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Wieviel Arbeitsstunden muss ich bezahlen

Mal ne Rechtsfrage:

Annahme:
Ich bringe mein Auto in die Werkstatt mit der Aufgabenstellung: "Hinten links klappert was. Mach das das weg geht"

Die Werkstatt sucht 10 Stunden lang den Fehler und schraubt dann 1 Stunde lang um den Fehler zu beheben. Fehler wurde behoben!

Muss ich jetzt 11 Stunden Gesamtzeit zahlen oder 1 Stunde Reparaturzeit ???

(Die Situation und die Zahlen sind frei erfunden)

14 Antworten

Mit juristischem Halbwissen:
Nur wenn der Fehler behoben wurde, dann muss man komplett zahlen, ansonsten nichts

Ich bin der Meinung, dass der TE mit der obigen Aufgabenstellung alle Stunden bezahlen muss, da diese die Fehlersuche beinhaltet.

Lasse mich aber auch gern eines besseren belehren.

Moin Folks,

wenn ich als jemand, der Reparaturen durchführt (egal ob am PC, am Auto oder der Waschmaschine) einen so allgemeinen Hinweis auf einen Fehler bekomme und dann 10 Stunden benötige um den Fehler zu finden, dann ist unabhängig von der reinen Beseitigungszeit auch die Fehlersuche zu bezahlen. Die Leute, die den Fehler suchen müssen, wollen ja auch am Ende des Monats ihre Gehälter.

Grüße

Koyota

also erstmal kann ich diese Antworten absolut nachvollziehen und sind sicherlich juristisch einwandfrei. Ich möchte aber dennoch etwas hinzufügen und ganz offen gestehen:

Wenn ich in eine Fachwerkstatt gehe, die das Auto in und auswändig kennen müsste, und dort 10 Stunden für eine Fehlersuche draufgehen würde, würde ich mich schwer tun, den Gesamtpreis zu entrichten. Bin mir ziemlich sicher, dass binnen 10 Stunden jeder Halblaie einen Fehler finden kann und man die Werkstatt aufsucht, damit es schneller und besser geht.

Würde auf eine gütliche Einigung drängen und ansonsten wäre ich das letzte mal dort gewesen . . .

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Manche Fehler findet aber selbst der Fachmann nicht immer sofort.

Hab selbst seit 2 jahren (als Beispiel) ein Klappern an der Vorderachse, wo ich selbst, und auch die Werkstatt partout nichts gefunden hat. Und da saßen schon genug fähige Leute drin. Bisher immer noch nicht gefunden😕

PS: da sind, ohne Beseitigung des Fehlers, auch schon paar Euro reingeflossen.....

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


also erstmal kann ich diese Antworten absolut nachvollziehen und sind sicherlich juristisch einwandfrei. Ich möchte aber dennoch etwas hinzufügen und ganz offen gestehen:

Wenn ich in eine Fachwerkstatt gehe, die das Auto in und auswändig kennen müsste, und dort 10 Stunden für eine Fehlersuche draufgehen würde, würde ich mich schwer tun, den Gesamtpreis zu entrichten.

Genau so denke ich auch. Die Leute sind dafür geschult das Auto zu kennen. Die schaffen da den ganzen Tag dran.

Klar sind manche Sachen nicht immer klar und deutlich zu sehen, aber wenn die Suche nach dem Fehler 10 mal so lange dauert wie die Reparatur und es dann im Endeffekt um 3-stellige Summen geht, dann zweifel ich doch schon etwas an der Kompetenz des Betriebs, und dass ich dann auch noch dafür zahlen soll, würd ich nicht einsehen.

Ich denke kein Betrieb würde die vollen 11 Stunden berechnen da sind die selber schon sicher kulant.

Fakt ist: Fehler beseitigt > bezahlen.

Anders verhält es sich wenn die 11 Stunden schrauben und den Fehler nicht finden.

In diesem Fall musst du nicht bezahlen weil der von dir gegebene Auftrag nicht erfüllt wurde. Keine Leistung, keine Kohle

Zitat:

Original geschrieben von Spaceman2411


Annahme:
Ich bringe mein Auto in die Werkstatt mit der Aufgabenstellung: "Hinten links klappert was. Mach das das weg geht"

und darin liegt das problem!

theoretisch müsstets du sogar dann azhlen, wenn die das auto bis auf die letzte schraube auseinandernehmen und ein mitarbeiter von seiner zwischenprüfung als geselle bis zur meisterprüfung damit beschäftigt ist.....

hättest du vorher einen fixpreis ausgemacht, wäre nur dieser zu begleichen....

