Wieviel Reserve-Sprit ist erlaubt?

Hallo Community,

mich beschäftigt die Frage, wieviele Kanister bzw. Liter man in seinem Auto mitführen darf. Einige sagen, gar nichts mehr weil verboten, andere sagen 5 Liter.

Also darf man zb. 50L in seinem Tank haben, und 10 Liter in Kanister im Kofferaum? Oder wie schaut das aus?

Danke für hilfreiche Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Friedolin_Schloempel


Sondern eben darum, in Gebieten mit schlecht ausgebauten Tankstellennetzen nicht liegenzubleiben.

Wo gibts denn in Europa Gegenden, wo auf 1.000km keine Tankstelle kommt? 😰

Selbst im tiefsten Russland dürfte dies nicht der Fall sein.

Nichtmal im australischen Outback hab ich das erlebt, und dort sind Ortschaften mitunter über 1.200km entfernt gewesen, aber ne kleine Tanke gabs zwischendurch immer. 🙂

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Also dafür, dass sich Motor Talk die größte deutsche Auto-Community schimpft, ist selbige doch etwas komisch.

Mal so den Thread aus Sicht eines Aussenstehenden:

Frage: Wie viele Äpfel darf ich mir kaufen?

Antwort#1: Da gibt es keine Beschränkungen, du kannst soviele Äpfel kaufen wie du magst.
Antwort#2: Ich kann "Zahl" Äpfel essen, bis ich satt bin!
Antwort#3: Ist dein Korb auch sicher genug, so viele Äpfel zu tragen?
Antwort#4: Warum willst du denn Äpfel kaufen? Gibt ja noch Birnen!
Antwort#5: Döner ist viel besser!
Antwort#6: Hier kannst du nachlesen wie viele Äpfel du kaufen darfst.
Antwort#7: Wer kauft sich denn heute noch Äpfel?
Antwort#8: Ich mag Äpfel und kaufe aber auch Birnen, dann vergammeln aber die Äpfel.
Antwort#9: Interessant wäre zu wissen, wie viele Apfelsinen man sich kaufen darf.
Antwort#10:Verursachen Äpfel nicht Blähungen?

Und so weiter.... und das zieht sich echt durch sämtliche Threads hier in den Foren.

Erstaunlich. Ehrlich. Muss das so?

Ja das muss so. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Friedolin_Schloempel


Erstaunlich. Ehrlich. Muss das so?

Ob das so muss, sei mal dahingestellt...ist aber der natürliche Verlauf einer Diskussion.

Oftmals gibt es eben kein reines Schwarz oder Weiß.

Und du musst gestehen, dass eine solche eigenartige Frage natürlich weitere Fragen aufwirft.

Es heißt im Prinzip "in geeigneter Menge".

Für mein Auto gibt es Ersatzradkanister ab Werk in 7 und 9 Liter, je nach dem ob Stahl oder Aluersatzrad. Ich hab die 7 Liter Version und die schon öfter gebraucht.
5 Liter ist n bisschen knapp, für n Auto was bei meiner Fahrweise 15 Liter verbraucht...

Ich bin auch mal öfter n Auto gefahren, das hat um 50 Liter verbraucht, und da hab ich immer einen 20 Liter BW-Kanister hinten druff gehabt. Das ist dann auch eine geeignete Menge...

Ich würde aber mal grundsätzlich sagen, das ab 10 Liter komische Fragen kommen.

Zur Reichweitenerhöhung außer in der Wüste ist das System auf Dauer aber untauglich da schlecht handelbar und so alles Blödsinn, meiner persönlichen Meinung nach.
In der Sahara hatte ich das letzte mal 70 Liter im Tank, 7 Liter im Ersatzrad, und 4 BW Kanister zu 80 Litern dabei, also im Prinzip 155l für bis zu 1000km, weil der längste Streckenabschnitt 800km ohne Tankstelle war und man weis ja auch nicht, ob man da dann wenn man es braucht Benzin bekommt...
Und die Kanister hab ich natürlich schon von Deutschland aus drauf gehabt, hab die in Spanien vollgetankt, bin damit über die Fähre nach Marokko und auf der Rückreise hab ich die in der Westsaharah vollgetankt, bin damit bis nach Ceuta hoch gekommen, hab da nochmal vollgetankt, bin bis kurz vor Grenze Spanien, hab die da wieder alle voll getankt und bin bis nach Münster in Westfalen nach Hause gekommen. Da sind so große Preisschwankungen drin gewesen, von 40 Cent und mehr, das man pro Kanister auf gut 8€ Ersparnis kam, das lohnt sich dann schon ein wenig...

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen Reservesprit und Kraftstofftransport.
Die ADR gilt m.W. nicht für den privaten Bereich und soweit ich weis, sind bis 360l kein Thema, müsste man aber nochmal recherchieren.

Wenn ich meine Motorjacht auf meinem Gartenteich betanken will, fang ich ja auch nciht mit 5 Liter Kanistern an.

