Wieso will RS Vers. die Daten vom Firmenwagen?
Hi,
bin mit meinem Firmenwagen vom Arbeitgeber bei einer priv. Fahrt zu schnell gefahren. Hab jetzt über meine priv. Rechtschutzversicherung über meinen Anwalt Einspruch eingelegt - heute kam dann auch die Zusagt der Deckung von meiner RS Versicherung - allerdings wundert mich hier dieser Passus:
"Bitte teilen Sie uns mit, ob Ihre Mandantschaft mit dem eigenen Fahrzeug betroffen ist. Soweit dies nicht der
Fall ist, bitten wir zusätzlich um Mitteilung, ob ein weiterer Rechtsschutzvertrag für das Fahrzeug besteht.
Geben Sie uns bitte den Namen des Versicherers und die dortige Versicherungsscheinnummer an. Teilen
Sie uns bitte auch den Namen des Fahrzeughalters mit."
Da es sich um ein Bußgeldbscheid handelt, versteh ich nicht wieso die das haben wollen? Einfach gängige Praxis oder wieso?
16 Antworten
Bist du denn Halter des Fahrzeuges? Oder wie kann der Bußgeldbescheid an dich? Von daher ist davon auszugehen, dass die Firma bereits Bescheid weiß und vermutlich eine Aufforderung zur Nennung des Fahrers bzw. des Überlassers bekommen hatte.
Er kann per Definition nicht Halter sein.
Der Bußgeldbescheid geht an die Firma. Wenn die Firma einigermaßen professionell strukturiert ist, meldet diese dann die Fahrerdaten an die Behörde zurück.
Die Behörde schreibt dann den Fahrer an. Wie in diesem Fall geschehen.
Daher ja auch meine Feststellung, dass der AG grundsätzlich jedes Vergehen „kennt“.