TK-Wildschaden ohne Rechnung repariert, was passiert bei einem zweiten Schaden?

Ich habe einmal ein Wildschaden gehabt , versicherung hat schon Teil Kasko betzahlt, ich habe das privat repariert ohne Werkstatt, ich habe Angst das nochmal ein Wild Schaden kommt . Habe kein Reparatur Rechnung .was man machen soll?

17 Antworten

Bei jeder Schadensmeldung leitet die Versicherung den Schaden auch an die HIS weiter, so dass man auch im Nachhinein feststellen kann, ob und welche Unfallschäden vorhanden waren. Wenn dein Fahrzeug jetzt wieder fachmännische instandgesetzt wurde, kannst du deiner Versicherung Nachweise über die Reparatur zu kommen lassen. Hierbei musst du gucken, dass du die Geschichte glaubhaft machst. Danach wird der Eintrag in der Datenbank auf repariert gesetzt.

Du kannst entweder Werkstattrechnungen nehmen, eine Bestätigung eines Gutachters oder es erst einmal mit aktuellen Fotos von dem Fahrzeug, insbesondere der vormals beschädigten Teile probieren. Das wäre auch jeden Fall die günstigste Variante.

HIS = Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft

Zitat:
@zizo schrieb am 9. Juni 2025 um 21:49:31 Uhr:
Ich habe einmal ein Wildschaden gehabt , versicherung hat schon Teil Kasko betzahlt, ich habe das privat repariert ohne Werkstatt, ich habe Angst das nochmal ein Wild Schaden kommt . Habe kein Reparatur Rechnung .was man machen soll?

Selber bezahlen.

......oder da fahren, wo keine Viehcher über die Straße rennen 😬.

@driving.man vielleicht solltest du dich mal mit den richtigen Schritten der Reparatur eines Schadens befassen, bevor du hier falsche Ratschläge gibst.

Der TE geschrieben, dass er den letzten Schaden selber repariert hat, dann ist es nicht fachmännisch repariert. Schöne Fotos und glaubhaft machen, reicht mit Sicherheit nicht aus.

Da muss man @remarque4711 recht geben.

Wenn ein Schaden nicht nach Gutachten repariert wurde, dann zählt dieser Schaden als nicht repariert und die Versicherung kann dann den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in höhe der Reparaturkosten des Gutachten herab setzen.

Damit will man die Autobumser ein Riegel vorschieben.

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ich habe die Überschrift mal angepasst

Zitat:
@BMW-Biker007 schrieb am 10. Juni 2025 um 03:12:04 Uhr:
Da muss man @remarque4711 recht geben.
Wenn ein Schaden nicht nach Gutachten repariert wurde, dann zählt dieser Schaden als nicht repariert und die Versicherung kann dann den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in höhe der Reparaturkosten des Gutachten herab setzen.

Das ist nicht zutreffend.

Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Gebrauchswert des Fahrzeuges.

Ein sturer Abzug der fiktiven Reparaturkosten des Vorschadens ist nicht zulässig.

Warum sollte man privat nicht fachmänisch reparieren können, evtl. ist der te oder ein "Freund" der das ausgeführt hat sogar vom Fach...

Ich denke wenn man es wirklich wasserdicht möchte kommt man um eine Art Gutachten nicht drumrum, keine Ahnung ob Gutachter sowas anbieten und wenn je wieviel es kostet .evtl. mal bei einigen anfragen?..

Sicherlich tun die Gutachter sich schwer mit einer bewertung von einer Reparatur die man nicht leicht überprüfen kann ... gerade beim Wildschaden kann trotzdem hinter der Stoßstange viel kaputt sein... ein ersetzer Seitenspiegel , Scheinwerfer, Glasscheibe wär schon einfacher zu bestätigen das es korrekt ersetzt ist...

Zitat:
@zizo schrieb am 9. Juni 2025 um 21:49:31 Uhr:
was man machen soll?

Du legst bei einem weiteren Schaden dem Gutachter das Gutachten des ersten Schadens unaufgefordert (!) vor und teilst ihm mit dass du eine sach- und fachgerechte Reparatur des Schadens nicht nachweisen kannst.

Der Gutachter kann dann unter Beachtung dessen einen WBW ermitteln und Reparaturkosten kalkulieren, sprich ein korrektes Gutachten erstellen.

Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Juni 2025 um 10:59:56 Uhr:
Das ist nicht zutreffend.
Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Gebrauchswert des Fahrzeuges.
Ein sturer Abzug der fiktiven Reparaturkosten des Vorschadens ist nicht zulässig.

dh, ein 5 Jahre alter Dacia Duster, der mich problemlos zu meiner Arbeitsstätte und zurück bringt und ein MB GLB der dasselbe tut = selber Gebrauchswert = selben Wiederbeschaffungswert haben? Etwas komplexer ist das schon, und natürlich mindert ein nicht reparierter Vorschaden den Wiederbeschaffungswert

Zitat:
@tartra schrieb am 10. Juni 2025 um 11:04:06 Uhr:
1. Warum sollte man privat nicht fachmänisch reparieren können, evtl. ist der te oder ein "Freund" der das ausgeführt hat sogar vom Fach...
2. Ich denke wenn man es wirklich wasserdicht möchte kommt man um eine Art Gutachten nicht drumrum, keine Ahnung ob Gutachter sowas anbieten und wenn je wieviel es kostet .evtl. mal bei einigen anfragen?..
3. Sicherlich tun die Gutachter sich schwer mit einer bewertung von einer Reparatur die man nicht leicht überprüfen kann ... gerade beim Wildschaden kann trotzdem hinter der Stoßstange viel kaputt sein... ein ersetzer Seitenspiegel , Scheinwerfer, Glasscheibe wär schon einfacher zu bestätigen das es korrekt ersetzt ist...
  1. man kann vielleicht fachmännisch reparieren - aber nicht unbedingt die fachmännische Reparatur nachweisen.
  2. das wird sich nicht lohnen. Ich bin zwar in einem ganz anderen Gebiet GA - aber sowas würde ich nicht begutachten wollen und Haftung übernehmen
  3. genau deswegen

@remarque4711
Vielen Dank für deine Nachricht, aber was hat das mit der Reparatur zu tun?

Meine Aussagen sind auf jeden Fall richtig, nur lesen muss man sie schon.

##

Es kommt in jedem Fall auf die Art der Beschädigung als auch auf die Reparatur an, was die Versicherungen dann anfordern. Bestimmte Beschädigungen können unter Umständen auch außerhalb einer professionellen Werkstatt gerichtet werden.

bei jeden Unfall kannste da Probleme bekommen wenn die Reparatur nicht fachgerecht erfolgte

Nur eine Werkstatt kann eine fachgerechte Reparatur nachweisen. Alles in Eigenregie kann nicht fachgerecht nachgewiesen werden, außer man lässt es sich ggf über ein Gutachten bestätigen das alles fachgerecht repariert wurde

Zitat:
@vanguardboy schrieb am 12. Juni 2025 um 20:12:14 Uhr:
Nur eine Werkstatt kann eine fachgerechte Reparatur nachweisen.

nicht mal das uU. Bei einem meiner Schäden kam der GA nach erfolgter Reparatur in der Fachwerkstatt mit entspr Rechnung nochmal der GA um zu bestätigen, dass der Wagen aus dem HIS genommen werden kann weil ordnungsgemäß repariert

zumindest schon mal mit einem eigenen Auto erlebt, es scheint aber nur zu Problemen zu kommen wenn es diesen HIS Eintrag gibt ... Selbst schon mal einem Schaden am Auto gehabt, an der selben Stelle gab es schon mal ein Einschlag beim Vorbesitzer .. das einzige was für mich und damit Gutachter bekannt war, war "reparierter Vorschaden Seitenteil links/rechts" .. ist ein Firmenwagen und es gab kein Gutachten oder UnfallReparaturrechnungen beim Kauf ... über diesen Vorschaden dazu ...

Es stellte sich bei der Reparatur sogar raus das der Vorschaden größer war als angenommen, daraufhin wurde noch mal einiges gändert, weil die erneute Reparatur dadurch aufwendiger wurde... ..

Das hatte aber alles keinen wirklichen Einfluss(bis auf das sich etliche Zahlen geändert haben, bis zu den Anwaltskosten, da sich Schadenshöhe dadurch sogar erhöht hat..) oder war kein Nachteil für mich ... die Kosten wurden alle Übernommen inkl. die Nebenentschädigungen .. und das war keine "Kleinigkeit" war ein Haftpflicht Parkplatzschaden und es ging immerhin zum Schluss um ~8000 EURO ... möglich das es trotzdem gut lief, da ich von Anfang an Gutachter + Anwalt die "Regulierung" übergab...

Nur eine Werkstatt kann eine fachgerechte Reparatur nachweisen. Alles in Eigenregie kann nicht fachgerecht nachgewiesen werden, außer man lässt es sich ggf über ein Gutachten bestätigen das alles fachgerecht repariert wurde

selbst das scheint heutzutage nicht mehr auszureichen wie ich hier jetzt schon öfters gelesen habe

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