Sofern es einen davon gibt.

Das ist eine umstrittene Sache, müßte die Jagdhaftpflicht dafür aufkommen, würde diese nur den Zeitwert ersetzen.

 

Der Wert ohne Abzüge würden ohnehin nur die Premiumtarife in der Voll-/Teilkaskoversicherung ersetzen.

 

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

... haftet da nicht die Versicherung des Jagdpächters oder Grundstückeigentümers irgendwie??? Sofern es einen davon gibt.

nö, nur bei einer Treibjagd wo das Wild dann auf die Straße getrieben werden könnte oder Ähnliches

Kann mich den Vorrednern nur anschliessen, gerade bei einem Neuwagenkauf sollte man Risiken abdecken und nicht in Versuchung kommen ("ach, wird schon nichts passieren"). Und ein Neuwagenkauf ist alles andere als eine spontane Handlung, da hat man i.d.R. genügend Vorlaufzeit, um sich um alles zu kümmern.

Beispielsweise habe ich nach dem Unterschreiben des Kaufvertrags anschliessend bei meiner Versicherung telefonisch einen Antrag auf Policierung mit allen relevanten Merkmalen und Umfängen gestellt, wenige Minuten später kam der vorausgefüllte Antrag einschliesslich eVB per Email bei mir an.

Damit habe ich eine Woche vor Abholung das Fahrzeug zugelassen, die fehlenden Angaben zu Kennzeichen etc. ausgefüllt und den Antrag unterschrieben an die Versicherung übermittelt. Einen Tag vor Abholung telefonisch und per Mail bestätigen lassen, dass der Antrag eingegangen und die Police unterwegs sei und dann ruhigen Gewissens ins Auto eingestiegen und vom Hof gefahren.

Dies mag dem TE nun leider zwar nicht helfen, aber es sei jedem anderen angeraten sich abzusichern, um eben nicht auf einem hohen Schaden sitzen zu bleiben!

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 21:47

Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

wenn der wagen einen totalschaden hat, hat doch auch das wild einen, oder??? Was war deas denn nen schwein, nen reh oder gar nen Hirsch. Wenn der Kadaver noch da ist, haftet da nicht die Versicherung des Jagdpächters oder Grundstückeigentümers irgendwie??? Sofern es einen davon gibt.

Das war irgendwie nen Hirsch oder ein übergroßes reh ich war ja zum Glück nicht mit dabei.. Dazu kann ich aber nicht viel sagen. Aber wie das Auto aussieht war das schon etwas größeres denke ich mal..

Also bisher ist noch nichts weiter raus gekommen... Ich hoffe wirklich sehr das alles klappt !

Den Schaden wird die Versicherung zahlen und nicht der Vertreter. Bei 11000 Euro werden bestimmt nicht Kulanz zeigen.

am 5. Januar 2012 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von manu_87

Kann man da eventuell falls das jetzt schief gehen sollte mit einem Anwalt noch was erreichen? Es ist für mich unvorstellbar, dass ein Neuwagen Versicherungstechnisch nicht abgesichert ist...

Quatsche mit deinem Vertreter. Es ist "normal" das der neue erstmal den Schutz vom "alten" übernimmt. Sprich wenn du beim alten schon TK oder VK hattest, hat es der neue auch, selbst wenn noch kein Antrag unterschrieben ist.

Wenn der alten keine Kasko hatte, ist es aber "normal" das der neue eigentliche eine VK, mind. aber eine TK bekommt. In der TK ist dein Schaden abgesichert.

Es sollte bei der DEVK da keine Probleme geben. Diese Fälle sind schon öfters aufgetreten.

Grüße, Harry

Themenstarteram 6. Januar 2012 um 6:04

Der "alte" war zuvor aber leider bei einer anderen Autoversicherung und zwar bei der DBV "Axa". Danach hatten meine Eltern sich dummerweise für eine andere Autoversicherung entschieden. Kann das auch von der letzten Versicherung mit Teilkasko einfach übernommen werden? Die wollten ja sämtliche Papiere darüber haben.