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Vorsicht es gibt innerhalb Europas Länder z.B Luxemburg in denen ist das mitführen eines Reservekanisters verboten. Obendrein gilt für Deutschland innerhalb von Fahrzeugen ,so auch im Kofferraum 1 Kanister mit max 20 Litern als erlaubt. Das mit den 60 Litern bezieht sich auf offene Ladefläche

Zu der Frage warum:

Wir zB. haben es bis zur lux. Grenze etwa 35km. Da ist der Sprit an die 25ct billiger. Jetzt würde es sich aber nicht wirklich lohnen, für eine Tankfüllung extra dorthin zu fahren. Deswegen packen wir uns noch 4 Kanister (3x20L + 1x5L) ins Auto und haben dann sowohl für unser anderes Auto als auch für mein Motorrad erstmal einen kleinen Vorrat.

Zitat:

Original geschrieben von zokkr


Zu der Frage warum:

Wir zB. haben es bis zur lux. Grenze etwa 35km. Da ist der Sprit an die 25ct billiger. Jetzt würde es sich aber nicht wirklich lohnen, für eine Tankfüllung extra dorthin zu fahren. Deswegen packen wir uns noch 4 Kanister (3x20L + 1x5L) ins Auto und haben dann sowohl für unser anderes Auto als auch für mein Motorrad erstmal einen kleinen Vorrat.

Aber Vorsicht, das kann verdammt teuer werden mein lieber.
a.) in lux wegen des Verbotes bezüglich mitnahme von Reservekanistern
b.) Verstoss gegen die STVO und Transport von Gefahrengut

Zitat:

Original geschrieben von thoger


Aber Vorsicht, das kann verdammt teuer werden mein lieber.
a.) in lux wegen des Verbotes bezüglich mitnahme von Reservekanistern
b.) Verstoss gegen die STVO und Transport von Gefahrengut

Wissen wir 😉 Hat bis jetzt Jahre geklappt, und selbst als in Lux mal neben uns Polizei stand, wurde nicht mal gemeckert

Auch den Zoll hat mein Vater schon öfter gesehen, wurde jedoch nie angehalten. Außerdem:

"Bei reinen Privatfahrten entsprechend Abschnitt 1.1.3.3 a ADR dürfen entzündbare flüssige Stoffe in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden und wenn die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreitet."

Na dann hoff mal das der Zoll euch auch weiterhin nicht anhält und hoffentlich auch nicht die Luxembourger. Da heist es nämlich Cash oder Pech, Karten nehmen die nicht, bleibt nur warten bis jemand genügend Bargeld bringt um die Strafe zu bezahlen... 😉

Auch ich sehe keinerlei Notwendigkeit einen Kanister im Kofferraum rumzuschippern - allerdings kenne ich genügend "Tankmuffel" die mit leuchtender Reservelampe an zig Tankstellen vorbeifahren, getreu dem Motto: Wird schon noch reichen.
Nach dem ersten Liegenbleiben wird - nein, nicht in Zukunft rechtzeitig getankt - sondern sich ein Reservekanister in den Kofferraum geknallt: "Damit das nicht nochmal passiert..." 🙄
Ohne Worte, aber wahr 😉

Ich find es - wirklich - teilweise entspannend, nach ner längeren Tour kurz anner Tanke halt zu machen, bisschen quatschen mit eventuellen Mitfahrern, noch ne Dose E holen und solche Faxen 😁

Ecstasy? 😉

Ich bin einmal liegengeblieben, ich wusste nicht, dass der Reserveleuchtensensor nicht geht, obwohl die Lampe bei Zündung anging. Sonst ist nur im Wohnmobil ein Kanister. Warum weiß ich nicht, aber habe ihn zweimal gebraucht. Einmal in Frankreich, da wars höchste Eisenbahn, denn mehrere Tankstellen hatten zu und die zuerst angefahrene wurde vom Fahrer ignoriert während ich im Bett lag, denn "die hatte nur Gazole und Benzin", kein Witz.

Zitat:

Original geschrieben von Taxidiesel


Ecstasy? 😉

Jap, Ecstasy in der Dose, die neue Trend-Konsumform 😁

Zitat:

Original geschrieben von zokkr



Zitat:

Original geschrieben von thoger


Aber Vorsicht, das kann verdammt teuer werden mein lieber.
a.) in lux wegen des Verbotes bezüglich mitnahme von Reservekanistern
b.) Verstoss gegen die STVO und Transport von Gefahrengut
Wissen wir 😉 Hat bis jetzt Jahre geklappt, und selbst als in Lux mal neben uns Polizei stand, wurde nicht mal gemeckert
Auch den Zoll hat mein Vater schon öfter gesehen, wurde jedoch nie angehalten. Außerdem:
"Bei reinen Privatfahrten entsprechend Abschnitt 1.1.3.3 a ADR dürfen entzündbare flüssige Stoffe in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden und wenn die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreitet."
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