Zitat:

Original geschrieben von Spaceman2411


Mist

nachher ist man immer schlauer....

deshalb sollte man IMMER mit der werkstatt (auch bei einer regulären inspektion etc.) ein preislimit vereinbaren....bzw. so verbleiben, dass die werkstatt bei mehraufwand sich erst telefonisch zu melden hat.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Spaceman2411


Mist
nachher ist man immer schlauer....
deshalb sollte man IMMER mit der werkstatt (auch bei einer regulären inspektion etc.) ein preislimit vereinbaren....bzw. so verbleiben, dass die werkstatt bei mehraufwand sich erst telefonisch zu melden hat.....

oder zumindest sagen, dass sie nach 2 stunden aufhören sollen zu suchen.

in threadstellers beispiel sind 10 stunden an einer seite hinterachse zu suchen ja irgendwie nicht nachvollziehbar. das ding haste in ner halben stunde zerlegt

Es gibt Urteile, allerdings eher aus der Waschmaschinenwelt/Fernsehdienste etc. (dürfte aber analog anzuwenden sein)
wo man den Betrieben zugesteht dass eine Reparatur auch schon doppelt so lange dauert als normal üblich, fachliche Begründung ist aber notwendig, bei extremen Abweichungen unterstellt das Gericht entweder Betrug oder sagt sinngemäss dass Fachgerechte Reparaturen und dazu gehört die Suche nach Fehlern nicht so lange dauern dürfe. Die länge so einer Reparatur wird dann als mangelhafte Fachkenntnis angesehen und es wird dann der extreme Stundenlohn nicht anerkannt.

Ob Du es versuchen willst hier so ein Urteil zu erreichen liegt bei Dir, die Chancen sind eher schlecht als gut.

Was ich allerdings sagen möchte und keineswegs aus Überheblichkeit, ist dass gerade solche Arbeiten wie "suchen Sie mal nach der Quietschstelle" gerade dazu prädestiniert sind Überraschungen zu produzieren. Wenn die dann anfangen die Verkleidung vom halben Auto abzubauen wird eher selten billig. Na egal, jetzt bist Du eher "schlauer".
Ich würde allerdings von der Werkstatt erwarten dass sie darauf hinweisen dass die Ursache nicht offensichtlich sein muss und die Suche etwas länger und kostenpflichtiger werden kann, immerhin sind das solche Reparaturen die nicht vorhersehbare Kosten produzieren wie etwa ein Bremsenwechsel, wo man eben weißt dass sie keine Stunde berechnen werden und im schlimmsten Fall 2.

Zitat:

Original geschrieben von Spaceman2411


Mist

Warum.............ich dachte............der Fall.........wäre fiktiv........😕

Schauen ob der Betrieb in der Kfz-Innung ist. Wenn ja, an die Kfz-Innung schreiben oder anrufen und denen schildern, dass deiner Meinung nach ne überteuerte Rechnung im Raum steht. Ist in dem Fall nen bisschen schwierig, aber für Fälle in denen z.B. 6 Stunden für nen schlichten Bremsbelagswechsel verlangt werden ohne weitere vorherige Absprachen, gibt es Regelsätze wie lange sowas gehen darf.

Die Innung würde in diesem Fall einen sog. Ombudsmann einsetzen, der die Sache versucht gütlich zwischen den beiden Parteien zu klären. Die Innung kann den Betrieb, wenn sich eine unbegründete oder überteuerte REchnung rausstellen sollte, zur Kullanz verdonnern. In wieweit das aber auch rechtskräftig ist weiß ich nicht, also wenn der Betrieb hinterher trotzdem sagt: Nee, lass mal, wir belassen die Rechnung trotzdem so. Soviel ich weiß hat die Innung aber schon eine rechtliche Stellung gegenüber den Werkstätten.

Mal von dem abgesehen gibt es ein Urteil, wonach die Werkstätte nur bis zu einem gewissen Betrag "eigenmächtig" rumschrauben dürfen, auch wenn keinerlei Absprachen getroffen wurden. Geht die Rechnung über dieses Ziel hinaus sind weitere Absprachen mit dem Kunden zu treffen. Muss mal suchen ob ich das Urteil irgendwo finde. Da wurde so nen ähnlicher Fall verhandelt wie hier schon einer angesprochen hat, also das Auto komplett auseinander schrauben und man muss trotzdem zahlen und solche Geschichten.

Denn der Satz: Da klappert was, können sie mal schauen was da sein könnte, würden sicher die meisten Gerichte nicht als Aufforderung zur Zerlegung und Reparatur des Kfz in 10 Stunden ansehen, sondern um Nachschau und Nennung eines Kostenvoranschlages. Also nachschauen was da klappert und dann dem Kunden nennen (auch telefonisch), was die Reparatur des klappernden Teils (Bremse, Lager, Feder usw.) kostet. Außer wie in dem Urteil meine ich genannt bis zu einem gewissen Betrag, wenn dadurch der Mangel gleich behoben werden konnte.

Die Innung hilft da aber auch weiter denke ich.

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