Wiederkehrende Überprüfung private Wallbox??
Hallo!
Ich hätte eine Frage zu meiner privaten 11KW Wallbox (Österreich)!
Ich habe heute von meinem Elektriker (der die Wallbox vor 1 Jahr installiert hat) ein Mail bekommen, dass ich meine Wallbox als elektrische Anlage gem. ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 bis 63 jährlich überprüfen lassen muss.
Stimmt das so oder hat jemand mit derartigen Aufforderungen Erfahrung?
Vielen Dank & LG
BurningHoudini
20 Antworten
Zitat:
@Peter_AT schrieb am 27. Januar 2025 um 12:47:23 Uhr:
Aber die Frage bleibt, gibt es in DE eine ÜberprüfungsPFLICHT der elektrischen Anlage von privaten Haushalten?
Nein. Als Eigenheimbesitzer sehe ich das positiv, als Feuerwehrangehöriger nicht unbedingt...
Man kann grundsätzlich sagen, dass, in Deutschland, alles was durch einen ungeschulten Dritten genutzt werden kann, einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegt.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2025 um 13:22:19 Uhr:
Man kann grundsätzlich sagen, dass, in Deutschland, alles was durch einen ungeschulten Dritten genutzt werden kann, einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegt.
Hm. Passt nicht ganz. Bei uns im Büro werden alle Elektrogeräte jährlich geprüft. Die, auf die ich geschult wurde (Messgeräte etc.) und auch die, auf die ich keine explizite Einweisung bekommen habe (Kaffeemaschine, Kühlschrank etc.). Alles was einen Netzstecker hat, wird geprüft.
Und sei es das Ladegerät meines Diensthandys. Wobei ich bei der Vielzahl der Samsung-Ladegeräte bei mir zuhause gar nicht mehr sagen kann, welches von der Firma kommt. Wenn die jährliche Elektroprüfung ansteht, bringe ich immer irgendeins mit ins Büro.
Das resultiert aus dem betrieblichen Arbeitsschutz und passt sehr gut auf meine Ausführungen. Dei AG ist regelmäßig dazu verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und hierzu gehört auch die Überprüfung der Elektrogeräte.
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Zitat:
@ktown schrieb am 27. Januar 2025 um 13:22:19 Uhr:
Man kann grundsätzlich sagen, dass, in Deutschland, alles was durch einen ungeschulten Dritten genutzt werden kann, einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegt.
Dann fallen private Wallboxen da nicht drunter, denn diese bedient kein Dritter, sondern nur ich als Betreiber für mich selbst.
Ob man das pauschal so abschließend sagen kann, da fehlt mir die Fachkenntnis der Elektrotechnik, weiß ich nicht, aber ich denke ja.