Wildschäden deckt die Teilkasko!

Sobald du du eine VBA- Nummer (ehemalige Doppelkarte) vom versicherer ausgestellt bekommen hast, hast du sofortigen Versicherungsschutz.

Der Schutz richtet sich danach auf welche Leistungen (Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko) die VBA Nummer zum Zulassen ausgestellt wurde.

Hast du jedoch nur abgesprochen dass du eine Haftpflicht nimmst, er dir auch auf diese abgesprochene Leistung eine VBA Nummer ausgestellt hat, dann kannst du keinen Kaskoschaden abwickeln.

Gruß m0ra!

Der TE hat ja mit der Chefin einen eventuellen Unfall bei Übergabe der VBA-Nummer abgesprochen:

Zitat:

Die Chefin meinte übrigens zur Zullasungszeit,

dass wenn ein Unfall passiert,

dass alles okay wäre und sie vorübergehend ja was dann tun könnte und wir uns keine Sorgen bis zur Unterschrift machen müssten....

Zitat Ende.

Gibt es Zeugen für diese Absprache?

Die Woche ist num rum.

Was sagt die Chefin zum Schaden?

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 7. Januar 2012 um 5:17

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Der TE hat ja mit der Chefin einen eventuellen Unfall bei Übergabe der VBA-Nummer abgesprochen:

Zitat:

Die Chefin meinte übrigens zur Zullasungszeit,

dass wenn ein Unfall passiert,

dass alles okay wäre und sie vorübergehend ja was dann tun könnte und wir uns keine Sorgen bis zur Unterschrift machen müssten....

Zitat Ende.

Gibt es Zeugen für diese Absprache?

Die Woche ist num rum.

Was sagt die Chefin zum Schaden?

Gruß Cokefreak

Ich war mit dabei, meine Mutter war mit dabei währenddessen sie das am Telefon erfragt und auch tatsächlich bestätigt bekommen hat.

Die Chefin sagt wir gucken mal was dabei raus kommt, aber ich kann Ihnen leider nichts versprechen ! So der Satz.

am 7. Januar 2012 um 11:37

Ich verstehe das auch nicht so ganz, es wird doch für die Zulassung eine eVB Nummer verlangt und für diese muß man doch einen Antrag stellen. Dabei wird doch angegeben welchen Versicherungsschutz man haben möchte, und ab dann an ist man doch auch versichert, oder ist es nicht der Fall? Ihr müsst doch wissen welchen Schutz ihr beantragt habt und für welches Angebot eine eVB Nummer ausgestellt wurde. Ich melde doch nicht einfach ohne Angebot ein Auto an und lasse mir eine eVB Nummer geben.

Die Vollkasko ist in diesem Fall nicht relevant, wenn ein Wildschaden nachgewiesen ist.

Zitat:

Original geschrieben von ByTe-ErRoR

Ich verstehe das auch nicht so ganz, es wird doch für die Zulassung eine eVB Nummer verlangt und für diese muß man doch einen Antrag stellen. Dabei wird doch angegeben welchen Versicherungsschutz man haben möchte, und ab dann an ist man doch auch versichert, oder ist es nicht der Fall? Ihr müsst doch wissen welchen Schutz ihr beantragt habt und für welches Angebot eine eVB Nummer ausgestellt wurde. Ich melde doch nicht einfach ohne Angebot ein Auto an und lasse mir eine eVB Nummer geben.

 

Die Vollkasko ist in diesem Fall nicht relevant, wenn ein Wildschaden nachgewiesen ist.

Eine eVB ist 6 Monate gültig. Wenn ein Kunde kommt, er benötigt eine eVB, weil er sich ein anderes KFZ zulegen will, bekommt er die eVB, er muß nur mitteilen, ob VN auch Halter ist oder Jemand anderes der Halter ist.

 

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